Das Ziel des Qualitätsmesssystems ist es, die SPNV-Verkehrsleistung für den Fahrgast auf einem hohen Qualitätsniveau sicherzustellen und bei Abweichungen diese zu ermitteln und kontinuierlich zu verbessern. In Baden-Württemberg besteht das Qualitätsmesssystem aus objektiven und subjektiven Qualitätskriterien. Das Qualitätsmesssystem besteht im Wesentlichen aus zwei Bestandteilen: der Datenbank und der Durchführung der Erhebungen/Erfassungen mittels Personaleinsatz vor Ort. Im Rahmen dieser Ausschreibung wird die Feldarbeit mit der Erhebung/Erfassung der subjektiven und objektiven Qualitätskriterien neu vergeben. Hierzu gehören die objektiven Qualitätsüberprüfungen in den Zügen, die Fahrgastbefragungen, die Qualitätsprüfungen von Automaten und Entwertern sowie Testkäufe (Mystery Shopping) im personenbedienten Vertrieb. Die erhobenen Daten sind dem Datenbankbetreiber zur Verfügung zu stellen. Die konkreten Anforderungen der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus den Unterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-07-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken
Kurze Beschreibung:
Das Ziel des Qualitätsmesssystems ist es, die SPNV-Verkehrsleistung für den Fahrgast auf einem hohen Qualitätsniveau sicherzustellen und bei Abweichungen diese zu ermitteln und kontinuierlich zu verbessern. In Baden-Württemberg besteht das Qualitätsmesssystem aus objektiven und subjektiven Qualitätskriterien.
Das Qualitätsmesssystem besteht im Wesentlichen aus zwei Bestandteilen: der Datenbank und der Durchführung der Erhebungen/Erfassungen mittels Personaleinsatz vor Ort. Im Rahmen dieser Ausschreibung wird die Feldarbeit mit der Erhebung/Erfassung der subjektiven und objektiven Qualitätskriterien neu vergeben. Hierzu gehören die objektiven Qualitätsüberprüfungen in den Zügen, die Fahrgastbefragungen, die Qualitätsprüfungen von Automaten und Entwertern sowie Testkäufe (Mystery Shopping) im personenbedienten Vertrieb. Die erhobenen Daten sind dem Datenbankbetreiber zur Verfügung zu stellen.
Die konkreten Anforderungen der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus den Unterlagen.
Das Ziel des Qualitätsmesssystems ist es, die SPNV-Verkehrsleistung für den Fahrgast auf einem hohen Qualitätsniveau sicherzustellen und bei Abweichungen diese zu ermitteln und kontinuierlich zu verbessern. In Baden-Württemberg besteht das Qualitätsmesssystem aus objektiven und subjektiven Qualitätskriterien.
Das Qualitätsmesssystem besteht im Wesentlichen aus zwei Bestandteilen: der Datenbank und der Durchführung der Erhebungen/Erfassungen mittels Personaleinsatz vor Ort. Im Rahmen dieser Ausschreibung wird die Feldarbeit mit der Erhebung/Erfassung der subjektiven und objektiven Qualitätskriterien neu vergeben. Hierzu gehören die objektiven Qualitätsüberprüfungen in den Zügen, die Fahrgastbefragungen, die Qualitätsprüfungen von Automaten und Entwertern sowie Testkäufe (Mystery Shopping) im personenbedienten Vertrieb. Die erhobenen Daten sind dem Datenbankbetreiber zur Verfügung zu stellen.
Die konkreten Anforderungen der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus den Unterlagen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Baden-Württemberg
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-07-02 📅
Einreichungsfrist: 2019-08-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-07-05 📅
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 128-313317
ABl. S-Ausgabe: 128
Zusätzliche Informationen
Die Unterlagen sind auf der Homepage der NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH unter www.nvbw.de/die-nvbw/vergabeverfahren/ herunterzuladen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Ziel des Qualitätsmesssystems ist es, die SPNV-Verkehrsleistung für den Fahrgast auf einem hohen Qualitätsniveau sicherzustellen und bei Abweichungen diese zu ermitteln und kontinuierlich zu verbessern. In Baden-Württemberg besteht das Qualitätsmesssystem aus objektiven und subjektiven Qualitätskriterien.
