Die WIRO – Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH beabsichtigt die verkehrs- und medientechnische Erschließung des B-Planes „Wohngebiet Kiefernweg“, der an der südwestlichen Stadtgrenze der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Mecklenburg-Vorpommern, liegt. Der räumliche Geltungsbereich des Plans erstreckt sich über eine Fläche von ca. 31 ha. In Übereinstimmung mit übergeordneten Planungen sowie dem Flächennutzungsplan ist der Standort als Wohnbaufläche zu entwickeln, es sind überwiegend Einzelhäuser sowie in Teilbereichen Doppel- oder Reihenhäuser vorgesehen. Die Erschließung des neuen Wohnbaustandortes erfolgt verkehrs- wie auch medientechnisch von der Satower Straße aus.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-08-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
Kurze Beschreibung:
Die WIRO – Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH beabsichtigt die verkehrs- und medientechnische Erschließung des B-Planes „Wohngebiet Kiefernweg“, der an der südwestlichen Stadtgrenze der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Mecklenburg-Vorpommern, liegt.
Der räumliche Geltungsbereich des Plans erstreckt sich über eine Fläche von ca. 31 ha.
In Übereinstimmung mit übergeordneten Planungen sowie dem Flächennutzungsplan ist der Standort als Wohnbaufläche zu entwickeln, es sind überwiegend Einzelhäuser sowie in Teilbereichen Doppel- oder Reihenhäuser vorgesehen.
Die Erschließung des neuen Wohnbaustandortes erfolgt verkehrs- wie auch medientechnisch von der Satower Straße aus.
Die WIRO – Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH beabsichtigt die verkehrs- und medientechnische Erschließung des B-Planes „Wohngebiet Kiefernweg“, der an der südwestlichen Stadtgrenze der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Mecklenburg-Vorpommern, liegt.
Der räumliche Geltungsbereich des Plans erstreckt sich über eine Fläche von ca. 31 ha.
In Übereinstimmung mit übergeordneten Planungen sowie dem Flächennutzungsplan ist der Standort als Wohnbaufläche zu entwickeln, es sind überwiegend Einzelhäuser sowie in Teilbereichen Doppel- oder Reihenhäuser vorgesehen.
Die Erschließung des neuen Wohnbaustandortes erfolgt verkehrs- wie auch medientechnisch von der Satower Straße aus.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Mecklenburg-Vorpommern
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die WIRO – Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH beabsichtigt die verkehrs- und medientechnische Erschließung des B-Planes „Wohngebiet Kiefernweg“, der an der südwestlichen Stadtgrenze der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Mecklenburg-Vorpommern, liegt.
Die WIRO – Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH beabsichtigt die verkehrs- und medientechnische Erschließung des B-Planes „Wohngebiet Kiefernweg“, der an der südwestlichen Stadtgrenze der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Mecklenburg-Vorpommern, liegt.
Der räumliche Geltungsbereich des Plans erstreckt sich über eine Fläche von ca. 31 ha.
In Übereinstimmung mit übergeordneten Planungen sowie dem Flächennutzungsplan ist der Standort als Wohnbaufläche zu entwickeln, es sind überwiegend Einzelhäuser sowie in Teilbereichen Doppel- oder Reihenhäuser vorgesehen.
Die Erschließung des neuen Wohnbaustandortes erfolgt verkehrs- wie auch medientechnisch von der Satower Straße aus.
Der Aufstellungsbeschluss durch die Rostocker Bürgerschaft erfolgte am 5.4.2017, die öffentliche Bekanntmachung hierzu am 24.5.2017. Der Auslegungsbeschluss erfolgte am 8.11.2017 durch die Bürgerschaft und die dazugehörige öffentliche Bekanntmachung im städtischen Anzeiger am 29.11.2017. Die Rechtskraft des Bebauungsplanes wird im IV. Quartal 2019 erwartet.
Der Aufstellungsbeschluss durch die Rostocker Bürgerschaft erfolgte am 5.4.2017, die öffentliche Bekanntmachung hierzu am 24.5.2017. Der Auslegungsbeschluss erfolgte am 8.11.2017 durch die Bürgerschaft und die dazugehörige öffentliche Bekanntmachung im städtischen Anzeiger am 29.11.2017. Die Rechtskraft des Bebauungsplanes wird im IV. Quartal 2019 erwartet.
