Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ausschreibung Ökostrom
2019-26-071
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Kurze Beschreibung: Lieferung von Ökostrom für städtische Abnahmestellen.
Informationen über Lose
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Abnahmestellen ohne Leistungsmessung (SLP), Straßenbeleuchtung, Wärmestrom
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Ort der Leistung: Rhein-Erft-Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Pulheim Alte Kölner Straße 26
50259 Pulheim
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Gesamtstrombedarf (Los 1) beträgt 3 766 292 kWh und ist auf 421 Abnahmestellen verteilt.” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Verträge (Los 1/Los 2) können sich zweimal um jeweils ein weiteres Jahr verlängern.”
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Abnahmestellen mit Leistungsmessung (RLM)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Pulheim
Alte Kölner Straße 26
50259 Pulheim
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Gesamtstrombedarf (Los 2) beträgt 4 511 772 kWh bezieht sich auf 20 Abnahmestellen.” Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Einzureichende Unterlagen:
— Berufsregister (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnortes” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Einzureichende Unterlagen:
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen):...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Einzureichende Unterlagen:
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (nicht älter als 1 Jahr)
— Umsatz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angaben zum Jahresumsatz des Unternehmens und zum Jahresumsatz im Stromvertrieb in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Der Auftrag wird nur an Bieter erteilt, die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils einen Mindestjahresumsatz im Stromvertrieb von 5,0 Mio. EUR/Jahr erzielt haben. Die entsprechenden Angaben sind in der als Anlage beigefügten „Erklärung zum Umsatz und zu den Referenzen" einzutragen,
— Bankauskunft, nicht älter als 6 Monate.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Einzureichende Unterlagen:
— Ausgeführte Leistungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Ausführung von Leistungen in den letzten drei...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Einzureichende Unterlagen:
— Ausgeführte Leistungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Ausführung von Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
— Anzahl der Arbeitskräfte (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal,
— Wenn kein Präqualifikationsnachweis erbracht werden kann, wird ein Nachweis der personellen, technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der Zuverlässigkeit der Geschäftsleitung gefordert. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn eine Anzeige gem. § 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vorgelegt wird. Bieter, die nicht anzeigepflichtig nach § 5 EnWG sind und auch frei-willig keine Anzeige nach § 5 des EnWG abgegeben haben, haben dem Angebot einen Berufs- oder Handelsregisterauszug sowie eine aktuelle Bilanz oder einen aktuellen Geschäftsbericht oder ver-gleichbare Unterlagen beizulegen. Anstelle der Anzeige nach § 5 EnWG wird als Nachweis auch die Genehmigung nach § 3 der alten Fassung des EnWG oder eine vergleichbare Genehmigung anerkannt.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Einzureichende Unterlagen:
— Gültige(r) Nachweis(e) über die Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (mit dem Angebot mittels...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Einzureichende Unterlagen:
— Gültige(r) Nachweis(e) über die Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Gültige(r) Nachweis(e) (nicht älter als 1 Jahr) zur vollständigen Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und (sofern zutreffend) der gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien im Sinne des § 5 Nr. 3 des AEntG. Bei Auftragsausführung durch Nachunternehmer oder der Beschäftigung von Leiharbeitnehmern hat der Bieter den Nachweis ebenfalls für den Nachunternehmer (ggf. für alle weiteren Nachunternehmer) und für den Verleiher von Arbeitskräften zu erbringen,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nicht älter als 1 Jahr)
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-10-29
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-11-29 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-10-29
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Keine
“Wertung Ökostrom:
Der Zuschlag für das jeweilige Los wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Bei der Wertung...”
Wertung Ökostrom:
Der Zuschlag für das jeweilige Los wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Bei der Wertung kommt der Ökostromqualität eine besondere Bedeutung zu. Der niedrigste
Angebotspreis allein ist nicht entscheidend.
Die Zuschlagskriterien sind
— der Angebotspreis und
— die Ökostromqualität.
Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten fiktiven Angebotspreis. Bei Preisgleichheit erhält von den preisgleichen Angeboten das Angebot mit der höheren gewährleisteten CO2-Minderung den Zuschlag.
Angebotspreis: Es werden je Los für jedes Angebot die gesamten Energiepreiskosten (Stromkosten netto ohne Netzentgelte, Abgaben und Steuern) für die Erstlaufzeit ermittelt. Grundlage dieser Ermittlung sind die vom Bieter angebotenen Energiepreise (Leistungsverzeichnis/Preisblatt) in Verbindung mit den im Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Verbrauchsdaten.
Ökostromqualität: Angebote mit einer gewährleisteten CO2-Minderung von mehr als 50 % für sämtliche gelieferten Strommengen in der Erstlaufzeit des Vertrages 2020 bzw. 2020-2021
Erhalten eine fiktive Preisgutschrift von 0,01 Ct/kWh für jeden vollen Prozentpunkt, der über
50 % hinausgehenden CO2-Minderung.
Beispiel hierzu:
100 % CO2-Minderung = 0,5 Ct/kWh fiktive Preisgutschrift
60 % CO2-Minderung = 0,1 Ct/kWh fiktive Preisgutschrift
Wertungsrelevanter Angebotspreis: Der wertungsrelevante Angebotspreis ergibt sich aus dem Angebotspreis abzüglich der fiktiven Preisgutschrift für die in der Erstlaufzeit zu berücksichtigende ausgeschriebene Strommenge. Der wertungsrelevante Angebotspreis und die fiktive Preisgutschrift dient lediglich zur Ermittlung des wirtschaftlichen Angebots und hat keinen Einfluss auf den für die Lieferung abzurechnenden Energiepreis.
Damit eine CO2-Minderung in der Wertung Berücksichtigung findet, muss der Strom im Lieferzeitraum nachweislich in Neuanlagen erzeugt werden. Eine CO2-Minderung aus Altanlagen wird nicht berücksichtigt.
Bekanntmachungs-ID: CXT2YYRYYCS
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 221-147-2889 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln.Spruchkörper Köln.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 221-147-2889 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf § 160 (3) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf § 160 (3) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
Nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln. Spruchkörper Köln.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 221-147-2889 📠
Quelle: OJS 2019/S 184-447229 (2019-09-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-12-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Pulheim Alte
Kölner Straße 26
50259 Pulheim
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätskriterium Ökostrom > 50 %
Qualitätskriterium (Gewichtung): 100
Kostenkriterium (Name): Angebotspreis
Kostenkriterium (Gewichtung): 100
Kostenkriterium (Name): fiktive Preisgutschrift von 0,01 Ct/kWh für jeden vollen Prozentpunkt über 50 %
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 184-447229
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Auftragsvergabe Stadtwerke Pulheim GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-27 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Stadtwerke Pulheim GmbH
Postanschrift: Christianstr. 39
Postort: Pulheim
Postleitzahl: 50259
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 223845904620📞
Fax: +49 22384590664620 📠
Region: Rhein-Erft-Kreis🏙️
URL: http://stadtwerke-pulheim.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Auf eine Veröffentlichung des Preises wird gem. § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV verzichtet.
Bekanntmachungs-ID: CXT2YYRYY9C” Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf § 160 (3) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf § 160 (3) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln.Spruchkörper Köln.
Quelle: OJS 2019/S 233-571430 (2019-12-02)