Mit dem Projekt „Berufswahlpass (BWP) 4.0“ führt die G.I.B. mbH ein Vorhaben zur Entwicklung und Erprobung eines internetbasierten E-Portfolios zur Beruflichen Orientierung von Schülerinnen und Schülern durch. Am Ende des Projektes steht ein für alle beteiligten Bundesländer nutzbarer Berufswahlpass 4.0 zur Verfügung. Neben der G.I.B. mbH sind an dem Projektvorhaben beteiligt: — Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS), — Ministerium für Schule und Bildung NRW (MSB), — Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), — Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), — Bundesagentur für Arbeit (BA) und — Kultusministerien weiterer Bundesländer. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) stellt die Finanzierung des Projekts zur Verfügung. Einzelheiten sind dem aktuellen Entwurf der Leistungsbeschreibung in Anlage 1 (zu beziehen über den Link zur Vergabeplattform DTVP unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung) zu entnehmen und den Angaben zu den Losen 1/2.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-10-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-09-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-09-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: 02-2019-EU BWP 4.0
Kurze Beschreibung:
Mit dem Projekt „Berufswahlpass (BWP) 4.0“ führt die G.I.B. mbH ein Vorhaben zur Entwicklung und Erprobung eines internetbasierten E-Portfolios zur Beruflichen Orientierung von Schülerinnen und Schülern durch. Am Ende des Projektes steht ein für alle beteiligten Bundesländer nutzbarer Berufswahlpass 4.0 zur Verfügung. Neben der G.I.B. mbH sind an dem Projektvorhaben beteiligt:
— Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS),
— Ministerium für Schule und Bildung NRW (MSB),
— Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF),
— Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB),
— Bundesagentur für Arbeit (BA) und
— Kultusministerien weiterer Bundesländer.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) stellt die Finanzierung des Projekts zur Verfügung.
Einzelheiten sind dem aktuellen Entwurf der Leistungsbeschreibung in Anlage 1 (zu beziehen über den Link zur Vergabeplattform DTVP unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung) zu entnehmen und den Angaben zu den Losen 1/2.
Mit dem Projekt „Berufswahlpass (BWP) 4.0“ führt die G.I.B. mbH ein Vorhaben zur Entwicklung und Erprobung eines internetbasierten E-Portfolios zur Beruflichen Orientierung von Schülerinnen und Schülern durch. Am Ende des Projektes steht ein für alle beteiligten Bundesländer nutzbarer Berufswahlpass 4.0 zur Verfügung. Neben der G.I.B. mbH sind an dem Projektvorhaben beteiligt:
— Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS),
— Ministerium für Schule und Bildung NRW (MSB),
— Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF),
— Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB),
— Bundesagentur für Arbeit (BA) und
— Kultusministerien weiterer Bundesländer.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) stellt die Finanzierung des Projekts zur Verfügung.
Einzelheiten sind dem aktuellen Entwurf der Leistungsbeschreibung in Anlage 1 (zu beziehen über den Link zur Vergabeplattform DTVP unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung) zu entnehmen und den Angaben zu den Losen 1/2.
Die Einzelheiten der ausgeschriebenen Leistung sind der vorläufigen Leistungsbeschreibung in Anlage 1 zu diesen Teilnahme- und Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die Vergabe der Leistungen, bezogen auf den Zeitraum des Haushaltsjahres 2021, erfolgt unter Haushaltsvorbehalt.
Die Einzelheiten der ausgeschriebenen Leistung sind der vorläufigen Leistungsbeschreibung in Anlage 1 zu diesen Teilnahme- und Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die Vergabe der Leistungen, bezogen auf den Zeitraum des Haushaltsjahres 2021, erfolgt unter Haushaltsvorbehalt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mit dem Projekt „Berufswahlpass (BWP) 4.0“ führt die G.I.B. mbH ein Vorhaben zur Entwicklung und Erprobung eines internetbasierten E-Portfolios zur Beruflichen Orientierung von Schülerinnen und Schülern durch. Am Ende des Projektes steht ein für alle beteiligten Bundesländer nutzbarer Berufswahlpass 4.0 zur Verfügung. Neben der G.I.B. mbH sind an dem Projektvorhaben beteiligt:
Mit dem Projekt „Berufswahlpass (BWP) 4.0“ führt die G.I.B. mbH ein Vorhaben zur Entwicklung und Erprobung eines internetbasierten E-Portfolios zur Beruflichen Orientierung von Schülerinnen und Schülern durch. Am Ende des Projektes steht ein für alle beteiligten Bundesländer nutzbarer Berufswahlpass 4.0 zur Verfügung. Neben der G.I.B. mbH sind an dem Projektvorhaben beteiligt:
— Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS),
— Ministerium für Schule und Bildung NRW (MSB),
— Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF),
— Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB),
— Bundesagentur für Arbeit (BA) und
— Kultusministerien weiterer Bundesländer.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) stellt die Finanzierung des Projekts zur Verfügung.
Einzelheiten sind dem aktuellen Entwurf der Leistungsbeschreibung in Anlage 1 (zu beziehen über den Link zur Vergabeplattform DTVP unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung) zu entnehmen und den Angaben zu den Losen 1/2.
Geschätzter Gesamtwert: 0.01 EUR 💰
Informationen über Lose: Los 1 und 2
Bezeichnung des Loses: Entwicklung IT-Plattform
Losnummer: 01
Kurze Beschreibung:
Der neue Berufswahlpass soll internetbasiert sein und als App und responsive Webanwendung auf allen gängigen mobilen und stationären Endgeräten genutzt werden können. Mit der Neukonzeption des Berufswahlpasses soll ein Instrument entwickelt werden, das die heterogenen Ausgangslagen der Schülerschaft berücksichtigt und die neuen Möglichkeiten der digitalen Lernbegleitung aufnimmt. Der zukünftige BWP 4.0 soll auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse und unter Berücksichtigung des medialen Nutzerverhaltens als digitales Lerninstrumentarium dienen. Durch die Entwicklung eines digitalisierten Berufswahlpasses mit mobiler Anwendung soll die Nutzung des Portfolioinstruments stärker an der Praxis ausgerichtet und das Instrument den veränderten Lern- und Informationsbedürfnissen der Jugendlichen gerecht werden.
