Ausschreibung Gebäudereinigungsdienstleistungen (Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung) für diverse Objekte der Welterbestadt Quedlinburg, Vertragsbeginn ist der 01.04. bzw. 1.8.2020
Ausschreibung Gebäudereinigungsdienstleistungen (Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung) für diverse Objekte der Welterbestadt Quedlinburg, Vertragsbeginn ist der 01.04. bzw. 1.8.2020. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Kita Anne-Frank und Quarmbeck und der Jahn Sportplatz (Los 1), die Grundschule und der Hort Süderstadt (Los 2) im Laufe des Jahres 2020 geschlossen werden und dann nicht mehr zu reinigen sind. Die Grundschule Am Heinrichsplatz wird derzeit saniert und wird 2020 voraussichtlich wieder in Betrieb genommen, so dass sich die Reinigungsfläche wieder erhöht. Die Kita Süderstadt befindet sich ebenfalls in der Sanierung, nach Fertigstellung voraussichtl. 2020 kommt deren Reinigungsfläche und die des Sportplatzes hinzu.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-12-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-12-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäudereinigung
Kurze Beschreibung:
Ausschreibung Gebäudereinigungsdienstleistungen (Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung) für diverse Objekte der Welterbestadt Quedlinburg, Vertragsbeginn ist der 01.04. bzw. 1.8.2020.
Es ist darauf hinzuweisen, dass die Kita Anne-Frank und Quarmbeck und der Jahn Sportplatz (Los 1), die Grundschule und der Hort Süderstadt (Los 2) im Laufe des Jahres 2020 geschlossen werden und dann nicht mehr zu reinigen sind. Die Grundschule Am Heinrichsplatz wird derzeit saniert und wird 2020 voraussichtlich wieder in Betrieb genommen, so dass sich die Reinigungsfläche wieder erhöht. Die Kita Süderstadt befindet sich ebenfalls in der Sanierung, nach Fertigstellung voraussichtl. 2020 kommt deren Reinigungsfläche und die des Sportplatzes hinzu.
Ausschreibung Gebäudereinigungsdienstleistungen (Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung) für diverse Objekte der Welterbestadt Quedlinburg, Vertragsbeginn ist der 01.04. bzw. 1.8.2020.
Es ist darauf hinzuweisen, dass die Kita Anne-Frank und Quarmbeck und der Jahn Sportplatz (Los 1), die Grundschule und der Hort Süderstadt (Los 2) im Laufe des Jahres 2020 geschlossen werden und dann nicht mehr zu reinigen sind. Die Grundschule Am Heinrichsplatz wird derzeit saniert und wird 2020 voraussichtlich wieder in Betrieb genommen, so dass sich die Reinigungsfläche wieder erhöht. Die Kita Süderstadt befindet sich ebenfalls in der Sanierung, nach Fertigstellung voraussichtl. 2020 kommt deren Reinigungsfläche und die des Sportplatzes hinzu.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gebäudereinigung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Gebäudereinigung📦 Fensterreinigung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Harz
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-12-13 📅
Einreichungsfrist: 2020-01-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-12-16 📅
Datum des Beginns: 2020-04-01 📅
Datum des Endes: 2024-07-31 📅
Datum des Beginns: 2020-08-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 242-595082
ABl. S-Ausgabe: 242
Zusätzliche Informationen
Freigestellter Besichtigungstermin
Es besteht die Möglichkeit einige ausgesuchte Objekte vor Angebotsabgabe zu besichtigen. Der Besichtigungstermin findet am 23.12.2019 und alternativ am 30.12.2019, ab 8:00 Uhr bis ca. 13:00 Uhr, statt. Treffpunkt ist vor dem Rathaus.
Es besteht die Möglichkeit einige ausgesuchte Objekte vor Angebotsabgabe zu besichtigen. Der Besichtigungstermin findet am 23.12.2019 und alternativ am 30.12.2019, ab 8:00 Uhr bis ca. 13:00 Uhr, statt. Treffpunkt ist vor dem Rathaus.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausschreibung Gebäudereinigungsdienstleistungen (Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung) für diverse Objekte der Welterbestadt Quedlinburg, Vertragsbeginn ist der 01.04. bzw. 1.8.2020.
Es ist darauf hinzuweisen, dass die Kita Anne-Frank und Quarmbeck und der Jahn Sportplatz (Los 1), die Grundschule und der Hort Süderstadt (Los 2) im Laufe des Jahres 2020 geschlossen werden und dann nicht mehr zu reinigen sind. Die Grundschule Am Heinrichsplatz wird derzeit saniert und wird 2020 voraussichtlich wieder in Betrieb genommen, so dass sich die Reinigungsfläche wieder erhöht. Die Kita Süderstadt befindet sich ebenfalls in der Sanierung, nach Fertigstellung voraussichtl. 2020 kommt deren Reinigungsfläche und die des Sportplatzes hinzu.
