Mit der automatisierten Hotmeltbeschichtungsanlage soll eine Rückenbeschichtung auf ein textiles Substrat appliziert werden. Das Handling der Warenbahn ist automatisiert durchzuführen. Beginnend vom Wickler an der Webmaschine ist die Ware in Form einer Rolle automatisiert zu entnehmen, zu trennen und der Beschichtungsanlage vorzulegen. Die auf dem Warenbaum befindliche Warenbahn ist mit dem in der Anlage geführtem Vorläufer zu fügen. Die Beschichtung soll mit einer Breitschlitzdüse aufgetragen werden. Die Ware soll nach dem Beschichtungsprozess auf einen Dockenwagen aufgewickelt werden. Dieser wird anschließend zu einer Vorbehandlungsanlage transportiert. Anschließend ist die Warenbahn mit dem in der Vorbehandlungsanlage befindlichen Vorläufer automatisiert zu fügen. Der Dockenwagen ist mit einer Dockingstation auszustatten. An der Oberseite der Beschichtungsanlage ist des Weiteren ein Wareninspektionssystem anzubauen, welches aber nicht in die Steuerung integriert werden muss.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-12.
Auftragsbekanntmachung (2019-08-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Diverse Maschinen und Geräte für besondere Zwecke
Referenznummer: STFI_2019-0004
Kurze Beschreibung:
Mit der automatisierten Hotmeltbeschichtungsanlage soll eine Rückenbeschichtung auf ein textiles Substrat appliziert werden. Das Handling der Warenbahn ist automatisiert durchzuführen. Beginnend vom Wickler an der Webmaschine ist die Ware in Form einer Rolle automatisiert zu entnehmen, zu trennen und der Beschichtungsanlage vorzulegen. Die auf dem Warenbaum befindliche Warenbahn ist mit dem in der Anlage geführtem Vorläufer zu fügen. Die Beschichtung soll mit einer Breitschlitzdüse aufgetragen werden. Die Ware soll nach dem Beschichtungsprozess auf einen Dockenwagen aufgewickelt werden. Dieser wird anschließend zu einer Vorbehandlungsanlage transportiert. Anschließend ist die Warenbahn mit dem in der Vorbehandlungsanlage befindlichen Vorläufer automatisiert zu fügen. Der Dockenwagen ist mit einer Dockingstation auszustatten. An der Oberseite der Beschichtungsanlage ist des Weiteren ein Wareninspektionssystem anzubauen, welches aber nicht in die Steuerung integriert werden muss.
Mit der automatisierten Hotmeltbeschichtungsanlage soll eine Rückenbeschichtung auf ein textiles Substrat appliziert werden. Das Handling der Warenbahn ist automatisiert durchzuführen. Beginnend vom Wickler an der Webmaschine ist die Ware in Form einer Rolle automatisiert zu entnehmen, zu trennen und der Beschichtungsanlage vorzulegen. Die auf dem Warenbaum befindliche Warenbahn ist mit dem in der Anlage geführtem Vorläufer zu fügen. Die Beschichtung soll mit einer Breitschlitzdüse aufgetragen werden. Die Ware soll nach dem Beschichtungsprozess auf einen Dockenwagen aufgewickelt werden. Dieser wird anschließend zu einer Vorbehandlungsanlage transportiert. Anschließend ist die Warenbahn mit dem in der Vorbehandlungsanlage befindlichen Vorläufer automatisiert zu fügen. Der Dockenwagen ist mit einer Dockingstation auszustatten. An der Oberseite der Beschichtungsanlage ist des Weiteren ein Wareninspektionssystem anzubauen, welches aber nicht in die Steuerung integriert werden muss.
Mit der zu beschaffenden Hotmeltbeschichtungsanlage soll eine Rückenbeschichtung auf ein textiles Substrat appliziert werden. Das Handling der Warenbahn ist dabei automatisiert durchzuführen. Die beschichtete Warenbahn soll mit der Beschichtungsseite nach innen aufgewickelt werden. Beginnend vom Steigdockenwickler an der Webmaschine ist die Ware in Form einer Rolle automatisiert zu entnehmen und der Hotmeltbeschichtungsanlage vorzulegen. Hierzu ist nach dem Steigdockenwickler ein Querschnitt vorzunehmen, um den Warenbaum von der in der Webmaschine eingezogenen Ware zu trennen. Die auf dem Warenbaum befindliche Warenbahn ist mit einer in der Hotmeltbeschichtungsanlage geführten Warenbahn / Vorläufer zu verbinden (z. B. durch Vernähen). Die Beschichtung soll mit einer Breitschlitzdüse aufgetragen werden. Die Ware soll nach dem Beschichtungsprozess auf einen Dockenwagen aufgewickelt werden. Der Dockenwagen ist Bestandteil des Lieferumfangs. Der Beginn des Aufwicklungsprozesses auf eine Papphülse soll ohne händische Tätigkeiten erfolgen. Nach Erreichen einer definierten Warenbahnlänge soll die Warenbahn automatisch getrennt werden und der Dockenwagen zum Verfahren frei gegeben werden. Der Dockenwagen wird anschließend zu einer Trockenvorbehandlungsanlage transportiert, wobei der Dockenwagen um 180 Grad zu drehen ist, um die nicht beschichtete Warenseite vorbehandeln zu können. An der Trockenvorbehandlungsanlage ist die Warenbahn mit der in der Trockenvorbehandlungsanlage befindlichen Warenbahn / Vorläufer ebenso automatisiert zu verbinden (z. B. durch Vernähen). Der Dockenwagen ist mit einer trennbaren Verbindung zur Strom- und Datenversorgung (Dockingstation) auszustatten. An der Oberseite des Hotmelt-Systems ist des Weiteren ein Wareninspektionssystem (Kamera, Beleuchtungseinheit und Drehgeber) anzubauen, welches aber nicht in die Steuerung integriert werden muss. Das Wareninspektionssystem sowie die erforderlichen technischen Daten werden durch den Kunden bereitgestellt.
