Die Rems-Murr Kliniken gGmbH (nachfolgend RMK) plant die Neustrukturierung der Krankenversorgung im Bereich Pathologie für eine Laufzeit von 10 Jahren (inklusive 5 Jahre optionale Verlängerung) mittels einer öffentlichen Ausschreibung als Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Neben den fachärztlichen Leistungen umfasst die Beschaffung am Standort des Krankenhauses durchzuführende Schnellschnittdiagnostik sowie weitere spezifische Services im Bereich Pathologie. Einzelheiten sind dem aktuellen Entwurf der Leistungsbeschreibung in Anlage 1 (zu beziehen über den Link zur Vergabeplattform DTVP unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung) zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-10-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Krankenhäusern und zugehörige Leistungen
Referenznummer: RMK/2019/EU
Kurze Beschreibung:
Die Rems-Murr Kliniken gGmbH (nachfolgend RMK) plant die Neustrukturierung der Krankenversorgung im Bereich Pathologie für eine Laufzeit von 10 Jahren (inklusive 5 Jahre optionale Verlängerung) mittels einer öffentlichen Ausschreibung als Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Neben den fachärztlichen Leistungen umfasst die Beschaffung am Standort des Krankenhauses durchzuführende Schnellschnittdiagnostik sowie weitere spezifische Services im Bereich Pathologie. Einzelheiten sind dem aktuellen Entwurf der Leistungsbeschreibung in Anlage 1 (zu beziehen über den Link zur Vergabeplattform DTVP unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung) zu entnehmen.
Die Rems-Murr Kliniken gGmbH (nachfolgend RMK) plant die Neustrukturierung der Krankenversorgung im Bereich Pathologie für eine Laufzeit von 10 Jahren (inklusive 5 Jahre optionale Verlängerung) mittels einer öffentlichen Ausschreibung als Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Neben den fachärztlichen Leistungen umfasst die Beschaffung am Standort des Krankenhauses durchzuführende Schnellschnittdiagnostik sowie weitere spezifische Services im Bereich Pathologie. Einzelheiten sind dem aktuellen Entwurf der Leistungsbeschreibung in Anlage 1 (zu beziehen über den Link zur Vergabeplattform DTVP unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung) zu entnehmen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Krankenhäusern und zugehörige Leistungen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Pathologiedienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Rems-Murr-Kreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Der Vertragsentwurf, den der Auftraggeber mit dem obsiegenden Bieter abzuschließen gedenkt, stellt dieser mit der Aufforderung zur Abgabe des Erstangebotes zur Verfügung.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Rems-Murr Kliniken gGmbH (nachfolgend RMK) plant die Neustrukturierung der Krankenversorgung im Bereich Pathologie für eine Laufzeit von 10 Jahren (inklusive 5 Jahre optionale Verlängerung) mittels einer öffentlichen Ausschreibung als Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Neben den fachärztlichen Leistungen umfasst die Beschaffung am Standort des Krankenhauses durchzuführende Schnellschnittdiagnostik sowie weitere spezifische Services im Bereich Pathologie. Einzelheiten sind dem aktuellen Entwurf der Leistungsbeschreibung in Anlage 1 (zu beziehen über den Link zur Vergabeplattform DTVP unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung) zu entnehmen. Die Vergabestelle weist im Hinblick auf den Umfang der bereitgestellten Vergabeunterlagen unter Hinweis auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.10.2018 – Verg 26/18) darauf hin, dass der Auftraggeber zunächst nur die Vergabeunterlagen bereitstellt, die zur Erfassung des Beschaffungsgegenstandes und des Leistungsumfangs erforderlich sind und dem Bewerber die Entscheidung über eine Teilnahme an dem Vergabeverfahren ermöglichen. Insbesondere wird die Vergabestelle den zur Abgabe eines Angebots aufgeforderten Unternehmen im Zuge der Angebotsphase weitere Formblätter (Aufforderung zur Angebotsabgabe, Angebotsschreiben nebst etwaiger Anlagen etc.), weitere Detaillierungen zum Leistungsumfang sowie die Besonderen Vertragsbedingungen (marktüblicher Standardvertrag) zur Verfügung stellen. Der Auftraggeber behält sich eine Konkretisierung und Vertiefung der Vergabeunterlagen im Zuge des Vergabeverfahrens daher ausdrücklich vor.