Das Ziel des Qualitätsmesssystems ist es, die SPNV-Verkehrsleistung für den Fahrgast auf einem hohen Qualitätsniveau sicherzustellen und bei Abweichungen diese zu ermitteln und kontinuierlich zu verbessern. In Baden-Württemberg besteht das Qualitätsmesssystem aus objektiven und subjektiven Qualitätskriterien.
Das Qualitätsmesssystem besteht im Wesentlichen aus zwei Bestandteilen: der Datenbank und der Durchführung der Erhebungen/Erfassungen mittels Personaleinsatz vor Ort. Im Rahmen dieser Ausschreibung wird die Feldarbeit mit der Erhebung/Erfassung der subjektiven und objektiven Qualitätskriterien neu vergeben. Hierzu gehören die objektiven Qualitätsüberprüfungen in den Zügen, die Fahrgastbefragungen, die Qualitätsprüfungen von Automaten und Entwertern sowie Testkäufe (Mystery Shopping) im personenbedienten Vertrieb. Die erhobenen Daten sind dem Datenbankbetreiber zur Verfügung zu stellen.
Das Qualitätsmesssystem besteht im Wesentlichen aus zwei Bestandteilen: der Datenbank und der Durchführung der Erhebungen/Erfassungen mittels Personaleinsatz vor Ort. Im Rahmen dieser Ausschreibung wird die Feldarbeit mit der Erhebung/Erfassung der subjektiven und objektiven Qualitätskriterien neu vergeben. Hierzu gehören die objektiven Qualitätsüberprüfungen in den Zügen, die Fahrgastbefragungen, die Qualitätsprüfungen von Automaten und Entwertern sowie Testkäufe (Mystery Shopping) im personenbedienten Vertrieb. Die erhobenen Daten sind dem Datenbankbetreiber zur Verfügung zu stellen.
Die konkreten Anforderungen der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus den Unterlagen.
Eine der Aufgaben der NVBW ist die Kontrolle der Umsetzung der SPNV-Verkehrsverträge des Landes Baden-Württemberg. Derzeit sind ca. 30 Verkehrsverträge vorhanden. Die Verkehrsverträge beinhalten jeweils die konkreten Leistungsparameter zu den jeweiligen vertraglichen Konditionen mit dem jeweiligen EVU. Auf Grundlage dieser Verkehrsverträge erbringt das EVU die jeweilige Verkehrsleistung. Um den monetären Anspruch des EVU zu bestimmen, ist jedoch nicht nur die tatsächlich erbrachte SPNV-Leistung entscheidend, sondern auch mit welcher Qualität diese erbracht wurde. Die Einhaltung der vertraglich festgelegten Qualitätskriterien wird durch ein integriertes Qualitätsmesssystem überprüft, ausgewertet und gegebenenfalls pönalisiert. Das Ziel des Qualitätsmesssystems ist es, die SPNV-Verkehrsleistung für den Fahrgast auf einem hohen Qualitätsniveau sicherzustellen und bei Abweichungen diese zu ermitteln und kontinuierlich zu verbessern. In Baden-Württemberg besteht das Qualitätsmesssystem aus objektiven und subjektiven Qualitätskriterien.
Eine der Aufgaben der NVBW ist die Kontrolle der Umsetzung der SPNV-Verkehrsverträge des Landes Baden-Württemberg. Derzeit sind ca. 30 Verkehrsverträge vorhanden. Die Verkehrsverträge beinhalten jeweils die konkreten Leistungsparameter zu den jeweiligen vertraglichen Konditionen mit dem jeweiligen EVU. Auf Grundlage dieser Verkehrsverträge erbringt das EVU die jeweilige Verkehrsleistung. Um den monetären Anspruch des EVU zu bestimmen, ist jedoch nicht nur die tatsächlich erbrachte SPNV-Leistung entscheidend, sondern auch mit welcher Qualität diese erbracht wurde. Die Einhaltung der vertraglich festgelegten Qualitätskriterien wird durch ein integriertes Qualitätsmesssystem überprüft, ausgewertet und gegebenenfalls pönalisiert. Das Ziel des Qualitätsmesssystems ist es, die SPNV-Verkehrsleistung für den Fahrgast auf einem hohen Qualitätsniveau sicherzustellen und bei Abweichungen diese zu ermitteln und kontinuierlich zu verbessern. In Baden-Württemberg besteht das Qualitätsmesssystem aus objektiven und subjektiven Qualitätskriterien.
