AWG Bassum – Aufbereitung und Verwertung von Grünabfällen

AbfallWirtschaftsGesellschaft mbH (AWG)

Aufbereitung und Verwertung der an den Sammelstellen des Landkreises Diepholz angelieferten Grünabfälle.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-18.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-07-18 Auftragsbekanntmachung
2019-10-01 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-07-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
Referenznummer: 847/2019
Kurze Beschreibung:
Aufbereitung und Verwertung der an den Sammelstellen des Landkreises Diepholz angelieferten Grünabfälle.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Diepholz 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: AbfallWirtschaftsGesellschaft mbH (AWG)
Postanschrift: Klövenhausen 20
Postleitzahl: 27211
Postort: Bassum
Kontakt
Internetadresse: http://www.awg-bassum.de 🌏
E-Mail: schulz@awg-bassum.de 📧
Telefon: +49 4241801-172 📞
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDJY133/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDJY133 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-07-18 📅
Einreichungsfrist: 2019-08-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-07-22 📅
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 139-342626
ABl. S-Ausgabe: 139
Zusätzliche Informationen
Zu I.3 Kommunikation: Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über DTVP erteilt. Um weitere Auskünfte zu erhalten bzw. an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen (Fragen stellen sowie automatische Benachrichtigungen bei Bieterrundschreiben erhalten), sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei DTVP für diese Ausschreibung registrieren (Näheres siehe Vergabeunterlagen). Zu III.1) Teilnahmebedingungen: Für Anforderungen an leistungsbezogene Unterlagen siehe Kap. 5 der Vergabeunterlagen. Zu IV.2.6) Bindefrist: Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden. Zu IV.2.7 Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Der angegebene Zeitpunkt ist der frühestmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen. Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) hingewiesen; Näheres siehe Vergabeunterlagen. Weiterer Ansprechpartner des Auftraggebers: siehe Kap. 1.1 der Vergabeunterlagen. Bezüglich Einwilligung in die Datenverarbeitung und Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Vergabeunterlagen. Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJY133
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Grünabfälle werden über verschiedene Sammelstellen im Landkreis Diepholz im Bringsystem erfasst.
Die Ausschreibung umfasst:
Pos. 1: Zerkleinerung von Grünabfällen
Pos. 2: Zerkleinerung und Verwertung von Grünabfällen
Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Beschreibung der Verlängerungen: Zu den Vertragsverlängerungen siehe Vergabeunterlagen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Diepholz

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer, welche die Aufbereitung von Grünabfällen ganz oder teilweise durchführen sollen, beizufügen.
BB 1 Unternehmensbeschreibung:
Als Anlage ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beizufügen, aus welcher Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen.
BB 2 Registereintrag:
Als Anlage ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer, welche die Aufbereitung von Grünabfällen ganz oder teilweise durchführen sollen. Sollte ein Bieter keine Umsätze mit vergleichbaren Leistungen aufweisen, so sind allein die Umsätze des Unterauftragnehmers anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.2 der Vergabeunterlagen einreichen.
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WL 1 Angaben zum Gesamtumsatz von 2016-2018 sowie der Mittelwert 2016-2018.
WL 2 Angaben zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen (Sämtliche Umsätze, die mit der Aufbereitung von Grünabfällen erlöst wurden) 2016-2018 sowie der Mittelwert 2016-2018.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Für den Bieter, mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer, welche die Aufbereitung von Grünabfällen ganz oder teilweise durchführen sollen. Sollte ein Bieter keinen Nachweis oder keine Referenz aufweisen, so sind allein die Angaben und Unterlagen für den Unterauftragnehmer einzureichen. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.2 der Vergabeunterlagen einreichen.
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BL 1 Qualitätssicherung beim Bieter
Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb (oder gleichwertige Qualitätssicherungssysteme wie Qualitäts- oder Umweltmanagementsysteme) für die von ihm durchgeführte Tätigkeit für den Abfallschlüssel AVV 20 02 01 (biologisch abbaubare Abfälle).
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BL 2 Qualitätssicherung für Unterauftragnehmer, welche die Behandlung übernehmen sollen
Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb (oder gleichwertige Qualitätssicherungsysteme wie Qualitäts- oder Umweltmanagementsysteme) für die Tätigkeit „Behandeln" für den Abfallschlüssel AVV 20 02 01 (biologisch abbaubare Abfälle).
BL 3 Referenzen (mindestens eine Referenz)
Für jeden Bieter (mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften).
Für die vom Bieter selbst durchgeführte Tätigkeit mit Angabe von Auftraggeber, Tätigkeit, Zeitraum, Umfang der Tätigkeit sowie Ansprechpartner

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2019-08-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:01

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunale Eigengesellschaft
Kontakt
Kontaktperson: Herr Schulz
Internetadresse: www.awg-bassum.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDJY133/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Zu I.3 Kommunikation: Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über DTVP erteilt. Um weitere Auskünfte zu erhalten bzw. an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen (Fragen stellen sowie automatische Benachrichtigungen bei Bieterrundschreiben erhalten), sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei DTVP für diese Ausschreibung registrieren (Näheres siehe Vergabeunterlagen).
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Zu III.1) Teilnahmebedingungen: Für Anforderungen an leistungsbezogene Unterlagen siehe Kap. 5 der Vergabeunterlagen.
Zu IV.2.6) Bindefrist: Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden.
Zu IV.2.7 Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Der angegebene Zeitpunkt ist der frühestmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen.
Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) hingewiesen; Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Weiterer Ansprechpartner des Auftraggebers: siehe Kap. 1.1 der Vergabeunterlagen.
Bezüglich Einwilligung in die Datenverarbeitung und Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Vergabeunterlagen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJY133

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 413115-1334/1335 📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Fax: +49 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2019/S 139-342626 (2019-07-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-10-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-10-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-10-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 191-464635
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 139-342626
ABl. S-Ausgabe: 191
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJDRKM

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Pos. 1: Zerkleinerung von Grünabfällen,
— Pos. 2: Zerkleinerung und Verwertung von Grünabfällen.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-09-30 📅
Name: meiners GmbH & Co. KG
Postort: Borstel
Postleitzahl: 27246
Land: Deutschland 🇩🇪
Diepholz 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2019/S 191-464635 (2019-10-01)