Ausschreibung für Planungsleistungen zum Abriss des ehem. Zweigwerks der „Kulmbacher Spinnerei“ in Mainleus inkl. Altlastensanierung und Baufeldfrei-machung

Markt Mainleus

— Abriss der auf dem Areal (ca. 11 Hektar) befindlichen ehemaligen Betriebsgebäude im Jahr 2013 in die Insolvenz gefallenen „Kulmbacher Spinnerei“,
— Altlastensanierung des Areals,
— Baufeldfreimachung und Herrichten des Baufelds zur Errichtung eines Stadtquartiers.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-03-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-02-15.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-02-15 Auftragsbekanntmachung
2019-08-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-02-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen im Bauwesen
Kurze Beschreibung:
— Abriss der auf dem Areal (ca. 11 Hektar) befindlichen ehemaligen Betriebsgebäude im Jahr 2013 in die Insolvenz gefallenen „Kulmbacher Spinnerei“, — Altlastensanierung des Areals, — Baufeldfreimachung und Herrichten des Baufelds zur Errichtung eines Stadtquartiers.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Planungsleistungen im Bauwesen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Planungsleistungen im Bauwesen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Kulmbach 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Markt Mainleus
Postanschrift: Fritz-Hornschuch-Platz 4
Postleitzahl: 95336
Postort: Mainleus
Kontakt
Internetadresse: https://www.mainleus.de/ 🌏
E-Mail: poststelle@mainleus.de 📧
Telefon: +49 922987831 📞
Fax: +49 922987860 📠
URL der Dokumente: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=157868 🌏
URL der Teilnahme: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=157868 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-02-15 📅
Einreichungsfrist: 2019-03-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-02-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 036-081482
ABl. S-Ausgabe: 36

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Abriss der auf dem Areal (ca. 11 Hektar) befindlichen ehemaligen Betriebsgebäude im Jahr 2013 in die Insolvenz gefallenen „Kulmbacher Spinnerei“,
— Altlastensanierung des Areals,
— Baufeldfreimachung und Herrichten des Baufelds zur Errichtung eines Stadtquartiers.
Geschätzter Gesamtwert: 525 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
— Planung, Koordinierung und Bauüberwachung der Abriss- und Baufeldfreimachung inkl. Altlastensanierung,
— Tragwerksplanung an zu erhaltendem Bestand,
— Erstellung eines Altlastenberichts.
Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
— Planung Abbruch, Baufeldfreimachung und Altlastensanierung BA
2 (Option 1),
3 (Option 2).
Beschreibung der Optionen: Vgl. oben und Dokument "Leistungsbeschreibung"
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Mainleus

