Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
— Erlaubnis zur Berufsausübung (Gemäß § 75 Abs. 1 VgV wird als Bewerber nur zugelassen, wer die Berufsqualifikation des Berufs des Architekten oder Ingenieurs nach geltendem Landesrecht tragen darf oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig ist.),
— Gesetzliche Ausschlussgründe §§ 123, 124 GWB,
— Bestehen oder Abschluss einer Haftpflichtversicherung bei Auftragserteilung mit folgenden Eigenschaften: Deckungssumme je Schaden mind. 2,0 Mio. EUR bei Personenschäden/ mind. 500 000,00 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden)/ mind. 2-fach maximiert,
— Der Bewerber sollte in den letzten 3 Geschäftsjahren (2015/2016/2017) oder soweit vorhanden für die Geschäftsjahre 2016/2017/2018 einen durchschnittlichen Jahresumsatz von mind. 0,25 Mio. EUR erwirtschaftet haben. Bei Bewerbergemeinschaften genügt die Erfüllung des Kriteriums durch ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft und der Bewerber sollte in den letzten 3 Geschäftsjahren (2015/2016/2017) oder soweit vorhanden für die Geschäftsjahre 2016/2017/2018 bezogen auf die zu vergebende Leistung (Abbruchplanung) einen durchschnittlichen Jahresumsatz von mind. 0,125 Mio. EUR erwirtschaftet haben. Bei Bewerbergemeinschaften genügt die Erfüllung des Kriteriums durch ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft. Das Kriterium gilt nicht für Büroneugründungen im Zeitraum ab 1.1.2016. Neugründungen haben zum Nachweis Ihrer Eignung keinen Mindestumsatz nachzuweisen,
— Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten 3 Jahren (Auswahlkriterium) Hat der Bewerber einen höheren, als den geforderten Jahresumsatz erzielt, findet dies im Rahmen der Wertung des Teilnahmeantrags positive Berücksichtigung. Bei Bewerbergemeinschaften wird der Umsatz des Mitglieds mit dem höchsten Umsatz zur Bewertung herangezogen. Insgesamt werden 20 Bewertungspunkte vergeben, die sich wie folgt verteilen:
Durchschnittlicher Gesamtumsatz > 0,85 Mio. EUR 10 Punkte
Durchschnittlicher Gesamtumsatz > 0,70 – 1,85 Mio. EUR 9 Punkte
Durchschnittlicher Gesamtumsatz > 0,55 – 0,70 Mio. EUR 8 Punkte
Durchschnittlicher Gesamtumsatz > 0,40 – 0,55 Mio. EUR 7 Punkte
Durchschnittlicher Gesamtumsatz > 0,25 – 0,40 Mio. EUR 4 Punkte
Durchschnittlicher Gesamtumsatz = 0,25 Mio. EUR 1 Punkt
Durchschnittlicher auftragsbezogener Umsatz > 0,180 Mio. EUR 15 Punkte
Durchschnittlicher auftragsbezogener Umsatz > 0,165 – 0,180 Mio. EUR 12 Punkte
Durchschnittlicher auftragsbezogener Umsatz > 0,150 – 0,165 Mio. EUR 9 Punkte
Durchschnittlicher auftragsbezogener Umsatz > 0,125 – 0,150 Mio. EUR 6 Punkte
Durchschnittlicher auftragsbezogener Umsatz = 0,125 Mio. EUR 3 Punkte
(Ein niedrigerer Durchschnittsumsatz führt außer bei Neugründungen zum Ausschluss. Bewerbungen von Büroneugründungen werden nicht ausgeschlossen. Die Bewerbung erhält hier einen Punkt.)
— Bewerber haben ein Referenzprojekt vorzuweisen. Bei Bietergemeinschaften genügt zum Nachweis die Vorlage einer tauglichen Referenz durch eines der Mitglieder. Die Referenz muss folgende Kriterien erfüllen: Die erbrachte Leistung war eine Abbruchplanung für die mind. die Genehmigungsplanung, Ausführungs- und Vergabeplanung, die Bauüberwachung sowie die Erstellung eines Entsorgungskonzepts erbracht wurden. Das Projekt muss innerhalb der letzten 5 Jahren (gerechnet vom Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung) fertiggestellt worden sein (als Fertigstellung gilt der Abschluss der Bauüberwachung) Die Abrisskosten der Maßnahme zum Zeitpunkt der Kostenfeststellung betrugen >/= 1,0 Mio. EUR netto. Das Projekt beinhaltete die Beseitigung mindestens einer Altlastenfläche,
— Die Angabe weiterer Referenzprojekte findet im Rahmen der Wertung positive Berücksichtigung. Maximal werden 3 weitere (unterschiedliche) Referenzen berücksichtigt. Die zum Nachweis der Eignung (6.1.) vorgelegte Referenz findet keine Berücksichtigung. Bei der Vorlage mehrere Referenzen, werden die drei, für den Bewerber am positivsten zu bewertenden Referenzen berücksichtigt. Insgesamt werden für dieses Auswahlkriterium max. 195 Bewertungspunkte vergeben. Diese teilen sich wie folgt auf (Punkte werden je Referenz vergeben und anschließend addiert, wodurch sich die Gesamtpunktzahl ergibt):
Genehmigungsplanung, Ausführungs- und Vergabeplanung, Abbruchstatik, Bauüberwachung, Erstellung eines Abbruch- und Entsorgungskonzepts, Erstellung eins Altlastenberichts 10 Punkte:
— Erbringung von 5 der oben genannten Leistungen 8 Punkte,
— Erbringung von 4 der oben genannten Leistungen 6 Punkte,
— Erbringung von 3 der oben genannten Leistungen 4 Punkte,
— Erbringung von 2 der oben genannten Leistugen 2 Punkte,
— Erbringung von einer der oben genannten Leitungen 1 Punkt.
