Das System der Videorecorder in der Schienenfahrzeugen der VGF ist auf dem technischen Stand von 2003 und entspricht einerseits nicht mehr den heutigen technischen Ansprüchen und andererseits sind die damals ausgewählten Komponenten nicht mehr am Markt verfügbar.
Das Betriebssystem basiert noch auf Win95. Anpassungen an moderne Systeme sind u.a. softwarebedingt nicht möglich. Dies führt dazu, dass aktuellen Anforderungen wie z. B. die Entsorgung von Videodaten per WLAN oder eine „Live“-Aufschaltung in die Fahrzeuge nicht möglich sind. Aus diesem Grund sollen die Recorder ausgetauscht bzw. erneuert werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Austausch / Erneuerung der Videorecorder in VGF Straßen- und Stadtbahnen
VGF/EU 56/19”
Produkte/Dienstleistungen: Überwachungs- und Sicherheitssysteme und -einrichtungen📦
Kurze Beschreibung:
“Das System der Videorecorder in der Schienenfahrzeugen der VGF ist auf dem technischen Stand von 2003 und entspricht einerseits nicht mehr den heutigen...”
Kurze Beschreibung
Das System der Videorecorder in der Schienenfahrzeugen der VGF ist auf dem technischen Stand von 2003 und entspricht einerseits nicht mehr den heutigen technischen Ansprüchen und andererseits sind die damals ausgewählten Komponenten nicht mehr am Markt verfügbar.
Das Betriebssystem basiert noch auf Win95. Anpassungen an moderne Systeme sind u.a. softwarebedingt nicht möglich. Dies führt dazu, dass aktuellen Anforderungen wie z. B. die Entsorgung von Videodaten per WLAN oder eine „Live“-Aufschaltung in die Fahrzeuge nicht möglich sind. Aus diesem Grund sollen die Recorder ausgetauscht bzw. erneuert werden.
1️⃣
Ort der Leistung: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Das System der Videorecorder in der Schienenfahrzeugen der VGF ist auf dem technischen Stand von 2003 und entspricht einerseits nicht mehr den heutigen...”
Beschreibung der Beschaffung
Das System der Videorecorder in der Schienenfahrzeugen der VGF ist auf dem technischen Stand von 2003 und entspricht einerseits nicht mehr den heutigen technischen Ansprüchen und andererseits sind die damals ausgewählten Komponenten nicht mehr am Markt verfügbar.
Das Betriebssystem basiert noch auf Win95. Anpassungen an moderne Systeme sind u.a. softwarebedingt nicht möglich. Dies führt dazu, dass aktuellen Anforderungen wie z. B. die Entsorgung von Videodaten per WLAN oder eine „Live“-Aufschaltung in die Fahrzeuge nicht möglich sind. Aus diesem Grund sollen die Recorder ausgetauscht bzw. erneuert werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 14
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-08-12
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-08-27 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Angaben (2019-08-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Austausch/Erneuerung der Videorecorder in VGF Straßen- und Stadtbahnen
VGF/EU 56/19”
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2019/S 133-328151
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2019-08-12 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2019-08-20 📅
Zeit: 10:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.3)
Ort des zu ändernden Textes:
“Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber” Alter Wert
Datum: 2019-08-27 📅
Neuer Wert
Datum: 2019-09-09 📅
Quelle: OJS 2019/S 151-373705 (2019-08-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-04-12) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postanschrift: Kurt-Schumacher-Str. 8
Kontaktperson: NK13.21
Telefon: +49 6921326702📞
E-Mail: t.schulz@vgf-ffm.de📧
URL: http://www.vgf-ffm.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Das System der Videorecorder in der Schienenfahrzeugen der VGF ist auf dem technischen Stand von 2003 und entspricht einerseits nicht mehr den heutigen...”
Kurze Beschreibung
Das System der Videorecorder in der Schienenfahrzeugen der VGF ist auf dem technischen Stand von 2003 und entspricht einerseits nicht mehr den heutigen technischen Ansprüchen und andererseits sind die damals ausgewählten Komponenten nicht mehr am Markt verfügbar.
Das Betriebssystem basiert noch auf Win95. Anpassungen an moderne Systeme sind u. a. softwarebedingt nicht möglich. Dies führt dazu, dass aktuellen Anforderungen wie z.B. die Entsorgung von Videodaten per WLAN oder eine „Live“-Aufschaltung in die Fahrzeuge nicht möglich sind. Aus diesem Grund sollen die Recorder ausgetauscht bzw. erneuert werden.
Mehr anzeigen Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das System der Videorecorder in der Schienenfahrzeugen der VGF ist auf dem technischen Stand von 2003 und entspricht einerseits nicht mehr den heutigen...”
Beschreibung der Beschaffung
Das System der Videorecorder in der Schienenfahrzeugen der VGF ist auf dem technischen Stand von 2003 und entspricht einerseits nicht mehr den heutigen technischen Ansprüchen und andererseits sind die damals ausgewählten Komponenten nicht mehr am Markt verfügbar.
Das Betriebssystem basiert noch auf Win95. Anpassungen an moderne Systeme sind u. a. softwarebedingt nicht möglich. Dies führt dazu, dass aktuellen Anforderungen wie z. B. die Entsorgung von Videodaten per WLAN oder eine „Live"-Aufschaltung in die Fahrzeuge nicht möglich sind. Aus diesem Grund sollen die Recorder ausgetauscht bzw. erneuert werden.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 133-328151
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 4500400592
Titel: Austausch / Erneuerung der Videorecorder in VGF Straßen- und Stadtbahnen
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-08-14 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: r2p GmbH
Postanschrift: Lise-Meitner-Str. 4
Postort: Flensburg
Postleitzahl: 24941
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Flensburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 074-189879 (2021-04-12)