Zur ordnungsgemäßen Erfüllung der dem Bundesamt für Justiz übertragenen Aufgaben sowie zur Gewährleistung eines reibungslosen, effektiven dienstlichen Betriebes müssen regelmäßig Verträge über Liefer- und Dienstleistungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik mit Wirtschaftsunternehmen abgeschlossen werden. Dem Abschluss solcher Verträge gehen grundsätzlich Vergabeverfahren voraus. Eine Vielzahl der zu vergebenden Aufträge muss hierbei national bzw. europaweit ausgeschrieben werden. Die in den nächsten Jahren bereits geplanten Ausschreibungsverfahren sind zum Teil sehr umfangreich. Es besteht daher Bedarf an Beratungs- und Unterstützungsleistungen bei der Vorbereitung und Durchführung von Ausschreibungsverfahren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-12-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-12-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: V 11 2019 0000 0070
Kurze Beschreibung:
Zur ordnungsgemäßen Erfüllung der dem Bundesamt für Justiz übertragenen Aufgaben sowie zur Gewährleistung eines reibungslosen, effektiven dienstlichen Betriebes müssen regelmäßig Verträge über Liefer- und Dienstleistungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik mit Wirtschaftsunternehmen abgeschlossen werden.
Dem Abschluss solcher Verträge gehen grundsätzlich Vergabeverfahren voraus.
Eine Vielzahl der zu vergebenden Aufträge muss hierbei national bzw. europaweit ausgeschrieben werden. Die in den nächsten Jahren bereits geplanten Ausschreibungsverfahren sind zum Teil sehr umfangreich. Es besteht daher Bedarf an Beratungs- und Unterstützungsleistungen bei der Vorbereitung und Durchführung von Ausschreibungsverfahren.
Zur ordnungsgemäßen Erfüllung der dem Bundesamt für Justiz übertragenen Aufgaben sowie zur Gewährleistung eines reibungslosen, effektiven dienstlichen Betriebes müssen regelmäßig Verträge über Liefer- und Dienstleistungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik mit Wirtschaftsunternehmen abgeschlossen werden.
Dem Abschluss solcher Verträge gehen grundsätzlich Vergabeverfahren voraus.
Eine Vielzahl der zu vergebenden Aufträge muss hierbei national bzw. europaweit ausgeschrieben werden. Die in den nächsten Jahren bereits geplanten Ausschreibungsverfahren sind zum Teil sehr umfangreich. Es besteht daher Bedarf an Beratungs- und Unterstützungsleistungen bei der Vorbereitung und Durchführung von Ausschreibungsverfahren.
Zur ordnungsgemäßen Erfüllung der dem Bundesamt für Justiz übertragenen Aufgaben sowie zur Gewährleistung eines reibungslosen, effektiven dienstlichen Betriebes müssen regelmäßig Verträge über Liefer- und Dienstleistungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik mit Wirtschaftsunternehmen abgeschlossen werden.
Zur ordnungsgemäßen Erfüllung der dem Bundesamt für Justiz übertragenen Aufgaben sowie zur Gewährleistung eines reibungslosen, effektiven dienstlichen Betriebes müssen regelmäßig Verträge über Liefer- und Dienstleistungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik mit Wirtschaftsunternehmen abgeschlossen werden.
Dem Abschluss solcher Verträge gehen grundsätzlich Vergabeverfahren voraus.
Eine Vielzahl der zu vergebenden Aufträge muss hierbei national bzw. europaweit ausgeschrieben werden. Die in den nächsten Jahren bereits geplanten Ausschreibungsverfahren sind zum Teil sehr umfangreich. Es besteht daher Bedarf an Beratungs- und Unterstützungsleistungen bei der Vorbereitung und Durchführung von Ausschreibungsverfahren.
Eine Vielzahl der zu vergebenden Aufträge muss hierbei national bzw. europaweit ausgeschrieben werden. Die in den nächsten Jahren bereits geplanten Ausschreibungsverfahren sind zum Teil sehr umfangreich. Es besteht daher Bedarf an Beratungs- und Unterstützungsleistungen bei der Vorbereitung und Durchführung von Ausschreibungsverfahren.
Es werden Beratungs- und Unterstützungsleistungen bei der Vorbereitung und Durchführung von nationalen sowie europaweiten Ausschreibungsverfahren im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik benötigt.
Hierzu wird ein Rahmenvertrag über einen Zeitraum von 48 Monaten, beginnend ab dem Tag der Zuschlagserteilung, abgeschlossen werden.
Der abzuschließende Rahmenvertrag richtet den Fokus vor allem auf eine konzeptionelle und verfahrensbezogene Beratung, eine Unterstützung bei der Erstellung von Unterlagen sowie bei der Bewertung von Teilnahmeanträgen/Angeboten. Zusätzlich wird für die qualifizierte Erstellung von Leistungsbeschreibungen und Kriterienkatalogen eine technische Beratung benötigt.
