Ausschreibung Bioerdgas KU Eichstätt-Ingolstadt 2020-2022

Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt

Lieferung von 100 % Bioerdgas.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-06-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-05-17.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-05-17 Auftragsbekanntmachung
2019-07-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-05-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Erdgas
Referenznummer: 191248
Kurze Beschreibung: Lieferung von 100 % Bioerdgas.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Erdgas 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Eichstätt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt
Postanschrift: Ostenstraße 26
Postleitzahl: 85072
Postort: Eichstätt
Kontakt
Internetadresse: https://www.ku.de/ 🌏
E-Mail: johannes.baumann@ku.de 📧
URL der Dokumente: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=ZSqODh7GsR0%253d 🌏
URL der Teilnahme: https://portal.deutsche-evergabe.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-05-17 📅
Einreichungsfrist: 2019-06-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-05-22 📅
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-01-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 098-236752
ABl. S-Ausgabe: 98
Zusätzliche Informationen
Die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bieter erfolgt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, über die Vergabeplattform Deutsche eVergabe www.deutsche-evergabe.de. Das gilt auch für Bieteranfragen. Nur die bei der Vergabeplattform vollständig registrierten Bieter werden (automatisch) über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und/oder über Bieteranfragen sowie etwaige zusätzliche Informationen zu dem Vergabeverfahren informiert. Es besteht keine Registrierungspflicht. Registriert sich der Bieter nicht, ist er aber verpflichtet, sich regelmäßig selbständig über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und/oder über Bieteranfragen und deren Beantwortung oder sonstige Informationen zum Vergabeverfahren über die vorgenannte Vergabeplattform zu informieren und die Seiten entsprechend zu kontrollieren.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von 100 % Bioerdgas an die Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt; Lieferzeitraum 1.1.2020 bis 1.1.2023; ca. 15 Abnahmestellen; jährlich ca. 1 498,435 MWh.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Angaben zur Eintragung im Handelsregister (gemäß Ziffer 5 Angebots schreiben),
— Angaben zur Berufsgenossenschaft (gemäß Ziffer 6 Angebots schreiben),
— Eigenerklärung zu §§ 123/124 GWB, gemäß Formblatt (s. Nr. 1.7. Teil 1/Angebotsunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Vorlage eines aktuellen Jahresabschlusses oder Geschäftsberichtes. Können Newcomer aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit keinen aktuellen Jahresabschluss oder Geschäftsbericht vorlegen, haben sie ihre Leistungsfähigkeit und ausreichende Liquidität durch andere geeignete Nachweise zu belegen, beispielsweise durch Vorlage eines Testats eines staatlich anerkannten Wirtschaftsprüfers,
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— Angabe/Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung in angemessener Höhe zum ausgeschriebenen Leistungsumfang (gemäß Ziffer 7 des Angebotsschreibens).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Angaben zum Unternehmen gemäß Formblatt (s. Nr. 1.4 Teil 1/ Angebotsunterlagen),
— Angabe eines verantwortlichen Ansprechpartners gemäß Formblatt (s. Nr.1.6 Teil 1/Angebotsunterlagen),
— Nachweis über die Bioerdgaslieferung an vergleichbare Kunden mit Ansprechpartnern mit vergleichbarem Volumen in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung unter Nennung der jeweils der Lieferung zu Grunde liegenden Zertifikate (gemäß Formblatt Referenzliste Bioerdgas, Nr. 1.5 Teil 1 Angebotsunterlagen). Newcomer haben aus Gründen des Diskriminierungsverbotes anderweitige geeignete Nachweise zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit vorzulegen, wenn sie aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit die Anforderungen an die vorgenannten Referenzen nicht erfüllen können,
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— bei Unterauftragnehmern Liste gemäß Formblatt (s. Nr. 1.2 Teil 1/ Angebotsunterlagen). Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages zum Nachweis hinreichender Eignung der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bei Bietergemeinschaften Eigenerklärung gemäß Formblatt (s. Nr. 1.1 Teil 1/Angebotsunterlagen).

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-07-26 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-06-19 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Universität
Kontakt
Kontaktperson: Baumann, Johannes
Dokumente URL: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=ZSqODh7GsR0%253d 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 160 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens namentlich unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einleitung des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Vorstehendes gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S.2 GWB bleibt unberührt. Die Frist zur etwaigen Geltendmachung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrages beträgt 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. §135 Abs. 2 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 098-236752 (2019-05-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-07-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 345037.64 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-07-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-07-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 131-321717
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 098-236752
ABl. S-Ausgabe: 131

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-06-28 📅
Name: Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG
Postanschrift: Schussenstr. 22
Postort: Ravensburg
Postleitzahl: 88212
Land: Deutschland 🇩🇪
Ravensburg 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 345037.64 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Vorstehendes gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S.2 GWB bleibt unberührt. Die Frist zur etwaigen Geltendmachung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrages beträgt 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 2 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 131-321717 (2019-07-09)