Die Rems-Murr Kliniken gGmbH (nachfolgend RMK) plant die Neustrukturierung der Krankenversorgung im Bereich Pathologie für eine Laufzeit von 10 Jahren (inklusive 5 Jahre optionale Verlängerung) mittels einer öffentlichen Ausschreibung als Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Neben den fachärztlichen Leistungen umfasst die Beschaffung am Standort des Krankenhauses durchzuführende Schnellschnittdiagnostik sowie weitere spezifische Services im Bereich Pathologie. Einzelheiten sind dem aktuellen Entwurf der Leistungsbeschreibung in Anlage 1 (zu beziehen über den Link zur Vergabeplattform DTVP unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung) zu entnehmen. Die Vergabestelle weist im Hinblick auf den Umfang der bereitgestellten Vergabeunterlagen unter Hinweis auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.10.2018 – Verg 26/18) darauf hin, dass der Auftraggeber zunächst nur die Vergabeunterlagen bereitstellt, die zur Erfassung des Beschaffungsgegenstandes und des Leistungsumfangs erforderlich sind und dem Bewerber die Entscheidung über eine Teilnahme an dem Vergabeverfahren ermöglichen. Insbesondere wird die Vergabestelle den zur Abgabe eines Angebots aufgeforderten Unternehmen im Zuge der Angebotsphase weitere Formblätter (Aufforderung zur Angebotsabgabe, Angebotsschreiben nebst etwaiger Anlagen etc.), weitere Detaillierungen zum Leistungsumfang sowie die Besonderen Vertragsbedingungen (marktüblicher Standardvertrag) zur Verfügung stellen. Der Auftraggeber behält sich eine Konkretisierung und Vertiefung der Vergabeunterlagen im Zuge des Vergabeverfahrens daher ausdrücklich vor.
Dauer: 60 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggebe hat eine einseite Option, den Vertrag um 60 Monate zu verlängern.
Beschreibung der Optionen:
Sofen optionale Leistungen Gegenstand der Beschaffung sind, werden diese im Rahmen der Verhandlungen sichtbar und spätestens mit Aufforderung zur Angebotsabgabe des finalen Angebotes für alle Bieter gleichermaßen festgelegt.
Zusätzliche Informationen:
Der Vertragsentwurf, den der Auftraggeber mit dem obsiegenden Bieter abzuschließen gedenkt, stellt dieser mit der Aufforderung zur Abgabe des Erstangebotes zur Verfügung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rems-Murr-Klinikum
Am Jakobsweg 1
71364 Winnenden
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i. V. m. § 44 Abs. 1 VgV);
2) Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen des Bewerbers.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
3) Erklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV);
4) Der Bewerber weist mindestens einen durchschnittlichen jährlichen Umsatz in Höhe des voraussichtlichen Auftragswertes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen auf;
5) Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV). Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von 1,0 Mio. EUR p. a. (zweifach maximiert) durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend);
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
5) Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV). Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von 1,0 Mio. EUR p. a. (zweifach maximiert) durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend);
6) Angabe der Höhe der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 0,5 Mio. EUR p. a. (zweifach maximiert) durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend);
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
6) Angabe der Höhe der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 0,5 Mio. EUR p. a. (zweifach maximiert) durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend);
7) Auf gesonderte Anforderung: Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist.
