Ausstattung von Haltestellen mit Anzeigen zur dynamischen Fahrgastinformation im Rhein-Erft-Kreis

REVG Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH

Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Anzeigen zur dynamischen Fahrgastinformation an wichtigen Haltestellen im Rhein-Erft-Kreis mit begleitendem Tiefbau, ca. 23 Anlagen inkl. zentraler Steuerung und Datenaustausch von Echtzeitdaten mit externen Systemen basierend auf VDV-Schnittstellen (VDV-Schriften 452 - 454) sowie einer schnellen Abmeldung auf der Basis von LSA-Funktelegrammen im 2 m-Band-Analogfunk.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-04.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-10-04 Auftragsbekanntmachung
2020-03-03 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-10-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Systeme zur Echtzeit-Passagierinformation
Kurze Beschreibung:
Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Anzeigen zur dynamischen Fahrgastinformation an wichtigen Haltestellen im Rhein-Erft-Kreis mit begleitendem Tiefbau, ca. 23 Anlagen inkl. zentraler Steuerung und Datenaustausch von Echtzeitdaten mit externen Systemen basierend auf VDV-Schnittstellen (VDV-Schriften 452 - 454) sowie einer schnellen Abmeldung auf der Basis von LSA-Funktelegrammen im 2 m-Band-Analogfunk.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Systeme zur Echtzeit-Passagierinformation 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rhein-Erft-Kreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: REVG Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH
Postanschrift: Heisenbergstr. 26-40
Postleitzahl: 50169
Postort: Kerpen
Kontakt
Internetadresse: http://www.revg.de 🌏
E-Mail: galdino@revg.de 📧
Telefon: +49 22376969-111 📞
Fax: +49 22376969-198 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E69194565 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-10-04 📅
Einreichungsfrist: 2019-11-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-10-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 194-472702
ABl. S-Ausgabe: 194
Zusätzliche Informationen
Nicht öffentliche Submission durch die Vergabestelle.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Projektierung, Lieferung, Montage/Installation und Inbetriebnahme eines „Dynamischen Fahrgastinformationssystems“ (DFI-System) einschließlich insbesondere der folgenden Leistungspakete:
— der Ertüchtigung und Einbindung von dynamischen Fahrgastinformationsanzeigern an Haltestellen,
— LED bzw. TFT-Anzeigen (inkl. Haltestellenrechner und Anzeigensteuereinheit) einschließlich Masten und Halterungen,
— Bedarfsansage an den DFI-Anzeigen auf Basis Text-to-Speech für die Haltestellen (inkl. Taster und Lautsprecher),
— begleitender Tiefbau sowie Verkabelung an den Haltestellen,
— DFI-Server mit Funkkommunikation zu den DFI-Anzeigen über LTE/UMTS/GPRS sowie ggf. über eine vorhandene Ethernet-Anbindung,
— Anbindung des DFI-Servers an den Ist-Daten-Server des Verkehrsverbundes per VDV-Schnittstelle sowie mit einer dem Auftraggeber offen zu legenden Schnittstelle zur Kommunikation mit den DFI-Anzeigen,
— Bereitstellung der jeweiligen Wartungsleistungen.
Dauer: 9 Monate
Beschreibung der Optionen:
Optionen sind insbesondere:
a) Wartungs- und Instandhaltungsleistungen von Hard- und Software;
b) Technische Ausstattung des DFI-Anzeigers zur Vandalismus-Detektion und Dokumentation;
c) Telegramm-Auswerteeinheit-Einheit zur Detektion der Abmeldung eines Fahrzeugs am Haltestellen-Standort zum schnellen Löschen der Anzeigen;
d) optionale Leistungen im Tiefbau.
Zeitplan für den Rückgriff auf diese Optionen:
a) Wartungsleistungen: Zum Ende der Gewährleistung;
b) Weitere Liefer- und Dienstleistungen: Nach technischer Klärung, spätestens binnen 18 Monaten nach Auftragsvergabe.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Haltestellen für den Linienbusverkehr im Rhein-Erft-Kreis

