Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Ausschreibung von Busverkehrsleistungen im südlichen Landkreis sowie den Buslinien 345A und 7650 im Landkreis Reutlingen”
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦
Kurze Beschreibung:
“Durchführung von Busverkehrsleistungen in 2 Losen:
Los 1 (Südlicher Landkreis).
Linie 345 B: Münsingen – Lautertal – Hayingen – Zwiefalten –...”
Kurze Beschreibung
Durchführung von Busverkehrsleistungen in 2 Losen:
Los 1 (Südlicher Landkreis).
Linie 345 B: Münsingen – Lautertal – Hayingen – Zwiefalten – Riedlingen.
Linie 347: Zwiefalten – Upflamör – Hochberg – Gauingen – Pfronstetten – Aichelau.
Linie 7607: Reutlingen – Hayingen/Pfronstetten – Zwiefalten – Riedlingen.
Linie 7618: Münsingen – Gomadingen – Hohenstein – Pfronstetten – Wilsingen – Steinhilben.
Inklusive der jeweils diesen Linien zugeordneten Schülerlinien: 5324, 5329, 5333, 5336, 5339, 5340 und 5342.
Los 2.
Linie 345 A: Bad Urach – Münsingen.
Linie 7650: Münsigen – Traiflingen.
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Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Durchführung von Busverkehrsleistungen im südlichen Landkreis im Landkreis Reutlingen” Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦
Ort der Leistung: Reutlingen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Reutlingen
Beschreibung der Beschaffung:
“Durchführung von Busverkehrsleistungen im südlichen Landkreis Reutlingen:
Linie 345 B: Münsingen – Lautertal – Hayingen – Zwiefalten – Riedlingen.
Linie...”
Beschreibung der Beschaffung
Durchführung von Busverkehrsleistungen im südlichen Landkreis Reutlingen:
Linie 345 B: Münsingen – Lautertal – Hayingen – Zwiefalten – Riedlingen.
Linie 347: Zwiefalten – Upflamör – Hochberg – Gauingen – Pfronstetten -–Aichelau.
Linie 7607: Reutlingen – Hayingen / Pfronstetten – Zwiefalten – Riedlingen.
Linie 7618: Münsingen – Gomadingen – Hohenstein – Pfronstetten – Wilsingen – Steinhilben.
Inklusive der jeweils diesen Linien zugeordneten Schülerlinien: 5324, 5329, 5333, 5336, 5339, 5340 und 5342.
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Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-09-14 📅
Datum des Endes: 2020-09-13 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht Leistungsänderungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den...”
Beschreibung der Optionen
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht Leistungsänderungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzende Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
Der Betrieb endet einheitlich für alle Linien in Los 1 zum 13.9.2020. Dem Landkreis steht jedoch ein monatliches Kündigungsrecht, erstmals zum 31.12.2019 zu.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Durchführung von Busverkehrsleistungen auf den Buslinien 345 A und 7650 im Landkreis Reutlingen” Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Durchführung von Busverkehrsleistungen im Landkreis Reutlingen:
Linie 345 A: Bad Urach – Münsingen.
Linie 7650: Münsingen – Traiflingen.” Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht Leistungsänderungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den...”
Beschreibung der Optionen
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht Leistungsänderungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
Der Betrieb endet einheitlich für alle Linien in Los 2 zum 13.9.2020. Dem Landkreis steht jedoch ein monatliches Kündigungsrecht, erstmals zum 31.12.2019 zu.
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Zusätzliche Informationen:
“Die Betriebsaufnahme für die Linie 7650 ist abweichend von II 2.7. der 1.10.2019.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Der Bieter hat einen Handelsregisterauszug oder eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters (bei...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Bieter hat einen Handelsregisterauszug oder eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters (bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied) mit Übersetzung ins Deutsche beizubringen. Hierfür ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind. Der Handelsregisterauszug darf nicht vor dem 1.12.2018 datiert sein. Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, ist eine formlose Erklärung beizufügen aus der hervorgeht, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete Nachweise seine Eignung für die in Rede stehende Leistung nachzuweisen. Dies soll durch Vorlage der in den...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete Nachweise seine Eignung für die in Rede stehende Leistung nachzuweisen. Dies soll durch Vorlage der in den Vordrucken genannten Erklärungen und Nachweise in Anlage B (Unterlagen zur Angebotsabgabe) zu den Bewerbungsbedingungen geschehen.
