Ausschreibung Bewachungsdienstleistungen an 167 Objekten der AOK PLUS

AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen

Leistungsgegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Bewachungsdienstleistungen für die AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen (Auftraggeberin) in folgenden Regionen:
— Dresden (mit 41 Objekten),
— Chemnitz (mit 33 Objekten),
— Leipzig (mit 25 Objekten),
— Erfurt (mit 18 Objekten),
— Gera (mit 27 Objekten),
— Suhl (mit 23 Objekten).
Einzelheiten zum Leistungsgegenstand und zu den einzelnen Objekten ergeben sich aus der als Anlage 1 der Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung und den als Anlagen 3-1 bis 3-6 der Vergabeunterlagen beigefügten Objektplänen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-12-02.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-12-02 Auftragsbekanntmachung
2019-12-12 Ergänzende Angaben
2020-02-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-12-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bewachungsdienste
Referenznummer: 171/2019
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Bewachungsdienstleistungen für die AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen (Auftraggeberin) in folgenden Regionen: — Dresden (mit 41 Objekten), — Chemnitz (mit 33 Objekten), — Leipzig (mit 25 Objekten), — Erfurt (mit 18 Objekten), — Gera (mit 27 Objekten), — Suhl (mit 23 Objekten). Einzelheiten zum Leistungsgegenstand und zu den einzelnen Objekten ergeben sich aus der als Anlage 1 der Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung und den als Anlagen 3-1 bis 3-6 der Vergabeunterlagen beigefügten Objektplänen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bewachungsdienste 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bewachungsdienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Sachsen 🏙️
Thüringen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Postanschrift: Augustinerstraße 38
Postleitzahl: 99084
Postort: Erfurt
Kontakt
Internetadresse: https://plus.aok.de/ 🌏
E-Mail: vergabestelle@plus.aok.de 📧
Telefon: +49 80010590-80073 📞
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRYD6BW/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRYD6BW 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-12-02 📅
Einreichungsfrist: 2020-01-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-12-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 234-573756
ABl. S-Ausgabe: 234
Zusätzliche Informationen
Bieter sind zur Öffnung nicht zugelassen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Bewachungsdienstleistungen für die AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen (Auftraggeberin) in folgenden Regionen:
— Dresden (mit 41 Objekten),
— Chemnitz (mit 33 Objekten),
— Leipzig (mit 25 Objekten),
— Erfurt (mit 18 Objekten),
— Gera (mit 27 Objekten),
— Suhl (mit 23 Objekten).
Einzelheiten zum Leistungsgegenstand und zu den einzelnen Objekten ergeben sich aus der als Anlage 1 der Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung und den als Anlagen 3-1 bis 3-6 der Vergabeunterlagen beigefügten Objektplänen.
Bezeichnung des Loses: Bewachungsdienstleistungen – Dresden
Losnummer: 01
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand des vorliegenden Loses ist die Bewachungsdienstleistung für die AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen (Auftraggeberin) in folgenden Region:
— Dresden (mit 41 Objekten).
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Die Auftraggeberin kann den Vertrag zweimal um 12 weitere Monate verlängern.
Bezeichnung des Loses: Bewachungsdienstleistungen – Chemnitz
Losnummer: 02
Kurze Beschreibung: — Chemnitz (mit 33 Objekten).
Bezeichnung des Loses: Bewachungsdienstleistungen – Leipzig
Losnummer: 03
Kurze Beschreibung: — Leipzig (mit 25 Objekten).
Bezeichnung des Loses: Bewachungsdienstleistungen – Erfurt
Losnummer: 04
Kurze Beschreibung: — Erfurt (mit 18 Objekten).
Bezeichnung des Loses: Bewachungsdienstleistungen – Gera
Losnummer: 05