Das Plangebiet wurde überwiegend als landwirtschaftliche Fläche genutzt, es ist von Entwässerungsgräben bzw. landwirtschaftlichen Vorflutern durchzogen.
Nördlich der ackerbaulichen Nutzung zur Satower Straße hin orientiert befindet sich eine Kleingartenanlage. Einzelne Kleingartenparzellen, welche sich im östlichen bereich der geplanten Erschließungsstraße befinden, sind Inhalt des Geltungsbereiches, bereits gekündigt und abgerissen.
Nördlich der ackerbaulichen Nutzung zur Satower Straße hin orientiert befindet sich eine Kleingartenanlage. Einzelne Kleingartenparzellen, welche sich im östlichen bereich der geplanten Erschließungsstraße befinden, sind Inhalt des Geltungsbereiches, bereits gekündigt und abgerissen.
Im südlichen Plangebiet liegt die Siedlung Biestow Ausbau, welche planerisch zu berücksichtigen und in das Gesamtkonzept der Erschließung zu integrieren ist. Die verkehrs- und medientechnische Erweiterung und Sanierung dieses Bereiches (Siedlung Biestow Ausbau) ist Bestandteil der Gesamterschließung.
Im südlichen Plangebiet liegt die Siedlung Biestow Ausbau, welche planerisch zu berücksichtigen und in das Gesamtkonzept der Erschließung zu integrieren ist. Die verkehrs- und medientechnische Erweiterung und Sanierung dieses Bereiches (Siedlung Biestow Ausbau) ist Bestandteil der Gesamterschließung.
Die Erschließung des neuen Wohnbaustandortes erfolgt verkehrs- wie auch medientechnisch von der Satower Straße aus. Die Fertigstellung der Gesamtmaßnahme ist für 2021/2022 geplant.
Die zukünftige Verkehrsanbindung ist ausschließlich von der Satower Straße aus möglich.
Die Medienerschließung folgt der Verkehrsanbindung von der Satower Straße aus, hier werden teilweise im Rahmen vorbereitender bzw. parallel vorgesehener Maßnahmen die Voraussetzungen für die Primärversorgung bzw. -entsorgung des Gebietes geschaffen.
Topographisch bedingt steht eine leistungsfähige Niederschlagsentwässerung als rohrgebundenes System der Nordwasser GmbH nicht zur Verfügung, auch die angrenzenden Vorfluter bzw. Gewässer 2. Ordnung können die zusätzlich anfallenden Niederschlagsmengen der künftig versiegelten Flächen nicht aufnehmen.
Topographisch bedingt steht eine leistungsfähige Niederschlagsentwässerung als rohrgebundenes System der Nordwasser GmbH nicht zur Verfügung, auch die angrenzenden Vorfluter bzw. Gewässer 2. Ordnung können die zusätzlich anfallenden Niederschlagsmengen der künftig versiegelten Flächen nicht aufnehmen.
Aus diesem Grunde sind entsprechende Retentionsräume im B-Plan berücksichtigt, die Rückhalte- und Grünraum gleichermaßen darstellen.
— WASTRA Plan Voruntersuchung Verkehrserschließung 10/2018.
Das vorgenannte Büro ist nicht von der Teilnahme am Verfahren ausgeschlossen.
Die genannten Unterlagen und Dokumente werden durch den AG zur weiteren Bearbeitung zur Verfügung gestellt.
Geschätzter Gesamtwert Tiefbau ohne MwSt.: 11 158 000 EUR Erstmalige Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlagen gemäß § 127 (2) BauGB sowie der Anlagen der Wasserver- und Abwasserentsorgung. Es sind Ingenieurleistungen verschiedener Objekt- und Fachplanungen aus dem Geltungsbereich der HOAI sowie Besondere Leistungen zu erbringen.
Geschätzter Gesamtwert Tiefbau ohne MwSt.: 11 158 000 EUR Erstmalige Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlagen gemäß § 127 (2) BauGB sowie der Anlagen der Wasserver- und Abwasserentsorgung. Es sind Ingenieurleistungen verschiedener Objekt- und Fachplanungen aus dem Geltungsbereich der HOAI sowie Besondere Leistungen zu erbringen.
