B-001424 Erweiterung Feuerwache 2, GE254, Übertragungsnetze und Ausrufanlage

Fraport AG

Die bereits bestehende Feuerwache 2 des Flughafens in Frankfurt am Main (Geb. 254) soll modernisiert, saniert, umgebaut und erweitert werden.
Das betroffene Bestandsgebäude sowie der neu errichtete Anbau befinden sich auf dem Gelände des Frankfurter Flughafens im Vorfeldbereich. Sie liegen zwischen T1 und der nördlichen Parallel-Bahn.
Die beschriebenen Arbeiten betreffen den Bestandsbau sowie den Anbau, dieser wird unmittelbar angrenzend an den Bestand errichtet. Der Bestandsbau verfügt über 2 oberirdische Ebenen und 2 nach Süden gerichtete Fahrzeughallen. Weiterhin gibt es 2 Innenhöfe über Ebene 01. Der westlich dem Bestand neu errichtete Anbau aus Stahlbeton besitzt 3 oberirdische Ebenen. Auch er verfügt über 2 Fahrzeughallen und 2 Innenhöfe. Die Fahrzeughallen befinden sich eine in Nordrichtung und eine in Südrichtung. Der südliche Innenhof beginnt b
Weitere Angaben unter II.2.4
Ausführungsbeginn: ca. 3. Quartal 2019
Ausführungsende: ca. 4. Quartal 2021

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-04-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-03-25.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-03-25 Auftragsbekanntmachung
2019-08-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-03-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten
Referenznummer: EU-P 0297-19BV1
Kurze Beschreibung:
Die bereits bestehende Feuerwache 2 des Flughafens in Frankfurt am Main (Geb. 254) soll modernisiert, saniert, umgebaut und erweitert werden. Das betroffene Bestandsgebäude sowie der neu errichtete Anbau befinden sich auf dem Gelände des Frankfurter Flughafens im Vorfeldbereich. Sie liegen zwischen T1 und der nördlichen Parallel-Bahn. Die beschriebenen Arbeiten betreffen den Bestandsbau sowie den Anbau, dieser wird unmittelbar angrenzend an den Bestand errichtet. Der Bestandsbau verfügt über 2 oberirdische Ebenen und 2 nach Süden gerichtete Fahrzeughallen. Weiterhin gibt es 2 Innenhöfe über Ebene 01. Der westlich dem Bestand neu errichtete Anbau aus Stahlbeton besitzt 3 oberirdische Ebenen. Auch er verfügt über 2 Fahrzeughallen und 2 Innenhöfe. Die Fahrzeughallen befinden sich eine in Nordrichtung und eine in Südrichtung. Der südliche Innenhof beginnt b Weitere Angaben unter II.2.4 Ausführungsbeginn: ca. 3. Quartal 2019 Ausführungsende: ca. 4. Quartal 2021
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Fraport AG
Postanschrift: Gebäude 700, Raum 2124/2136
Postleitzahl: 60547
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.fraport.de 🌏
E-Mail: ausschreibung@fraport.de 📧
Telefon: +49 69690-25217 📞
Fax: +49 69690-60199 📠
URL der Dokumente: http://www.vergabe.rib.de 🌏
URL der Teilnahme: http://www.vergabe.rib.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-03-25 📅
Einreichungsfrist: 2019-04-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-03-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 063-147682