Mit der zu beschaffenden Hotmeltbeschichtungsanlage soll eine Rückenbeschichtung auf ein textiles Substrat appliziert werden. Das Handling der Warenbahn ist dabei automatisiert durchzuführen. Die beschichtete Warenbahn soll mit der Beschichtungsseite nach innen aufgewickelt werden. Beginnend vom Steigdockenwickler an der Webmaschine ist die Ware in Form einer Rolle automatisiert zu entnehmen und der Hotmeltbeschichtungsanlage vorzulegen. Hierzu ist nach dem Steigdockenwickler ein Querschnitt vorzunehmen, um den Warenbaum von der in der Webmaschine eingezogenen Ware zu trennen. Die auf dem Warenbaum befindliche Warenbahn ist mit einer in der Hotmeltbeschichtungsanlage geführten Warenbahn / Vorläufer zu verbinden (z. B. durch Vernähen). Die Beschichtung soll mit einer Breitschlitzdüse aufgetragen werden. Die Ware soll nach dem Beschichtungsprozess auf einen Dockenwagen aufgewickelt werden. Der Dockenwagen ist Bestandteil des Lieferumfangs. Der Beginn des Aufwicklungsprozesses auf eine Papphülse soll ohne händische Tätigkeiten erfolgen. Nach Erreichen einer definierten Warenbahnlänge soll die Warenbahn automatisch getrennt werden und der Dockenwagen zum Verfahren frei gegeben werden. Der Dockenwagen wird anschließend zu einer Trockenvorbehandlungsanlage transportiert, wobei der Dockenwagen um 180 Grad zu drehen ist, um die nicht beschichtete Warenseite vorbehandeln zu können. An der Trockenvorbehandlungsanlage ist die Warenbahn mit der in der Trockenvorbehandlungsanlage befindlichen Warenbahn / Vorläufer ebenso automatisiert zu verbinden (z. B. durch Vernähen). Der Dockenwagen ist mit einer trennbaren Verbindung zur Strom- und Datenversorgung (Dockingstation) auszustatten. An der Oberseite des Hotmelt-Systems ist des Weiteren ein Wareninspektionssystem (Kamera, Beleuchtungseinheit und Drehgeber) anzubauen, welches aber nicht in die Steuerung integriert werden muss. Das Wareninspektionssystem sowie die erforderlichen technischen Daten werden durch den Kunden bereitgestellt.
Dauer: 8 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Sächsisches Textilforschungsinstitut e. V.
Annaberger Straße 240
09125 Chemnitz
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Nicht älter als 12 Monate; gerechnet ab Datum für Angebotsabgabefrist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Das erforderliche Dokument „Eigenerklärung“ kann den Vergabeunterlagen entnommen werden;
2) Bitte machen Sie auf einem seperatem Dokument Angaben zum Umsatz der vergangenen 3 Geschäftsjahre (für 2018 ggf. vorläufige Zahlen)
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Zahl der zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber wird gemäß § 17 Abs. 4 und § 51 VGV auf 3 Bewerber begrenzt. Dabei werden die Bewerber mit den 3 höchsten Gesamtpunktzahlen für deren Referenzangeben (Dokument „STFI_2019-0004_Wertung_Referenz-angaben.pdf“ ausgewählt. Bewerber mit weniger als den geforderten, jedoch mit mindestens einer, Referenzangabe je Kategorie werden nachrangig bewertet. Bei Angabe von weniger als einer Referenz bei mindestens einer Kategorie wird der Bewerber von der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Mindestzahl an Bewerbern, die zur Abgabe eines Angebotes auffgefordert werden können, weniger als 3 beträgt. Im Übrigen gilt § 51 VGV.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Zahl der zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber wird gemäß § 17 Abs. 4 und § 51 VGV auf 3 Bewerber begrenzt. Dabei werden die Bewerber mit den 3 höchsten Gesamtpunktzahlen für deren Referenzangeben (Dokument „STFI_2019-0004_Wertung_Referenz-angaben.pdf“ ausgewählt. Bewerber mit weniger als den geforderten, jedoch mit mindestens einer, Referenzangabe je Kategorie werden nachrangig bewertet. Bei Angabe von weniger als einer Referenz bei mindestens einer Kategorie wird der Bewerber von der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Mindestzahl an Bewerbern, die zur Abgabe eines Angebotes auffgefordert werden können, weniger als 3 beträgt. Im Übrigen gilt § 51 VGV.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 15:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-09-13 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️