Mindeststandards:
Zu 4) Mindestanforderung:
Der Bewerber weist mindestens einen durchschnittlichen jährlichen Umsatz in Höhe des voraussichtlichen Auftragswertes in den letzten 3 abgeschlossenen Ge-schäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen auf.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
8) Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers über die Lieferung der abgefragten Beschaffungsgegenstände;
8) Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers über die Lieferung der abgefragten Beschaffungsgegenstände;
9) Mindestanforderung: Der Bewerber weist mindestens EINE geeignete vergleichbare Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge auf;
10) falls zutreffend, Erklärung zum geplanten Einsatz von Nachunternehmern;
11) falls zutreffend, Verpflichtungserklärung zum Nachunternehmer. Sofern die Nachunternehmer bei Angebotsabgabe noch nicht bekannt sind, muss die vollständig ausgefüllte Verpflichtungserklärung auf Aufforderung während des Auswertzeitraumes innerhalb von sieben Kalendertagen dem Auftraggeber vorgelegt werden;
11) falls zutreffend, Verpflichtungserklärung zum Nachunternehmer. Sofern die Nachunternehmer bei Angebotsabgabe noch nicht bekannt sind, muss die vollständig ausgefüllte Verpflichtungserklärung auf Aufforderung während des Auswertzeitraumes innerhalb von sieben Kalendertagen dem Auftraggeber vorgelegt werden;
12) falls zutreffend, Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe;
13) Eigenerklärung darüber, dass der Bewerber zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags akkreditiert bzw. zertifiziert ist oder ein gleichwertiges QM-System nachweisen kann;
14) Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV). Eigenerklärung durch Darstellung des Institutes/der Praxis, gegliedert nach Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse sowie durch eine Unternehmensbeschreibung, gegliedert nach Eigentümer-/Gesellschafterstruktur, Gründungsjahr, Hauptgeschäftsbereiche, Hauptsitz, Sitz des Institutes/der Praxis, welches die verfahrensgegenständlichen Leistungen erbringen würde, Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter in Summe, Beschreibung der Mitarbeiterstruktur und -qualifikation insbesondere (Fachärzte, Ärzte in Ausbildung, Medizinisch-technischer Dienst, Sonstige Mitarbeiter);
14) Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV). Eigenerklärung durch Darstellung des Institutes/der Praxis, gegliedert nach Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse sowie durch eine Unternehmensbeschreibung, gegliedert nach Eigentümer-/Gesellschafterstruktur, Gründungsjahr, Hauptgeschäftsbereiche, Hauptsitz, Sitz des Institutes/der Praxis, welches die verfahrensgegenständlichen Leistungen erbringen würde, Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter in Summe, Beschreibung der Mitarbeiterstruktur und -qualifikation insbesondere (Fachärzte, Ärzte in Ausbildung, Medizinisch-technischer Dienst, Sonstige Mitarbeiter);
15) Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV). Eigenerklärung darüber, über wie viele ärztliche Mitarbeiter das Institut/die Praxis verfügt (Angabe in VZÄ/FTE). Dabei ist zu beachten, dass der Bewerber zur Erbringung der ausgeschriebenen Dienstleistung mindestens über die nachstehenden Personalkapazitäten verfügen muss: 3 Fachärzte/Fachärztinnen für Pathologie. Benennung der Facharztbezeichnungen jeweils nach Weiterbildungsordnung für Ärzte (MWBO).
15) Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV). Eigenerklärung darüber, über wie viele ärztliche Mitarbeiter das Institut/die Praxis verfügt (Angabe in VZÄ/FTE). Dabei ist zu beachten, dass der Bewerber zur Erbringung der ausgeschriebenen Dienstleistung mindestens über die nachstehenden Personalkapazitäten verfügen muss: 3 Fachärzte/Fachärztinnen für Pathologie. Benennung der Facharztbezeichnungen jeweils nach Weiterbildungsordnung für Ärzte (MWBO).
