Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: AWG Bassum – Aufbereitung und Verwertung von Grünabfällen
847/2019
Produkte/Dienstleistungen: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle📦
Kurze Beschreibung:
“Aufbereitung und Verwertung der an den Sammelstellen des Landkreises Diepholz angelieferten Grünabfälle.”
1️⃣
Ort der Leistung: Diepholz🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Diepholz
Beschreibung der Beschaffung:
“Grünabfälle werden über verschiedene Sammelstellen im Landkreis Diepholz im Bringsystem erfasst.
Die Ausschreibung umfasst:
Pos. 1: Zerkleinerung von...”
Beschreibung der Beschaffung
Grünabfälle werden über verschiedene Sammelstellen im Landkreis Diepholz im Bringsystem erfasst.
Die Ausschreibung umfasst:
Pos. 1: Zerkleinerung von Grünabfällen
Pos. 2: Zerkleinerung und Verwertung von Grünabfällen
Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Zu den Vertragsverlängerungen siehe Vergabeunterlagen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer, welche die Aufbereitung von Grünabfällen ganz oder teilweise...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer, welche die Aufbereitung von Grünabfällen ganz oder teilweise durchführen sollen, beizufügen.
BB 1 Unternehmensbeschreibung:
Als Anlage ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beizufügen, aus welcher Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen.
BB 2 Registereintrag:
Als Anlage ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, beizufügen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer, welche die Aufbereitung von Grünabfällen ganz oder teilweise...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer, welche die Aufbereitung von Grünabfällen ganz oder teilweise durchführen sollen. Sollte ein Bieter keine Umsätze mit vergleichbaren Leistungen aufweisen, so sind allein die Umsätze des Unterauftragnehmers anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.2 der Vergabeunterlagen einreichen.
WL 1 Angaben zum Gesamtumsatz von 2016-2018 sowie der Mittelwert 2016-2018.
WL 2 Angaben zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen (Sämtliche Umsätze, die mit der Aufbereitung von Grünabfällen erlöst wurden) 2016-2018 sowie der Mittelwert 2016-2018.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Für den Bieter, mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer, welche die Aufbereitung von Grünabfällen ganz oder teilweise...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Für den Bieter, mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer, welche die Aufbereitung von Grünabfällen ganz oder teilweise durchführen sollen. Sollte ein Bieter keinen Nachweis oder keine Referenz aufweisen, so sind allein die Angaben und Unterlagen für den Unterauftragnehmer einzureichen. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.2 der Vergabeunterlagen einreichen.
BL 1 Qualitätssicherung beim Bieter
Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb (oder gleichwertige Qualitätssicherungssysteme wie Qualitäts- oder Umweltmanagementsysteme) für die von ihm durchgeführte Tätigkeit für den Abfallschlüssel AVV 20 02 01 (biologisch abbaubare Abfälle).
BL 2 Qualitätssicherung für Unterauftragnehmer, welche die Behandlung übernehmen sollen
Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb (oder gleichwertige Qualitätssicherungsysteme wie Qualitäts- oder Umweltmanagementsysteme) für die Tätigkeit „Behandeln" für den Abfallschlüssel AVV 20 02 01 (biologisch abbaubare Abfälle).
BL 3 Referenzen (mindestens eine Referenz)
Für jeden Bieter (mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften).
Für die vom Bieter selbst durchgeführte Tätigkeit mit Angabe von Auftraggeber, Tätigkeit, Zeitraum, Umfang der Tätigkeit sowie Ansprechpartner
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-08-20
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-08-20
12:01 📅
“Zu I.3 Kommunikation: Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das...”
Zu I.3 Kommunikation: Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über DTVP erteilt. Um weitere Auskünfte zu erhalten bzw. an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen (Fragen stellen sowie automatische Benachrichtigungen bei Bieterrundschreiben erhalten), sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei DTVP für diese Ausschreibung registrieren (Näheres siehe Vergabeunterlagen).
Zu III.1) Teilnahmebedingungen: Für Anforderungen an leistungsbezogene Unterlagen siehe Kap. 5 der Vergabeunterlagen.
Zu IV.2.6) Bindefrist: Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden.
Zu IV.2.7 Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Der angegebene Zeitpunkt ist der frühestmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen.
Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) hingewiesen; Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Weiterer Ansprechpartner des Auftraggebers: siehe Kap. 1.1 der Vergabeunterlagen.
Bezüglich Einwilligung in die Datenverarbeitung und Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Vergabeunterlagen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJY133
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 413115-1334/1335📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131152943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 139-342626 (2019-07-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-10-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“AWG Bassum – Aufbereitung und Verwertung von Grünabfällen vergebener Auftrag
847/2019”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Grünabfälle werden über verschiedene Sammelstellen im Landkreis Diepholz im Bringsystem erfasst.
Die Ausschreibung umfasst:
— Pos. 1: Zerkleinerung von...”
Beschreibung der Beschaffung
Grünabfälle werden über verschiedene Sammelstellen im Landkreis Diepholz im Bringsystem erfasst.
Die Ausschreibung umfasst:
— Pos. 1: Zerkleinerung von Grünabfällen,
— Pos. 2: Zerkleinerung und Verwertung von Grünabfällen.
Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 139-342626
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Aufbereitung und Verwertung von Grünabfällen
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-09-30 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: meiners GmbH & Co. KG
Postort: Borstel
Postleitzahl: 27246
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Diepholz🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJDRKM
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 191-464635 (2019-10-01)