Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Ausschreibung für das Einsammeln von Elektro(nik) altgeräten aus Wertstoffhöfen im Landkreis Cham
41.1.636/1720”
Produkte/Dienstleistungen: Recycling von Siedlungsabfällen📦
Kurze Beschreibung:
“Einsammeln, Annehmen und Verladen von Elektro(nik) altgeräten aus 39 Wertstoffhöfen im Landkreis Cham.”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 950 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Recycling von Siedlungsabfällen📦
Ort der Leistung: Cham🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Beschreibung der Beschaffung:
“Einsammlung von Elektro(nik) Altgeräten aus 39 Wertstoffhöfen im Landkreis Cham in Gitterboxen und Rollwagen, die vom Auftragnehmer zu stellen sind....”
Beschreibung der Beschaffung
Einsammlung von Elektro(nik) Altgeräten aus 39 Wertstoffhöfen im Landkreis Cham in Gitterboxen und Rollwagen, die vom Auftragnehmer zu stellen sind. Verladen der Elektro(nik) Altgeräte in von Dritten bereitgestellte 36 m-Großcontainer. Annahmen von gewerblichen Anlieferungen von Elektro(nik) Altgeräten und Verladen in von Dritten bereitgestellte 36 m-Container. Betrieb einer Annahmestelle für Lampen (Gruppe 3). Meldung voller Container an den Auftraggeber. Betrieb einer Annahmestelle im Umkreis von 25 km zur Vergabestelle.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 950 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Verlängerung um weitere 3 Jahre, wenn der Vertrag nicht mindestens 9 Monate vor Ablauf der Vertragszeit gekündigt wird.”
Zusätzliche Informationen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Der Bieter muss im einschlägigen Berufs- und Handelsregister eingetragen sein – ergänzend werden vom Bieter Angaben über die Mitgliedschaft in einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Bieter muss im einschlägigen Berufs- und Handelsregister eingetragen sein – ergänzend werden vom Bieter Angaben über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft mit Angabe der Mitgliedsnummer verlangt.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-05-16
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-08-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-05-16
14:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981/531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981/531837 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Quelle: OJS 2019/S 072-170665 (2019-04-09)