Das Qualitätsmesssystem besteht im Wesentlichen aus 2 Bestandteilen: der Datenbank und der Durchführung der Erhebungen/Erfassungen mittels Personaleinsatz vor Ort. Im Rahmen dieser Ausschreibung wird die Feldarbeit mit der Erhebung/Erfassung der subjektiven und objektiven Qualitätskriterien neu vergeben. Hierzu gehören die objektiven Qualitätsüberprüfungen in den Zügen, die Fahrgastbefragungen, die Qualitätsprüfungen von Automaten und Entwertern sowie Testkäufe (Mystery Shopping) im personenbedienten Vertrieb. Die erhobenen Daten sind dem Datenbankbetreiber zur Verfügung zu stellen.
Das Qualitätsmesssystem besteht im Wesentlichen aus 2 Bestandteilen: der Datenbank und der Durchführung der Erhebungen/Erfassungen mittels Personaleinsatz vor Ort. Im Rahmen dieser Ausschreibung wird die Feldarbeit mit der Erhebung/Erfassung der subjektiven und objektiven Qualitätskriterien neu vergeben. Hierzu gehören die objektiven Qualitätsüberprüfungen in den Zügen, die Fahrgastbefragungen, die Qualitätsprüfungen von Automaten und Entwertern sowie Testkäufe (Mystery Shopping) im personenbedienten Vertrieb. Die erhobenen Daten sind dem Datenbankbetreiber zur Verfügung zu stellen.
Beschreibung der Verlängerungen: Siehe Unterlagen
Beschreibung der Optionen: Siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen:
Die Unterlagen sind auf der Homepage der NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH unter www.nvbw.de/die-nvbw/vergabeverfahren/ herunterzuladen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
5.1) Ausschlussgründe Zur Prüfung der Eignung muss der Bieter erklären, ob die unter §§ 123 und 124 GWB genannten Fälle auf ihn zutreffen und inwiefern eine Selbstreinigung nach § 125 GWB vorliegt. Der Auftraggeber kann hierzu geeignete Nachweise nachfordern.
5.1) Ausschlussgründe Zur Prüfung der Eignung muss der Bieter erklären, ob die unter §§ 123 und 124 GWB genannten Fälle auf ihn zutreffen und inwiefern eine Selbstreinigung nach § 125 GWB vorliegt. Der Auftraggeber kann hierzu geeignete Nachweise nachfordern.
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden Bieter ausgeschlossen, die aufgrund eines der in Artikel 57 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden sind.
Des Weiteren können Bieter ausgeschlossen werden, die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
5.2) Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser folgende, aktuelle Unterlagen vorzulegen:
a) Bankauskunft über die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.
b) Auszug aus dem Handelsregister oder ein entsprechender Nachweis der Gesellschaft.
c) Geschäftsbericht des letzten Kalender oder Wirtschaftsjahres, aus dem auch die Eigentums und Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen. Falls durch einen Bieter kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind zwingend für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
c) Geschäftsbericht des letzten Kalender oder Wirtschaftsjahres, aus dem auch die Eigentums und Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen. Falls durch einen Bieter kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind zwingend für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
5.3) Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit, sind vom Bieter vorzulegen:
a) Unternehmensbeschreibung mit den wichtigsten Kennzahlen (z. B. Anzahl der Mitarbeiter, Standorte, Aufgabenschwerpunkte),
b) Referenzen über bisher erbrachte Leistungen, insbesondere über die Erstellung vergleichbarer Projekte der letzten 3 Jahre, mit Angabe der Auftraggeber und Inhalte. Es müssen durch den Bieter dabei in dem Zeitraum seit 1.1.2016 mindestens 2 Projekte durchgeführt worden sein, die zum Inhalt hatten, im ÖPNV-Kontext Qualitätserfassungen/Kundenbefragungen zu konzipieren, zu organisieren und durchzuführen.