Als Beendigung der Maßnahme wird der Abschluss der Bauüberwachung betrachtet
Beendigung nach 1.1.2018 5 Punkte
Beendigung nach 1.1.2016 4 Punkte
Beendigung nach 1.1.2014 3 Punkte
Beendigung nach 1.1.2012 2 Punkte
Beendigung nach 11.2010 1 Punkt
Die Referenzleistung war eine
Planungsleistung für Abbruch eines Industriekomplexes20 Punkte
Planungsleistung für ein anderes Bauwerk10 Punkte
Die Angaben zu den Baukosten der Maßnahme müssen sich auf die Abrisskosten zum Zeitpunkt der Kostenfeststellung beziehen.
Kosten > 4,50 Mio. EUR 10 Punkte
Kosten 3,50 – 4,50 Mio. EUR 8 Punkte
Kosten 2,50 – 3,50 Mio. EUR 6 Punkte
Kosten 1,50 – 2,50 Mio. EUR 4 Punkte
Kosten 0,50 – 1,50 Mio. EUR 2 Punkte
Kosten = 0,50 Mio. EUR 1 Punkt
Bei der Referenz handelt es sich um eine staatlich geförderte Maßnahme (z.B.: FAG oder KIP).
Staatlich geförderte Maßnahme FAG, KIP oder vergleichbar15 Punkte
Staatlich gefördert in mehreren Programmen20 Punkte
— Der Projektleiter und dessen berufliche Befähigung sind zu benennen. Eine namentliche Nennung ist nicht notwendig. Ausreichend ist die Angabe dass der Projektleiter die folgenden Eigenschaften erfüllt:Berufsqualifikation für den Beruf „Architekt“ oder „Ingenieur“ in der Fachrichtung Bauingenieurwesen.
Berufserfahrung Abbruchplanung > 15 Jahre 20 Punkte
Berufserfahrung Abbruchplanung > 12 Jahre 15 Punkte
Berufserfahrung Abbruchplanung > 9 Jahre 10 Punkte
Berufserfahrung Abbruchplanung > 6 Jahre 5 Punkte
Berufserfahrung Abbruchplanung > 4 Jahre2,5 Punkte
Berufserfahrung Abbruchplanung < 4 Jahre 0 Punkte
Berufserfahrung in leitender Funktion > 15 Jahre 20 Punkte
Berufserfahrung in leitender Funktion > 12 Jahre 15 Punkte
Berufserfahrung in leitender Funktion > 9 Jahre 10 Punkte
Berufserfahrung in leitender Funktion > 6 Jahre 5 Punkte
Berufserfahrung in leitender Funktion > 4 Jahre 2,5 Punkte
Berufserfahrung in leitender Funktion < 4 Jahre 0 Punkte
— Berufserfahrung Bauleiter wie bei Projektleiter es wird nur die Hälfte der dort zu vergebenden Punkte vergeben,
— Mindestens ein Berufsträger (Architekt oder Bauingenieur bzw. zur Ausführung der Leistung berechtigte) müssen im Büro des Bewerbers beschäftigt sein./ Mindesten ein Mitarbeiter (Bauzeichner/Bautechniker/Fachkräfte/Auszubildende/etc.)
— Der Teilnehmer muss über folgende Software-Ausstattung verfügen:mindestens MS Office 2010, mindestens PDF
— Der Bieter verfügt über folgende technische Ausstattung:
AVA-Software und Terminsverfolgungssoftware 10 Punkte
Bereitstellung von aktuellen Plänen auf geschützter Online-Plattform
Mit Zugriffsmöglichkeit für alle an der Planung/am Bau Beteiligten 10 Punkte
Eine Bewerbung kann mit max. 300 Punkten bewertet werden. Die 4 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen, die nicht auszuschließen waren, werden zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert und bei Abgabe eines den Vergabeunterlagen entsprechenden Angebots zu den Verhandlungen geladen.