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Für den Fall der Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft muss die Bewerber-/Bietergemeinschaft alle Mitglieder namentlich mit Kontaktdaten sowie einen für das Vergabeverfahren bevollmächtigten Vertreter benennen und erklären, dass die Bewerber-/Bietergemeinschaft im Fall der Auftragserteilung gesamtschuldnerisch haftet („Bewerber- /Bietergemeinschaftserklärung“).
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Diese Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung ist von allen Mitgliedern der Bewerber- /Bietergemeinschaff zu unterzeichnen;
2) Im Fall der Eignungsleihe (siehe Ziffer III.1.4) bei Dritten (Nachunternehmer) sind diese zu benennen und es ist die Verfügbarkeit des Dritten durch eine Verpflichtungserklärung nachzuweisen;
3) Folgende Nachweise und Erklärungen sind jeweils durch den Bieter bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft und dem zur Eignungsleihe verpflichteten Nachunternehmer vorzulegen:
a) Eigenerklärung gemäß §§ 123 und 124 GWB.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft und ggf. seiner verpflichteten Nachunternehmer über den Gesamtumsatz für die Jahre 2016, 2017 und 2018; der Gesamtumsatz des Bieters/der Bietergemeinschaft je Geschäftsjahr muss mindestens 150 000 EUR betragen.
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Hinweis: Eine detailliertere Unterlage ist Teil der Vergabeunterlagen.
Mindeststandards:
Der Gesamtumsatz des Bieters/der Bietergemeinschaft je Geschäftsjahr muss mindestens 150 000 EUR betragen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweise bzw. Eigenerklärungen durch den Bieter bzw. dessen verpflichteten Nachunternehmer:
1) Nachweis eines zum Zeitpunkt der Angebotslegung gültigen QM-Zertifikats gemäß DIN EN ISO 9001:2008 oder vergleichbar;
2) Erklärung über die Zahl der bei ihm in den Jahren 2016 bis 2018 beschäftigten, mit den Produkten betrauten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen;
3) Liste der in den Jahren 2016 bis 2018 erbrachten, vergleichbaren Leistungen, mit Angabe des Rechnungswertes, der Lieferzeit und des Auftraggebers. Angabe des Anteils Eigenleistung;
4) Die geforderten Referenzprojekte müssen im produktiven Einsatz sein:
a) [DFI-Anzeigen] Nachweis über die verantwortliche Realisierung von mindestens 2 Projekten vergleichbarer DFISysteme, inkl. VDV-Schnittstelle zur (Fahrplandaten-)/Solldaten-Übernahme und zur Übernahme von Echtzeitdaten eines Ist- Datenservers. Bei den Referenzen zu derartigen, zwingend mit Echtzeitdaten in Betrieb befindlichen Systemen werden die Fahrgäste nach dem 2-Sinne-Prinzip optisch und akustisch über die Abfahrtszeiten informiert;
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b) [DFI-Server] Nachweis über die verantwortliche Umsetzung eines zentralen Datenmanagementsystems in Kombination mit der Ansteuerung von dynamischen Fahrgastinformations-Anzeigen an mindestens 6 Haltestellenstandorten, davon wenigstens ein Übersichtsanzeiger. Das als Referenz benannte Datenmanagementsystem umfasst die Funktionen der Ansteuerung der Anzeiger, die Störungsüberwachung und –meldung sowie das Abrufen und Aufbereiten von Soll- und Istdaten auf der Basis einer Schnittstelle gemäß VDV-Schrift 453/454, hier die Dienste DFI bzw. aus;
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c) [DFI-Tiefbau] Nachweis der Installation von Fahrgastinformationsanlagen an mindestens 6 Haltestellenstandorten in Kombination mit der Umsetzung der begleitenden Tiefbauleistungen als Teil der Lieferleistung bis zur Abnahme.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Siehe Abschnitt VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung.
Mindeststandards: Nachweis der geforderten Referenzen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Rückgriff auf Ressourcen Dritter:
Der Bewerber kann sich anderer Unternehmen nur dann durch Eignungsleihe bedienen, wenn er durch eine Verpflichtungserklärung nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1) Siehe Vergabeunterlagen;
2) Der Auftrag wird unter Ausschluss der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Wirtschaftsteilnehmers ausgeführt.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-01-23 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-11-04 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Kerpen
Zusätzliche Informationen: Nicht öffentliche Submission durch die Vergabestelle.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.revg.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E69194565 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) [VO] Es gilt die SektVO;
2) [Verfahren] Es wird im offenen Verfahren vergeben;
3) [Auskünfte] Fragen werden ausschließlich über die Vergabeplattform gemäß Ziffer I.3 beantwortet. Die Informationen werden allen für das Verfahren registrierten Bewerbern zeitgleich mitgeteilt;
