Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
— zu § 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten 5 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss mindestens ein wertbares Referenzprojekt der Objektplanung Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI Leistungsphase 2 bis 4 von Straßenbauprojekten mit:
— Baukosten ≥ 5 Mio. EUR,
— mindestens LS II, EKL II,
— Ingenieurbauwerken (Brücken) im Streckenabschnitt,
— mindestens 3 km Länge und
— und einem Straßen aus oder -neubau parallel oder quer zu einer Bahnstrecke (z. B. DBAG) nachweisen.
Für die Referenz ist eine schriftliche Bestätigung des AG als Anlage beizufügen.
Hinweis: Referenzprojekte können bei einer Bewerbergemeinschaft auch von einem einzelnen Mitglied nachgewiesen werden.
Wird dieser Mindeststandard nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss der Bewerbung wegen fehlender Eignung.
Falls ein in einem Referenzprojekt nicht alle geforderten Mindeststandards erbracht wurden, ist durch die Angabe eines zweiten Referenzprojektes, in dem die restlichen Mindeststandards erfüllt werden, die fachliche Eignung nachgewiesen. Beide Referenzprojekte gehen in die weitere Wertung ein und gelten zusammen als 1 Referenzprojekt.
— Nachweis gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV: Beschäftigte im Bereich der vergleichbaren Dienstleistungen:
mind. 5 Ingenieure (oder vergleichbare Berufsqualifikation) im Bereich der vergleichbaren Dienstleistungen (Objektplanung Verkehrsanlagen),
— Nachweis gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV: Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Der Bewerber hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass Unterauftragnehmer geeignet sind.
z. B. Unterauftragnehmer für Schallschutz, Visualisierung:
Erklärungen gemäß § 123 (1) Nr. 1 bis 10 und § 123 (4) Nr. 1 sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB sind im Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung“ soweit keine EEE abgegeben wird, abzugeben. Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 3 Monate, beizubringen.
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 0,25 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 0,25 Mio. EUR gegeben ist. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt.
Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: Der Unterauftragnehmer hat mindestens einen Gesamtumsatz von 25 000 EUR/Jahr (netto) erzielt.
Ausführung von Leistungen in den letzten 5 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Nachunternehmer muss mindestens 3 vergleichbare Referenzprojekt für Schallschutz/Visualisierung nachweisen:
— Nachweis gemäß § 46 (3) Nr. 6 VgV (personenbezogene Eignung):
– für die benannte Person (Projektleiter) muss mindestens ein wertbares Referenzprojekt der Objektplanung Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI Leistungsphase 2 bis 4 von Straßenbauprojekten in den letzten 5 Jahren mit:
— Baukosten ≥ 5 Mio. EUR,
— mindestens LS II, EKL II,
— Ingenieurbauwerken (Brücken) im Streckenabschnitt,
— mindestens 3 km Länge nachgewiesen werden.
Bewertung analog zu § 46 (3) Nr. 1 VgV. Bei Angabe eines zweiten Referenzprojektes eines zweiten Projektleiters ist der Einsatz beider Projektleiter zwingend für das Projekt sicherzustellen, da sonst ein Ausschluss erfolgt.