Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ausschreibung Ökostrom KU Eichstätt-Ingolstadt 2020-2022
191247
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Kurze Beschreibung: Lieferung von Ökostrom.
1️⃣
Ort der Leistung: Eichstätt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von Ökostrom ohne Neuanlagenquote an die Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt; Lieferzeitraum 1.1.2020 bis 31.12.2022; ca. 26...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von Ökostrom ohne Neuanlagenquote an die Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt; Lieferzeitraum 1.1.2020 bis 31.12.2022; ca. 26 Abnahmestellen; jährlich ca. 2 049,997 MWh.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Angaben zur Eintragung im Handelsregister (gemäß Ziffer 5 Angebotsschreiben),
— Angaben zur Berufsgenossenschaft (gemäß Ziffer 6 Angebotsschreiben),
—...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Angaben zur Eintragung im Handelsregister (gemäß Ziffer 5 Angebotsschreiben),
— Angaben zur Berufsgenossenschaft (gemäß Ziffer 6 Angebotsschreiben),
— Eigenerklärung zu §§ 123/124 GWB, gemäß Formblatt (s. Nr. 1.7. Teil 1/ Angebotsunterlagen).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Vorlage eines aktuellen Jahresabschlusses oder Geschäftsberichtes. Können Newcomer aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit keinen aktuellen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Vorlage eines aktuellen Jahresabschlusses oder Geschäftsberichtes. Können Newcomer aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit keinen aktuellen Jahresabschluss oder Geschäftsbericht vorlegen, haben sie ihre Leistungsfähigkeit und ausreichende Liquidität durch andere geeignete Nachweise zu belegen, beispielsweise durch Vorlage eines Testats eines staatlich anerkannten Wirtschaftsprüfers,
— Angabe/Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung in angemessener Höhe zum Ausgeschriebenen Leistungsumfang (gemäß Ziffer 7 des Angebotsschreibens).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Angaben zum Unternehmen gemäß Formblatt (s. Nr. 1.4 Teil 1/ Angebotsunterlagen),
— Angabe eines verantwortlichen Ansprechpartners gemäß Formblatt (s....”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Angaben zum Unternehmen gemäß Formblatt (s. Nr. 1.4 Teil 1/ Angebotsunterlagen),
— Angabe eines verantwortlichen Ansprechpartners gemäß Formblatt (s. Nr.1.6 Teil 1/Angebotsunterlagen),
— Nachweis über die Ökostromlieferung an vergleichbare Kunden mit Ansprechpartnern mit vergleichbarem Volumen in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung unter Nennung der jeweils der Lieferung zu Grunde liegenden Zertifikate (gemäß Formblatt Referenzliste Ökostrom, Nr. 1.5 Teil 1 Angebotsunterlagen). Newcomer haben aus Gründen des Diskriminierungsverbotes anderweitige geeignete Nachweise zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit vorzulegen, wenn sie aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit die Anforderungen an die vorgenannten Referenzen nicht erfüllen können.
— bei Unterauftragnehmern Liste gemäß Formblatt (s. Nr. 1.2 Teil 1/Angebotsunterlagen). Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages zum Nachweis hinreichender Eignung der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Bei Bietergemeinschaften Eigenerklärung gemäß Formblatt (s. Nr. 1.1 Teil 1/Angebotsunterlagen).”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-06-19
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-07-26 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-06-19
11:00 📅
“Die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bieter erfolgt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, über die Vergabeplattform Deutsche...”
Die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bieter erfolgt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, über die Vergabeplattform Deutsche eVergabe www.deutsche-evergabe.de Das gilt auch für Bieteranfragen. Nur die bei der Vergabeplattform vollständig registrierten Bieter werden (automatisch) über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und/oder über Bieteranfragen sowie etwaige zusätzliche Informationen zu dem Vergabeverfahren informiert. Es besteht keine Registrierungspflicht. Registriert sich der Bieter nicht, ist er aber verpflichtet, sich regelmäßig selbständig über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und/oder über Bieteranfragen und deren Beantwortung oder sonstige Informationen zum Vergabeverfahren über die vorgenannte Vergabeplattform zu informieren und die Seiten entsprechend zu kontrollieren.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 160 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens namentlich unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens namentlich unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einleitung des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Vorstehendes gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S.2 GWB bleibt unberührt. Die Frist zur etwaigen Geltendmachung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrages beträgt 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. §135Abs. 2 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 098-236749 (2019-05-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-07-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1226899.74 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von Ökostrom ohne Neuanlagenquote an die Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt; Lieferzeitraum 1.1.2020
Bis 31.12.2022; ca. 26...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von Ökostrom ohne Neuanlagenquote an die Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt; Lieferzeitraum 1.1.2020
Bis 31.12.2022; ca. 26 Abnahmestellen; jährlich ca. 2 049,997 MWh.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 098-236749
Auftragsvergabe
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Titel: Ausschreibung Ökostrom KU Eichstätt-Ingolstadt 2020-2022
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-07-09 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: erdgas schwaben gmbh
Postanschrift: Bayerstraße 43
Postort: Augsburg
Postleitzahl: 86199
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Augsburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1226899.74 💰
“Die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bieter erfolgt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, über die Vergabeplattform Deutsche...”
Die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bieter erfolgt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, über die Vergabeplattform Deutsche eVergabe www.deutsche-evergabe.de. Das gilt auch für Bieteranfragen. Nur die bei der Vergabeplattform vollständig registrierten Bieter werden (automatisch) über Eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und/oder über Bieteranfragen sowie etwaige zusätzliche Informationen zu dem Vergabeverfahren informiert. Es besteht keine Registrierungspflicht. Registriert sich der Bieter nicht, ist er aber verpflichtet, sich regelmäßig selbständig über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und/oder über Bieteranfragen und deren Beantwortung oder sonstige Informationen zum Vergabeverfahren über die vorgenannte Vergabeplattform zu informieren und die Seiten entsprechend zu kontrollieren.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 160 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens namentlich unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens namentlich unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einleitung des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Vorstehendes gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S.2 GWB bleibt unberührt. Die Frist zur etwaigen Geltendmachung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrages beträgt 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. §135 Abs. 2 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 133-326674 (2019-07-10)