Durchführung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsdienstleistungen im Buspersonennahverkehr (Landverkehr) im Zuständigkeitsbereich der Auftraggeber. Die zu vergebenden Leistungen sind im Linienbündel LMR-Nordwest auf folgenden Linien zu erbringen:
— regionale Linien 481, 491,
— lokale Linien MR-40, MR-41, MR-51, MR-52, MR-53, MR-54, MR-55, MR-56, MR-57, MR-58, MR-59.
Gesamtleistung (gerundet): 1191 Tsd. Nwkm/Fahrplanjahr 2021.
Das o. g. Linienbündel wird nur als Gesamtleistung vergeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-12-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ausschreibung 2021-B-LMR
Ausschreibung 2021-B-LMR
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦
Kurze Beschreibung:
“Durchführung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsdienstleistungen im Buspersonennahverkehr (Landverkehr) im Zuständigkeitsbereich der Auftraggeber. Die zu...”
Kurze Beschreibung
Durchführung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsdienstleistungen im Buspersonennahverkehr (Landverkehr) im Zuständigkeitsbereich der Auftraggeber. Die zu vergebenden Leistungen sind im Linienbündel LMR-Nordwest auf folgenden Linien zu erbringen:
— regionale Linien 481, 491,
— lokale Linien MR-40, MR-41, MR-51, MR-52, MR-53, MR-54, MR-55, MR-56, MR-57, MR-58, MR-59.
Gesamtleistung (gerundet): 1191 Tsd. Nwkm/Fahrplanjahr 2021.
Das o. g. Linienbündel wird nur als Gesamtleistung vergeben.
1️⃣
Ort der Leistung: Hessen🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Siehe Ziffer II.1.4).
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-12-13 📅
Datum des Endes: 2028-12-09 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Auftraggeber hat das Recht, die Laufzeit des Verkehrs-Service-Vertrages (VSV) unter ansonsten unveränderten Bedingungen bis zum nächsten internationalen...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Auftraggeber hat das Recht, die Laufzeit des Verkehrs-Service-Vertrages (VSV) unter ansonsten unveränderten Bedingungen bis zum nächsten internationalen Fahrplanwechsel, maximal jedoch um 13 Monate zu verlängern (§ 132 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 GWB). Diese Verlängerungsoption kann insgesamt zweimal ausgeübt werden. Nähere Einzelheiten sind § 2 Absatz 3 VSV zu entnehmen.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Gesamtleistung des Linienbündels gemäß Ziffer II.1.4) kann im Rahmen eines Zu- und Abbestellkontingents über die Vertragslaufzeit nach Kapitel 3.3.5 der...”
Beschreibung der Optionen
Die Gesamtleistung des Linienbündels gemäß Ziffer II.1.4) kann im Rahmen eines Zu- und Abbestellkontingents über die Vertragslaufzeit nach Kapitel 3.3.5 der Leistungsbeschreibung angepasst werden. Bei Abbestellungen darf die verbleibende jährliche Leistung 90 % der zum Zeitpunkt der Ausschreibung festgelegten Nutzwagenkilometer (vgl. Kapitel 1 der Leistungsbeschreibung) nicht unterschreiten. Bei Zubestellungen darf die erhöhte jährliche Leistung 110 % der vorgenannten Nutzwagenkilometer nicht überschreiten. Leistungsänderungen führen zu einer Anpassung des Grundanspruchs (vgl. Kapitel 6.2 der Leistungsbeschreibung). Nähere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Bei den im folgenden genannten Nachweisen und Erklärungen handelt es sich um keine Mindestbedingungen für den Nachweis der Eignung. Der Auftraggeber prüft...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Bei den im folgenden genannten Nachweisen und Erklärungen handelt es sich um keine Mindestbedingungen für den Nachweis der Eignung. Der Auftraggeber prüft die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 GWB auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben und der mit dem Angebot eingereichten Nachweise und Erklärungen (vgl. § 42 Absatz 1 VgV).
Der Auftraggeber weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass entsprechende Angebote bereits wegen eines fehlenden Nachweises nach § 57 Absatz 1 Nr. 2 VgV ausgeschlossen werden können.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Unbedenklichkeitsbescheinigungen (erforderlichenfalls zzgl. deutscher Übersetzung) des Finanzamtes, der Gemeinde, der Träger der Sozialversicherung und der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Unbedenklichkeitsbescheinigungen (erforderlichenfalls zzgl. deutscher Übersetzung) des Finanzamtes, der Gemeinde, der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft, wobei die Stichtage dieser Bescheinigungen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen dürfen (§ 2 Absatz 2 Nr. 1 PBZugV);
Oder:
Eidesstattliche Erklärung des Bieters über seine finanzielle Leistungsfähigkeit im Sinne des § 13 Absatz 1 Nr. 1 PBefG i. V. m. § 2 Absatz 1 PBZugV. Die Eidesstattliche Versicherung muss vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder jeder anderen befugten Behörde des betreffenden Staates abgegeben werden (vgl. § 48 Absatz 6 VgV), wobei der Stichtag dieser Erklärung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als 6 Monate zurückliegen darf. In Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar stellen in diesem Fall eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen oder der förmlichen Erklärung aus.