Der neue Berufswahlpass soll internetbasiert sein und als App und responsive Webanwendung auf allen gängigen mobilen und stationären Endgeräten genutzt werden können. Mit der Neukonzeption des Berufswahlpasses soll ein Instrument entwickelt werden, das die heterogenen Ausgangslagen der Schülerschaft berücksichtigt und die neuen Möglichkeiten der digitalen Lernbegleitung aufnimmt. Der zukünftige BWP 4.0 soll auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse und unter Berücksichtigung des medialen Nutzerverhaltens als digitales Lerninstrumentarium dienen. Durch die Entwicklung eines digitalisierten Berufswahlpasses mit mobiler Anwendung soll die Nutzung des Portfolioinstruments stärker an der Praxis ausgerichtet und das Instrument den veränderten Lern- und Informationsbedürfnissen der Jugendlichen gerecht werden.
Hauptzielgruppe des BWP 4.0 sind Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 8 bis 13 von allen allgemeinbildenden Schulformen sowie Schülerinnen und Schüler von berufsbildenden Schulen in Bildungsgängen, die nicht zu einem Berufsabschluss führen. Weitere Nutzergruppen sind Lehrerinnen und Lehrer und ggf. weitere Nutzer*innen. Der BWP 4.0 soll dabei diversitätssensibel, klischeefrei, inklusiv und kultursensibel gestaltet werden, um den unterschiedlichen Anforderungen seiner Nutzer*innen-Gruppe zu entsprechen. Zur Verwaltung/Administration, Content-Pflege und Statistik/Reporting sollen weitere Akteure Zugang zu einem eigenen Bereich des BWP 4.0 erhalten. Zu diesen Akteuren gehören u. a. Schulen, Schulverwaltung, Ministerien, Beraterinnen und Berater der Bundesagentur für Arbeit und Kommunale Koordinierungsstellen.
Hauptzielgruppe des BWP 4.0 sind Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 8 bis 13 von allen allgemeinbildenden Schulformen sowie Schülerinnen und Schüler von berufsbildenden Schulen in Bildungsgängen, die nicht zu einem Berufsabschluss führen. Weitere Nutzergruppen sind Lehrerinnen und Lehrer und ggf. weitere Nutzer*innen. Der BWP 4.0 soll dabei diversitätssensibel, klischeefrei, inklusiv und kultursensibel gestaltet werden, um den unterschiedlichen Anforderungen seiner Nutzer*innen-Gruppe zu entsprechen. Zur Verwaltung/Administration, Content-Pflege und Statistik/Reporting sollen weitere Akteure Zugang zu einem eigenen Bereich des BWP 4.0 erhalten. Zu diesen Akteuren gehören u. a. Schulen, Schulverwaltung, Ministerien, Beraterinnen und Berater der Bundesagentur für Arbeit und Kommunale Koordinierungsstellen.
Der Auftragnehmer im Los 1 übernimmt folgende wesentliche Aufgaben:
— Planung bzw. Konkretisierung der für die in Los 1 zu erbringenden Leistungen in Abstimmung mit der Auftraggeberin,
— Termin- und Ressourcenmanagement, Qualitätsmanagement, Risikomanagement, sowie laufendes Projektcontrolling, für das Teilprojekt „Technische Umsetzung“ (Los 1),
— Koordinierung Auftragnehmer Los 2 „Entwicklung Design und Marke“ (im Falle abweichender AN),
— Durchführung der Konzept- und Entwicklungsarbeiten zum Erreichen der Projektziele in enger Abstimmung mit den Dienstleistern Wissenschaft und Erprobung sowie Gestalterische Umsetzung (Los 2) und unter Berücksichtigung der Anforderungen der künftigen Nutzergruppen,
— Durchführung der Konzept- und Entwicklungsarbeiten zum Erreichen der Projektziele in enger Abstimmung mit den Dienstleistern Wissenschaft und Erprobung sowie Gestalterische Umsetzung (Los 2) und unter Berücksichtigung der Anforderungen der künftigen Nutzergruppen,
— Mitwirkung an der Qualitätsprüfung durch den Dienstleister Qualitätssicherung und der Auftraggeberin,
— Mitwirkung an der Transition-Phase zur Inbetriebnahme des BWP 4.0,
— Dokumentation der Projektergebnisse.
Weitere Einzelheiten sind der vorläufigen Leistungsbeschreibung, die Anlage 1 der Teilnahmeunterlagen aus Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung ist, zu entnehmen. Die Vergabestelle weist im Hinblick auf den Umfang der bereitgestellten Vergabeunterlagen unter Hinweis auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.10.2018 – Verg 26/18) darauf hin, dass der Auftraggeber zunächst nur die Vergabeunterlagen bereitstellt, die zur Erfassung des Beschaffungsgegenstandes und des Leistungsumfangs erforderlich sind und dem Bewerber die Entscheidung über eine Teilnahme an dem Vergabeverfahren ermöglichen.
Weitere Einzelheiten sind der vorläufigen Leistungsbeschreibung, die Anlage 1 der Teilnahmeunterlagen aus Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung ist, zu entnehmen. Die Vergabestelle weist im Hinblick auf den Umfang der bereitgestellten Vergabeunterlagen unter Hinweis auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.10.2018 – Verg 26/18) darauf hin, dass der Auftraggeber zunächst nur die Vergabeunterlagen bereitstellt, die zur Erfassung des Beschaffungsgegenstandes und des Leistungsumfangs erforderlich sind und dem Bewerber die Entscheidung über eine Teilnahme an dem Vergabeverfahren ermöglichen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 0.01 EUR 💰
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Vergabestelle möchte eine Verlängerung in den Vertragsregelungen mit den Bietern diskutieren, um einen ordnungsgemäßen Abschluss des Projektes zu gewährleisten. Die genaue Laufzeitregelung bleibt dem Verhandlungsverfahren vorbehalten.
Beschreibung der Optionen:
Sofern optionale Leistungen Gegenstand der Beschaffung sind, werden diese im Rahmen der Verhandlungen sichtbar und spätestens mit Aufforderung zur Angebotsabgabe des finalen Angebotes für alle Bieter gleichermaßen festgelegt.