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Gemäß § 75 Abs. 1 VgV wird als Bewerber nur zugelassen, wer die Berufsqualifikation des Berufs des Architekten oder Ingenieurs nach geltendem Landesrecht tragen darf oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig ist.
Für Bewerber aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.)
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
— Erlaubnis zur Berufsausübung (Gemäß § 75 Abs. 1 VgV wird als Bewerber nur zugelassen, wer die Berufsqualifikation des Berufs des Architekten oder Ingenieurs nach geltendem Landesrecht tragen darf oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig ist.),
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— Gesetzliche Ausschlussgründe §§ 123, 124 GWB,
— Bestehen oder Abschluss einer Haftpflichtversicherung bei Auftragserteilung mit folgenden Eigenschaften: Deckungssumme je Schaden mind. 2,0 Mio. EUR bei Personenschäden/ mind. 500 000,00 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden)/ mind. 2-fach maximiert,
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— Der Bewerber sollte in den letzten 3 Geschäftsjahren (2015/2016/2017) oder soweit vorhanden für die Geschäftsjahre 2016/2017/2018 einen durchschnittlichen Jahresumsatz von mind. 0,25 Mio. EUR erwirtschaftet haben. Bei Bewerbergemeinschaften genügt die Erfüllung des Kriteriums durch ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft und der Bewerber sollte in den letzten 3 Geschäftsjahren (2015/2016/2017) oder soweit vorhanden für die Geschäftsjahre 2016/2017/2018 bezogen auf die zu vergebende Leistung (Abbruchplanung) einen durchschnittlichen Jahresumsatz von mind. 0,125 Mio. EUR erwirtschaftet haben. Bei Bewerbergemeinschaften genügt die Erfüllung des Kriteriums durch ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft. Das Kriterium gilt nicht für Büroneugründungen im Zeitraum ab 1.1.2016. Neugründungen haben zum Nachweis Ihrer Eignung keinen Mindestumsatz nachzuweisen,
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— Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten 3 Jahren (Auswahlkriterium) Hat der Bewerber einen höheren, als den geforderten Jahresumsatz erzielt, findet dies im Rahmen der Wertung des Teilnahmeantrags positive Berücksichtigung. Bei Bewerbergemeinschaften wird der Umsatz des Mitglieds mit dem höchsten Umsatz zur Bewertung herangezogen. Insgesamt werden 20 Bewertungspunkte vergeben, die sich wie folgt verteilen:
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Durchschnittlicher Gesamtumsatz > 0,85 Mio. EUR 10 Punkte
Durchschnittlicher Gesamtumsatz > 0,70 – 1,85 Mio. EUR 9 Punkte
Durchschnittlicher Gesamtumsatz > 0,55 – 0,70 Mio. EUR 8 Punkte
Durchschnittlicher Gesamtumsatz > 0,40 – 0,55 Mio. EUR 7 Punkte
Durchschnittlicher Gesamtumsatz > 0,25 – 0,40 Mio. EUR 4 Punkte
Durchschnittlicher Gesamtumsatz </= 0,25 Mio. EUR 1 Punkt
Durchschnittlicher auftragsbezogener Umsatz >
0,180 Mio. EUR 15 Punkte
0,165 – 0,180 Mio. EUR 12 Punkte
0,150 – 0,165 Mio. EUR 9 Punkte
0,125 – 0,150 Mio. EUR 6 Punkte
Durchschnittlicher auftragsbezogener Umsatz </= 0,125 Mio. EUR 3 Punkte
(Ein niedrigerer Durchschnittsumsatz führt außer bei Neugründungen zum Ausschluss. Bewerbungen von Büroneugründungen werden nicht ausgeschlossen. Die Bewerbung erhält hier einen Punkt.)
— Bewerber haben ein Referenzprojekt vorzuweisen. Bei Bietergemeinschaften genügt zum Nachweis die Vorlage einer tauglichen Referenz durch eines der Mitglieder. Die Referenz muss folgende Kriterien erfüllen: Die erbrachte Leistung war eine Abbruchplanung für die mind. die Genehmigungsplanung, Ausführungs- und Vergabeplanung, die Bauüberwachung sowie die Erstellung eines Entsorgungskonzepts erbracht wurden. Das Projekt muss innerhalb der letzten 5 Jahren (gerechnet vom Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung) fertiggestellt worden sein (als Fertigstellung gilt der Abschluss der Bauüberwachung) Die Abrisskosten der Maßnahme zum Zeitpunkt der Kostenfeststellung betrugen >/= 1,0 Mio. EUR netto. Das Projekt beinhaltete die Beseitigung mindestens einer Altlastenfläche,
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— Die Angabe weiterer Referenzprojekte findet im Rahmen der Wertung positive Berücksichtigung. Maximal werden 3 weitere (unterschiedliche) Referenzen berücksichtigt. Die zum Nachweis der Eignung (6.1.) vorgelegte Referenz findet keine Berücksichtigung. Bei der Vorlage mehrere Referenzen, werden die drei, für den Bewerber am positivsten zu bewertenden Referenzen berücksichtigt. Insgesamt werden für dieses Auswahlkriterium max. 195 Bewertungspunkte vergeben. Diese teilen sich wie folgt auf (Punkte werden je Referenz vergeben und anschließend addiert, wodurch sich die Gesamtpunktzahl ergibt):
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Genehmigungsplanung, Ausführungs- und Vergabeplanung, Abbruchstatik, Bauüberwachung, Erstellung eines Abbruch- und Entsorgungskonzepts, Erstellung eins Altlastenberichts 10 Punkte:
— Erbringung von 5 der oben genannten Leistungen 8 Punkte,
— Erbringung von 4 der oben genannten Leistungen 6 Punkte,
— Erbringung von 3 der oben genannten Leistungen 4 Punkte,
— Erbringung von 2 der oben genannten Leistugen 2 Punkte,
— Erbringung von einer der oben genannten Leitungen 1 Punkt.
Als Beendigung der Maßnahme wird der Abschluss der Bauüberwachung betrachtet
Beendigung nach 1.1.2018 5 Punkte
Beendigung nach 1.1.2016 4 Punkte
