Zu Ziffer II.2.5) wird ergänzend darauf hingewiesen, dass für den Fall wirtschaftlich gleichwertiger Angebote § 18 Abs. 3 bis 6 des Tariftreue- und Vergabegesetzes Schleswig-Holstein TTG Sonderregelungen für die Zuschlagserteilung vorsieht (Bevorzugung von Bietern, die nachweislich bestimmte soziale Kriterien erfüllen). Einzelheiten hierzu sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.