Die Leistungen gemäß HOAI erstrecken sich auf die Leistungsphasen 1-8 (entsprechend Teilleistungstabellen) der Leistungsbilder:
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rostock
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Abgabe einer Einheitlichen Europäischen Erklärung (EEE) wird mit den nachfolgend spezifizierten Erklärungsinhalten akzeptiert. Die Vergabestelle behält sich vor, die jeweils geforderten bzw. von den Eigenerklärungen erfassten Unterlagen und Nachweise jederzeit nachzufordern.
Die Abgabe einer Einheitlichen Europäischen Erklärung (EEE) wird mit den nachfolgend spezifizierten Erklärungsinhalten akzeptiert. Die Vergabestelle behält sich vor, die jeweils geforderten bzw. von den Eigenerklärungen erfassten Unterlagen und Nachweise jederzeit nachzufordern.
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen und Erklärungen elektronisch abzugeben:
— ausgefüllter Bewerberbogen,
— Anlage 1A: Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen,
— Anlage 1B: Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen/zur Zusammenarbeit,
— Anlage 1C: Bietererklärung – Ergänzung des Angebotsschreibens (VgG M-V),
— Anlage 1D: Eigenerklärung über die geleisteten Steuerzahlungen und Sozialabgaben (die Nachweise in Kopie werden mit dem Honorarangebot abgefordert),
— Anlage 1E: Bevollmächtigung des Vertreters bei Bietergemeinschaften,
— Anlage 1F: Angaben zu Auftragsteilen in einer Bietergemeinschaft,
— Anlage 1G: Erklärung über eine gesonderte Versicherung für Bietergemeinschaften,
— Anlage 1H: Erklärung über die Leistungsbereitstellung bei Unterauftragsnehmern,
— Anlage 2A: Bescheinigung über eine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung mit den unter III.1.2) genannten Deckungssummen (in Kopie) oder den Nachweis über die Anhebung gemäß Ziffer III.1.2). Bei Bietergemeinschaften siehe Ziffer III.1.2),
— Anlage 3A: Nachweis der beruflichen Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (in Kopie) für die Leistungen gem. § 38, §41, § 45, §49 und § 53 HOAI,
— Anlage 3B1/3B2: Darstellung von 2 vergleichbaren Referenzprojekten für Leistungen der Planung (siehe II.2.9 sowie III.1.3) mit Referenzschreiben.
Die aufgezählten Nachweise müssen aktuell (bis auf Kammerurkunden, Diplom-Urkunden und Referenzschreiben) nicht älter als 12 Monate und noch gültig sein. Mehrfachbeteiligungen in personell identischer Form werden nicht zugelassen. Bewerbungen per E-Mail sind nicht zulässig. Die Bewerbungsfrist ist zwingend einzuhalten. Die geforderten Unterlagen sind bei Bewerber-/Bietergemeinschaften für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben. Bei Bewerbungen mit Unterauftragnehmern sind die geforderten Unterlagen für den Bewerber sowie für alle Unterauftragnehmer vorzulegen.
Die aufgezählten Nachweise müssen aktuell (bis auf Kammerurkunden, Diplom-Urkunden und Referenzschreiben) nicht älter als 12 Monate und noch gültig sein. Mehrfachbeteiligungen in personell identischer Form werden nicht zugelassen. Bewerbungen per E-Mail sind nicht zulässig. Die Bewerbungsfrist ist zwingend einzuhalten. Die geforderten Unterlagen sind bei Bewerber-/Bietergemeinschaften für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben. Bei Bewerbungen mit Unterauftragnehmern sind die geforderten Unterlagen für den Bewerber sowie für alle Unterauftragnehmer vorzulegen.
Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn die nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind in Übersetzung vorzulegen.
Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn die nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind in Übersetzung vorzulegen.
Für die geforderten Angaben sind die Vordrucke sowie der Bewerbungsbogen auszufüllen. Diese Unterlagen sind unter der folgenden Adresse herunterzuladen: siehe I.3). Dort finden Sie ebenfalls das vorläufige Vertragsmuster.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
2A) Eigenerklärung über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung (mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden, mind. 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden).
Es ist in der Eigenerklärung zu bestätigen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt, d. h., dass für den Fall, dass bei dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z. B. aus Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der oben stehenden Versicherungssummen liegt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Es ist in der Eigenerklärung zu bestätigen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt, d. h., dass für den Fall, dass bei dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z. B. aus Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der oben stehenden Versicherungssummen liegt.