Zudem erklärt der Bieter mit Angebotsabgabe:
a) dass ausreichend verfügbare Finanzmittel vorhanden sind, um die gegebenenfalls mit diesem Auftrag verbundenen Anschaffungen für Fahrzeuge, Grundstücke, Gebäude, Anlagen und Ausrüstungen fristgerecht zu tätigen und die geforderten Sicherheiten zu leisten sowie den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten;
b) dass die Finanzmittel auftragsbezogen zur Verfügung stehen und nicht vorrangig durch andere Rechte belastet sind;
c) dass er sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet.
Der Bieter unterliegt der Tariftreuepflicht gemäß § 4 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG). Der Bieter legt mit seinem Angebot die Verpflichtungserklärungen nach § 4 Absätze 1 bis 4 und § 6 HVTG gemäß Anlage 29 der Vergabeunterlagen vor (vgl. § 7 Absatz 1 HVTG).
Für den Fall der Ausführung vertraglich übernommener Leistungen durch Unterauftrag-/ Nach- bzw. Subunternehmer (UAN) oder Verleihunternehmen legt der Bieter zusätzlich mit seinem Angebot die Verpflichtungserklärungen gemäß Anlage 29 der Vergabeunterlagen seiner UAN und Verleihunternehmen vor, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind (vgl. § 8 Absatz 2 HVTG).
Die anzuwendenden Tarifverträge und deren entgeltrelevanten Bestandteile sind in den Abschnitten 1 bis 3 „Tarifverträge für den Verkehr auf Straße (ÖSPV)“ im Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 6 vom 8.2.2016, S. 197 ff., zuletzt geändert durch StAnz. Nr. 12 vom 18.3.2019, S. 259 ff. und auf der Internetseite der Hessischen Ausschreibungsdatenbank unter http://www.had.de/vergabestellen-tarifvertraege.html veröffentlicht.
Für den Fall der nicht vertragsgerechten Erfüllung übernommener Verpflichtungen sowie bei einem Verstoß gegen eine sich aus den Verpflichtungserklärungen gemäß Anlage 29 der Vergabeunterlagen ergebende Verpflichtung wird eine Vertragsstrafe wirksam (vgl. § 18 HVTG), Einzelheiten sind in den Vergabeunterlagen geregelt.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit KOM oder für den Verkehr mit Mietomnibussen oder mit Mietwagen bzw. Vorlage einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit KOM oder für den Verkehr mit Mietomnibussen oder mit Mietwagen bzw. Vorlage einer gültigen EU-Lizenz (vgl. Anhang II der VO (EG) 1073/2009), erforderlichenfalls zzgl. deutscher Übersetzung.
Oder:
Vorlage einer Bescheinigung über die fachliche Eignung des Bieters i. S. d. § 13 Absatz 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. § 3 und § 4 Absatz 6 PBZugV, ausgestellt durch die zuständige Behörde (vgl. Anhang III der VO (EG) Nr. 1071/2009). Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstige Befähigungsnachweise für die Beförderung von Personen im Straßenverkehr, die natürlichen Personen und Gesellschaften aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union erteilt wurden, werden in unmittelbarer Anwendung des Art. 10 der Richtlinie 96/26/EG anerkannt.
Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe, dass er als zuverlässig im Sinne des § 13 Absatz 1 Nr. 2 PBefG i. V. m. § 1 Absatz 1 PBZugV gilt und keine Anhaltspunkte für seine Unzuverlässigkeit gemäß § 1 Absatz 2 PBZugV vorliegen.
Alle Bieter mit mittelbaren oder unmittelbaren kommunalem Anteilseigner haben darüber hinaus darzulegen, dass die Abgabe des Angebotes im Einklang mit den die wirtschaftliche Betätigung der Kommune regelnden Vorschriften des Kommunalverfassungsrechts steht.
Zudem erklärt der Bieter mit Angebotsabgabe, dass er die Vorgaben zum Elektronischen Fahrgeldmanagement (EFM) nach Kapitel 3.4.5 der Leistungsbeschreibung i. V. m. Anlage 24 der Vergabeunterlagen erfüllt. Der Bieter legt mit seinem Angebot eine schriftliche Bestätigung des Herstellers gemäß Anlage 28.1 und 28.2 der Vergabeunterlagen vor, dass die (((eTicket-Deutschland Akzeptanzterminals in den jeweils angebotenen Geräten (Busdrucker, Handterminal, autarke Geräte) die Funktionalität zum Elektronischen Fahrgeldmanagement (EFM) nach Kapitel 3.4.5 der Leistungsbeschreibung i. V. m. Anlage 24 der Vergabeunterlagen erfüllen. Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i. V. m. der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV).”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 233-532474
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-01-24
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-03-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-01-24
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bei der Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen, vgl. § 55 Absatz 2 VgV.”