Zusätzliche Informationen:
Die Einzelheiten der ausgeschriebenen Leistung sind der vorläufigen Leistungsbeschreibung in Anlage 1 zu diesen Teilnahme- und Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die Vergabe der Leistungen, bezogen auf den Zeitraum des Haushaltsjahres 2021, erfolgt unter Haushaltsvorbehalt.
Die Einzelheiten der ausgeschriebenen Leistung sind der vorläufigen Leistungsbeschreibung in Anlage 1 zu diesen Teilnahme- und Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die Vergabe der Leistungen, bezogen auf den Zeitraum des Haushaltsjahres 2021, erfolgt unter Haushaltsvorbehalt.
Bezeichnung des Loses: Entwicklung Design und Marke
Losnummer: 02
Kurze Beschreibung:
— Markenentwicklung des Berufswahlpass 4.0,
— Entwicklung visueller Leitlinien für den BWP 4.0,
— Design des User Interface des E-Portfolios BWP 4.0 in Abstimmung mit den Dienstleistern Wissenschaft und Technische Umsetzung (Los 1),
— Design einer Web- bzw. Vorschaltseite für den BWP 4.0,
— Redaktionelle Überarbeitung und Korrektur,
— Konzeptionierung einer Social Media-Strategie für den BWP 4.0,
— Entwicklung von Bild- und ggf. Video-Material.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
G.I.B GmbH Im
Blankenfeld 4
46238 Bottrop
Die Implemtierung und Anwendung des BWP 4.0 findet letztlich in den teilnehmenden Bundesländern statt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i. V. m. § 44 Abs. 1 VgV);
2) Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen des Bewerbers.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
3) Erklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV)
4) Der Bewerber weist mindestens einen durchschnittlichen jährlichen Umsatz in Höhe des voraussichtlichen Auftragswertes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen auf.
5) Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV). Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von 1,0 Mio. EUR p.a. (zweifach maximiert) durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
5) Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV). Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von 1,0 Mio. EUR p.a. (zweifach maximiert) durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
6) Angabe der Höhe der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 0,5 Mio. EUR p.a. (zweifach maximiert) durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
6) Angabe der Höhe der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 0,5 Mio. EUR p.a. (zweifach maximiert) durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
7) Auf gesonderte Anforderung: Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist.
Mindeststandards:
4) Der Bewerber weist mindestens einen durchschnittlichen jährlichen Umsatz in Höhe des voraussichtlichen Auftragswertes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen auf.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
8) Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers über die Lieferung der im jeweiligen Los abgefragten Beschaffungsgegenstände;
8) Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers über die Lieferung der im jeweiligen Los abgefragten Beschaffungsgegenstände;
9) Mindestanforderung: Der Bewerber weist mindestens 3 geeignete vergleichbare Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge auf;
10) falls zutreffend, Erklärung zum geplanten Einsatz von Nachunternehmern;
11) falls zutreffend, Verpflichtungserklärung zum Nachunternehmer. Sofern die Nachunternehmer bei Angebotsabgabe noch nicht bekannt sind, muss die vollständig ausgefüllte Verpflichtungserklä-rung auf Aufforderung während des Auswertzeitraumes innerhalb von sieben Kalendertagen dem Auftraggeber vorgelegt werden;
11) falls zutreffend, Verpflichtungserklärung zum Nachunternehmer. Sofern die Nachunternehmer bei Angebotsabgabe noch nicht bekannt sind, muss die vollständig ausgefüllte Verpflichtungserklä-rung auf Aufforderung während des Auswertzeitraumes innerhalb von sieben Kalendertagen dem Auftraggeber vorgelegt werden;
12) falls zutreffend, Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe;
13) Nachweis nach DIN ISO 9001 (Qualitätsmanagementsystem) oder vergleichbar;
14) Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV). Der Bewerber weist einen Personalstamm nach, der die Durchführung der mit diesem Projekt verbundenen Aufgaben sicherstellt. Der Nachweis der erforderlichen Personalkapazität- und -fachlichkeit ist durch geeignete Nachweise zu erbringen.
14) Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV). Der Bewerber weist einen Personalstamm nach, der die Durchführung der mit diesem Projekt verbundenen Aufgaben sicherstellt. Der Nachweis der erforderlichen Personalkapazität- und -fachlichkeit ist durch geeignete Nachweise zu erbringen.
Der Bewerber muss aufgrund seiner technischen und personellen Voraussetzungen grundsätzlich in der Lage sein, die geforderten Leistungen zu erbringen. Die Abgabe eines Teilnahmeantrages ist durch Einzelbewerber (Generalunternehmer) und Bewerbergemeinschaften zulässig. Die Einschaltung von Nachunternehmern ist grundsätzlich zulässig. Vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß gegen den geheimen Wettbewerb führen, sind ausgeschlossen. Die Bieter, die sich mehrfach an diesem Vergabeverfahren beteiligen, müssen auf Anforderung durch die Vergabestelle nachvollziehbar darlegen und nachweisen, dass ein Verstoß gegen den geheimen Wettbewerb ausgeschlossen werden kann. Führt der Bieter den vorstehend verlangten Nachweis nicht oder nicht ausreichend, wird vermutet, dass durch seine Mehrfachbeteiligung im Vergabeverfahren der geheime Wettbewerb verletzt ist.
Der Bewerber muss aufgrund seiner technischen und personellen Voraussetzungen grundsätzlich in der Lage sein, die geforderten Leistungen zu erbringen. Die Abgabe eines Teilnahmeantrages ist durch Einzelbewerber (Generalunternehmer) und Bewerbergemeinschaften zulässig. Die Einschaltung von Nachunternehmern ist grundsätzlich zulässig. Vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß gegen den geheimen Wettbewerb führen, sind ausgeschlossen. Die Bieter, die sich mehrfach an diesem Vergabeverfahren beteiligen, müssen auf Anforderung durch die Vergabestelle nachvollziehbar darlegen und nachweisen, dass ein Verstoß gegen den geheimen Wettbewerb ausgeschlossen werden kann. Führt der Bieter den vorstehend verlangten Nachweis nicht oder nicht ausreichend, wird vermutet, dass durch seine Mehrfachbeteiligung im Vergabeverfahren der geheime Wettbewerb verletzt ist.
