Beschreibung der Beschaffung
Inklusionsassistenz-Dienstleistungen (ingesamt ca. 27 Inklusionsassistenten) ala Poolmodell für die kreiseigene Förderschule Kämpenschule in Witten.
Hierbei ist zu beachten, dass die Förderschule Kämpenschule voraussichtlich bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020 gleichzeitig an zwei Standorten betrieben wird: Kämpenschule (Witten) und Grundschule am Schmandbruch (Wetter Volmarstein).
Wesentliche Tätigkeiten sind:
— Unterstützung der Lehrkräfte und Mithilfe bei der unterrichtlichen Arbeit an den in den individuellen Förderplänen festgelegten Förderzielen, dabei auch Berücksichtigung des Prinzips der abnehmenden Hilfe,
— Mithilfe und kontinuierliche Weiterarbeit bei der Anbahnung von Kommunikationsstrukturen (Gebärden, schuleigene individuelle Boardmakersymbol-Ordner, technische Geräte) zwischen Schülerinnen und Schüler und deren Lehrkräften und Mitschülern,
— Unterstützung zur Inklusion der Schülerin/des Schülers in den Klassenverband und die Schule,
— Fortsetzung der erfolgreichen und qualitativ hochwertigen Unterstützungsarbeit der Lehrkräfte,
— Unterstützung der Lehrkräfte bei der Inklusion der betroffenen Kinder in den Klassenverband und bei der Teilnahme am Unterricht,
— Mithilfe im Rahmen von Krisenintervention,
— Teilnahme an und Fortsetzung von schulinternen Fortbildungsmaßnahmen zu den Bereichen Autismus, Unterstützte Kommunikation o. ä.,
— Begleitung der Schülerin/des Schülers während eines Schulalltags (ggf. mit Begleitung während der Schulbusfahrten),
— Mithilfe bei der gemeinsamen Planung und Durchführung von Maßnahmen zum Abbau und/oder Vermeidung von aggressiven und autoaggressiven Verhaltensweisen oder Handlungen gegen Personen oder Sachen,
— Assistenz bei einzelnen im Unterricht geforderten Aufgabenstellungen,
— Hilfestellungen bei der Durchführung von besonderen, auf die betreute Person zugeschnittenen Übungen,
— Beaufsichtigung und Hilfestellung bei außerunterrichtlichen Aktivitäten (z. B. Ausflüge, Schwimm- und Sportfeste, Pausen, Busbegleitung u. a.),
— individuelle Betreuung während der Unterrichtsstunden außerhalb des Klassenverbands,
— notwendige pflegerische Versorgung bzw. notwendige individuelle Hilfestellung,
— Durchführung der erforderlichen individuellen Hilfe- und Unterstützungsmaßnahmen,
— Mitwirkung an der Erstellung bzw. Fortentwicklung/Fortschreibung des individuellen Förderplans für die betroffene Schülerin/den betroffenen Schüler,
— Mitwirken am Gesamtplan gem. § 58 Abs. 2 SGB XII.