“Zu I.3) Kommunikation:
Der Auftraggeber stellt die (ggf. fortgeschriebenen) Vergabeunterlagen sowie die Zusätzlichen Informationen an alle Bieter (kurz:...”
Zu I.3) Kommunikation:
Der Auftraggeber stellt die (ggf. fortgeschriebenen) Vergabeunterlagen sowie die Zusätzlichen Informationen an alle Bieter (kurz: Bieterinformation) über seine in Ziffer I.3) angegebene Vergabeplattform im Internet gemäß § 41 Absatz 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Aus der Möglichkeit des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht zur selbständigen, eigenverantwortlichen Information über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Bereitstellung zusätzlicher Informationen. Eine automatische Benachrichtigung über Änderungen erfolgt nur an registrierte Bieter.
Fragen, Hinweise und Rügen zu den Vergabeunterlagen können nur von Verkehrsunternehmen gestellt werden, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen sind, zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung berechtigt sind (vgl. § 9 Absatz 3 VgV iVm. Artikel 19 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.2.2014). Das Verkehrsunternehmen hat sich deshalb auf der Vergabeplattform unter der Internetadresse https://vergabe-rmv.de/anmeldung.html mit einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung, Anschrift und aktiver E-Mail-Adresse zu registrieren. Im Anschluss informiert der Auftraggeber das registrierte Verkehrsunternehmen automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen und Veröffentlichung von Bieterinformationen über das interne Bieterkommunikationssystem der Vergabeplattform, das eine Benachrichtigungsfunktion per E-Mail beinhaltet.
Weitere zusätzliche Angaben:
Der Bieter legt mit seinem Angebot für das angebotene Linienbündel zusätzlich zur Angebotskalkulation eine aussagefähige und nachvollziehbare Urkalkulation gemäß Anlage 14 der Vergabeunterlagen als separate, mit einem Passwort gegen Lesezugriff geschützte, PDF-Datei bei. Der Auftraggeber sichert die Vertraulichkeit der Urkalkulation zu. Näheres ist in Ziffer 8 Absatz 5 der Aufforderung zur Angebotsabgabe geregelt.
Im Fall eines Betreiberwechsels kommt ein Personalübergang gemäß Artikel 4 Absätze 5 und 6 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 5 HVTG vom bisherigen Betreiber zum Neubetreiber zur Anwendung. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Glaubt sich ein Bieter wegen eines Verstoßes gegen Vergabevorschriften in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB verletzt, so hat er dies innerhalb einer...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Glaubt sich ein Bieter wegen eines Verstoßes gegen Vergabevorschriften in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB verletzt, so hat er dies innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Rügt ein Bieter einen seiner Ansicht nach vorliegenden Vergabeverstoß und teilt der Auftraggeber ihm mit, dass er der Rüge nicht abhelfen will, muss der Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Nachprüfungsverfahren einleiten (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB), wenn er seine Rüge aufrecht erhalten will, damit das aufwändige Verfahren nicht unnötig mit den sich aus der Rüge ergebenden Risiken belastet wird. Genaue Hinweise in Bezug auf die Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt die unter Ziffer VI.4.1) genannte Stelle.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Quelle: OJS 2019/S 238-583861 (2019-12-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Durchführung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsdienstleistungen im Buspersonennahverkehr (Landverkehr) im Zuständigkeitsbereich der Auftraggeber. Die zu...”
Kurze Beschreibung
Durchführung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsdienstleistungen im Buspersonennahverkehr (Landverkehr) im Zuständigkeitsbereich der Auftraggeber. Die zu vergebenden Leistungen sind im Linienbündel LMR-Nordwest auf folgenden Linien zu erbringen:
— regionale Linien 481, 491,
— lokale Linien MR-40, MR-41, MR-51, MR-52, MR-53, MR-54, MR-55, MR-56, MR-57, MR-58, MR-59.
Gesamtleistung (gerundet): 1 191 Tsd. Nwkm/Fahrplanjahr 2021.
Das o. g. Linienbündel wird nur als Gesamtleistung vergeben.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 238-583861
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Linienbündel LMR-Nordwest
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-02-17 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 99
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ALV Oberhessen GmbH & Co. KG
Postanschrift: Ernst-Giller-Straße 7
Postort: Marburg
Postleitzahl: 35039
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Marburg-Biedenkopf🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
“Die fiktiven Angaben in den Ziffern II.1.7), V.2.2) und V.2.4) erfolgen nur aus technischen Gründen, weil das Bekanntmachungsformular an diesen Stellen eine...”
Die fiktiven Angaben in den Ziffern II.1.7), V.2.2) und V.2.4) erfolgen nur aus technischen Gründen, weil das Bekanntmachungsformular an diesen Stellen eine zwingende Eingabe verlangt und § 39 Absatz 6 Nr. 3 und 4 VgV gilt. Die Eintragung in der Ziffer V.2.3), ob der Auftragnehmer ein KMU ist, erfolgt auf der Grundlage der Empfehlung Nr. 2003/361/EG der Kommission vom 6.5.2003.
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Quelle: OJS 2020/S 035-083433 (2020-02-17)