Mindeststandards:
9) Mindestanforderung: Der Bewerber weist mindestens 3 geeignete vergleichbare Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge auf.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
15) Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB);
16) Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB);
17) falls zutreffend, Erklärung zur Selbstreinigung (§ 125 GWB);
18) Anerkennung der Besonderen Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein Westfalen (BVB TVgG NRW); Mindestlohngesetz;
19) Auszug aus dem Gewerbezentralregister (falls vorliegend);
20) Eigenerklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung.
Bieter müssen im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die nach Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG NRW) erforderlichen besonderen Vertragsbedingungen anerkennen. Daher sind diese Gegenstand der Eigenerklärung nach dem Mindestlohngesetz.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber fordert mindestens die 3 und höchstens die 5 geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe auf. Dazu wertet die Vergabestelle die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die mindetestens 3-5 geeigenten Bewerber mit den höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung werden zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber fordert mindestens die 3 und höchstens die 5 geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe auf. Dazu wertet die Vergabestelle die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die mindetestens 3-5 geeigenten Bewerber mit den höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung werden zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert.
a) Auswahlkriterium 1: Durchschnittlicher jährlicher Umsatz des Bewerbers in den 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren in Millionen Euro netto mit vergleichbaren Leistungen nach Ziffer C. II Nr. 3 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung;
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
a) Auswahlkriterium 1: Durchschnittlicher jährlicher Umsatz des Bewerbers in den 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren in Millionen Euro netto mit vergleichbaren Leistungen nach Ziffer C. II Nr. 3 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung;
b) Auswahlkriterium 2: Anzahl (i) und Qualität (ii) der vergleichbaren Referenzen nach Ziffer C II Nr. 8 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung. Im Rahmen der Bewertung nach ii) addiert die Vergabestelle jeweils die Summe der erreichten Punkte der ausgefüllten Referenzmuster aus den Anlagen (Anlage 3 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung). Die Vergabestelle legt 5 Referenzen zugrunde. Sollte ein Bieter mehr als 5 Referenzmuster der Anlage 3 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung einreichen und diese nicht mittels Nummerierung gekennzeichnet haben, wählt die Vergabestellt die ersten 5 Referenzen aus den Unterlagen in der Reihenfolge des übermittelten Antrags aus.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
b) Auswahlkriterium 2: Anzahl (i) und Qualität (ii) der vergleichbaren Referenzen nach Ziffer C II Nr. 8 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung. Im Rahmen der Bewertung nach ii) addiert die Vergabestelle jeweils die Summe der erreichten Punkte der ausgefüllten Referenzmuster aus den Anlagen (Anlage 3 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung). Die Vergabestelle legt 5 Referenzen zugrunde. Sollte ein Bieter mehr als 5 Referenzmuster der Anlage 3 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung einreichen und diese nicht mittels Nummerierung gekennzeichnet haben, wählt die Vergabestellt die ersten 5 Referenzen aus den Unterlagen in der Reihenfolge des übermittelten Antrags aus.
Es werden mindestens die 3 und höchstens die 5 geeignetsten Unternehmen zur Angebotsabgabe zugelassen. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den Punktzahlen in der Eignungsprüfung. Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden diese zugelassen, bis maximal 5 Bewerber zugelassen sind. Wären bei Zulassung der Bewerber auf dem letzten Rang mehr als 5 Bewerber zuzulassen, entscheidet zwischen diesen punktgleichen Bewerbern jeweils der absolute Vorsprung beim Kriterium (b). Es wird in diesem Fall auf die Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen abgestellt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es werden mindestens die 3 und höchstens die 5 geeignetsten Unternehmen zur Angebotsabgabe zugelassen. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den Punktzahlen in der Eignungsprüfung. Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden diese zugelassen, bis maximal 5 Bewerber zugelassen sind. Wären bei Zulassung der Bewerber auf dem letzten Rang mehr als 5 Bewerber zuzulassen, entscheidet zwischen diesen punktgleichen Bewerbern jeweils der absolute Vorsprung beim Kriterium (b). Es wird in diesem Fall auf die Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen abgestellt.
b) Auswahlkriterium 2: Anzahl (i) und Qualität (ii) der vergleichbaren Referenzen nach Ziffer C II Nr. 8 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung. Im Rahmen der Bewertung nach ii) addiert die Vergabestelle jeweils die Summe der erreichten Punkte der ausgefüllten Referenzmuster aus den Anlagen (Anlage 3 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung). Die Vergabestelle legt 5 Referenzen zugrunde. Sollte ein Bieter mehr als 5 Referenzmuster der Anlage 3 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung einreichen und diese nicht mittels Nummerierung gekennzeichnet haben, wählt die Vergabestellt die ersten 5 Referenzen aus den Unterlagen in der Reihenfolge des übermittelten Antrags aus.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
b) Auswahlkriterium 2: Anzahl (i) und Qualität (ii) der vergleichbaren Referenzen nach Ziffer C II Nr. 8 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung. Im Rahmen der Bewertung nach ii) addiert die Vergabestelle jeweils die Summe der erreichten Punkte der ausgefüllten Referenzmuster aus den Anlagen (Anlage 3 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung). Die Vergabestelle legt 5 Referenzen zugrunde. Sollte ein Bieter mehr als 5 Referenzmuster der Anlage 3 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung einreichen und diese nicht mittels Nummerierung gekennzeichnet haben, wählt die Vergabestellt die ersten 5 Referenzen aus den Unterlagen in der Reihenfolge des übermittelten Antrags aus.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-10-25 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
Die Vergabestelle stellt diese Vergabeunterlagen für die Durchführung des Verfahrens sowie die Erstellung des Teilnahmeantrages auf einer Vergabeplattform zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal DTVP bezogen werden. Die Registrierung auf der Plattform und die Vergabeunterlagen sind für interessierte Unternehmen kostenfrei. Interessierte Unternehmen können auch ohne Registrierung die Vergabeunterlagen unter DTVP herunterladen. Weitere Einzelheiten können dem Leitfaden zur Vergabeplattform entnommen werden. Sofern sich ein Bewerber nicht auf der Plattform registriert, müssen sich die Bewerber stets über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren. Eventuelle Fristverlängerungen, Bewerberfragen mit den entsprechenden Antworten oder sonstige Aktualisierungen und Änderungen zu diesem Vergabeverfahren können insofern ausschließlich über das e-Vergabeportal DTVP abgerufen werden. Nachrichten an die Vergabestelle sind ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP unter dem Bereich „Kommunikation“ zu stellen. Anonymisierte Antworten zu rechtzeitig gestellten Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, können unter DTVP unter Beachtung der dort genannten Nutzungsbedingungen heruntergeladen werden. Soweit sich interessierte Unternehmen nicht registrieren lassen, obliegt ihnen die Verpflichtung, diesen Link regelmäßig einzusehen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen sind ungültig.
