Auftragsbekanntmachung (2019-03-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Kurze Beschreibung:
Durchführung der Linie 4 "Bahnhof - Obere Hockermühle - Bahnhof" (City-Bus Amberg)
Ein Fahrplanentwurf nach diesen Maßgaben ist zwingend dem Angebot beizulegen.
Als Grundfahrplan ist der bisherige Fahrplan (inkl. Schulverstärker) zu übernehmen. Diese finden Sie ebenfalls unter: https://www.znas.de/fahrplaene/
Es sind folgende Änderungen einzuarbeiten:
1. Von Montag bis Freitag soll eine zusätzliche Fahrt mit Abfahrt am Bahnhof um 19:50 angeboten werden.
2. Von Montag bis Donnerstag sollen die Fahrten von 19:50 Uhr bis 21:50 Uhr im 60-Minuten Takt weitergeführt werden. Freitags soll diese Fahrt von 19:50 Uhr bis 1:50 Uhr im 60-Minuten Takt weitergeführt werden.
3. An Samstagen soll eine zusätzliche Fahrt mit Abfahrt am Bahnhof um 18:50 Uhr angeboten werden. Ab diesem Zeitpunkt soll diese bis 1:50 Uhr im 60-Minuten Takt weitergeführt werden.
4. Fahrten an Faschingsdienstag verkehren wie an einem normalen Werktag.
Durchführung der Linie 4 "Bahnhof - Obere Hockermühle - Bahnhof" (City-Bus Amberg)
Ein Fahrplanentwurf nach diesen Maßgaben ist zwingend dem Angebot beizulegen.
Als Grundfahrplan ist der bisherige Fahrplan (inkl. Schulverstärker) zu übernehmen. Diese finden Sie ebenfalls unter: https://www.znas.de/fahrplaene/
Es sind folgende Änderungen einzuarbeiten:
1. Von Montag bis Freitag soll eine zusätzliche Fahrt mit Abfahrt am Bahnhof um 19:50 angeboten werden.
2. Von Montag bis Donnerstag sollen die Fahrten von 19:50 Uhr bis 21:50 Uhr im 60-Minuten Takt weitergeführt werden. Freitags soll diese Fahrt von 19:50 Uhr bis 1:50 Uhr im 60-Minuten Takt weitergeführt werden.
3. An Samstagen soll eine zusätzliche Fahrt mit Abfahrt am Bahnhof um 18:50 Uhr angeboten werden. Ab diesem Zeitpunkt soll diese bis 1:50 Uhr im 60-Minuten Takt weitergeführt werden.
4. Fahrten an Faschingsdienstag verkehren wie an einem normalen Werktag.
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-03-11 📅
Einreichungsfrist: 2019-04-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-03-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 052-119792
ABl. S-Ausgabe: 52
Zusätzliche Informationen
Die Teilnahme von Bietern ist nicht zulässig
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Durchführung der Linie 4 "Bahnhof - Obere Hockermühle - Bahnhof" (City-Bus Amberg)
Ein Fahrplanentwurf nach diesen Maßgaben ist zwingend dem Angebot beizulegen.
Als Grundfahrplan ist der bisherige Fahrplan (inkl. Schulverstärker) zu übernehmen. Diese finden Sie ebenfalls unter: https://www.znas.de/fahrplaene/
Es sind folgende Änderungen einzuarbeiten:
1. Von Montag bis Freitag soll eine zusätzliche Fahrt mit Abfahrt am Bahnhof um 19:50 angeboten werden.
2. Von Montag bis Donnerstag sollen die Fahrten von 19:50 Uhr bis 21:50 Uhr im 60-Minuten Takt weitergeführt werden. Freitags soll diese Fahrt von 19:50 Uhr bis 1:50 Uhr im 60-Minuten Takt weitergeführt werden.
3. An Samstagen soll eine zusätzliche Fahrt mit Abfahrt am Bahnhof um 18:50 Uhr angeboten werden. Ab diesem Zeitpunkt soll diese bis 1:50 Uhr im 60-Minuten Takt weitergeführt werden.