Der Bieter gilt als zuverlässig, wenn davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Bieter auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seinen laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Sie ist insbesondere zu verneinen, wenn erhebliche Rückstände an Steuern oder an Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen. Der Bewerber gilt als technisch leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind. Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben jeweils einzeln die in Vordruck 6 (Anlage B, Unterlagen zur Angebotsabgabe) geforderte Erklärung sowie den Auszug aus dem Handelsregister oder, falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, eine formlose Erklärung, aus der hervorgeht, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht, und Nachweise mit dem Angebot vorzulegen. Ebenfalls ist Vordruck 7 von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die geforderten Referenzen (Vordruck 5) müssen abweichend hiervon nur einmal vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Folgende Mindestreferenzen sind wenigstens anzugeben und auf Verlangen nachzuweisen:
Erbringung von Linienverkehren mit Kraftomnibussen nach § 42 PBefG als Genehmigungsinhaber oder Betriebsführer oder Erbringung von Gelegenheitsverkehren mit Kraftomnibussen nach §§ 48, 49 PBefG.
Bieter können sich zum Nachweis der fachlichen Eignung auf die Referenzen Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass deren Leistungen oder Einrichtungen dem Bieter tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis ist durch eine entsprechende Erklärung des Dritten, auf dessen Referenzen der Bieter sich beruft, sowie durch Benennung der Referenzen des Dritten in Vordruck 5 zu erbringen.
Zudem ist von den Bietern ein Handelsregisterauszug oder eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters (bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied) mit Übersetzung ins Deutsche beizubringen. Hierfür ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind. Der Handelsregisterauszug darf nicht vor dem 01.12.2018 datiert sein. Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, ist eine formlose Erklärung beizufügen aus der hervorgeht, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind.
Alternativ zu den vorgenannten Nachweisen akzeptiert der Auftraggeber bei der Angebotsabgabe als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (nachfolgend EEE). Soweit Bieter von der Möglichkeit zur Übermittlung einer EEE Gebrauch machen, behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, die betreffenden Bieter jederzeit während des Verfahrens zur Beibringung der vorgenannten Nachweise (sämtlich oder zum Teil) aufzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. (weiteres unter III 1.3)
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(Fortführung von III 1.2) Der Auftraggeber wird in jedem Fall den bzw. diejenigen Bieter, der bzw. die nach dem Ergebnis der Angebotswertung für die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(Fortführung von III 1.2) Der Auftraggeber wird in jedem Fall den bzw. diejenigen Bieter, der bzw. die nach dem Ergebnis der Angebotswertung für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist bzw. sind, vor der Zuschlagserteilung auffordern, die vorgenannten Nachweise beizubringen; bei Nichtbeibringung der Unterlagen kommt eine Zuschlagserteilung nicht in Betracht.
Die Vergabestelle behält sich ausdrücklich vor, im Fall von Zweifeln am Vorliegen der subjektiven Genehmigungsvoraussetzungen nach dem PBefG vor Zuschlag vorab die Vorlage der für die Genehmigungserteilung einzureichenden Nachweise zu verlangen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-07-17
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-09-14 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-07-17
12:00 📅
“Die vorliegende Interimsvergabe erfolgt aufgrund eines Vergabenachprüfungsverfahrens im Vergabeverfahren „Durchführung von Busverkehrsleistungen im...”
Die vorliegende Interimsvergabe erfolgt aufgrund eines Vergabenachprüfungsverfahrens im Vergabeverfahren „Durchführung von Busverkehrsleistungen im Teilraumkonzept südlicher Landkreis sowie der Buslinien X2 und 212 im Landkreis Reutlingen“, welches unter dem Aktenzeichen 2019/S 014-028925 im Amtsblatt der europäischen Union veröffentlicht wurde, so dass sich ggf. die Zuschlagserteilung in diesem Verfahren verschiebt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219260📞
Fax: +49 7219263985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 128-313375 (2019-07-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-10-30) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postanschrift: Haydnstr. 5-7
Postleitzahl: 72766
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Ausschreibung von Busverkehrsleistungen im südlichen Landkreis sowie den Buslinien 345A und 7650 im Landkreis Reutlingen
2019/S 128-313375”
Kurze Beschreibung:
“Durchführung von Busverkehrsleistungen in 2 Losen:
Los 1 (Südlicher Landkreis).