Erhöhung der Deckungssummen im Auftragsfall:
Die ausgewählten Bieter bestätigen mit der Abgabe ihres Erstangebots, dass im Auftragsfall unverzüglich nach Auftragserteilung das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit mind. 5,0 Mio. EUR pauschal für Personenschäden und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) je Schadenereignis nachgewiesen wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die ausgewählten Bieter bestätigen mit der Abgabe ihres Erstangebots, dass im Auftragsfall unverzüglich nach Auftragserteilung das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit mind. 5,0 Mio. EUR pauschal für Personenschäden und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) je Schadenereignis nachgewiesen wird.
Der vollständige Versicherungsschein (Police) einschließlich der kompletten Versicherungsbedingungen des Versicherers und der Nachweis der fristgerechten Zahlung des Versicherungsbeitrages ist dem AG in jedem Fall unverzüglich nach Zuschlagserteilung, spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Auftragserteilung, in Form von Kopien oder Duplikaten unaufgefordert vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der vollständige Versicherungsschein (Police) einschließlich der kompletten Versicherungsbedingungen des Versicherers und der Nachweis der fristgerechten Zahlung des Versicherungsbeitrages ist dem AG in jedem Fall unverzüglich nach Zuschlagserteilung, spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Auftragserteilung, in Form von Kopien oder Duplikaten unaufgefordert vorzulegen.
Mindeststandards:
2B) Erklärung über Mindestumsatz: Der Gesamt- und Teilumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre für die Leistungen der Verkehrsanlagen (Straßenbau) gem. §§ 45 HOAI 2013 muss mind. 450 000 EUR (netto) im Durchschnitt betragen.
Der Gesamt- und Teilumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre für die Leistungen der…
… technischen Ausrüstung gem. §§ 53 HOAI 2013 muss mind. 200 000 EUR (netto) im Durchschnitt betragen.
… Ingenieurbauwerke gem. §§ 41 HOAI 2013 muss mind. 550 000 EUR (netto) im Durchschnitt betragen.
… Freianlagen gem. §§ 38 HOAI 2013 muss mind. 450 000 EUR (netto) im Durchschnitt betragen.
Sofern in Bietergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Jahresgesamtsumme aller Bieter der Gemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer zusammen den genannten Mindestwert je Leistungsbereich erreichen. In der Erklärung sind die Umsatzzahlen jeweils pro Mitglied der Bietergemeinschaft oder Unterbeauftragung einzeln anzugeben.
Sofern in Bietergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Jahresgesamtsumme aller Bieter der Gemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer zusammen den genannten Mindestwert je Leistungsbereich erreichen. In der Erklärung sind die Umsatzzahlen jeweils pro Mitglied der Bietergemeinschaft oder Unterbeauftragung einzeln anzugeben.
Technische und berufliche Fähigkeiten: (3A) Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
— Ingenieur/-in gem. § 75 (2) VgV für die Leistungen…
… Verkehrsanlagen gem. §§ 45 HOAI,
… Ingenieurbauwerke gem. §§ 41 HOAI,
… Technische Ausrüstung gem. §§ 53 HOAI,
— Landschaftsarchitekt/-in gem. § 75 (1) VgV oder Ingenieur/-in gem. § 75 (2) VgV für die Leistungen Freianlagen gem. §§ 38 HOAI.
(3B) Nachweis der erbrachten Leistungen für 2 Projekte für den Leistungsbereich Generalplanung:
Die Projekte müssen innerhalb der vergangenen 6 Jahre (Stichtag 1.1.2013) mit dem Abschluss der Leistungsphase 8 und einer Übergabe an die Nutzer realisiert worden sein.
Die Erfahrung aus vergleichbaren Projekten zeigt, dass auf Grund der besonderen Aufgabenstellung der Planung von Verkehrsanlagen in vergleichbarer Größenordnung der Bewerberkreis für die ausgeschriebene Leistung zurzeit sehr eingeschränkt ist. Um einen größeren Teilnehmerkreis ansprechen zu können und damit einen ausreichenden Wettbewerb zu gewährleisten, wird der in § 46 Abs. 3 VgV vorgegebene Zeitraum von höchstens 3 Jahren auf einen Betrachtungszeitraum von 6 Jahren erhöht.
