Die Maßnahme umfasst den Neubau der B 252 als westliche Ortsumfahrung der Gemeinden Münchhausen (Kerngemeinde), Münchhausen OT Simtshausen, Wetter OT Todenhausen, Wetter (Kernstadt), Wetter OT Niederwetter, sowie den Neubau der B 62 als südliche Ortsumfahrung der Gemeinde Lahntal OT Göttingen von ca. Bau-km 0 + 097,972 bis ca. Bau-km 17 + 525,291. Die Realisierung der Gesamtmaßnahme ist durch Unterteilung in mehrere Bauabschnitte vorgesehen. Prioritär wurde, aufgrund des mit dem BMVI abgestimmten 1. BA, dieser aus der Gesamtmaßnahme vorgezogen. Der 1. BA befindet sich z. Zt. im Bau und wird Ende 2019 ab dem Bau-km 9 + 425 für den Verkehr freigegeben und nördlich von Wetter über die L 3091 an die B 252 alt sowie südlich an die B 62 bei Goßfelden angeschlossen. Die verbleibenden Streckenabschnitte werden in einem zweiten Bauabschnitt (2. BA) erstellt. Dieser gliedert sich in Teile Nord und Süd.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-12-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-11-14.
Auftragsbekanntmachung (2019-11-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: VG-0459-2019-0043
Kurze Beschreibung:
Die Maßnahme umfasst den Neubau der B 252 als westliche Ortsumfahrung der Gemeinden Münchhausen (Kerngemeinde), Münchhausen OT Simtshausen, Wetter OT Todenhausen, Wetter (Kernstadt), Wetter OT Niederwetter, sowie den Neubau der B 62 als südliche Ortsumfahrung der Gemeinde Lahntal OT Göttingen von ca. Bau-km 0 + 097,972 bis ca. Bau-km 17 + 525,291.
Die Realisierung der Gesamtmaßnahme ist durch Unterteilung in mehrere Bauabschnitte vorgesehen.
Prioritär wurde, aufgrund des mit dem BMVI abgestimmten 1. BA, dieser aus der Gesamtmaßnahme vorgezogen. Der 1. BA befindet sich z. Zt. im Bau und wird Ende 2019 ab dem Bau-km 9 + 425 für den Verkehr freigegeben und nördlich von Wetter über die L 3091 an die B 252 alt sowie südlich an die B 62 bei Goßfelden angeschlossen.
Die verbleibenden Streckenabschnitte werden in einem zweiten Bauabschnitt (2. BA) erstellt. Dieser gliedert sich in Teile Nord und Süd.
Die Maßnahme umfasst den Neubau der B 252 als westliche Ortsumfahrung der Gemeinden Münchhausen (Kerngemeinde), Münchhausen OT Simtshausen, Wetter OT Todenhausen, Wetter (Kernstadt), Wetter OT Niederwetter, sowie den Neubau der B 62 als südliche Ortsumfahrung der Gemeinde Lahntal OT Göttingen von ca. Bau-km 0 + 097,972 bis ca. Bau-km 17 + 525,291.
Die Realisierung der Gesamtmaßnahme ist durch Unterteilung in mehrere Bauabschnitte vorgesehen.
Prioritär wurde, aufgrund des mit dem BMVI abgestimmten 1. BA, dieser aus der Gesamtmaßnahme vorgezogen. Der 1. BA befindet sich z. Zt. im Bau und wird Ende 2019 ab dem Bau-km 9 + 425 für den Verkehr freigegeben und nördlich von Wetter über die L 3091 an die B 252 alt sowie südlich an die B 62 bei Goßfelden angeschlossen.
Die verbleibenden Streckenabschnitte werden in einem zweiten Bauabschnitt (2. BA) erstellt. Dieser gliedert sich in Teile Nord und Süd.
Die Maßnahme umfasst den Neubau der B 252 als westliche Ortsumfahrung der Gemeinden Münchhausen (Kerngemeinde), Münchhausen OT Simtshausen, Wetter OT Todenhausen, Wetter (Kernstadt), Wetter OT Niederwetter, sowie den Neubau der B 62 als südliche Ortsumfahrung der Gemeinde Lahntal OT Göttingen von ca. Bau-km 0 + 097,972 bis ca. Bau-km 17 + 525,291.