Die Vergabestelle stellt diese Vergabeunterlagen für die Durchführung des Verfahrens sowie die Erstellung des Teilnahmeantrages auf einer Vergabeplattform zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal DTVP bezogen werden. Die Registrierung auf der Plattform und die Vergabeunterlagen sind für interessierte Unternehmen kostenfrei. Interessierte Unternehmen können auch ohne Registrierung die Vergabeunterlagen unter DTVP herunterladen. Weitere Einzelheiten können dem Leitfaden zur Vergabeplattform entnommen werden. Sofern sich ein Bewerber nicht auf der Plattform registriert, müssen sich die Bewerber stets über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren. Eventuelle Fristverlängerungen, Bewerberfragen mit den entsprechenden Antworten oder sonstige Aktualisierungen und Änderungen zu diesem Vergabeverfahren können insofern ausschließlich über das e-Vergabeportal DTVP abgerufen werden. Nachrichten an die Vergabestelle sind ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP unter dem Bereich „Kommunikation“ zu stellen. Anonymisierte Antworten zu rechtzeitig gestellten Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, können unter DTVP unter Beachtung der dort genannten Nutzungsbedingungen heruntergeladen werden. Soweit sich interessierte Unternehmen nicht registrieren lassen, obliegt ihnen die Verpflichtung, diesen Link regelmäßig einzusehen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen sind ungültig.
B) Rügeerfordernis
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in diesen Teilnahmeunterlagen für diesen Teilnahmewettbewerb oder den Vergabeunterlagen zur Abforderung der Erstangebote erkennbar sind, von den Bewerbern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Abgabe der Erstangebote gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in diesen Teilnahmeunterlagen für diesen Teilnahmewettbewerb oder den Vergabeunterlagen zur Abforderung der Erstangebote erkennbar sind, von den Bewerbern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Abgabe der Erstangebote gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
C) Fristen, Zeitplan
Es gelten folgende verbindliche Termine und Fristen: Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist): 14.10.2019, 10:00 Uhr. Anträge, die später eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt. Letzter Termin zum Stellen von Bewerberfragen: 4.10.2019, 23:59 Uhr. Bewerberfragen, die später eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Die G.I.B. GmbH beabsichtigt, das Vergabeverfahren nach folgendem voraussichtlichen Terminplan abzuwickeln:
Es gelten folgende verbindliche Termine und Fristen: Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist): 14.10.2019, 10:00 Uhr. Anträge, die später eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt. Letzter Termin zum Stellen von Bewerberfragen: 4.10.2019, 23:59 Uhr. Bewerberfragen, die später eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Die G.I.B. GmbH beabsichtigt, das Vergabeverfahren nach folgendem voraussichtlichen Terminplan abzuwickeln:
Einladung zur Abgabe eines ersten Angebots 25.10.2019
Angebotsabgabe (Angebotsfrist) bis 25.11.2019
Durchführung der Verhandlungen 12/2019
Abgabe des finalen Angebots bis 02/2019
Versenden der Vorabinformation gem. § 134 GWB 03/2019
Frühestmögliche Zuschlagserteilung 03/2019
Geplanter Leistungsbeginn 15.3.2020
D) Kostenobergrenze
Für die Gesamtheit aller Maßnahmen im Los 1 und Los 2 steht derzeit ein Bruttobudget von 1 464 000 EUR (in Worten: eine Million vierhundertvierundsechzigtausend Euro) für die Jahre 2020 und 2021 zur Verfügung. Das Gesamtbudget verteilt sich nach derzeitiger Planung wie folgt auf die oben genannten Lose:
Für die Gesamtheit aller Maßnahmen im Los 1 und Los 2 steht derzeit ein Bruttobudget von 1 464 000 EUR (in Worten: eine Million vierhundertvierundsechzigtausend Euro) für die Jahre 2020 und 2021 zur Verfügung. Das Gesamtbudget verteilt sich nach derzeitiger Planung wie folgt auf die oben genannten Lose:
— Los 1 Entwicklung IT-Plattform: 1 200 000 EUR brutto (in Worten: eine Million zweihunderttausend Euro),
— Los 2: Entwicklung Design und Marke: 264 000 EUR brutto (in Worten: zweihundertvierundsechzigtausend.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEMDR3D
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 411-1691📞
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind,
2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten,
3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 179-436479 (2019-09-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mit dem Projekt „Berufswahlpass (BWP) 4.0“ führt die G.I.B. mbH ein Vorhaben zur Entwicklung und Erprobung eines internetbasierten E-Portfolios zur Beruflichen Orientierung von Schülerinnen und Schülern durch. Am Ende des Projektes steht ein für alle beteiligten Bundesländer nutzbarer Berufswahlpass 4.0 zur Verfügung. Neben der G.I.B. mbH sind an dem Projektvorhaben beteiligt:
— Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS);
— Ministerium für Schule und Bildung NRW (MSB);
— Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF);
— Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB);
— Bundesagentur für Arbeit (BA) und
— Kultusministerien weiterer Bundesländer.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) stellt die Finanzierung des Projekts zur Verfügung.
Einzelheiten sind dem aktuellen Entwurf der Leistungsbeschreibung in Anlage 1 (zu beziehen über den Link zur Vergabeplattform DTVP unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung) zu entnehmen und den Angaben zu den Losen 1/2.