Die Erfahrung aus vergleichbaren Projekten zeigt, dass auf Grund der besonderen Aufgabenstellung der Planung von Verkehrsanlagen in vergleichbarer Größenordnung der Bewerberkreis für die ausgeschriebene Leistung zurzeit sehr eingeschränkt ist. Um einen größeren Teilnehmerkreis ansprechen zu können und damit einen ausreichenden Wettbewerb zu gewährleisten, wird der in § 46 Abs. 3 VgV vorgegebene Zeitraum von höchstens 3 Jahren auf einen Betrachtungszeitraum von 6 Jahren erhöht.
Entsprechende Referenzen sind unter der Angabe der Projektbeschreibung, Angabe der erbrachten Leistungen gem. HOAI (Leistungsbild und Leistungsphasen), Angabe des Leistungszeitraums von Beginn bis Abschluss Leistungsphase 8 und Übergabe an den Nutzer, Angabe der Baukosten (Neubau, KG 300 + 500 gem. DIN276), der Nennung der maßgeblich beteiligten Projektleiter/in und ggf. beteiligte Unterauftragnehmer/ARGE-Partner, der Nennung des Bauherren mit Ansprechpartner und Telefonnummer und Referenzschreiben oder Referenzbestätigung des Bauherren einzureichen.
Entsprechende Referenzen sind unter der Angabe der Projektbeschreibung, Angabe der erbrachten Leistungen gem. HOAI (Leistungsbild und Leistungsphasen), Angabe des Leistungszeitraums von Beginn bis Abschluss Leistungsphase 8 und Übergabe an den Nutzer, Angabe der Baukosten (Neubau, KG 300 + 500 gem. DIN276), der Nennung der maßgeblich beteiligten Projektleiter/in und ggf. beteiligte Unterauftragnehmer/ARGE-Partner, der Nennung des Bauherren mit Ansprechpartner und Telefonnummer und Referenzschreiben oder Referenzbestätigung des Bauherren einzureichen.
Mit den Referenzen ist zwingend eine Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern oder mit öffentlich geförderten Bauvorhaben nachzuweisen.
Die 2 vergleichbaren Referenzprojekte sind auf maximal je einem Blatt DIN A3 detailliert vorzustellen.
Aus den eingereichten Referenzen soll die Qualifikation des Bewerbers hinsichtlich Erfahrung mit vergleichbaren Projekten ersichtlich werden.
Mindeststandards:
(3C) Angabe der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Mitarbeiter (inklusive Führungskräfte) mit der entsprechenden fachlichen Qualifikation der letzten 3 Jahre.
Für die Leistungen Verkehrsanlagen (Straßenbau) gem. §§ 45 HOAI sind mind. 2 festangestellte Ingenieure bzw. Absolventen der Fachrichtung Bauingenieurwesen (mind. FH) inkl. Büroinhaber, Geschäftsführer etc. im Durchschnitt der letzten 3 Jahre nachzuweisen.
Für die Leistungen Verkehrsanlagen (Straßenbau) gem. §§ 45 HOAI sind mind. 2 festangestellte Ingenieure bzw. Absolventen der Fachrichtung Bauingenieurwesen (mind. FH) inkl. Büroinhaber, Geschäftsführer etc. im Durchschnitt der letzten 3 Jahre nachzuweisen.
Für die Leistungen Ingenieurbauwerke gem. §§ 41 HOAI mind. 2 festangestellte Ingenieure bzw. Absolventen der Fachrichtung Bauingenieurwesen (mind. FH) inkl. Büroinhaber, Geschäftsführer etc. im Durchschnitt der letzten 3 Jahre nachzuweisen.
Für die Leistungen Technische Ausrüstung gem. §§ 53 HOAI (Bereich ELT) sind mind. 2 festangestellte Ingenieure bzw. Absolventen der entsprechenden Fachrichtung (mind. FH) inkl. Büroinhaber, Geschäftsführer etc. im Durchschnitt der letzten 3 Jahre nachzuweisen.
Für die Leistungen Technische Ausrüstung gem. §§ 53 HOAI (Bereich ELT) sind mind. 2 festangestellte Ingenieure bzw. Absolventen der entsprechenden Fachrichtung (mind. FH) inkl. Büroinhaber, Geschäftsführer etc. im Durchschnitt der letzten 3 Jahre nachzuweisen.
Für die Leistungen Freianlagen gem. §§ 38 HOAI sind mind. 2 festangestellte Landschaftsarchitekten oder Ingenieure bzw. Absolventen der entsprechenden Fachrichtung (mind. FH) inkl. Büroinhaber, Geschäftsführer etc. im Durchschnitt der letzten 3 Jahre nachzuweisen.
