Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter hat als Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit folgenden Nachweis mit seinem Angebot einzureichen:
— Aktuelle Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG oder gleichwertigen Nachweis des Landes in dem der Bieter ansässig ist, bezogen auf die gegenständliche Leistung. Im Falle eines gleichwertigen Nachweises ist dieser dem Auftraggeber mit dem Angebot zu benennen und auf Verlangen vorzulegen (Eignungskriterien: Fachkunde, Verlässlichkeit, technische und berufliche Leistungsfähigkeit).
Der Bieter hat als Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot zwingend folgende Erklärungen auf Anlage D zu den Vergabeunterlagen einzureichen:
— Erklärung, ob und wenn ja bzgl. welcher Leistungsbestandteile der Bieter Leistungen an Unterauftragnehmer übertragen will oder sich der Eignungsleihe bedienen möchte. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen, falls sie zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt und es dem Bieter zuzumuten ist. Die Unternehmen, welche dem Bieter ihre Eignung leihen, sind ebenfalls zu benennen, falls diese zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt sind (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit).
Der Bieter hat als Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
— Angaben zur Unternehmensstruktur des Bieters (Muttergesellschaften, Niederlassungen) (Eignungskriterien: Verlässlichkeit, technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen,
— Geeignete Referenzliste, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistung (Verwertung von Bioabfall) wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen,
— Erklärung aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen,
— Standort (Adresse) der zur Leistungserbringung eingesetzten Verwertungsanlage (Eignungskriterium: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit),
— Beschreibung des technischen und organisatorischen Verfahrensablaufes der Verwertung in der Anlage des Auftraggebers, unter Angabe des geplanten Personaleinsatzes und ggf. geplanter zusätzlich einzusetzender technischer Ausrüstung (z. B. Radlader, sonstige mobile Geräte etc.). (Eignungskriterium: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit),
— Der vom Bieter geplante Verwertungsweg ist anzugeben und zu beschreiben. Es ist möglich, für Teilmengen unterschiedliche Verwertungswege zu wählen (Eignungskriterium: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit),
— Ausfallkonzept: Ausführliche Beschreibung der technischen und organisatorischen Konzeption, wie bei Anlagenstillständen (z. B. bei Revision) die weitere kontinuierliche Abnahme der Abfälle gewährleistet bleibt. Dabei ist für auch anzugeben, ob eine Mitgliedschaft in einem Ausfallverbund besteht und welche Mitglieder dem Verbund angehören. (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit).
Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot abzugeben:
— Vorlage von Nachweisen über die bestehende Gütezertifizierung der Endprodukte durch die Bundesgütegemeinschaft Kompost (RAL-Gütezeichen 245 „Gärprodukt“ sowie RAL-Gütezeichen 251 „Kompost“ oder vergleichbar).
Der Nachweis dient als Beleg dafür, dass die Dienstleistung bestimmten, in der Leistungsbeschreibung geforderten Merkmalen entspricht.