Sämtliche Vergabeunterlagen für das gegenständliche Verfahren können jeweils unter der Internetseite
http://www.deutsche-evergabe.de abgerufen werden und werden ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Die Ausschreibung ist dort unter der Bezeichnung „VG Altfraunhofen, Ausschreibung von Bau- und Materialleistungen zum Breitbandausbauvorhaben“ auffindbar. Die Vergabeunterlagen sind gemäß §§ 11 Abs. 3, 12a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EU VOB/A unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und unmittelbar auf der eVergabeplattform abrufbar. Als Angebot sind vom Bieter die vollständig ausgefüllten Formblätter der Vergabeunterlagen als elektronische Fassung im PDF-Format (textrecherchetaugliches Dokument) gemäß § 11 Abs. 4 EU VOB/A einzureichen. Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich. Das Angebot muss alle geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten und ist vor dem Scan als elektronische Fassung eigenhändig zu unterschreiben. Angebote, die nicht unterschrieben sind, werden nicht berücksichtigt. Die Unterschrift kann auch nicht nachgefordert werden. Für das Abfassen des Angebots sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Formblätter zu verwenden und möglichst elektronisch auszufüllen. Dabei haben die Bieter den Teil B der Vergabeunterlagen ausgefüllt und unterzeichnet mit dem Angebot einzureichen. Darüber hinaus haben die Bieter den Teil C nebst Anlage 1 und den dazugehörigen Anhängen 1 bis 6 sowie Anhang 2 der Vergabeunterlagen für jedes Los ausgefüllt und unterzeichnet als Angebot einzureichen. Die vorgegebenen Felder können durch Ausfüllen auch erweitert werden. Die Bieter sind verpflichtet, ihre Eintragungen in den vorgesehenen Feldern zu machen. Änderungen an den vorgedruckten Inhalten der Formblätter sind unzulässig und führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Sofern beabsichtigt ist, zusätzlich zum Hauptangebot für die Lose 1 und 1a einerseits und das Los 2 andererseits ein Gesamtangebot für die Lose 1 bis 3 abzugeben, ist hierfür ein Nebenangebot nach Maßgabe von § 5 Abs. 2 Nr. 3 EU VOB/A einzureichen. Das Nebenangebot muss als solches bezeichnet sein und eigenständig neben dem Hauptangebot eingereicht werden. Das Angebot ist als Scan form- und fristgerecht per elektronischem Upload auf die eVergabeplattform
http://www.deutsche-evergabe.de einzureichen. Weitere Formen der Einreichung, z. B. per Post, E-Mail oder per Telefax, sind nicht vorgesehen und gelten nicht als form- und fristwahrend. Der Auftraggeber behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote (Angebotsfrist) fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen von einem oder mehreren Bieter(n) nachzufordern oder Gelegenheit zur Vervollständigung zu geben. Ein Anspruch der Bieter auf die Möglichkeit zur Nachreichung oder Vervollständigung besteht nicht. Unterlagen, die die Vergabestelle nach Angebotsabgabe nachfordert oder für die sie Gelegenheit zur Nachreichung gibt, können nur bis zu dem vom Auftraggeber bestimmten Zeitpunkt eingereicht werden. Werden nachgeforderte Unterlagen nicht innerhalb des vom Auftraggeber bestimmten Zeitpunkts eingereicht, wird der Bieter vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Sofern eine Beteiligung von Unternehmen am gegenständlichen Vergabeverfahren als Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, muss mit dem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung abgegeben werden, in der ein bevollmächtigter Vertreter benannt ist und für den Fall einer Beauftragung eine gesamtschuldnerischer Haftung gegenüber dem Auftraggeber erklärt wird. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss darüber hinaus einen gesonderten, eigenen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Teil B der Vergabeunterlagen einreichen. Die Bietergemeinschaft muss sicherstellen, dass der Versand der Unterlagen gemeinsam mit der Versendung durch das bevollmächtigte Mitglied erfolgt. Weitere Verfahrensbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, dort in dem Teil A („Verfahrens- und Vergabebedingungen“).