Beschreibung der Beschaffung
Die Vergabestelle beabsichtigt, auf dem Grundstück Gartenstraße 67 (Flur 10/Flurstück 361/8) in Bleicherode das aufstehende Schulgebäude des Staatlichen Gymnasiums „Friedrich Schiller“ nach bereits erfolgten Teilsanierungen mit Bundes- und Landesmitteln auf der Grundlage einer Entwurfsplanung weiter zu sanieren. Damit soll allgemein die Nachhaltigkeit des gesamten Gebäudes über den gesicherten Zeitraum bis 2030 und darüber hinaus bewerkstelligt werden. Die Prognosezahlen zum Schüleraufkommen bis 2030 führten zu einem zwei-, teilweise dreizügigem Gymnasium.
Das Büro NORDING mit Sitz in Nordhausen war zunächst von der Vergabestelle mit einer Bedarfsplanung beauftragt worden. Das Büro NORDING wurde dann mit der Grundlagenermittlung, der Vorplanung und der Entwurfsplanung (Leistungsphasen 1 bis 3 der Objektplanung „Gebäude und Innenräume“) beauftragt. Während die Leistungsphasen 1 und 2 bereits erbracht sind, dauert die Leistungsphase 3 noch an; sie wird voraussichtlich bis zum 15.2.2019 abgeschlossen sein. Derzeit fehlt noch die Kostenberechnung. Sie wird den in die engere Auswahl genommenen Bietern rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Die insofern notwendigen Fachplanungen wurden ebenfalls beauftragt und liegen überwiegend vor.
Die Anlage 1 zu Teil A der Vergabeunterlagen beschreibt den derzeitigen Stand der Entwurfsplanung. Darauf wird Bezug genommen.
Die bereits vollständig erfolgte zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfs liegt zudem als Anlage 2 zu Teil A den Vergabeunterlagen bei.
Aus der Kostenschätzung (Leistungsphase 2) nach DIN 276 (Anlage 3) ergibt sich ein Gesamtbetrag von 6 366 503,00 EUR (brutto), der sich nach Maßgabe von Anlage 3 zu Teil A der Vergabeunterlagen auf die Kostengruppen 100 bis 700 verteilt. Wie schon ausgeführt, steht die Kostenberechnung derzeit noch aus.
Gegenstand des zukünftigen Auftrages sind die Grundleistungen der HOAI-Leistungsphasen 4 bis 9 der Objektplanung „Gebäude und Innenräume“ und, soweit derzeit ersichtlich, folgende Besondere Leistungen:
— Farb- und Materialkonzeption zur Verbesserung des inneren Erscheinungsbildes,
— Fortschreiben des bereits vorliegenden Raumprogramms,
— Vollumfängliche Erstellung eines Verwendungsnachweises gemäß ANBest-Gk bzw. ANBest-P nach Vorgabe der Fördermittelgeber, gemäß der Richtlinie für die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen nach Art. 104 lit. c GG (Die Vergabestelle ist insofern als zukünftiger Auftraggeber verpflichtet, die Einnahmen und Ausgaben entsprechend der Gliederung des Finanzierungsplans zuzuarbeiten.),
— Konzeptvorschlag zum Ablauf eines geordneten Schulbetriebes während der Bauzeit unter maßgeblicher Berücksichtigung von Brand- und Schallschutz,
— Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
Vorgesehen ist eine Kostenobergrenze (KG 200 bis KG 600) in Höhe von 5 230 700,00 EUR (brutto).
Der zukünftige Entwurf ist zwingende Grundlage aller weiteren Planungsleistungen. Mit der weiteren Planung ist sofort nach Auftragserteilung zu beginnen. Die Planungsleistungen sind so auszuführen, dass die Sanierungs-Bauphase spätestens am 1.9.2019 beginnen kann.
Für das Vorhaben sind öffentliche Fördermittel (Bundes- und Landesmittel) fest eingeplant.
Im Übrigen wird, was den Inhalt des Auftrags anbelangt, auf den Vertragsentwurf in Teil D der Vergabeunterlagen Bezug genommen.