4. Fahrten an Faschingsdienstag verkehren wie an einem normalen Werktag.
Erbringung von Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im BuslinienVerkehr (Citybus) in Amberg. Die Leistung umfasst die Linie 4 (Bahnhof - Obere Hockermühle - Bahnhof) ab dem 1.12.2019.
Näheres regeln die Ausschreibungsunterlagen.
Dauer: 64 Monate
Beschreibung der Optionen:
Währende der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am Fahrplan Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen.
Näheres regeln die Ausschreibungsunterlagen.
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: MA12
MF05
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Amberg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Bieter haben ihrem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister beizufügen - siehe dazu auch Anlage 2.1 der Ausschreibungsunterlagen.
Bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat muss eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche beigefügt werden; falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht eine formlose Erklärung, weshalb für der Bieter keine Eintragungspflicht besteht oder darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind. Hierfür ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind.
Bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat muss eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche beigefügt werden; falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht eine formlose Erklärung, weshalb für der Bieter keine Eintragungspflicht besteht oder darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind. Hierfür ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe Ausschreibungsunterlagen
Mindeststandards:
— Referenzen über erfolgreich erbrachte Verkehre,
— Eigenerklärung: keine Insolvenz oder Liquidität,
— keine rechtskräftige Verurteilung wegen Steuerhinterziehung, Verstöße gegen Arbeits- und Sozialrecht, Umweltrecht oder Beförderungsrecht sowie Sozialversicherungsrecht,
— ausreichend Eigenkapital.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe Ausschreibungsunterlagen
Mindeststandards:
— Anwendung des TON Tarifes sowie des VGN Tarifes,
— RBL Drucker mit Chipkartenleser und Datenweitergabe an die bayernweite Fahrplanauskunft DEFAS,
— Weitergabe von Sperrungen und Umleitungen an die DEFAS,
— digitale Matrixanzeige,
— optische und akustische Haltestelleninfo im Inneren des Fahrzeuges,
— Höchstalter der Fahrzeuge: 12 Jahre,
— Abgasnorm der Fahrzeuge: EURO 4 oder besser,
— Barrierefreiheit aller Neufahrzeuge,
— Akustische Information an der Haltestelle (z. B. über Außenlautsprecher),
— Einsatz von Niederflurfahrzeugen; Reisebusse dürfen nur bei Verstärkerfahrten eingesetzt werden,
— WLAN-Nachrüstung muss jederzeit möglich sein,
— Möglichkeiten, Fahrkarten online zu erwerben muss gegeben sein,
— Fahrplanänderungen nur im Einvernehmen mit zuständiger Behörde,
— Subunternehmerquote maximal 50 % (muss auf Nachfrage des Auftraggebers jährlich nachgewiesen werden),
— Dokumentations- und Weitergabepflicht bei Betriebsstörungen und Kundenbeschwerden,
— Abnahme der Matrixanzeige vor Zuschlagserteilung,
— Abnahme der optischen und akustischen Haltestelleninfo im Inneren des Fahrzeuges vor Zuschlagserteilung,
— ggf. Gutachten eines Sachverständigen zur Barrierefreiheit und den technischen Vorgaben,
— Zulassungsbescheinigung.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: §§ 3 ff PBZugV
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-07-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-04-08 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:05
Zusätzliche Informationen: Die Teilnahme von Bietern ist nicht zulässig
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 98153187 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2019/S 052-119792 (2019-03-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Kurze Beschreibung:
Durchführung der Amberger Citybus Linie 4 „Bahnhof – Obere Hockermühle – Bahnhof" ab dem 1.12.2019.
Gesamtwert des Auftrags: 160 590 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦
Erbringung von Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr (Citybus) in Amberg. Die Leistung umfasst die Linie 4 (Bahnhof – Obere Hockermühle – Bahnhof) ab dem 1.12.2019.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-07-29 📅
Name: Fa. Reisebüro Reichert GmbH
Postort: Amberg
Postleitzahl: 92224
Land: Deutschland 🇩🇪 Amberg, Kreisfreie Stadt🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 160 590 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landratsamt Amberg-Sulzbach
Postort: Amberg
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2019/S 156-385544 (2019-08-12)