Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: AWV - Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Abfallbehältern
826/2019
Produkte/Dienstleistungen: Abfalltonnen📦
Kurze Beschreibung:
“Um ihren Bestand an Rest- und Bioabfallbehältern zu ergänzen, schreibt die AWV eine Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Abfallbehältern aus.”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Abfalltonnen📦
Ort der Leistung: Vechta🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Zentraldeponie Vechta-Tonnenmoor Grenzweg 1, 49377 Vechta
Beschreibung der Beschaffung:
“Beim Restabfall sind Behälter der Größen 60 l, 80 l, 120 l, 240 l, 770 l und 1 100 l und beim Bioabfall sind Behälter der Größen 60 l, 120 l und 240 l im...”
Beschreibung der Beschaffung
Beim Restabfall sind Behälter der Größen 60 l, 80 l, 120 l, 240 l, 770 l und 1 100 l und beim Bioabfall sind Behälter der Größen 60 l, 120 l und 240 l im Einsatz. Rest- und Bioabfall werden im Landkreis Vechta mittels Identsystem abgefahren, d. h., diese Behälter sind mit Transponderchips versehen (Näheres siehe Vergabeunterlagen).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften.
BB 1 Unternehmensbeschreibung
Als Anlage zum Angebot ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä....”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften.
BB 1 Unternehmensbeschreibung
Als Anlage zum Angebot ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beigefügt, aus welcher Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen.
BB 2 Registereintrag
Als Anlage zum Angebot ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, beigefügt.
Der Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften und jeder Unterauftragnehmer hat zu den Ausschlusskriterien der §§ 123 f. GWB eine Erklärung abzugeben. Die abzugebende Erklärung ist in Kap. 5.3 der Vergabeunterlagen bzw. des Angebotsformulars enthalten.
Einzelheiten und Konkretisierungen finden sich im Angebotsformular (Kap. 5 der Vergabeunterlagen).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften.
Angaben jeweils für 2016, 2017, 2018 (ggf. vorläufig) und Mittelwert 2016-2018:
WL 1 Angaben zum...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften.
Angaben jeweils für 2016, 2017, 2018 (ggf. vorläufig) und Mittelwert 2016-2018:
WL 1 Angaben zum Gesamtumsatz.
WL 2 Angaben zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen, bezogen auf sämtliche Umsätze im Bereich Herstellung/Lieferung von Abfallbehältern.
Einzelheiten und Konkretisierungen finden sich im Angebotsformular (Kap. 5 der Vergabeunterlagen).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Berufliche Leistungsfähigkeit.
Für jeden Bieter, mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer, welche die Herstellung der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Berufliche Leistungsfähigkeit.
Für jeden Bieter, mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer, welche die Herstellung der Behälter ganz oder teilweise übernehmen sollen. Sollte ein Bieter keinen Nachweis oder keine Referenz für einen bestimmten Bereich aufweisen, so sind allein die Angaben und Unterlagen für den Unterauftragnehmer einzureichen. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.2.5 der Vergabeunterlagen einreichen.
BL 1 Qualitätssicherung.
Nachweis eines vom Auftraggeber anerkannten Prüfsiegels: Entweder Verleihungsurkunde der Gütegemeinschaft Abfall- und Wertstoffbehälter (GGAWB) oder Nachweis des GS-Zeichens für die vertragsgegenständlichen 2-Rad-Behältergrößen bezogen auf die unter Kap. 5.7, LU 1 der Vergabeunterlagen angegebenen Werkzeuge. Als Anlage dem Angebot beigefügt.
BL 2 Referenzen Herstellung/Lieferung von Abfallbehältern (mindestens eine Referenz für 2-Rad-Behälter und eine Referenz für 4-Rad-Behälter) mit Angabe:
— des Auftraggebers,
— der Behältertypen,
— des Lieferjahrs,
— der Stückzahl,
— Name, E-Mail und Telefon-Nr. des jeweiligen Ansprechpartners.