Beendigung nach 1.1.2014 3 Punkte
Beendigung nach 1.1.2012 2 Punkte
Beendigung nach 11.2010 1 Punkt
Die Referenzleistung war eine
Planungsleistung für Abbruch eines Industriekomplexes20 Punkte
Planungsleistung für ein anderes Bauwerk10 Punkte
Die Angaben zu den Baukosten der Maßnahme müssen sich auf die Abrisskosten zum Zeitpunkt der Kostenfeststellung beziehen.
Kosten > 4,50 Mio. EUR 10 Punkte
Kosten 3,50 – 4,50 Mio. EUR 8 Punkte
Kosten 2,50 – 3,50 Mio. EUR 6 Punkte
Kosten 1,50 – 2,50 Mio. EUR 4 Punkte
Kosten 0,50 – 1,50 Mio. EUR 2 Punkte
Kosten </= 0,50 Mio. EUR 1 Punkt
Bei der Referenz handelt es sich um eine staatlich geförderte Maßnahme (z.B.: FAG oder KIP).
Staatlich geförderte Maßnahme FAG, KIP oder vergleichbar15 Punkte
Staatlich gefördert in mehreren Programmen20 Punkte
— Der Projektleiter und dessen berufliche Befähigung sind zu benennen. Eine namentliche Nennung ist nicht notwendig. Ausreichend ist die Angabe dass der Projektleiter die folgenden Eigenschaften erfüllt:Berufsqualifikation für den Beruf „Architekt“ oder „Ingenieur“ in der Fachrichtung Bauingenieurwesen.
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Berufserfahrung Abbruchplanung > 15 Jahre 20 Punkte
Berufserfahrung Abbruchplanung > 12 Jahre 15 Punkte
Berufserfahrung Abbruchplanung > 9 Jahre 10 Punkte
Berufserfahrung Abbruchplanung > 6 Jahre 5 Punkte
Berufserfahrung Abbruchplanung > 4 Jahre2,5 Punkte
Berufserfahrung Abbruchplanung < 4 Jahre 0 Punkte
Berufserfahrung in leitender Funktion > 15 Jahre 20 Punkte
Berufserfahrung in leitender Funktion > 12 Jahre 15 Punkte
Berufserfahrung in leitender Funktion > 9 Jahre 10 Punkte
Berufserfahrung in leitender Funktion > 6 Jahre 5 Punkte
Berufserfahrung in leitender Funktion > 4 Jahre 2,5 Punkte
Berufserfahrung in leitender Funktion < 4 Jahre 0 Punkte
— Berufserfahrung Bauleiter wie bei Projektleiter es wird nur die Hälfte der dort zu vergebenden Punkte vergeben,
— Mindestens ein Berufsträger (Architekt oder Bauingenieur bzw. zur Ausführung der Leistung berechtigte) müssen im Büro des Bewerbers beschäftigt sein./ Mindesten ein Mitarbeiter (Bauzeichner/Bautechniker/Fachkräfte/Auszubildende/etc.)
— Der Teilnehmer muss über folgende Software-Ausstattung verfügen:mindestens MS Office 2010, mindestens PDF
— Der Bieter verfügt über folgende technische Ausstattung:
AVA-Software und Terminsverfolgungssoftware 10 Punkte
Bereitstellung von aktuellen Plänen auf geschützter Online-Plattform
Mit Zugriffsmöglichkeit für alle an der Planung/am Bau Beteiligten 10 Punkte
Eine Bewerbung kann mit max. 300 Punkten bewertet werden. Die 4 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen, die nicht auszuschließen waren, werden zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert und bei Abgabe eines den Vergabeunterlagen entsprechenden Angebots zu den Verhandlungen geladen.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-03-25 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Markt Mainleus
Dokumente URL: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=157868 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern, Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277 📞
E-Mail: poststelle@reg-mfr.de 📧
Fax: +49 981531837 📠
Internetadresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Maßgebliche Normen im GWB:
§ 134 Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
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§ 135 Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
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§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unter-nehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 Form, Inhalt
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
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(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber er-folgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
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Quelle: OJS 2019/S 036-081482 (2019-02-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2019/S 036-081482
Gesamtwert des Auftrags: 525 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: http://www.mainleus.de 🌏
Telefon: +49 922987821 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-08-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-08-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 159-393196
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 036-081482
ABl. S-Ausgabe: 159

Objekt
Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Optionen: Gem. Vergabeunterlagen, vgl. Dokument „Leistungsbeschreibung".

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den
Qualitätskriterium (Gewichtung): gem. Unterlagen
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Beschaffungsunterlagen aufgeführt
Kostenkriterium (Name): Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den
Kostenkriterium (Gewichtung): gem. Unterlagen
Kostenkriterium (Name): Beschaffungsunterlagen aufgeführt

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-07-03 📅
Name: MaIn Umwelt GmbH
Postanschrift: Kulmbacher Straße 27a
Postort: Bad Berneck
Postleitzahl: 95460
Land: Deutschland 🇩🇪
Bayreuth, Landkreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 203 162 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Nationale Registrierungsnummer: 09477136
Kontakt
Kontaktperson: Verwaltung
Internetadresse: www.mainleus.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Quelle: OJS 2019/S 159-393196 (2019-08-15)