Der abzuschließende Rahmenvertrag richtet den Fokus vor allem auf eine konzeptionelle und verfahrensbezogene Beratung, eine Unterstützung bei der Erstellung von Unterlagen sowie bei der Bewertung von Teilnahmeanträgen/Angeboten. Zusätzlich wird für die qualifizierte Erstellung von Leistungsbeschreibungen und Kriterienkatalogen eine technische Beratung benötigt.
Der Auftragnehmer hat zur Durchführung des Rahmenvertrages mindestens drei Berater bereitzustellen, wovon mindestens 2 Berater die Anforderungen der in der Leistungsbeschreibung unter Ziffer 11. definierten Preisstufe I erfüllen müssen. Ein Mitarbeiter soll die Anforderungen der Preisstufe II erfüllen.
Der Auftragnehmer hat zur Durchführung des Rahmenvertrages mindestens drei Berater bereitzustellen, wovon mindestens 2 Berater die Anforderungen der in der Leistungsbeschreibung unter Ziffer 11. definierten Preisstufe I erfüllen müssen. Ein Mitarbeiter soll die Anforderungen der Preisstufe II erfüllen.
Es ist zu beachten, dass im Rahmen des Vertragszeitraums höchstens 500 Personentage der Preisstufe I sowie 500 Personentage der Preisstufe II abgerufen werden können.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Dauer: 48 Monate
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Es wird eine Begrenzung der Anzahl an Bewerbern vorgenommen, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, § 51 Abs. 1 S. 1 VgV.
Die vorgesehene Mindestanzahl der einzuladenden Bewerber beträgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen fünf, siehe § 51 Abs. 2 S. 1 VgV.
Für die Auswahl der geeignetsten Bewerber wird eine Rangfolge gebildet.
Die Bewerber müssen zum einen alle Ausschlusskriterien erfüllen. Diese ergeben sich aus Ziffern.
Die Vergabestelle bewertet die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des/der Wirtschaftsteilnehmer(s) ausschließlich über die benannten Kriterien, wie in der Anlage 5 zum Teilnahmewettbewerb (TNWB) ausgewiesen.
Für jede Angabe des Bewerbers in Anlage 5 zum TNWB wird pro ausgewiesenem B-Kriterium ein Punktwert von 0 bis 10 Punkten vergeben. Dieser wird mit der jeweiligen Gewichtung multipliziert.
Nach Addition aller erzielten Punktwerte, multipliziert mit der Gewichtungsprozentzahl, ist die erzielte Kennzahl maßgeblich für die Reihenfolge der Bewerbungen.
Zu beachten ist ferner, dass bei der Bewertung der abgegebenen Bewertungskriterien eines Bewerbers mindestens insgesamt 60 Prozent der maximal zu erreichenden Eignungspunkte in Anlage 5 zum TNWB erreicht werden müssen, um in die Rangfolge der eingereichten Teilnahmeanträge aufgenommen zu werden.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Zu beachten ist ferner, dass bei der Bewertung der abgegebenen Bewertungskriterien eines Bewerbers mindestens insgesamt 60 Prozent der maximal zu erreichenden Eignungspunkte in Anlage 5 zum TNWB erreicht werden müssen, um in die Rangfolge der eingereichten Teilnahmeanträge aufgenommen zu werden.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Rügen der Bewerber, in welchen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im Vergabeverfahren vortragen, sind ausnahmslos schriftlich an folgende Adresse zu richten:
Bundesamt für Justiz
IT-Vergabestelle,
Sachgebiet V 11
Hausanschrift:
Adenauerallee 99-103
53113 Bonn, Deutschland
Postanschrift:
53094 Bonn, Deutschland
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, wird mit Eingang des entsprechenden Antwortschreibens der Vergabestelle eine Frist von 15 Kalendertagen in Gang gesetzt (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB), innerhalb derer der Bewerber einen etwaigen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einreichen kann.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, wird mit Eingang des entsprechenden Antwortschreibens der Vergabestelle eine Frist von 15 Kalendertagen in Gang gesetzt (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB), innerhalb derer der Bewerber einen etwaigen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einreichen kann.
Quelle: OJS 2019/S 244-600418 (2019-12-16)
Ergänzende Angaben (2020-01-09) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der Auftragnehmer hat zur Durchführung des Rahmenvertrages mindestens 3 Berater bereitzustellen, wovon mindestens zwei Berater die Anforderungen der in der Leistungsbeschreibung unter Ziffer 11. definierten Preisstufe I erfüllen müssen. Ein Mitarbeiter soll die Anforderungen der Preisstufe II erfüllen.
Der Auftragnehmer hat zur Durchführung des Rahmenvertrages mindestens 3 Berater bereitzustellen, wovon mindestens zwei Berater die Anforderungen der in der Leistungsbeschreibung unter Ziffer 11. definierten Preisstufe I erfüllen müssen. Ein Mitarbeiter soll die Anforderungen der Preisstufe II erfüllen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-27 📅
Name: DOK Systeme Ingenieurgesellschaft für Kommunikationstechnik mbH
Postort: Gabsen
Postleitzahl: 30827
Land: Deutschland 🇩🇪 Region Hannover🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 885 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bundesamt für Justiz IT-Vergabestelle, Sachgebiet V 11