b) Referenzen über bisher erbrachte Leistungen, insbesondere über die Erstellung vergleichbarer Projekte der letzten 3 Jahre, mit Angabe der Auftraggeber und Inhalte. Es müssen durch den Bieter dabei in dem Zeitraum seit 1.1.2016 mindestens 2 Projekte durchgeführt worden sein, die zum Inhalt hatten, im ÖPNV-Kontext Qualitätserfassungen/Kundenbefragungen zu konzipieren, zu organisieren und durchzuführen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es gelten ausschließlich die AGB der NVBW vom Juni 2004, die den Unterlagen beiliegen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bieter werden nicht akzeptiert und führen zum Ausschluss. Im Zweifelgehen die Anforderungen aus der Ausschreibung den Ausführungen im Angebot vor, sofern nichts gesondert vereinbart wird.
Es gelten die Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue-und Mindestlohngesetz – LTMG) (siehe Unterlagen).
Es gelten die Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue-und Mindestlohngesetz – LTMG) (siehe Unterlagen).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-08-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Landesgesellschaft
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Internetadresse: www.nvbw.de🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E12114418🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
3.2) Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Angebote. Das Angebot muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum Mittwoch, 7.8.2019, 12.00 Uhr in digitaler Form bei der NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH Vergabestelle Wilhelmsplatz 11 70182 Stuttgart vorliegen. Angebote, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt.
3.2) Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Angebote. Das Angebot muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum Mittwoch, 7.8.2019, 12.00 Uhr in digitaler Form bei der NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH Vergabestelle Wilhelmsplatz 11 70182 Stuttgart vorliegen. Angebote, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt.
Die Form der elektronischen Abgabe der Anträge wird separat bekannt gegeben.
Die Öffnung erfolgt am selben Tag um 14:00 Uhr bei der NVBW. Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
Die Angebote werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbedingten Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.
3.3) Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen enthalten die Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in schriftlicher oder fernschriftlicher Form (Brief, Fax, E-Mail) darauf hinzuweisen.
3.3) Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen enthalten die Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in schriftlicher oder fernschriftlicher Form (Brief, Fax, E-Mail) darauf hinzuweisen.
Fragen zum Angebot müssen ausschließlich schriftlich in deutscher Sprache bis zum Freitag, 26.07.2019, 12:00 Uhr auf der Homepage der NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH, im Kontaktformular unter www.nvbw.de/die-nvbw/vergabeverfahren/ eingereicht werden.
Fragen zum Angebot müssen ausschließlich schriftlich in deutscher Sprache bis zum Freitag, 26.07.2019, 12:00 Uhr auf der Homepage der NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH, im Kontaktformular unter www.nvbw.de/die-nvbw/vergabeverfahren/ eingereicht werden.
Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben. Die Bieter müssen sich fortlaufend und eigeninitiativ über neue Informationen durch Besuch der Webseite unterrichten.
Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben. Die Bieter müssen sich fortlaufend und eigeninitiativ über neue Informationen durch Besuch der Webseite unterrichten.
4) Formale Anforderungen an die Angebote
4.1) Abgabe in deutscher Sprache. Das Angebot sind in allen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen.
4.2) Notwendiger Inhalt. Das Angebot muss den in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Inhalt umfassen, dabei ist die Gliederung einzuhalten.
4.3) Vollständigkeit des Antrages. Das Angebot muss vollständig sein.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zuständig für die Nachprüfung der Vergabe dieses Auftrags im Verfahren nach §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist die Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe.
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: OJS 2019/S 128-313317 (2019-07-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-09-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Ziel des Qualitätsmesssystems ist es, die SPNV-Verkehrsleistung für den Fahrgast auf einem hohen Qualitätsniveau sicherzustellen und bei Abweichungen diese zu ermitteln und kontinuierlich zu verbessern. In Baden-Württemberg besteht das Qualitätsmesssystem aus objektiven und subjektiven Qualitätskriterien.