Es ist darauf hinzuweisen, dass die Kita Anne-Frank und Quarmbeck und der Jahn Sportplatz (Los 1), die Grundschule und der Hort Süderstadt (Los 2) im Laufe des Jahres 2020 geschlossen werden und dann nicht mehr zu reinigen sind. Die Grundschule Am Heinrichsplatz wird derzeit saniert und wird 2020 voraussichtlich wieder in Betrieb genommen, so dass sich die Reinigungsfläche wieder erhöht. Die Kita Süderstadt befindet sich ebenfalls in der Sanierung, nach Fertigstellung voraussichtl. 2020 kommt deren Reinigungsfläche und die des Sportplatzes hinzu.
Bezeichnung des Loses: Grund- und Unterhaltsreinigung für diverse Objekte der Welterbestadt Quedlinburg
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Grund- und Unterhaltsreinigung für diverse Objekte der Welterbestadt Quedlinburg, Vertragsbeginn ist der 1.4.2020.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der AG hat das Recht die Geltungsdauer des Vertrages durch Ausübung einer Option um ein Jahr bis zum 31.7.2025 zu verlängern. Der AN hat keinen Anspruch auf eine Optionsausübung durch den AG.
Die Option ist spätestens 3 Monate vor Ablauf des Vertrages auszuüben.
Zusätzliche Informationen:
Freigestellter Besichtigungstermin
Es besteht die Möglichkeit einige ausgesuchte Objekte vor Angebotsabgabe zu besichtigen. Der Besichtigungstermin findet am 23.12.2019 und alternativ am 30.12.2019, ab 8:00 Uhr bis ca. 13:00 Uhr, statt. Treffpunkt ist vor dem Rathaus.
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Grund- und Unterhaltsreinigung für diverse Objekte der Welterbestadt Quedlinburg, Vertragsbeginn ist der 1.8.2020.
Bezeichnung des Loses: Glas- und Rahmenreinigung für diverse Objekte der Welterbestadt Quedlinburg, Vertragsbegin 1.8.2020.
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Glas- und Rahmenreinigung für diverse Objekte der Welterbestadt Quedlinburg, Vertragsbeginn ist der 1.8.2019.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 06484 Quedlinburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung Vorläufig, durch Vorlage der Eigenerklärung zur Eignung, Formblatt 124 LD.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen vorläufig, durch Vorlage der Eigenerklärung zur Eignung, Formblatt 124 LD.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen vorläufig, durch Vorlage der Eigenerklärung zur Eignung, Formblatt 124 LD.
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mindestens in folgender Höhe:
— 5 000 000,00 EUR für Personen- und Sachschäden,
— 200 000,00 EUR für Vermögensschäden (Unterhaltsreinigung),
— 3 000 000,00 EUR für Personen- und Sachschäden,
— 200 000,00 EUR für Vermögensschäden (Glasreinigung) pro Schadensfall.
Die Betriebshaftpflichtversicherung muss den Ersatz von Schäden aus dem Verlust von Schlüsseln für Gebäudeschließanlagen beinhalten.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten 3 Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat Erklärung, dass die zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen vorläufig, durch Vorlage der Eigenerklärung zur Eignung, Formblatt 124 LD.
Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten 3 Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat Erklärung, dass die zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen vorläufig, durch Vorlage der Eigenerklärung zur Eignung, Formblatt 124 LD.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-05-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-01-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Elektronisch, über die Vergabeplattform der deutschen eVergabe.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Aufwandskalkulation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Auftragsorganisation
Preis (Gewichtung): 50 %
75 %
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Gemäß § 161 GWB ist der Antrag schriftlich bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antraggegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangs bevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Gemäß § 161 GWB ist der Antrag schriftlich bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antraggegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangs bevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: keine
Postort: keiner
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 242-595082 (2019-12-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausschreibung Gebäudereinigungsdienstleistungen (Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung) für diverse Objekte der Welterbestadt Quedlinburg, Vertragsbeginn ist der 01.04. bzw. 1.8.2020.
Es ist darauf hinzuweisen, dass die Kita Anne-Frank und Quarmbeck und und der Jahn Sportplatz (Los 1), die Grundschule und der Hort Süderstadt (Los 2) im Laufe des Jahres 2020 geschlossen werden und dann nicht mehr zu reinigen sind. Die Grundschule Am Heinrichsplatz wird derzeit saniert und wird 2020 voraussichtlich wieder in Betrieb genommen, so dass sich die Reinigungsfläche wieder erhöht. Die Kita Süderstadt befindet sich ebenfalls in der Sanierung, nach Fertigstellung voraussichtl. 2020 kommt deren Reinigungsfläche und die des Sportplatzes hinzu.