Die Maßnahme umfasst den Neubau der B 252 als westliche Ortsumfahrung der Gemeinden Münchhausen (Kerngemeinde), Münchhausen OT Simtshausen, Wetter OT Todenhausen, Wetter (Kernstadt), Wetter OT Niederwetter, sowie den Neubau der B 62 als südliche Ortsumfahrung der Gemeinde Lahntal OT Göttingen von ca. Bau-km 0 + 097,972 bis ca. Bau-km 17 + 525,291.
Die Realisierung der Gesamtmaßnahme ist durch Unterteilung in mehrere Bauabschnitte vorgesehen.
Prioritär wurde, aufgrund des mit dem BMVI abgestimmten 1. BA, dieser aus der Gesamtmaßnahme vorgezogen. Der 1. BA befindet sich z. Zt. im Bau und wird Ende 2019 ab dem Bau-km 9 + 425 für den Verkehr freigegeben und nördlich von Wetter über die L 3091 an die B 252 alt sowie südlich an die B 62 bei Goßfelden angeschlossen.
Prioritär wurde, aufgrund des mit dem BMVI abgestimmten 1. BA, dieser aus der Gesamtmaßnahme vorgezogen. Der 1. BA befindet sich z. Zt. im Bau und wird Ende 2019 ab dem Bau-km 9 + 425 für den Verkehr freigegeben und nördlich von Wetter über die L 3091 an die B 252 alt sowie südlich an die B 62 bei Goßfelden angeschlossen.
Die verbleibenden Streckenabschnitte werden in einem zweiten Bauabschnitt (2. BA) erstellt. Dieser gliedert sich in Teile Nord und Süd.
Für das unter Pkt. II.1.4) dieser Bekanntmachung genannte Vorhaben sind im Wesentlichen folgende Leistungen zu erbringen:
— Beginn der Ausführung: spätestens 6 Werktage nach Zuschlagserteilung,
— späteste Zuschlagserteilung: KW 09/2020,
— geplante Bauausführung: KW 10/2020 bis spät. KW 31/2021,
— weitere Zwischentermine ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Dauer: 73 Monate
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist,
Rechtskräftig verurteilt worden ist. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen:
a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland);
b) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte);
c) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden;
d) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden;
e) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des internationalen Strafgerichtshofes;
e) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des internationalen Strafgerichtshofes;
f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr);
g) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
g) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1,2,3,4,5,6,7,8,9 und10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB].
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1,2,3,4,5,6,7,8,9 und10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB].
Erklärung:
a) Ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet (§ 124 Abs. 2 GWB);
a) Ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet (§ 124 Abs. 2 GWB);
b) Ob sie aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden sind, die ihre berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen,(§ 124 Abs. 3 GWB);
c) Ob nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden (§ 124 Abs. 3 GWB);
d) Ob die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde (§ 123 Abs. 4 GWB).
Bei einem Einsatz von Unterauftragnehmer sind die Erklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e. V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei einem Einsatz von Unterauftragnehmer sind die Erklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e. V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vorlage eines entsprechenden Berufshaftpflichtversicherungsnachweises
Folgender Versicherungsschutz wird gefordert:
— 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und
— 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden).
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr beträgt. Als Beleg hierfür ist eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) den Angebotsunterlagen beizufügen. Bei Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherungsdeckungssumme ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz auf die geforderten Deckungssummen erhöht wird. Im Rahmen einer Bietergemeinschaft ist dies für jedes Unternehmen getrennt zu erbringen. Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr beträgt. Als Beleg hierfür ist eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) den Angebotsunterlagen beizufügen. Bei Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherungsdeckungssumme ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz auf die geforderten Deckungssummen erhöht wird. Im Rahmen einer Bietergemeinschaft ist dies für jedes Unternehmen getrennt zu erbringen. Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter
Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen [§ 45 Abs. 2 VgV] Alle Angaben und die dazugehörigen Unterlagen sind mit dem Angebotsunterlagen vorzulegen. Bei einem Einsatz von Unterauftragnehmer sind die Erklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e. V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen [§ 45 Abs. 2 VgV] Alle Angaben und die dazugehörigen Unterlagen sind mit dem Angebotsunterlagen vorzulegen. Bei einem Einsatz von Unterauftragnehmer sind die Erklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e. V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mindeststandards:
Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß Punkt III.1.2) wird als Mindeststandard gefordert.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zur Beurteilung der Eignung sind folgende Angaben zu machen bzw. Unterlagen vorzulegen.