ABl. S-Ausgabe: 63
Zusätzliche Informationen
Ablauf des Verfahrens Es ist beabsichtigt, die Bieter, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren. Die Auftraggeberin behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote nach Prüfung der Eignung ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen. Ergänzungen zur Bekanntmachung Es wird auf alle weiteren Ausführungen des „Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung für Bauleistungen", verwiesen. Das Dokument wird unter www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt. Die „informatorischen Vergabeunterlagen“ werden ebenfalls elektronisch auf der Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt; siehe Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden können. Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur diejenigen interessierten Unternehmen, die sich form- und fristgerecht beworben haben, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden nebst allen Unterlagen digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt. Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig, um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin in § 8 Abs. 1 Luft SiG konkretisiert werden, zu wahren.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die bereits bestehende Feuerwache 2 des Flughafens in Frankfurt am Main (Geb. 254) soll modernisiert, saniert, umgebaut und erweitert werden.
Das betroffene Bestandsgebäude sowie der neu errichtete Anbau befinden sich auf dem Gelände des Frankfurter Flughafens im Vorfeldbereich. Sie liegen zwischen T1 und der nördlichen Parallel-Bahn.
Die beschriebenen Arbeiten betreffen den Bestandsbau sowie den Anbau, dieser wird unmittelbar angrenzend an den Bestand errichtet. Der Bestandsbau verfügt über 2 oberirdische Ebenen und 2 nach Süden gerichtete Fahrzeughallen. Weiterhin gibt es 2 Innenhöfe über Ebene 01. Der westlich dem Bestand neu errichtete Anbau aus Stahlbeton besitzt 3 oberirdische Ebenen. Auch er verfügt über 2 Fahrzeughallen und 2 Innenhöfe. Die Fahrzeughallen befinden sich eine in Nordrichtung und eine in Südrichtung. Der südliche Innenhof beginnt b
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Weitere Angaben unter II.2.4
Ausführungsbeginn: ca. 3. Quartal 2019
Ausführungsende: ca. 4. Quartal 2021
Im Rahmen der Baumaßnahme wird eine neue Feuerwache auf dem Gelände des Frankfurter Flughafen errichtet. Hierfür werden folgende Leistungen benötigt:
— 5 St. LAN-Technikschränke,
— 220 St. Deckeneinbau- und Wandaufbaulautsprecher,
— 70 St. Druckkammerlautsprecher und Tonsäulen,
— 250 St. Ampelblitzleuchten der Ausrufanlage inkl. diverser Stromversorgungen,
— Programmierarbeiten an der Ausrufanlage,
— 4 500 m NHXMH 3 x 1,5,
— 5 000 m Kupferkabel (2 DA bis 4 DA), 500 m Kupferkabel (10 DA bis 100 DA),
— 20 000 m LAN-Installationskabel Kat 7 inkl. 194 LAN- Einzel-/Doppelanschlussdosen,
— 800 m LWL-Kabel (4 bis 48 Fasern).
Dauer: 27 Monate