Mit dem Projekt „Berufswahlpass (BWP) 4.0“ führt die G.I.B. mbH ein Vorhaben zur Entwicklung und Erprobung eines internetbasierten E-Portfolios zur Beruflichen Orientierung von Schülerinnen und Schülern durch. Am Ende des Projektes steht ein für alle beteiligten Bundesländer nutzbarer Berufswahlpass 4.0 zur Verfügung. Neben der G.I.B. mbH sind an dem Projektvorhaben beteiligt:
— Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS);
— Ministerium für Schule und Bildung NRW (MSB);
— Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF);
— Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB);
— Bundesagentur für Arbeit (BA) und
— Kultusministerien weiterer Bundesländer.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) stellt die Finanzierung des Projekts zur Verfügung.
Einzelheiten sind dem aktuellen Entwurf der Leistungsbeschreibung in Anlage 1 (zu beziehen über den Link zur Vergabeplattform DTVP unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung) zu entnehmen und den Angaben zu den Losen 1/2.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
— Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS);
— Ministerium für Schule und Bildung NRW (MSB);
— Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF);
— Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB);
— Planung bzw. Konkretisierung der für die in Los 1 zu erbringenden Leistungen in Abstimmung mit der Auftraggeberin;
— Termin- und Ressourcenmanagement, Qualitätsmanagement, Risikomanagement, sowie laufendes Projektcontrolling, für das Teilprojekt „Technische Umsetzung“ (Los 1);
— Koordinierung Auftragnehmer Los 2 „Entwicklung Design und Marke“ (im Falle abweichender AN);
— Durchführung der Konzept- und Entwicklungsarbeiten zum Erreichen der Projektziele in enger Abstimmung mit den Dienstleistern Wissenschaft und Erprobung sowie Gestalterische Umsetzung (Los 2) und unter Berücksichtigung der Anforderungen der künftigen Nutzergruppen;
— Durchführung der Konzept- und Entwicklungsarbeiten zum Erreichen der Projektziele in enger Abstimmung mit den Dienstleistern Wissenschaft und Erprobung sowie Gestalterische Umsetzung (Los 2) und unter Berücksichtigung der Anforderungen der künftigen Nutzergruppen;
— Mitwirkung an der Qualitätsprüfung durch den Dienstleister Qualitätssicherung und der Auftraggeberin;
— Mitwirkung an der Transition-Phase zur Inbetriebnahme des BWP 4.0;
Weitere Einzelheiten sind der vorläufigen Leistungsbeschreibung, die Anlage 1 der Teilnahmeunterlagen aus Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung ist, zu entnehmen. Die Vergabestelle weist im Hinblick auf den Umfang der bereitgestellten Vergabeunterlagen unter Hinweis auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.10.2018 – Verg 26/18) darauf hin, dass der Auftraggeber zunächst nur die Vergabeunterla-gen bereitstellt, die zur Erfassung des Beschaffungsgegenstandes und des Leistungsumfangs erforderlich sind und dem Bewerber die Entscheidung über eine Teilnahme an dem Vergabeverfahren ermöglichen.
Weitere Einzelheiten sind der vorläufigen Leistungsbeschreibung, die Anlage 1 der Teilnahmeunterlagen aus Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung ist, zu entnehmen. Die Vergabestelle weist im Hinblick auf den Umfang der bereitgestellten Vergabeunterlagen unter Hinweis auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.10.2018 – Verg 26/18) darauf hin, dass der Auftraggeber zunächst nur die Vergabeunterla-gen bereitstellt, die zur Erfassung des Beschaffungsgegenstandes und des Leistungsumfangs erforderlich sind und dem Bewerber die Entscheidung über eine Teilnahme an dem Vergabeverfahren ermöglichen.
— Markenentwicklung des Berufswahlpass 4.0;
— Entwicklung visueller Leitlinien für den BWP 4.0;
— Design des User Interface des E-Portfolios BWP 4.0 in Abstimmung mit den Dienstleistern Wissenschaft und Technische Umsetzung (Los 1);
— Design einer Web- bzw. Vorschaltseite für den BWP 4.0;
— Redaktionelle Überarbeitung und Korrektur;
— Konzeptionierung einer Social Media-Strategie für den BWP 4.0;
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
G.I.B GmbH
Im Blankenfeld 4
– Die Implemtierung und Anwendung des BWP 4.0 findet letztlich in den teilnehmenden Bundesländern statt.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Architekturkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umsetzungskonzept
Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bieterpräsentation der Design- und Markenentwürfe
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
10
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-04-06 📅
Name: sunzinet AG
Postanschrift: Schanzenstraße 23
Postort: Köln
Postleitzahl: 51063
Land: Deutschland 🇩🇪 Köln, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
2
Referenz Zusätzliche Informationen
A. Nutzung der Vergabeplattform
Die Vergabestelle stellt diese Vergabeunterlagen für die Durchführung des Verfahrens sowie die Erstellung des Teilnahmeantrages auf einer Vergabeplattform zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal DTVP bezogen werden. Die Registrierung auf der Plattform und die Vergabeunterlagen sind für interessierte Unternehmen kostenfrei. Interessierte Unternehmen können auch ohne Registrierung die Vergabeunterlagen unter DTVP herunterladen. Weitere Einzelheiten können dem Leitfaden zur Vergabeplattform entnommen werden. Sofern sich ein Bewerber nicht auf der Plattform registriert, müssen sich die Bewerber stets über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren. Eventuelle Fristverlängerungen, Bewerberfragen mit den entsprechenden Antworten oder sonstige Aktualisierungen und Änderungen zu diesem Vergabeverfahren können insofern ausschließlich über das e-Vergabeportal DTVP abgerufen werden. Nachrichten an die Vergabestelle sind ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP unter dem Bereich „Kommunikation" zu stellen. Anonymisierte Antworten zu rechtzeitig gestellten Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, können unter DTVP unter Beachtung der dort genannten Nutzungsbedingungen heruntergeladen werden. Soweit sich interessierte Unternehmen nicht registrieren lassen, obliegt ihnen die Verpflichtung, diesen Link regelmäßig einzusehen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen sind ungültig.
