Ausschreibung Betrieb und Instandhaltung der Straßenbeleuchtungsanlage 04/2020-03/2024

Stadt Olpe

Ausschreibung Betrieb und Instandhaltung der Straßenbeleuchtungsanlage 04/2020-03/2024.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-12-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-30.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-10-30 Auftragsbekanntmachung
2020-02-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-10-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Wartung von Straßenbeleuchtungen
Referenznummer: 2019004930
Kurze Beschreibung:
Ausschreibung Betrieb und Instandhaltung der Straßenbeleuchtungsanlage 04/2020-03/2024.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Wartung von Straßenbeleuchtungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Olpe 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Olpe
Postanschrift: Franziskanerstraße 6
Postleitzahl: 57462
Postort: Olpe
Kontakt
Internetadresse: http://www.olpe.de 🌏
E-Mail: ma.halbe@olpe.de 📧
Telefon: +49 2761831260 📞
URL der Dokumente: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=CbzdLkCsAh4%253d 🌏
URL der Teilnahme: https://portal.deutsche-evergabe.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-10-30 📅
Einreichungsfrist: 2019-12-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-10-31 📅
Datum des Beginns: 2020-04-01 📅
Datum des Endes: 2024-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 211-517189
ABl. S-Ausgabe: 211

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Betrieb und Instandhaltung der Straßenbeleuchtungsanlage der Stadt Olpe mit 4 324 Leuchtstellen.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Straßenbeleuchtungsvertrag verlängert sich um 4 weitere Jahre, sofern er nicht 12 Monate vor Ablauf des Leistungszeitraums durch die Auftraggeberin oder den Auftragnehmer schriftlich gekündigt wird. Der Straßenbeleuchtungsvertrag endet spätestens am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis über aktuell gültige Eintragung in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.2.2014 (EU-Amtsblatt L 94/65), nicht alter als 12 Monate ab EU – Bekanntmachung
Angaben zur Berufsgenossenschaft (Formblatt Allgemeine Erklärungen).
Eigenerklärung zu §§ 123/124 GWB, gemäß Formblatt.
Angaben zum Unternehmen gemäß Formblatt.
Angabe eines verantwortlichen Ansprechpartners gemäß Formblatt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vorlage eines aktuellen Jahresabschlusses oder Geschäftsberichtes. Können Newcomer aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit keinen aktuellen Jahresabschluss oder Geschäftsbericht vorlegen, haben sie ihre Leistungsfähigkeit und ausreichende Liquidität durch andere geeignete Nachweise zu belegen, beispielsweise durch Vorlage eines Testats eines staatlich anerkannten Wirtschaftsprüfers.
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Nachweis zur Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung mit Versicherungsbestätigung über den Abschluss im Falle der Zuschlagserteilung (siehe auch Formblatt Allgemeine Angaben).
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach den Landesregelungen in NRW zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption gemäß Formblatt).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweis über Leistungen zu Betrieb und Instandhaltung von Straßenbeleuchtungsanlagen in den letzten 3 Jahren an vergleichbare Kunden mit vergleichbarem Volumen in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung (gemäß Formblatt Referenzliste). Es müssen mindestens 2 vergleichbare Referenzen benannt werden.
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Newcomer haben aus Gründen des Diskriminierungsverbotes anderweitige geeignete Nachweise zur Fachkunde vorzulegen, wenn sie aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit die Anforderungen an die vorgenannten Referenzen nicht erfüllen können.
Bei beabsichtigter Beauftragung von Unterauftragnehmern Liste gemäß Formblatt. Auf Nr. 5 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen wird verwiesen. Beabsichtigt der Bewerber/Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages zum Nachweis hinreichender Eignung der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
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Mindeststandards: Es müssen mindestens 2 vergleichbare Referenzen benannt werden.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften Eigenerklärung gemäß Formblatt.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-12-18 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-03-06 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.olpe.de 🌏
Dokumente URL: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=CbzdLkCsAh4%253d 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514111691 📞
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Bieter, der den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss dies gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt davon unberührt.
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Verstöße gegen Vergabevorschriften, die für den Bieter aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
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Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen vom Bieter spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder bis zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Hilft der Auftraggeber einer Rüge nicht ab, ist der Nachprüfungsantrag spätestens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen. Ergänzend wird auf die Regelungen des § 160 GWB verwiesen.
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Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung durch Telefax erste 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information abgeschlossen werden (vgl. § 134 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 211-517189 (2019-10-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-19)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-02-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-02-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 037-088163
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 211-517189
ABl. S-Ausgabe: 37
Zusätzliche Informationen
Die Prüfung der Angebote in rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Hinsicht hat ergeben, dass kein wirtschaftliches Ergebnis im Rahmen der Ausschreibung erzielt wurde. Nach § 63 Abs. 1 Nr. 3 VgV ist der öffentliche Auftraggeber berechtigt, ein Vergabeverfahren ganz oder teilweise aufzuheben, wenn unter anderem kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde. Dies ist dann der Fall, wenn die angebotenen Lösungen nicht den gegebenen Marktverhältnissen entsprechen (so zum Beispiel OLG Naumburg, Beschluss vom 27.2.2014 – 2 Verg 5/13; Kulartz/Kus/Marx/Portz/Prieß, VgV, § 63, Rn. 50). Beurteilungs- bzw. Vergleichsmaßstab ist die Kostenschätzung des Auftraggebers im Vorfeld. Grundsätzlich kommt eine Aufhebung nach der einschlägigen Rechtsprechung bereits ab Überschreitung der Kostenschätzung von rund 16 % in Betracht (OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.7.2009 – 15 Verg 3/09). Das OLG Frankfurt hat dies bei einer Überschreitung von 23 % angenommen (OLG Frankfurt/M., Beschluss vom 28.6.2005 – 11 Verg 21/04), die Vergabekammer Arnsberg bei einer Kostenüberschreitung im Bereich von 30 % (VK Arnsberg, Beschluss vom 13.2.2013 – VK
20/12). Im vorliegenden Fall liegt die Kostenüberschreitung deutlich über 50 %, so dass die Aufhebung Nach § 63 Abs. 1 Nr. 3 VgV gerechtfertigt ist. Soweit der Auftrag erneut ausgeschrieben wird, werden die Bieter hierüber gesondert informiert.
20/12).
Im vorliegenden Fall liegt die Kostenüberschreitung deutlich über 50 %, so dass die Aufhebung Nach § 63 Abs. 1 Nr. 3 VgV gerechtfertigt ist.
Soweit der Auftrag erneut ausgeschrieben wird, werden die Bieter hierüber gesondert informiert.
Quelle: OJS 2020/S 037-088163 (2020-02-19)