Ausschreibung Gebäudereinigungsdienstleistungen (Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung) für diverse Objekte der Welterbestadt Quedlinburg, Vertragsbeginn ist der 01.04. bzw. 1.8.2020.
Es ist darauf hinzuweisen, dass die Kita Anne-Frank und Quarmbeck und und der Jahn Sportplatz (Los 1), die Grundschule und der Hort Süderstadt (Los 2) im Laufe des Jahres 2020 geschlossen werden und dann nicht mehr zu reinigen sind. Die Grundschule Am Heinrichsplatz wird derzeit saniert und wird 2020 voraussichtlich wieder in Betrieb genommen, so dass sich die Reinigungsfläche wieder erhöht. Die Kita Süderstadt befindet sich ebenfalls in der Sanierung, nach Fertigstellung voraussichtl. 2020 kommt deren Reinigungsfläche und die des Sportplatzes hinzu.
Gesamtwert des Auftrags: 391392.80 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Freigestellter Besichtigungstermin:
Es besteht die Möglichkeit einige ausgesuchte Objekte vor Angebotsabgabe zu besichtigen. Der Besichtigungstermin findet am 23.12.2019 und alternativ am 30.12.2019, ab 8.00 Uhr bis ca. 13.00 Uhr, statt. Treffpunkt ist vor dem Rathaus.
Es besteht die Möglichkeit einige ausgesuchte Objekte vor Angebotsabgabe zu besichtigen. Der Besichtigungstermin findet am 23.12.2019 und alternativ am 30.12.2019, ab 8.00 Uhr bis ca. 13.00 Uhr, statt. Treffpunkt ist vor dem Rathaus.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es ist darauf hinzuweisen, dass die Kita Anne-Frank und Quarmbeck und und der Jahn Sportplatz (Los 1), die Grundschule und der Hort Süderstadt (Los 2) im Laufe des Jahres 2020 geschlossen werden und dann nicht mehr zu reinigen sind. Die Grundschule Am Heinrichsplatz wird derzeit saniert und wird 2020 voraussichtlich wieder in Betrieb genommen, so dass sich die Reinigungsfläche wieder erhöht. Die Kita Süderstadt befindet sich ebenfalls in der Sanierung, nach Fertigstellung voraussichtl. 2020 kommt deren Reinigungsfläche und die des Sportplatzes hinzu.
Es ist darauf hinzuweisen, dass die Kita Anne-Frank und Quarmbeck und und der Jahn Sportplatz (Los 1), die Grundschule und der Hort Süderstadt (Los 2) im Laufe des Jahres 2020 geschlossen werden und dann nicht mehr zu reinigen sind. Die Grundschule Am Heinrichsplatz wird derzeit saniert und wird 2020 voraussichtlich wieder in Betrieb genommen, so dass sich die Reinigungsfläche wieder erhöht. Die Kita Süderstadt befindet sich ebenfalls in der Sanierung, nach Fertigstellung voraussichtl. 2020 kommt deren Reinigungsfläche und die des Sportplatzes hinzu.
Zusätzliche Informationen:
Freigestellter Besichtigungstermin:
Es besteht die Möglichkeit einige ausgesuchte Objekte vor Angebotsabgabe zu besichtigen. Der Besichtigungstermin findet am 23.12.2019 und alternativ am 30.12.2019, ab 8.00 Uhr bis ca. 13.00 Uhr, statt. Treffpunkt ist vor dem Rathaus.
Bezeichnung des Loses: Glas- und Rahmenreinigung für diverse Objekte der Welterbestadt Quedlinburg, Vertragsbeginn 1.8.2020.
Kurze Beschreibung:
Glas- und Rahmenreinigung für diverse Objekte der Welterbestadt Quedlinburg, Vertragsbeginn 1.8.2020.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-03 📅
Name: Clamex Gebäudereinigung GmbH
Postanschrift: Ernst-Böhme-Straße 31
Postort: Braunschweig
Land: Deutschland 🇩🇪 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 229243.44 EUR 💰
Name: Piepenbrock Dienstleistungen GmbH + Co. KG
Postanschrift: Geschwister-Scholl-Straße 101
Postort: Aschersleben
Land: Salzlandkreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 154228.96 EUR 💰
Name: Glas- und Gebäudereinigung Philipp Lange
Postanschrift: Magdeburger Str. 28e
Postort: Elbeu
Land: Börde
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 7920.40 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Ab-satz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Gemäß § 161 GWB ist der Antrag schriftlich bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antraggegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Ab-satz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Gemäß § 161 GWB ist der Antrag schriftlich bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antraggegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.