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Allgemeine Informationen zu den Ziffern III.1.1 bis III.1.3:
Die nach den Ziffern III.1.1 bis III.1.3 geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB (Ziffer III.1.1)), der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2)) und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3)) sind in dem Dokument „Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung", welches unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, aufgeführt.
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Die informatorischen Vergabeunterlagen werden ebenfalls unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt. Änderungen und Ergänzungen bleiben vorbehalten (vgl. VI.3.).
Zur Abgabe der nach den Ziffern III.1.1 bis III.1.3 geforderten Eigenerklärungen sollen die Formblätter, welche im „Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung" enthalten sind, verwendet werden.
1) Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB ist gemäß den Ausführungen des Dokumentes „Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung" zu belegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist gemäß den Ausführungen des Dokumentes „Teillnahmeantrag zur Bekanntmachung" zu belegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist gemäß den Ausführungen des Dokumentes „Teillnahmeantrag zur Bekanntmachung" zu belegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nach den Ausführungen dieser Vergabebekanntmachung und der Anlage zur Bekanntmachung, welches Teil des Dokumentes „Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung" ist, das unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Ziffer III.1.1), die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2) und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3) nachzuweisen.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Bezüglich der geforderten Kautionen und Sicherheiten wird auf die Angebotsaufforderung und die Vergabeunterlagen verwiesen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben:
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder in allen Phasen des Vergabeverfahrens und auch während der Auftragsdurchführung gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Ein Nachweis der Vertretungsbefugnis des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft ist erst auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Zur Abgabe der Eigenerklärungen soll das Formblatt „Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung“ verwendet werden. Das Formblatt ist Bestandteil des Dokumentes „Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung" und wird unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Vergabestelle macht von der Möglichkeit des § 45 SektVO, die Anzahl der geeigneten Bewerber/Bewerbergemeinschaften zu begrenzen, keinen Gebrauch. Alle Bewerber/Bewerbergemeinschaften die nach den Ausführungen dieser Vergabebekanntmachung und des Dokumentes „Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung", welches unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Ziffer III.1.1), die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2) und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3) nachgewiesen haben, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Abteilung ZEB-VM
Internetadresse: www.fraport.de 🌏
Dokumente URL: www.vergabe.rib.de 🌏
URL der Teilnahme: www.vergabe.rib.de 🌏
URL der Dokumente: www.vergabe.rib.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Ablauf des Verfahrens
Es ist beabsichtigt, die Bieter, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren. Die Auftraggeberin behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote nach Prüfung der Eignung ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen.
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Ergänzungen zur Bekanntmachung
Es wird auf alle weiteren Ausführungen des „Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung für Bauleistungen", verwiesen. Das Dokument wird unter www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt.
Die „informatorischen Vergabeunterlagen“ werden ebenfalls elektronisch auf der Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt; siehe Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden können. Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur diejenigen interessierten Unternehmen, die sich form- und fristgerecht beworben haben, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden nebst allen Unterlagen digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt. Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig, um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin in § 8 Abs. 1 Luft SiG konkretisiert werden, zu wahren.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 063-147682 (2019-03-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 405470.37 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-08-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-08-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 163-401382
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 063-147682
ABl. S-Ausgabe: 163
Zusätzliche Informationen
Ablauf des Verfahrens Es ist beabsichtigt, die Bieter, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren. Die Auftraggeberin behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote nach Prüfung der Eignung ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen. Ergänzungen zur Bekanntmachung Es wird auf alle weiteren Ausführungen des „Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung für Bauleistungen“, verwiesen. Das Dokument wird unter www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt. Die „informatorischen Vergabeunterlagen“ werden ebenfalls elektronisch auf der Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt; siehe Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden können. Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur diejenigen interessierten Unternehmen, die sich form- und fristgerecht beworben haben, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden nebst allen Unterlagen digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt. Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig, um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin in § 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— 5 Stck. LAN-Technikschränke,
— 220 Stck. Deckeneinbau- und Wandaufbaulautsprecher,
— 70 Stck. Druckkammerlautsprecher und Tonsäulen,
— 250 Stck. Ampelblitzleuchten der Ausrufanlage inkl. diverser Stromversorgungen,
— 4 500 m NHXMH 3x1,5,
— 20 000 m LAN-Installationskabel Kat 7 inkl. 194 LAN- Einzel- / Doppelanschlussdosen

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-08-19 📅
Name: SysKom GmbH
Postanschrift: Curiestraße 7
Postort: Chemnitz
Postleitzahl: 09117
Land: Deutschland 🇩🇪
Chemnitz, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 405470.37 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Referenz
Zusätzliche Informationen
Es ist beabsichtigt, die Bieter, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren
Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren. Die Auftraggeberin behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf
Grundlage der ersten verbindlichen Angebote nach Prüfung der Eignung ohne weitere
Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen.
Es wird auf alle weiteren Ausführungen des „Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung für
Bauleistungen“, verwiesen. Das Dokument wird unter www.vergabe.rib.de elektronisch zur
Verfügung gestellt.
Die „informatorischen Vergabeunterlagen“ werden ebenfalls elektronisch auf der Plattform
www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt; siehe Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die
Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden können. Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur diejenigen interessierten Unternehmen, die sich form- und fristgerecht beworben haben, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden nebst allen Unterlagen digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt. Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig, um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin in § 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der
Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 163-401382 (2019-08-22)