Einzelheiten und Konkretisierungen finden sich im Angebotsformular (Kap. 5 der Vergabeunterlagen).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Beschreibung
Vorgesehene Höchstzahl der Teilnehmer an der Rahmenvereinbarung: 5
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-04-08
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-06-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-04-08
10:01 📅
“Zu I.3) Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung: Gemäß § 9...”
Zu I.3) Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung: Gemäß § 9 Abs. 3 VgV ist der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, den Zugang zu den Vergabeunterlagen ohne Registrierungspflicht zu ermöglichen. Um an der Kommunikationin diesem Vergabeverfahren teilzunehmen (Fragen stellen sowie automatische Benachrichtigungen bei Bieterrundschreiben erhalten), sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei DTVP für diese Ausschreibung registrieren. Anderenfalls kann nicht sichergestellt werden, dass Bieterrundschreiben den Interessenten erreichen. Unterbleibt die Registrierung, trägt alleine der Bieter das Risiko, ein Angebot auf nicht mehr aktueller Grundlage einzureichen. Daher sollen sich Bieter registrieren oder mit der Angebotsabgabe nachweisen, dass sie Kenntnis von der Kommunikation genommen haben (vgl. Kap. 5.7 der Vergabeunterlagen).
Zu I.3) Kommunikation: Weitere Auskünfte erteilt die oben genannte Kontaktstelle: Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Dies gilt auch für sonstige auftretende Fragen und Probleme, insbesondere wenn die Vergabeunterlagen Fragen aufwerfen, die für die Erstellung des Angebots relevant sein können. Fragen auf anderem Wege (z. B. per E-Mail oder Fax) werden nicht beantwortet. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über das Portal DTVP erteilt. Für die Kommunikation zwischen Bietern und Vergabestelle wird auf den Bereich Kommunikation im Projektraum von DTVP verwiesen; insbesondere werden an dieser Stelle Bieterrundschreiben der Vergabestelle veröffentlicht.
Zu IV.2.6): Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden.
Zu IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Der angegebene Zeitpunkt ist der frühstmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen.
Für Anforderungen an leistungsbezogene Unterlagen und Angaben siehe Kap. 5 der Vergabeunterlagen.
Für Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Vergabeunterlagen; insbesondere erklärt der Bieter sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten und bereitgestellten Unterlagen für das Vergabeverfahren von der Vergabestelle gespeichert und verarbeitet werden. Der Bieter ist außerdem verpflichtet sicherzustellen, dass die Übermittlung der personenbezogenen Daten durch den Bieter an die Vergabestelle rechtmäßig ist. Soweit notwendig, hat der Bieter die betroffenen Personen über die Übermittlung der Daten an die Vergabestelle und deren Verarbeitung für Zwecke des Vergabeverfahrens zu informieren und die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen. Eine gesonderte Information an die betroffenen Personen durch die Vergabestelle erfolgt nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJY86G
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 413115-3306/3307/3308📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131152943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 050-114292 (2019-03-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: AWV – Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Abfallbehältern
826/2019
Kurze Beschreibung:
“Um ihren Bestand an Rest- und Bioabfallbehältern zu ergänzen, schrieb die AWV eine Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Abfallbehältern aus.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Zentraldeponie Vechta-Tonnenmoor
Grenzweg 1
49377 Vechta
Beschreibung der Beschaffung: Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Abfallbehältern.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 050-114292
Auftragsvergabe
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Titel: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Abfallbehältern
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-27 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Abfallbehälter & Container Weber GmbH & Co. KG
Postanschrift: Bergische Straße 10-14
Postort: Hann
Postleitzahl: 42781
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Mettmann🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
2️⃣ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Sulo Umwelttechnik GmbH
Postanschrift: Bünder Straße 85
Postort: Herford
Postleitzahl: 32051
Region: Herford🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
3️⃣ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: SSI Schäfer Fritz Schäfer GmbH
Postanschrift: Fritz-Schäfer-Straße 20
Postort: Neunkirchen
Postleitzahl: 57290
Region: Siegen-Wittgenstein🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