Beschreibung der Beschaffung
Die WIRO – Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH beabsichtigt die verkehrs- und medientechnische Erschließung des B-Planes „Wohngebiet Kiefernweg“, der an der südwestlichen Stadtgrenze der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Mecklenburg-Vorpommern, liegt.
Der räumliche Geltungsbereich des Plans erstreckt sich über eine Fläche von ca. 31 ha.
Der Aufstellungsbeschluss durch die Rostocker Bürgerschaft erfolgte am 5.4.2017, die öffentliche Bekanntmachung hierzu am 24.5.2017. Der Auslegungsbeschluss erfolgte am 8.11.2017 durch die Bürgerschaft und die dazugehörige öffentliche Bekanntmachung im städtischen Anzeiger am 29.11.2017. Die Rechtskraft des Bebauungsplanes wird im IV. Quartal 2019 erwartet.
In Übereinstimmung mit übergeordneten Planungen sowie dem Flächennutzungsplan ist der Standort als Wohnbaufläche zu entwickeln, es sind überwiegend Einzelhäuser sowie in Teilbereichen Doppel- oder Reihenhäuser vorgesehen.
Das Plangebiet wurde überwiegend als landwirtschaftliche Fläche genutzt, es ist von Entwässerungsgräben bzw. landwirtschaftlichen Vorflutern durchzogen.
Nördlich der ackerbaulichen Nutzung zur Satower Straße hin orientiert befindet sich eine Kleingartenanlage. Einzelne Kleingartenparzellen, welche sich im östlichen Bereich der geplanten Erschließungsstraße befinden, sind Inhalt des Geltungsbereiches, bereits gekündigt und abgerissen.
Im südlichen Plangebiet liegt die Siedlung Biestow Ausbau, welche planerisch zu berücksichtigen und in das Gesamtkonzept der Erschließung zu integrieren ist. Die verkehrs- und medientechnische Erweiterung und Sanierung dieses Bereiches (Siedlung Biestow Ausbau) ist Bestandteil der Gesamterschließung.
Die Erschließung des neuen Wohnbaustandortes erfolgt verkehrs- wie auch medientechnisch von der Satower Straße aus. Die Fertigstellung der Gesamtmaßnahme ist für 2021/2022 geplant.
Die zukünftige Verkehrsanbindung ist ausschließlich von der Satower Straße aus möglich.
Die Medienerschließung folgt der Verkehrsanbindung von der Satower Straße aus, hier werden teilweise im Rahmen vorbereitender bzw. parallel vorgesehener Maßnahmen die Voraussetzungen für die Primärversorgung bzw. -entsorgung des Gebietes geschaffen.
Topographisch bedingt steht eine leistungsfähige Niederschlagsentwässerung als rohrgebundenes System der Nordwasser GmbH nicht zur Verfügung, auch die angrenzenden Vorfluter bzw. Gewässer 2. Ordnung können die zusätzlich anfallenden Niederschlagsmengen der künftig versiegelten Flächen nicht aufnehmen.
Aus diesem Grunde sind entsprechende Retentionsräume im B-Plan berücksichtigt, die Rückhalte- und Grünraum gleichermaßen darstellen.
Erbrachte Vorleistungen:
— Wastra-Plan Ingenieurgesellschaft mbH (Oll-Päsel-Weg 1, 18069 Rostock) Erschließungskonzept 08/2015;
— Wastra Plan Voruntersuchung Verkehrserschließung 10/2018.
Das vorgenannte Büro ist nicht von der Teilnahme am Verfahren ausgeschlossen.
Die genannten Unterlagen und Dokumente werden durch den AG zur weiteren Bearbeitung zur Verfügung gestellt.
Geschätzter Gesamtwert Tiefbau ohne MwSt.: 11 158 000 EUR Erstmalige Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlagen gemäß § 127 (2) BauGB sowie der Anlagen der Wasserver- und Abwasserentsorgung. Es sind Ingenieurleistungen verschiedener Objekt- und Fachplanungen aus dem Geltungsbereich der HOAI sowie Besondere Leistungen zu erbringen.
Die Leistungen gemäß HOAI erstrecken sich auf die Leistungsphasen 1-8 (entsprechend Teilleistungstabellen) der Leistungsbilder:
1. Freianlagen (§ 38 ff. HOAI),
2. Ingenieurbauwerke (§ 41 ff. HOAI),
3. Verkehrsanlagen (§ 45 ff. HOAI) und 4. Technische Ausrüstung (§ 53 ff. HOAI).