Mindeststandards:
Zu 9) Mindestanforderung: Der Bewerber weist mindestens eine geeignete vergleichbare Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge auf;
Zu 15) Mindestanforderung: 3 Fachärzte/Fachärztinnen für Pathologie. Benennung der Facharztbezeichnungen jeweils nach Weiterbildungsordnung für Ärzte (MWBO).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
16) Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB);
17) Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB);
18) falls zutreffend, Erklärung zur Selbstreinigung (§ 125 GWB);
19) Eigenerklärung darüber, dass für das Unternehmen kein Eintrag im Korruptionsregister Baden-Württemberg oder in einem entsprechenden Register erfolgt ist bzw. unmittelbar bevorsteht, der eine Zuschlagserklärung in Frage stellt. Im Zweifelsfall sind entsprechende Einträge mit dem Teilnahmeantrag und im laufenden Verfahren unverzüglich dem Auftraggeber zu melden;
19) Eigenerklärung darüber, dass für das Unternehmen kein Eintrag im Korruptionsregister Baden-Württemberg oder in einem entsprechenden Register erfolgt ist bzw. unmittelbar bevorsteht, der eine Zuschlagserklärung in Frage stellt. Im Zweifelsfall sind entsprechende Einträge mit dem Teilnahmeantrag und im laufenden Verfahren unverzüglich dem Auftraggeber zu melden;
20) Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (sofern der öffentliche Auftrag nicht vom AEntG erfasst wird und es sich nicht um Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene handelt) zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und MindestlohngesetzG).
20) Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (sofern der öffentliche Auftrag nicht vom AEntG erfasst wird und es sich nicht um Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene handelt) zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und MindestlohngesetzG).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber fordert mindestens die 3 geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe auf. Dazu wertet die Vergabestelle die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die mindetestens 3 geeigenten Bewerber mit den höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung werden zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber fordert mindestens die 3 geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe auf. Dazu wertet die Vergabestelle die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die mindetestens 3 geeigenten Bewerber mit den höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung werden zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert:
a) Auswahlkriterium 1: Durchschnittlicher jährlicher Umsatz des Bewerbers in den 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren in Millionen Euro netto mit vergleichbaren Leistungen nach Ziffer C. II Nr. 3 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung;
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
a) Auswahlkriterium 1: Durchschnittlicher jährlicher Umsatz des Bewerbers in den 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren in Millionen Euro netto mit vergleichbaren Leistungen nach Ziffer C. II Nr. 3 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung;
b) Auswahlkriterium 2: Anzahl (i) und Qualität (ii) der vergleichbaren Referenzen nach Ziffer C II Nr. 8 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung. Im Rahmen der Bewertung nach ii) addiert die Vergabestelle jeweils die Summe der erreichten Punkte der ausgefüllten Referenzmuster aus den Anlagen (Anlage 3 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung). Die Vergabestelle legt 5 Referenzen zugrunde. Sollte ein Bieter mehr als 5 Referenzmuster der Anlage 3 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung einreichen und diese nicht mittels Nummerierung gekennzeichnet haben, wählt die Vergabe stellt die ersten 5 Referenzen aus den Unterlagen in der Reihenfolge des übermittelten Antrags aus.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
b) Auswahlkriterium 2: Anzahl (i) und Qualität (ii) der vergleichbaren Referenzen nach Ziffer C II Nr. 8 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung. Im Rahmen der Bewertung nach ii) addiert die Vergabestelle jeweils die Summe der erreichten Punkte der ausgefüllten Referenzmuster aus den Anlagen (Anlage 3 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung). Die Vergabestelle legt 5 Referenzen zugrunde. Sollte ein Bieter mehr als 5 Referenzmuster der Anlage 3 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung einreichen und diese nicht mittels Nummerierung gekennzeichnet haben, wählt die Vergabe stellt die ersten 5 Referenzen aus den Unterlagen in der Reihenfolge des übermittelten Antrags aus.