4) [Erklärungen] Alle geforderten Erklärungen sind unterschrieben vorzulegen;
5) [Abgabe] Die Angebote sind auf der elektronischen Plattform gemäß Ziffer I.3 einzureichen;
6) [Rückfr] Rückfragen sind spätestens bis zum 28.10.2019, bis 11:00 Uhr, einzureichen (Ziffer I.3);
7) [Kosten] Aufwendungen werden nicht erstattet;
8) [EDV] Die der Vergabestelle beigestellten Informationen werden auf elektronischen Weg verarbeitet, übertragen und gespeichert;
9) [Koop] Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren siehe III.1.4);
10) [Ablauf] Der Auftraggeber wird die Angebote bewerten. Ihm steht Ermessen zu, ob Unterlagen nachgereicht werden können oder nicht. Verzichtet der Auftraggeber auf das Nachfordern von Nachweisen und Erklärungen, werden unvollständige Angebote nicht berücksichtigt. Inhaltliche Defizite werden im Rahmen der Eignungsfeststellung berücksichtigt und haben ggf. Abwertungen zur Folge;
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11) [Verbleib] Die Angebote verbleiben im Besitz des Auftraggebers;
12) [Zeiten] Die in Abschnitt IV.2 enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Aktualisierung;
13) [Nachford] Gelangt das Angebot eines Bieters in die engere Wahl, sind auf Verlangen der Vergabestelle zu den Eigenerklärungen entsprechende Nachweise (Kopien, nicht älter als 6 Monate) innerhalb von 10 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen;
14) [Interface] Das ausgeschriebene System soll sich deshalb durch systemoffene Schnittstellen auszeichnen, mit Hilfe derer eine Modernisierung von Teilkomponenten ohne Rückwirkung auf verbleibende Systeme möglich ist. Der Bieter erklärt die Zustimmung und Offenlegung geeigneter Übertragungsschnittstellen;
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15) [EU-Bek] Nur der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung ist maßgeblich, wenn die Bekanntmachung in weiteren Medien veröffentlicht wird;
16) [unter 3] Der Auftraggeber behält sich vor, bei weniger als drei wertungsfähigen Angeboten das Vergabeverfahren einzustellen;
17) [Teststellung] Der Auftraggeber wird technische Klärungsgespräche nur mit den Bietern durchführen, deren Angebot für einen Vertragsabschluss hinreichend aussichtsreich erscheint. Im Rahmen der Angebotsprüfung ist die Präsentation eines Mustergeräts im Rahmen einer verifizierenden Teststellung innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber durchzuführen. Die Teststellung soll die Vergabestelle in die Lage versetzen, einschätzen zu können, ob die Anforderungen der Leistungsbeschreibung vom Angebot des betreffenden Bieters erfüllt werden.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Köln, bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221147-3116 📞
Fax: +49 221147-2889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 107 (Einleitung, Antrag):
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 101a (Informations- und Wartepflicht):
1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
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2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b (Unwirksamkeit):
1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1) Gegen § 101a verstoßen hat oder
2) Einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2019/S 194-472702 (2019-10-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Anzeigen zur dynamischen Fahrgastinformation an wichtigen Haltestellen im Rhein-Erft-Kreis mit begleitendem Tiefbau.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Heisenbergstraße 26-40

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-03-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 046-109406
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 194-472702
ABl. S-Ausgabe: 46

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Projektierung, Lieferung, Montage/Installation und Inbetriebnahme eines „Dynamischen Fahrgastinformationssystems“ (DFI-System) einschließlich der Ertüchtigung und Einbindung von dynamischen Fahrgastinformationsanzeigern an Haltestellen und Anzeigen (inkl. Haltestellenrechner und Anzeigensteuereinheit) einschließlich Masten und Halterungen, Bedarfsansage, begleitender Tiefbau sowie Verkabelung an den Haltestellen.
Mehr anzeigen
Beschreibung der Optionen:
a) Wartungs- und Instandhaltungsleistungen von Hard- und Software,
b) Technische Ausstattung des DFI-Anzeigers zur Vandalismus-Detektion und Dokumentation,
c) Telegramm-Auswerteeinheit-Einheit zur Detektion der Abmeldung eines Fahrzeugs am Haltestellen-Standort zum schnellen Löschen der Anzeigen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rhein-Erft-Kreis

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-02-28 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle der REVG

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bez.-Reg. Köln
Postanschrift: KölnZeughausstr. 2-10
Quelle: OJS 2020/S 046-109406 (2020-03-03)