Ausschreibung Personaleinsatz Pforte

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Der Auftraggeber (AG) und Nutzer der Dienstliegenschaft Frankfurter Str. 29-35, 65760 Eschborn und Alfred-Herrhausen-Allee 7, 65760 Eschborn, beabsichtigt, Teilleistungen des infrastrukturellen Gebäudemanagements in Form von Sicherheitsdienstleistungen (SDL) für die angegebene Liegenschaft an einen externen Dienstleister (Auftragnehmer, (AN)) zu vergeben.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-23.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-08-23 Auftragsbekanntmachung
2019-09-24 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2019-08-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Allgemeine Personaldienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Referenznummer: Referat 125 / Projekt Personaleinsatz Pforte
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber (AG) und Nutzer der Dienstliegenschaft Frankfurter Str. 29-35, 65760 Eschborn und Alfred-Herrhausen-Allee 7, 65760 Eschborn, beabsichtigt, Teilleistungen des infrastrukturellen Gebäudemanagements in Form von Sicherheitsdienstleistungen (SDL) für die angegebene Liegenschaft an einen externen Dienstleister (Auftragnehmer, (AN)) zu vergeben.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Allgemeine Personaldienstleistungen für die öffentliche Verwaltung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Main-Taunus-Kreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Postanschrift: Frankfurter Straße 29-35
Postleitzahl: 65760
Postort: Eschborn
Kontakt
Internetadresse: http://www.baa.de 🌏
E-Mail: beschaffung@bafa.bund.de 📧
Telefon: +49 6196-9082422 📞
Fax: +49 6196-9081888 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=277801 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=277801 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-08-23 📅
Einreichungsfrist: 2019-09-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-08-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 164-402906
ABl. S-Ausgabe: 164

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 250 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Der AN erbringt stationäre Sicherheitsdienstleistungen (Empfangsdienst, Kontrolldienst, Alarmdienst).
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Ja, um 24 weitere Monate

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-10-07 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 6 Monate

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=277801 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) hin. Die Vorschrift des § 160 GWB ist geregelt wie folgt:
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§ 160 Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, Einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 164-402906 (2019-08-23)
Ergänzende Angaben (2019-09-24)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-09-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-09-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 185-451189
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 164-402906
ABl. S-Ausgabe: 185
Quelle: OJS 2019/S 185-451189 (2019-09-24)