— § 46 (3) 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Benennung der für die Projektbearbeitung vorgesehenen verantwortlichen Person/Personen.
—— Nachweis der Präqualifikation in der Kategorie „Bauüberwacher Bahn – Elektrotechnik (50 Hz-Anlagen)“,
Funktion: Bauüberwacher Bahn – Telekommunikation:
—— Nachweis der Präqualifikation in der Kategorie „Bauüberwacher Bahn – Telekommunikation“,
— § 46 (3) 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten 8 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Die folgenden Anforderungen/Aufgabenstellungen/Leistungen müssen für den Aufgabenbereich „Bau einer Schienenverkehrsanlage ≥ 7,5 Mio. Baukosten“ im Rahmen der Referenzprojekte vom Bieter gleichzeitig mindestens 1-mal erbracht worden sein:
— Technische Ausrüstung Lph. 8,
— Objektplanung Verkehrsanlage Lph. 8,
— Verkehrsanlage im Baufeld vorhanden,
— Überführungsbauwerke im Baufeld vorhanden,
— § 46 (3) Nr. 8 VgV: Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren.
Der Bewerber hat zum Nachweis der Eigung (§ 46 (3) 2 VgV und § 46 (3) 1 VgV) Referenzprojekte zu benennen; diese Referenzprojekte müssen gemäß der Eigenerklärung zur Eignung bestimmten Mindestanforderungen hinsichtlich Leistungsumfang und Projektbeschaffenheit entsprechen. Die Referenzprojekte sind für den Nachweis der Eignung nach § 46 (3) 1 VgV durch ausgestellte und unterschriebene Bescheinigungen des jeweils zuständigen Auftraggebers zu belegen, die Vorlage einer Kopie ist ausreichend. Die Unterlagen sind zusammen mit den Angebotsunterlagen schriftlich vorzulegen. Sofern die vorbenannten Leistungen gemäß § 46 (3) 2 VgV und § 46 (3) 1 VgV von Unterauftragnehmern erbracht werden, so sind in den Angebotsunterlagen an den entsprechenden Stellen die Nachweise und Angaben der für die Leistungserbringung vorgesehenen Unterauftragnehmer vorzulegen.
Der Bewerber hat zum Nachweis der Eigung (§ 46 (3) 2 VgV und § 46 (3) 1 VgV) Referenzprojekte zu benennen; diese Referenzprojekte müssen gemäß der Eigenerklärung zur Eignung bestimmten Mindestanforderungen hinsichtlich Leistungsumfang und Projektbeschaffenheit entsprechen. Die Referenzprojekte sind für den Nachweis der Eignung nach § 46 (3) 1 VgV durch ausgestellte und unterschriebene Bescheinigungen des jeweils zuständigen Auftraggebers zu belegen, die Vorlage einer Kopie ist ausreichend. Die Unterlagen sind zusammen mit den Angebotsunterlagen schriftlich vorzulegen. Sofern die vorbenannten Leistungen gemäß § 46 (3) 2 VgV und § 46 (3) 1 VgV von Unterauftragnehmern erbracht werden, so sind in den Angebotsunterlagen an den entsprechenden Stellen die Nachweise und Angaben der für die Leistungserbringung vorgesehenen Unterauftragnehmer vorzulegen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e. V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e. V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei Einsatz von anderen Unternehmern (Unterauftragnehmer) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e. V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf. ergänzt du
Bei Einsatz von anderen Unternehmern (Unterauftragnehmer) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e. V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf. ergänzt du
Mindeststandards:
Mindeststandard zu technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Mindeststandard zu § 46 (3) 1 VgV:
Die folgenden Anforderungen/Aufgabenstellungen/Leistungen müssen für den Aufgabenbereich Bau einer Verkehrsanlage ≥ 7,5 Mio. Baukosten im Rahmen der Referenzprojekte vom Bieter gleichzeitig mindestens 1-mal in den letzten 5 Jahren erbracht worden sein:
Die folgenden Anforderungen/Aufgabenstellungen/Leistungen müssen für den Aufgabenbereich Bau einer Verkehrsanlage ≥ 7,5 Mio. Baukosten im Rahmen der Referenzprojekte vom Bieter gleichzeitig mindestens 1-mal in den letzten 5 Jahren erbracht worden sein:
— technische Ausrüstung Lph. 8,
— Objektplanung Verkehrsanlage Lph. 8,
— Verkehrsanlage im Baufeld vorhanden,
— Überführungsbauwerke im Baufeld vorhanden,
— § 46 (3) 2 VgV: Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die nachfolgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:
—— Nachweis der Präqualifikation in der Kategorie „Bauüberwacher Bahn – Elektrotechnik (50 Hz-Anlagen)“,
Funktion: Bauüberwacher Bahn – Telekommunikation:
—— Nachweis der Präqualifikation in der Kategorie „Bauüberwacher Bahn – Telekommunikation“,
Funktion: Schweißfachingenieur:
—— abgeschlossenes Studium im Bauingenieurwesen,
—— Berufserfahrung des vorgesehenen Mitarbeiters ≥ 8 Jahre,
—— Nachweis als Schweißfachingenieur gemäß ZTV-Ing Teil 4.
Funktion: Korrosionsschutzinspektor:
—— Korrosionsschutzinspektor gemäß ZTV-Ing Teil 4.
Die Referenzprojekte müssen jeweils bestimmten Mindestanforderungen gemäß dem Vordruck „Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck zum Nachweis der Eignung gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV und § 46 (3) Nr. 2 VgV)“ genügen.
Der Bewerber ist weiterhin nur dann geeignet, wenn die vorgenannten Mindeststandards zu § 46 (3) 2 VgV und zu § 46 (3) 1 VgV gleichzeitig erfüllt sind.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Vertragsstrafenregelung für:
— Tariftreue.
Der Bewerber sowie die Unterauftragnehmer und Verleihunternehmen haben sich mit dem Teilnahmeantrag zur Einhaltung der Tariftreue und Mindestentgelt zu erklären.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-02-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-12-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:30
Zusätzliche Informationen: Entfällt
Unterlagen, die im Original nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind (z. B. Referenzbescheinigungen, Nachweis der Berufshaftpflicht), sind in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen; es ist mit den Angebotsunterlagen immer eine Kopie des Originaldokumentes gemeinsam mit der beglaubigten Übersetzung einzureichen
Unterlagen, die im Original nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind (z. B. Referenzbescheinigungen, Nachweis der Berufshaftpflicht), sind in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen; es ist mit den Angebotsunterlagen immer eine Kopie des Originaldokumentes gemeinsam mit der beglaubigten Übersetzung einzureichen
Derjenige Bewerber/Bieter, der den Zuschlag für die ausgeschriebenen Leistungen erhält, wird für die noch zu vergebenden Prüfingenieurleistungen vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Gleiches gilt für Personen, die in einem Beschäftigungsverhältnis mit diesem Bewerber/Bieter stehen.
Derjenige Bewerber/Bieter, der den Zuschlag für die ausgeschriebenen Leistungen erhält, wird für die noch zu vergebenden Prüfingenieurleistungen vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Gleiches gilt für Personen, die in einem Beschäftigungsverhältnis mit diesem Bewerber/Bieter stehen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement
Postanschrift: Wilhelmstraße 10
Postort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65185
Telefon: +49 611366-0📞
E-Mail: post@mobil.hessen.de📧
Fax: +49 611366-3435 📠
Quelle: OJS 2019/S 222-544680 (2019-11-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Maßnahme umfasst den Neubau der B 252 als westliche Ortsumfahrung der Gemeinden Münchhausen (Kerngemeinde), Münchhausen OT Simtshausen, Wetter OT Todenhausen, Wetter (Kernstadt), Wetter OT Niederwetter, sowie den Neubau der B 62 als südliche Ortsumfahrung der Gemeinde Lahntal OT Göttingen von ca. Bau-km 0+097,972 bis ca. Bau-km 17+525,291.
