Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Unternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Unternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die Formblätter "Eigenerklärung zur Eignung" und "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" sind erhältlich unter
www.dessau-rosslau.de - Ausschreibungen nach VOB,
VOL, VgV weitere Nachweise nach § 122 GWB/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für Nachunternehmer:
— Nachweis der Haftpflichtversicherung zu Personen- und Sachschäden
— Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche schriftliche.
Sowie mündliche Kommunikation in fließend deutscher Sprache gewährleistet ist. Zudem hat während der Ausführung immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner
Firma auf der Baustelle anwesend zu sein.
Auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle:
Es ist ein Muster in der Größe A3 anzufertigen. Das A3 Muster dient der Feststellung der Eignung des Bewerbers und ist nicht identisch mit den im Leistungsverzeichnis Pos. 4.10 zu erstellenden Mustern.
Das Muster entspricht in Ausführungsqualität, Aufbau und Herstellung den auszuführenden Elementen, siehe: technische Spezifikation.
Das Muster wird anhand von Qualitätsmerkmalen bewertet, die sich sowohl auf die plastische Gestalt, Konstruktion als auch auf die Qualität der grafischen Bespielung beziehen:
Plastische Gestalt:
— Metall, pulverbeschichtet, Anthrazit: RAL Design 000 20 00
— Oberflächen an jeder sichtbaren Fläche farbig
— keine Metallblitzer
— UV-/ Graffitischutz
— gebrochene Kanten, optisch scharfkantig, keine Verletzungsgefahr
— Witterungsbeständig
Konstruktion:
— in sich geschlossene Sandwichkonstruktion
— Gesamtmaß: 420 x 297 x 20
— Deckflächen, ca. 3 mm stark,
— Unterkonstruktion, ca. 14mm stark
— Deckfläche dauerhaft auf Unterkonstruktion befestigt und an außenliegenden Kanten/ Sichtflächen fugenlos verschliffen/
Verspachtelt
— keine sichtbaren Verbindungen an Front- und Rückansicht
— möglichst keine sichtbaren vertikalen Fugen auf Seitenansicht
Grafischer Inhalt:
— Grafik, einseitig
— Direktdruck
— UV Beständig
— Hohe Farbbrillanz
— Gut deckender Weißdruck
— Hohe Qualität von Bildern und Linienzeichnungen
— Hohe Detailschärfe
— Homogenes Druckbild von Vollflächen und Rastern
Druckfertiges Layout wird vom AG mit Anforderung des Musters (auf Verlangen der zentralen Vergabestelle) geliefert.