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand des vorliegenden Loses ist die Bewachungsdienstleistung für die AOK PLUS –Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen (Auftraggeberin) in folgenden Region:
— Gera (mit 27 Objekten).
Bezeichnung des Loses: Bewachungsdienstleistungen – Suhl
Losnummer: 06
Kurze Beschreibung: — Suhl (mit 23 Objekten)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 10-1 der Vergabeunterlagen)
— Eigenerklärung über eine Mitgliedschaft in der für den Bieter zuständigen Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Stelle des EU-Mitgliedsstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist (Anlage 10-2 der Vergabeunterlagen)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung zum Jahresumsatz (Anlage 10-3 der Vergabeunterlagen),
— Eigenerklärung (Betriebs-) Haftpflichtversicherung (Anlage 10-4 der Vergabeunterlagen).
Mindeststandards:
Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet, welche in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren einen jährlichen Gesamtumsatz von durchschnittlich mindestens
— Los 01: 420 000 EUR,
— Los 02: 180 000 EUR,
— Los 03: 180 000 EUR,
— Los 04: 180 000 EUR,
— Los 05: 60 000 EUR,
— Los 06: 96 000 EUR.
Erwirtschaftet haben.
Sofern sich ein Bieter auf mehrere Lose bewirbt, ergibt sich der zu erreichende Mindestjahresumsatz aus einer Addition der beiden Lose mit dem jeweils höchsten Gesamtumsatz pro Jahr.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Angabe der durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter in den letzten 3 Geschäftsjahren, gesplittet nach festangestellten und freien Mitarbeitern (Anlage 10-5 der Vergabeunterlagen)
—— im Bereich Rezeptionsdienst,
—— im Bereich Separatwachdienst,
—— im Bereich Interventionsdienst.
— Benennung von Referenzprojekten vergleichbarer Art und Größe (Anlage 10-6 der Vergabeunterlagen),
— Eigenerklärung des Bieters, dass er über eine eigene, vom Verband der Schadenversicherer (VdS) anerkannte, durchgängig besetzte Notruf-Service-Leitstelle (NSL) verfügt (Anlage 10-7 der Vergabeunterlagen),
— Eigenerklärung des Bieters, dass er über die personelle und technische Ausstattung zur Einhaltung der Reaktionszeiten gemäß Leistungsbeschreibung Interventionsdienst (Modul 6) verfügt (Anlage 10-8 der Vergabeunterlagen).
Mindeststandards:
Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet, welche aus den zurückliegenden 3 Jahren mindestens 1 Referenz vorweisen können, die mit dem verfahrensgegenständlichen Auftrag hinsichtlich Art und Umfang vergleichbar sind.
Als von der Art vergleichbar gelten Referenzen, die Rezeptions-, Separat-, Revierbewachungs- und Interventionsdienste nachweisen, soweit diese Dienste in dem oder den Losen, für das/die ein Angebot abgegeben wird, leistungsgegenständlich sind (vgl. zu den leistungsgegenständlichen Modulen je Los Punkt 10 der Leistungsbeschreibung). Die Erfüllung dieser Anforderung kann auch durch verschiedene Referenzen nachgewiesen werden.
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Als vom Umfang vergleichbar betrachtet die Auftraggeberin ausschließlich Referenzen mit einem Mindestrechnungswert i. H. v.:
— Los 01: 35 000 EUR brutto/Monat,
— Los 02: 15 000 EUR brutto/Monat,
— Los 03: 15 000 EUR brutto/Monat,
— Los 04: 15 000 EUR brutto/Monat,
— Los 05: 5 000 EUR brutto/Monat,
— Los 06: 8 000 EUR brutto/Monat.
Für die Erfüllung des Mindestrechnungswertes gilt Folgendes:
Sofern sich ein Bieter auf mehrere Lose bewirbt, genügt es, wenn dieser für das Los mit dem höchsten Rechnungswert eine Referenz einreicht, deren Rechnungswert dem geforderten Mindestrechnungswert entspricht. Die Erfüllung des Mindestrechnungswertes kann nicht durch Addition verschiedener Referenzen nachgewiesen werden.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-02-14 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-01-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:30
Zusätzliche Informationen: Bieter sind zur Öffnung nicht zugelassen
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 55 %
Preis (Gewichtung): 45 %