Es werden mindestens die 3 geeignetsten Unternehmen zur Angebotsabgabe zugelassen. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den Punktzahlen in der Eignungsprüfung. Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden diese zugelassen, bis maximal 3 Bewerber zugelassen sind. Wären bei Zulassung der Bewerber auf dem letzten Rang mehr als die geplanten 3 Bewerber zuzulassen, entscheidet zwischen diesen punktgleichen Bewerbern jeweils der absolute Vorsprung beim Kriterium (b). Es wird in diesem Fall auf die Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen abgestellt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es werden mindestens die 3 geeignetsten Unternehmen zur Angebotsabgabe zugelassen. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den Punktzahlen in der Eignungsprüfung. Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden diese zugelassen, bis maximal 3 Bewerber zugelassen sind. Wären bei Zulassung der Bewerber auf dem letzten Rang mehr als die geplanten 3 Bewerber zuzulassen, entscheidet zwischen diesen punktgleichen Bewerbern jeweils der absolute Vorsprung beim Kriterium (b). Es wird in diesem Fall auf die Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen abgestellt.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-11-29 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
Die Vergabestelle stellt diese Vergabeunterlagen für die Durchführung des Verfahrens sowie die Erstellung des Teilnahmeantrages auf einer Vergabeplattform zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal DTVP bezogen werden. Die Registrierung auf der Plattform und die Vergabeunterlagen sind für interessierte Unternehmen kostenfrei. Interessierte Unternehmen können auch ohne Registrierung die Vergabeunterlagen unter DTVP herunterladen. Weitere Einzelheiten können dem Leitfaden zur Vergabeplattform entnommen werden. Sofern sich ein Bewerber nicht auf der Plattform registriert, müssen sich die Bewerber stets über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren. Eventuelle Fristverlängerungen, Bewerberfragen mit den entsprechenden Antworten oder sonstige Aktualisierungen und Änderungen zu diesem Vergabeverfahren können insofern ausschließlich über das e-Vergabeportal DTVP abgerufen werden. Nachrichten an die Vergabestelle sind ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP unter dem Bereich „Kommunikation" zu stellen. Anonymisierte Antworten zu rechtzeitig gestellten Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, können unter DTVP unter Beachtung der dort genannten Nutzungsbedingungen heruntergeladen werden. Soweit sich interessierte Unternehmen nicht registrieren lassen, obliegt ihnen die Verpflichtung, diesen Link regelmäßig einzusehen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen sind ungültig.
Die Vergabestelle stellt diese Vergabeunterlagen für die Durchführung des Verfahrens sowie die Erstellung des Teilnahmeantrages auf einer Vergabeplattform zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal DTVP bezogen werden. Die Registrierung auf der Plattform und die Vergabeunterlagen sind für interessierte Unternehmen kostenfrei. Interessierte Unternehmen können auch ohne Registrierung die Vergabeunterlagen unter DTVP herunterladen. Weitere Einzelheiten können dem Leitfaden zur Vergabeplattform entnommen werden. Sofern sich ein Bewerber nicht auf der Plattform registriert, müssen sich die Bewerber stets über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren. Eventuelle Fristverlängerungen, Bewerberfragen mit den entsprechenden Antworten oder sonstige Aktualisierungen und Änderungen zu diesem Vergabeverfahren können insofern ausschließlich über das e-Vergabeportal DTVP abgerufen werden. Nachrichten an die Vergabestelle sind ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP unter dem Bereich „Kommunikation" zu stellen. Anonymisierte Antworten zu rechtzeitig gestellten Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, können unter DTVP unter Beachtung der dort genannten Nutzungsbedingungen heruntergeladen werden. Soweit sich interessierte Unternehmen nicht registrieren lassen, obliegt ihnen die Verpflichtung, diesen Link regelmäßig einzusehen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen sind ungültig.
B) Keine losweise Vergabe
Gemäß § 97 GWB sind mittelständische Interessen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen. Leistungen sind in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben. Mehrere Teil- oder Fachlose dürfen zusammen vergeben werden, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Dieses Erfordernis ist hier gegeben.
Gemäß § 97 GWB sind mittelständische Interessen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen. Leistungen sind in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben. Mehrere Teil- oder Fachlose dürfen zusammen vergeben werden, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Dieses Erfordernis ist hier gegeben.