— Linie 345 B: Münsingen – Lautertal – Hayingen – Zwiefalten – Riedlingen,
—...”
Kurze Beschreibung
Durchführung von Busverkehrsleistungen in 2 Losen:
Los 1 (Südlicher Landkreis).
— Linie 345 B: Münsingen – Lautertal – Hayingen – Zwiefalten – Riedlingen,
— Linie 347: Zwiefalten – Upflamör – Hochberg – Gauingen – Pfronstetten – Aichelau,
— Linie 7607: Reutlingen – Hayingen/Pfronstetten – Zwiefalten – Riedlingen,
— Linie 7618: Münsingen – Gomadingen – Hohenstein – Pfronstetten – Wilsingen – Steinhilben.
Inklusive der jeweils diesen Linien zugeordneten Schülerlinien: 5324, 5329, 5333, 5336, 5339, 5340 und 5342.
Los 2.
— Linie 345 A: Bad Urach – Münsingen,
— Linie 7650: Münsigen – Traiflingen.
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Durchführung von Busverkehrsleistungen im südlichen Landkreis Reutlingen:
— Linie 345 B: Münsingen – Lautertal – Hayingen – Zwiefalten – Riedlingen,
— Linie...”
Beschreibung der Beschaffung
Durchführung von Busverkehrsleistungen im südlichen Landkreis Reutlingen:
— Linie 345 B: Münsingen – Lautertal – Hayingen – Zwiefalten – Riedlingen,
— Linie 347: Zwiefalten – Upflamör – Hochberg – Gauingen – Pfronstetten – Aichelau,
— Linie 7607: Reutlingen – Hayingen/Pfronstetten – Zwiefalten – Riedlingen,
— Linie 7618: Münsingen – Gomadingen – Hohenstein – Pfronstetten – Wilsingen – Steinhilben.
Inklusive der jeweils diesen Linien zugeordneten Schülerlinien: 5324, 5329, 5333, 5336, 5339, 5340 und 5342.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Durchführung von Busverkehrsleistungen im Landkreis Reutlingen:
– Linie 345 A: Bad Urach – Münsingen,
– Linie 7650: Münsingen – Traiflingen.”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 128-313375
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel:
“Durchführung von Busverkehrsleistungen im südlichen Landkreis im Landkreis Reutlingen” Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
“Die Auftragsbekanntmachung der Interrimsvergabe erfolgte wegen eines Vergabenachprüfungsverfahrens im Vergabeverfahren „Durchführung von...”
Die Auftragsbekanntmachung der Interrimsvergabe erfolgte wegen eines Vergabenachprüfungsverfahrens im Vergabeverfahren „Durchführung von Busverkehrsleistungen im Teilraumkonzept Südlicher Landkreis sowie der Buslinien X2 und 212 im Landkreis Reutlingen“, das unter dem Az. 2019/S 014-028925 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde. Wegen der Einleitung des Vergabenachprüungsverfahrens konnte der Zuschlag in diesem Verfahren zunächst nicht erteilt werden. Das Verfahren vor der Vergabekammer ist abgeschlossen. Im Verfahren über die sofortige Beschwerde hat der Vergabesenat des OLG Karlsruhe den Antrag nach § 173 Abs. 1 Satz 3 GWB auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortige Beschwerde bis zur Entscheidung über die Beschwerde abgelehnt. Der Zuschlag konnte deshalb erteilt werden. Leistungsbeginn ist – entsprechend der ausgeschriebenen Leistung – der 14.9.2019, so dass eine Interrimsbeauftragung nicht erforderlich ist.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Telefon: +49 7219268730📞 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730📞
Fax: +49 7219263985 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730📞
Fax: +49 7219263985 📠
Quelle: OJS 2019/S 212-520808 (2019-10-30)