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Unternehmensbereich Corporate Governance, Geschäftsbereich Zentrale Vergabestelle, z. H. Herrn Justitiar Moritz Weirauch
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRYD6BW/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern bzw. Bietern ist ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (https://www.dtvp.de) möglich. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind über den Projektraum des Verfahrens auf der o. g. Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Die Antworten werden ausschließlich und einheitlich auf der o. g. Vergabeplattform für alle Bewerber bzw. Bieter auch ohne Registrierung sichtbar eingestellt und sind regelmäßig selbst einzuholen.
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2) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Anlage 9 der Vergabeunterlagen) abzugeben. Darin haben alle Mitglieder zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten zu benennen, welcher alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt. Die in Punkt III.1.1) und Punkt III.1.2) der Bekanntmachung aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des Unternehmens und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen. Die unter Punkt III.1.3) der Bekanntmachung genannten Referenzprojekte sind für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gemeinschaftlich zu erbringen.
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3) Die Auftraggeberin kann nach § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, an den gleichen Auftragnehmer im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Vergabebekanntmachung vergeben. Als gleichartig gelten alle Dienstleistungen die im Zusammenhang mit Bewachungsdienstleistungen (z. B. Rezeptions-, Separat- und Interventionsdienste) stehen. Vorliegend gilt dies bis zu einem Auftragsvolumen von maximal 1 000 000 EUR (netto).
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Sofern die Auftraggeberin von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, erfolgt die Vergabe des Auftrages gemäß den Bestimmungen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) sowie in entsprechender Anwendung der in diesen Vergabeunterlagen (einschließlich Anlagen) genannten Bewerbungs- und Vertragsbedingungen.
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Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYD6BW

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
„§ 134 Informations- und Wartepflicht.
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist...
§ 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat…
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt);
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind...
§ 168 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken;
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden…".
Quelle: OJS 2019/S 234-573756 (2019-12-02)
Ergänzende Angaben (2019-12-12)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-12-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-12-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 243-598480
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 234-573756
ABl. S-Ausgabe: 243
Quelle: OJS 2019/S 243-598480 (2019-12-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Bewachungsdienstleistungen für die AOK Plus – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen (Auftraggeberin) in folgenden Regionen: — Dresden (mit 41 Objekten), — Chemnitz (mit 33 Objekten), — Leipzig (mit 25 Objekten), — Erfurt (mit 18 Objekten), — Gera (mit 27 Objekten), — Suhl (mit 23 Objekten). Einzelheiten zum Leistungsgegenstand und zu den einzelnen Objekten ergeben sich aus der als Anlage 1 der Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung und den als Anlagen 3-1 bis 3-6 der Vergabeunterlagen beigefügten Objektplänen.
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Gesamtwert des Auftrags: 0.06 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Plus – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-02-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-02-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 032-075816
ABl. S-Ausgabe: 32
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYDEPC

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Bewachungsdienstleistungen für die AOK Plus – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen (Auftraggeberin) in folgenden Regionen:
Leistungsgegenstand des vorliegenden Loses ist die Bewachungsdienstleistung für die AOK Plus – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen (Auftraggeberin) in folgenden Region:

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-02-11 📅
Name: DWSI GmbH
Postanschrift: Zur Wetterwarte 29
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01109
Land: Deutschland 🇩🇪
Dresden, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Name: Piepenbrock Sicherheit GmbH + Co. KG
Postanschrift: Hannoversche Straße 91-95
Postort: Osnabrück
Postleitzahl: 49084
Land: Osnabrück, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-02-07 📅
Name: VSU Sächsische Wach- und Schließgesellschaft mbH
Postanschrift: Gabelsberger Straße 5/7
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04318
Land: Leipzig, Kreisfreie Stadt 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
10
7
5
2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
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(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134verstoßen hat…
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt),
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind…
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden…“.
Quelle: OJS 2020/S 032-075816 (2020-02-13)