Die Vergabestelle stellt diese Vergabeunterlagen für die Durchführung des Verfahrens sowie die Erstellung des Teilnahmeantrages auf einer Vergabeplattform zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal DTVP bezogen werden. Die Registrierung auf der Plattform und die Vergabeunterlagen sind für interessierte Unternehmen kostenfrei. Interessierte Unternehmen können auch ohne Registrierung die Vergabeunterlagen unter DTVP herunterladen. Weitere Einzelheiten können dem Leitfaden zur Vergabeplattform entnommen werden. Sofern sich ein Bewerber nicht auf der Plattform registriert, müssen sich die Bewerber stets über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren. Eventuelle Fristverlängerungen, Bewerberfragen mit den entsprechenden Antworten oder sonstige Aktualisierungen und Änderungen zu diesem Vergabeverfahren können insofern ausschließlich über das e-Vergabeportal DTVP abgerufen werden. Nachrichten an die Vergabestelle sind ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP unter dem Bereich „Kommunikation" zu stellen. Anonymisierte Antworten zu rechtzeitig gestellten Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, können unter DTVP unter Beachtung der dort genannten Nutzungsbedingungen heruntergeladen werden. Soweit sich interessierte Unternehmen nicht registrieren lassen, obliegt ihnen die Verpflichtung, diesen Link regelmäßig einzusehen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen sind ungültig.
B. Rügeerfordernis
C. Fristen, Zeitplan
Es gelten folgende verbindliche Termine und Fristen: Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist): 14.10.2019, 10.00 Uhr. Anträge, die später eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt. Letzter Termin zum Stellen von Bewerberfragen: 4.10.2019, 23.59 Uhr. Bewerberfragen, die später eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Die G.I.B. GmbH beabsichtigt, das Vergabeverfahren nach folgendem voraussichtlichen Terminplan abzuwickeln:
Es gelten folgende verbindliche Termine und Fristen: Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist): 14.10.2019, 10.00 Uhr. Anträge, die später eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt. Letzter Termin zum Stellen von Bewerberfragen: 4.10.2019, 23.59 Uhr. Bewerberfragen, die später eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Die G.I.B. GmbH beabsichtigt, das Vergabeverfahren nach folgendem voraussichtlichen Terminplan abzuwickeln:
D. Kostenobergrenze
— Los 1 Entwicklung IT-Plattform: 1 200 000 EUR brutto (in Worten: eine Million zweihunderttausend Euro);
— Los 2: Entwicklung Design und Marke: 264 000 EUR brutto (in Worten: zweihundertvierundsechzigtausend).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEMDFFS
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten.
3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt derEuropäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
Quelle: OJS 2020/S 095-227437 (2020-05-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-07-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: berufswahlapp
Referenznummer: GIB 01/2025
Kurze Beschreibung:
Im Jahr 2022 hat die G.I.B NRW GmbH die SUNZINET AG mit der Entwicklung und Pflege der Berufswahlapp beauftragt. Die Zuständigkeit für diese Aufgabe ist zwischenzeitlich auf den Auftraggeber übergegangen; in diesem Zusammenhang wurde der Vertrag im Wege des Auftraggeberwechsels übernommen. Nunmehr sind Änderungen aufgrund von Umständen erforderlich, die bei aller Umsicht vom Beschaffter nicht vorgesehen werden konnten. Deshalb muss der Bestandsvertrag erweitert werden. Dies erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Grenzen nach § 132 Abs. 2 GWB.
Im Jahr 2022 hat die G.I.B NRW GmbH die SUNZINET AG mit der Entwicklung und Pflege der Berufswahlapp beauftragt. Die Zuständigkeit für diese Aufgabe ist zwischenzeitlich auf den Auftraggeber übergegangen; in diesem Zusammenhang wurde der Vertrag im Wege des Auftraggeberwechsels übernommen. Nunmehr sind Änderungen aufgrund von Umständen erforderlich, die bei aller Umsicht vom Beschaffter nicht vorgesehen werden konnten. Deshalb muss der Bestandsvertrag erweitert werden. Dies erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Grenzen nach § 132 Abs. 2 GWB.
Mit dem Projekt "Berufswahlpass (BWP) 4.0" führte die G.I.B. mbH im Auftrag des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW ein Vorhaben zur Entwicklung und Erprobung eines internetbasierten E-Portfolios zur Beruflichen Orientierung von Schülerinnen und Schülern durch. Am Ende des Projektes stand ein für alle beteiligten Bundesländer nutzbarer Berufswahlpass 4.0 zur Verfügung. Mit dem Zuschlag wurde auch ein Vertrag über die Weiterentwicklung und Pflege (EVB-IT-Pflegevertrag) geschlossen. Um eine sachgerechte Fortführung des Projekts zu gewährleisten, wird der Auftraggeber zusätzliche Module zur Entwicklung bei dem Auftragnehmer in Auftrag geben.
Mit dem Projekt "Berufswahlpass (BWP) 4.0" führte die G.I.B. mbH im Auftrag des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW ein Vorhaben zur Entwicklung und Erprobung eines internetbasierten E-Portfolios zur Beruflichen Orientierung von Schülerinnen und Schülern durch. Am Ende des Projektes stand ein für alle beteiligten Bundesländer nutzbarer Berufswahlpass 4.0 zur Verfügung. Mit dem Zuschlag wurde auch ein Vertrag über die Weiterentwicklung und Pflege (EVB-IT-Pflegevertrag) geschlossen. Um eine sachgerechte Fortführung des Projekts zu gewährleisten, wird der Auftraggeber zusätzliche Module zur Entwicklung bei dem Auftragnehmer in Auftrag geben.
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Sitz des Hauptauftraggebers.