Die Realisierung der Gesamtmaßnahme ist durch Unterteilung in mehrere Bauabschnitte vorgesehen.
Prioritär wurde, aufgrund des mit dem BMVI abgestimmten 1. BA, dieser aus der Gesamtmaßnahme vorgezogen. Der 1. BA befindet sich z. Zt. im Bau und wird Ende 2019 ab dem Bau-km 9+425 für den Ver-kehr freigegeben und nördlich von Wetter über die L 3091 an die B 252 alt sowie südlich an die B 62 bei Goßfelden angeschlossen.
Die verbleibenden Streckenabschnitte werden in einem zweiten Bauabschnitt (2. BA) erstellt. Dieser gliedert sich in Teile Nord und Süd.
Die Maßnahme umfasst den Neubau der B 252 als westliche Ortsumfahrung der Gemeinden Münchhausen (Kerngemeinde), Münchhausen OT Simtshausen, Wetter OT Todenhausen, Wetter (Kernstadt), Wetter OT Niederwetter, sowie den Neubau der B 62 als südliche Ortsumfahrung der Gemeinde Lahntal OT Göttingen von ca. Bau-km 0+097,972 bis ca. Bau-km 17+525,291.
Die Realisierung der Gesamtmaßnahme ist durch Unterteilung in mehrere Bauabschnitte vorgesehen.
Prioritär wurde, aufgrund des mit dem BMVI abgestimmten 1. BA, dieser aus der Gesamtmaßnahme vorgezogen. Der 1. BA befindet sich z. Zt. im Bau und wird Ende 2019 ab dem Bau-km 9+425 für den Ver-kehr freigegeben und nördlich von Wetter über die L 3091 an die B 252 alt sowie südlich an die B 62 bei Goßfelden angeschlossen.
Die verbleibenden Streckenabschnitte werden in einem zweiten Bauabschnitt (2. BA) erstellt. Dieser gliedert sich in Teile Nord und Süd.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Maßnahme umfasst den Neubau der B 252 als westliche Ortsumfahrung der Gemeinden Münchhausen (Kerngemeinde), Münchhausen OT Simtshausen, Wetter OT Todenhausen, Wetter (Kernstadt), Wetter OT Niederwetter, sowie den Neubau der B 62 als südliche Ortsumfahrung der Gemeinde Lahntal OT Göttingen von ca. Bau-km 0+097,972 bis ca. Bau-km 17+525,291.
Die Maßnahme umfasst den Neubau der B 252 als westliche Ortsumfahrung der Gemeinden Münchhausen (Kerngemeinde), Münchhausen OT Simtshausen, Wetter OT Todenhausen, Wetter (Kernstadt), Wetter OT Niederwetter, sowie den Neubau der B 62 als südliche Ortsumfahrung der Gemeinde Lahntal OT Göttingen von ca. Bau-km 0+097,972 bis ca. Bau-km 17+525,291.
Prioritär wurde, aufgrund des mit dem BMVI abgestimmten 1. BA, dieser aus der Gesamtmaßnahme vorgezogen. Der 1. BA befindet sich z. Zt. im Bau und wird Ende 2019 ab dem Bau-km 9+425 für den Ver-kehr freigegeben und nördlich von Wetter über die L 3091 an die B 252 alt sowie südlich an die B 62 bei Goßfelden angeschlossen.
Prioritär wurde, aufgrund des mit dem BMVI abgestimmten 1. BA, dieser aus der Gesamtmaßnahme vorgezogen. Der 1. BA befindet sich z. Zt. im Bau und wird Ende 2019 ab dem Bau-km 9+425 für den Ver-kehr freigegeben und nördlich von Wetter über die L 3091 an die B 252 alt sowie südlich an die B 62 bei Goßfelden angeschlossen.