Das Qualitätsmesssystem besteht im Wesentlichen aus 2 Bestandteilen: der Datenbank und der Durchführung der Erhebungen/Erfassungen mittels Personaleinsatz vor Ort. Im Rahmen dieser Ausschreibung wird die Feldarbeit mit der Erhebung/Erfassung der subjektiven und objektiven Qualitätskriterien neu vergeben. Hierzu gehören die objektiven Qualitätsüberprüfungen in den Zügen, die Fahrgastbefragungen, die Qualitätsprüfungen von Automaten und Entwertern sowie Testkäufe (Mystery Shopping) im personenbedienten Vertrieb. Die erhobenen Daten sind dem Datenbankbetreiber zur Verfügung zu stellen.
Die konkreten Anforderungen der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus den Unterlagen.
Das Ziel des Qualitätsmesssystems ist es, die SPNV-Verkehrsleistung für den Fahrgast auf einem hohen Qualitätsniveau sicherzustellen und bei Abweichungen diese zu ermitteln und kontinuierlich zu verbessern. In Baden-Württemberg besteht das Qualitätsmesssystem aus objektiven und subjektiven Qualitätskriterien.
Das Qualitätsmesssystem besteht im Wesentlichen aus 2 Bestandteilen: der Datenbank und der Durchführung der Erhebungen/Erfassungen mittels Personaleinsatz vor Ort. Im Rahmen dieser Ausschreibung wird die Feldarbeit mit der Erhebung/Erfassung der subjektiven und objektiven Qualitätskriterien neu vergeben. Hierzu gehören die objektiven Qualitätsüberprüfungen in den Zügen, die Fahrgastbefragungen, die Qualitätsprüfungen von Automaten und Entwertern sowie Testkäufe (Mystery Shopping) im personenbedienten Vertrieb. Die erhobenen Daten sind dem Datenbankbetreiber zur Verfügung zu stellen.
Die konkreten Anforderungen der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus den Unterlagen.
Gesamtwert des Auftrags: 3875555.40 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Optionen: Siehe Unterlagen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-09-30 📅
Name: Rhein-Main-Verkehrsverbund Servicegesellschaft mbH
Postanschrift: Am Hauptbahnhof 6
Postort: Frankfurt
Postleitzahl: 60329
Land: Deutschland 🇩🇪 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 3875555.40 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Referenz Zusätzliche Informationen
3.2) Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Angebote. Das Angebot muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum Mittwoch, 7.8.2019, 12:00 Uhr in digitaler Form bei der NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH Vergabestelle, Wilhelmsplatz 11, 70182 Stuttgart vorliegen. Angebote, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt.
3.2) Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Angebote. Das Angebot muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum Mittwoch, 7.8.2019, 12:00 Uhr in digitaler Form bei der NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH Vergabestelle, Wilhelmsplatz 11, 70182 Stuttgart vorliegen. Angebote, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt.
3.3) Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen Enthalten die Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in schriftlicher oder fernschriftlicher Form (Brief, Fax, E-Mail) darauf hinzuweisen.
3.3) Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen Enthalten die Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in schriftlicher oder fernschriftlicher Form (Brief, Fax, E-Mail) darauf hinzuweisen.
Fragen zum Angebot müssen ausschließlich schriftlich in deutscher Sprache bis zum Freitag, 26.7.2019, 12:00 Uhr auf der Homepage der NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH, im Kontaktformular unter www.nvbw.de/die-nvbw/vergabeverfahren/ eingereicht werden.
Fragen zum Angebot müssen ausschließlich schriftlich in deutscher Sprache bis zum Freitag, 26.7.2019, 12:00 Uhr auf der Homepage der NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH, im Kontaktformular unter www.nvbw.de/die-nvbw/vergabeverfahren/ eingereicht werden.
4.1 Abgabe in deutscher Sprache
Das Angebot sind in allen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen.
4.2) Notwendiger Inhalt Das Angebot muss den in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Inhalt umfassen, dabei ist die Gliederung einzuhalten.
4.3) Vollständigkeit des Antrages Das Angebot muss vollständig sein.