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bottrop, Kreisfreie Stadt
🏙️
Dauer: 12 Monate Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union in den nachstehend aufgeführten Fällen
Zusätzliche Lieferungen durch den ursprünglichen Lieferanten ✅ Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
Grund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich. Um eine sachgerechte Fortführung des Projekts zu gewährleisten, hat der Auftraggeber zusätzliche Module zur Entwicklung bei dem Auftragnehmer in Auftrag gegeben. Das Auftragsvolumen beträgt etwa 90.000,- Euro (brutto). Ein Wechsel des Auftragnehmers kann aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen (§ 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 lit. a, b GWB). Wegen des von dritter Seite bestimmten Projektzeitraums ist eine kurzfristige Umsetzung erforderlich, bei der sofort auf tiefgreifende Kenntnisse des bestehenden Codes der berufswahlapp und deren Architektur zurückgegriffen werden muss. Dabei kommen spezialisierte, proprietäre Tools und Workflows im Bereich von Automatisierung und Deployment zum Einsatz, die nur durch den Auftragnehmer wie benötigt bereitgestellt werden dürfen und können. So wird ein einheitlicher Release-Prozess sichergestellt, da der Auftragnehmer zugleich der Hoster der berufswahlapp ist. Der Einsatz eines weiteren Unternehmens würde zudem zu unkalkulierbaren Kompatibilitätsfragen und Schwierigkeiten bei der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen führen. Schließlich würde die Einbindung eines weiteren Auftragsdatenverarbeiters den Neuabschluss entsprechender Vereinbarungen mit mehreren hundert Beteiligten erfordern, was innerhalb der Laufzeit des zugrundeliegenden Vertrags bis Mai 2026 nicht gewährleistet werden kann. Ein Auftragsnehmerwechsel wäre mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden (§ 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 lit. b GWB). Die Erbringung der Zusatzleistung durch einen anderen Auftragnehmer würde hier zu längeren Verzögerungen in der Nutzung der Hauptleistung und zu komplexen technischen Anpassungsnotwendigkeiten und laufenden Überwachungserfordernissen und Mehrkosten führt, die in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert der Zusatzleistungen stehen. Zudem ist die Auftragserweiterung dem Umstand geschuldet, dass durch rechtliche Anpassungen und Änderungen bereitgestellter Fördermittel unvorhergesehene Abrufen einhergingen, die für die Auftraggeberin, im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht, so nicht vorhersehbar waren. Die Auftragsänderung ist ohne Durchführung eines neues Vergabeverfahren auch gem. § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB zulässig. Die Leistungserbringung erfolgt unverändert und somit ändert sich der Gesamtcharakter des Auftrags nicht. Der Preis wird durch die Zusatzleistungen um nicht mehr als 50 % des Wertes des ursprünglichen Auftrags erhöht (§ 132 Abs. 2 S. 2 GWB).
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
Grund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich. Um eine sachgerechte Fortführung des Projekts zu gewährleisten, hat der Auftraggeber zusätzliche Module zur Entwicklung bei dem Auftragnehmer in Auftrag gegeben. Das Auftragsvolumen beträgt etwa 90.000,- Euro (brutto). Ein Wechsel des Auftragnehmers kann aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen (§ 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 lit. a, b GWB). Wegen des von dritter Seite bestimmten Projektzeitraums ist eine kurzfristige Umsetzung erforderlich, bei der sofort auf tiefgreifende Kenntnisse des bestehenden Codes der berufswahlapp und deren Architektur zurückgegriffen werden muss. Dabei kommen spezialisierte, proprietäre Tools und Workflows im Bereich von Automatisierung und Deployment zum Einsatz, die nur durch den Auftragnehmer wie benötigt bereitgestellt werden dürfen und können. So wird ein einheitlicher Release-Prozess sichergestellt, da der Auftragnehmer zugleich der Hoster der berufswahlapp ist. Der Einsatz eines weiteren Unternehmens würde zudem zu unkalkulierbaren Kompatibilitätsfragen und Schwierigkeiten bei der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen führen. Schließlich würde die Einbindung eines weiteren Auftragsdatenverarbeiters den Neuabschluss entsprechender Vereinbarungen mit mehreren hundert Beteiligten erfordern, was innerhalb der Laufzeit des zugrundeliegenden Vertrags bis Mai 2026 nicht gewährleistet werden kann. Ein Auftragsnehmerwechsel wäre mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden (§ 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 lit. b GWB). Die Erbringung der Zusatzleistung durch einen anderen Auftragnehmer würde hier zu längeren Verzögerungen in der Nutzung der Hauptleistung und zu komplexen technischen Anpassungsnotwendigkeiten und laufenden Überwachungserfordernissen und Mehrkosten führt, die in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert der Zusatzleistungen stehen. Zudem ist die Auftragserweiterung dem Umstand geschuldet, dass durch rechtliche Anpassungen und Änderungen bereitgestellter Fördermittel unvorhergesehene Abrufen einhergingen, die für die Auftraggeberin, im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht, so nicht vorhersehbar waren. Die Auftragsänderung ist ohne Durchführung eines neues Vergabeverfahren auch gem. § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB zulässig. Die Leistungserbringung erfolgt unverändert und somit ändert sich der Gesamtcharakter des Auftrags nicht. Der Preis wird durch die Zusatzleistungen um nicht mehr als 50 % des Wertes des ursprünglichen Auftrags erhöht (§ 132 Abs. 2 S. 2 GWB).
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: 1
Kennung des Angebots: 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: SUNZINET GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE 217121258
Postleitzahl: 51063
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: DE 813951832
Postanschrift: Fürstenwall 25
Postleitzahl: 40219
Postort: Düsseldorf
Region: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@ebnerstolz.de📧
Telefon: +49 22885029175📞 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 436479-2019
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEM5G66
Aus technischen Gründen kann kein in der Zukunft liegendes Datum des Vertragsabschlusses angegeben werden. Der Vertragsabschluss erfolgt frühestens nach Ablauf der Frist von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Ex-ante-Transparenzbekanntmachung.
Aus technischen Gründen kann kein in der Zukunft liegendes Datum des Vertragsabschlusses angegeben werden. Der Vertragsabschluss erfolgt frühestens nach Ablauf der Frist von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Ex-ante-Transparenzbekanntmachung.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt
🏙️
Telefon: +49 221 1473045📞
Fax: +49 2211472889 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 135 GWB regelt: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber (1.) gegen § 134 verstoßen hat oder (2.) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen." Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u.a. dann unzulässig, soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Vgl. außerdem § 134 GWB.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 135 GWB regelt: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber (1.) gegen § 134 verstoßen hat oder (2.) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen." Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u.a. dann unzulässig, soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Vgl. außerdem § 134 GWB.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-07-18+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 137-476151 (2025-07-18)