C) Rügeerfordernis
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in diesen Teilnahmeunterlagen für diesen Teilnahmewettbewerb oder den Vergabeunterlagen zur Abforderung der Erstangebote erkennbar sind, von den Bewerbern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Abgabe der Erstangebote gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in diesen Teilnahmeunterlagen für diesen Teilnahmewettbewerb oder den Vergabeunterlagen zur Abforderung der Erstangebote erkennbar sind, von den Bewerbern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Abgabe der Erstangebote gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind;
2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten;
3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 205-499562 (2019-10-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Optionen:
Sofern optionale Leistungen Gegenstand der Beschaffung sind, werden diese im Rahmen der Verhandlungen sichtbar und spätestens mit Aufforderung zur Angebotsabgabe des finalen Angebotes für alle Bieter gleichermaßen festgelegt.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-04-20 📅
Name: Rbk
Postanschrift: Auerbachstraße 110
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70376
Land: Deutschland 🇩🇪 Stuttgart, Stadtkreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Referenz Zusätzliche Informationen
A. Nutzung der Vergabeplattform
Die Vergabestelle stellt diese Vergabeunterlagen für die Durchführung des Verfahrens sowie die Erstellung des Teilnahmeantrages auf einer Vergabeplattform zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal DTVP bezogen werden. Die Registrierung auf der Plattform und die Vergabeunterlagen sind für interessierte Unternehmen kostenfrei. Interessierte Unternehmen können auch ohne Registrierung die Vergabeunterlagen unter DTVP herunterladen. Weitere Einzelheiten können dem Leitfaden zur Vergabeplattform entnommen werden. Sofern sich ein Bewerber nicht auf der Plattform registriert, müssen sich die Bewerber stets über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren. Eventuelle Fristverlängerungen, Bewerberfragen mit den entsprechenden Antworten oder sonstige Aktualisierungen und Änderungen zu diesem Vergabeverfahren können insofern ausschließlich über das e-Vergabeportal DTVP abgerufen werden. Nachrichten an die Vergabestelle sind ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP unter dem Bereich „Kommunikation“ zu stellen. Anonymisierte Antworten zu rechtzeitig gestellten Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, können unter DTVP unter Beachtung der dort genannten Nutzungsbedingungen heruntergeladen werden. Soweit sich interessierte Unternehmen nicht registrieren lassen, obliegt ihnen die Verpflichtung, diesen Link regelmäßig einzusehen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen sind ungültig.
Die Vergabestelle stellt diese Vergabeunterlagen für die Durchführung des Verfahrens sowie die Erstellung des Teilnahmeantrages auf einer Vergabeplattform zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal DTVP bezogen werden. Die Registrierung auf der Plattform und die Vergabeunterlagen sind für interessierte Unternehmen kostenfrei. Interessierte Unternehmen können auch ohne Registrierung die Vergabeunterlagen unter DTVP herunterladen. Weitere Einzelheiten können dem Leitfaden zur Vergabeplattform entnommen werden. Sofern sich ein Bewerber nicht auf der Plattform registriert, müssen sich die Bewerber stets über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren. Eventuelle Fristverlängerungen, Bewerberfragen mit den entsprechenden Antworten oder sonstige Aktualisierungen und Änderungen zu diesem Vergabeverfahren können insofern ausschließlich über das e-Vergabeportal DTVP abgerufen werden. Nachrichten an die Vergabestelle sind ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP unter dem Bereich „Kommunikation“ zu stellen. Anonymisierte Antworten zu rechtzeitig gestellten Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, können unter DTVP unter Beachtung der dort genannten Nutzungsbedingungen heruntergeladen werden. Soweit sich interessierte Unternehmen nicht registrieren lassen, obliegt ihnen die Verpflichtung, diesen Link regelmäßig einzusehen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen sind ungültig.
B. Keine losweise Vergabe
C. Rügeerfordernis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEMDLB1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten.
3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt derEuropäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.