Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Kurzdarstellung des Unternehmens mit Angabe von Leistungsspektrum und Schwerpunkten der Beratungstätigkeit. Dies umfasst auch eine Beschreibung der Unternehmensorganisation (z. B. Standorte, Struktur, Kundenkreis). Insbesondere das Vorhandensein von Know-how in den Bereichen Projektleitung, Programmierung, Systemarbeiten und -anlayse. (A)
— Nachweis von mindestens 2 Projektreferenzen der letzten 3 Jahre, die der Bieter als verantwortliches Unternehmen erbracht hat. Die Referenzen müssen in Art, Umfang und Schwierigkeit mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sein. (A)
— Eigenerklärung, dass die angebotenen DWDM-Systeme alle zum Betrieb und zur Administration notwendigen Hardware, Software und Lizenzen beinhalten. (A)
— Eigenerklärung, dass die DWDM-Systeme für die Übertragung der geforderten Services ausgestattet sind (s. Anlage 2 zum Vertrag – Leistungsbeschreibung 0230-390) (A)
— Eigenerklärung, dass die DWDM-Systeme so ausgestattet sind, dass eine Verbindung zu den Netzwerkkomponenten der Auftraggeberin ohne Adapter oder Kupplungen möglich ist. Fest installierbare Rangierfelder im 19-Zoll-Format sind zulässig. (A)
— Eigenerklärung, dass alle Patchkabel und weiteres benötigtes Zubehör für Verbindungen innerhalb der DWDM-Systeme mitgeliefert werden. (A)
— Eigenerklärung, dass zusätzlich zu den geforderten Services folgende Services nachgerüstet werden können: 1 und 25 Gigabit Ethernet, 8 und 32G Fibre Channel. (A)
— Eigenerklärung, dass die DWDM-Systeme als modulare Systeme mit modularen Netzteilen, Lüftern, Management- und Schnittstellenkarten ausgelegt sind. (A)
— Eigenerklärung, dass die Gehäuse der DWDM-Systeme über freie Steckplätze, um mindestens die doppelte Anzahl der geforderten Services nutzen zu können, verfügen. (A)
— Eigenerklärung, dass der Einbau oder Austausch von Schnittstellenkarten, Netzteilen oder Lüftern nicht zu einer Beeinträchtigung des laufenden Datenverkehr führen. (A)
— Eigenerklärung, dass die DWDM-Systeme über mindestens eine Managementkarte, die im laufenden Betrieb getauscht werden kann verfügen. (A)
— Eigenerklärung, dass die Konfigurationsdaten der Managementkarte auf einem austauschbaren Speichermedium oder auf einer redundanten Managementkarte sind. (A)
— Eigenerklärung, dass die Konfigurationsdaten beim Austausch der Managementkarte auf der neuen Managementkarte übernommen werden. (A)
— Eigenerklärung, dass die Managementkarte über einen RJ45-Ethernetport, der mindestens 100 und 1000 Megabit unterstützt, verfügt. (A)
— Eigenerklärung, dass die Netzwerkprotokolle HTTPS, SNMPv2c/v3, NTP und Syslog unterstützt werden. (A)
— Eigenerklärung, dass die DWDM-Multiplexer vollständig passiv sind und integrierte Dispersationskompensation oder Verstärker nicht vorhanden sind. (A)
— Eigenerklärung, dass die DWDM-Systeme auf mindestens 40 Kanäle erweitert werden können. (A)
— Eigenerklärung, dass DWDM-Systeme die Verschlüsselung auf OSI-Layer 1 unterstützen. (A)
— Eigenerklärung, dass die Verschlüsselung mindestens dem Standard AES mit einer Schlüssellänge von 256 Bit entspricht. (A)
— Eigenerklärung, dass die Erzeugung der Sitzungsschlüssel mit einem hardwarebasierten Zufallszahlengenerator erfolgt. (A)
— Eigenerklärung, dass der Schlüsseltausch zwischen DWDM-Systemen über das Diffie-Hellmann-Verfahren erfolgt. (A)
— Eigenerklärung, dass das Intervall für den Austausch der Sitzungsschlüssel von 60 Minuten bis 48 Stunden einstellbar ist und unterbrechungsfrei geändert werden kann. (A)
— Eigenerklärung, dass die Verschlüsselung die Vorgaben der technischen Richtlinie „BSI TR-02102 Kryptographische Verfahren: Empfehlungen und Schlüssellängen“ vollständig erfüllt. (A)
— …
Des Weiteren sind die Kriterien der Anlage 2.1 zum Vertrag – Kriterienkatalog 0230-390 zu entnehmen.