Für die Leistungen Freianlagen gem. §§ 38 HOAI sind mind. 2 festangestellte Landschaftsarchitekten oder Ingenieure bzw. Absolventen der entsprechenden Fachrichtung (mind. FH) inkl. Büroinhaber, Geschäftsführer etc. im Durchschnitt der letzten 3 Jahre nachzuweisen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
— Ingenieur/-in gem. § 75 (2) VgV für die Leistungen…
… Verkehrsanlagen gem. §§ 45 HOAI,
… Ingenieurbauwerke gem. §§ 41 HOAI,
… Technische Ausrüstung gem. §§ 53 HOAI,
— Landschaftsarchitekt/-in gem. § 75 (1) VgV oder Ingenieur/-in gem. § 75 (2) VgV für die Leistungen Freianlagen gem. §§ 38 HOAI.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Durchführung der Leistungen soll analog § 73 (3) VgV unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert.
Die Auswahl erfolgt anhand der für den Leistungsbereich der Planung eingereichten 2 besten Referenzprojekte. Die Projekte müssen innerhalb der vergangenen 6 Jahre (Stichtag 1.1.2013) mit dem Abschluss der Leistungsphase 8 und einer Übergabe an die Nutzer realisiert worden sein. Gewertet werden nur die Projekte, die in diesem vorgegebenen Zeitraum bearbeitet wurden. Es werden nur Projekte in die Wertung einbezogen, für die entsprechenden Tabellen im Bewerbungsbogen ausgefüllt wurden.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl erfolgt anhand der für den Leistungsbereich der Planung eingereichten 2 besten Referenzprojekte. Die Projekte müssen innerhalb der vergangenen 6 Jahre (Stichtag 1.1.2013) mit dem Abschluss der Leistungsphase 8 und einer Übergabe an die Nutzer realisiert worden sein. Gewertet werden nur die Projekte, die in diesem vorgegebenen Zeitraum bearbeitet wurden. Es werden nur Projekte in die Wertung einbezogen, für die entsprechenden Tabellen im Bewerbungsbogen ausgefüllt wurden.
Die Auswahl erfolgt jeweils in den Kriterien vergleichbare Größe (0-4 Punkte), vergleichbare Bauaufgabe (0-6 Punkte), vergleichbares Leistungsbild (0-7 Punkte), vergleichbare angestrebte Qualität (0-6 Punkte) sowie der Vorlage eines Referenzschreibens oder Referenzbestätigung vom Bauherren (0-1 Punkt). Insgesamt können mit den Referenzen zusammen maximal 48 Punkte erreicht werden.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl erfolgt jeweils in den Kriterien vergleichbare Größe (0-4 Punkte), vergleichbare Bauaufgabe (0-6 Punkte), vergleichbares Leistungsbild (0-7 Punkte), vergleichbare angestrebte Qualität (0-6 Punkte) sowie der Vorlage eines Referenzschreibens oder Referenzbestätigung vom Bauherren (0-1 Punkt). Insgesamt können mit den Referenzen zusammen maximal 48 Punkte erreicht werden.
In dem Bewertungskriterium „vergleichbares Leistungsbild“ werden für die eingereichte Referenz nur die erbrachten Leistungen von Unternehmen mit Punkten bewertet, die auch Teil der Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren sind.
Näheres hierzu siehe Abschnitt 3. des Auswahlbogens.
Der bei der Auswahl verwendete Auswahlbogen wird zusammen mit dem Bewerbungsbogen zur Verfügung gestellt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmeranzahl analog § 75 (6) VgV unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der bei der Auswahl verwendete Auswahlbogen wird zusammen mit dem Bewerbungsbogen zur Verfügung gestellt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmeranzahl analog § 75 (6) VgV unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-10-04 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-02-04 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ausführungszeitraum
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kundendienst
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis (Gewichtung): 30
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunale Wohnungsgesellschaft
Kontakt
Internetadresse: www.WIRO.de🌏
Dokumente URL: https://portal.evergabemv.de/E73548495🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen finden Sie auf der folgenden Internetseite unter: Siehe I.3) Hier sind die Bewerbungsunterlagen für die ausgeschriebene Leistung zum Download kostenfrei hinterlegt.
Es erfolgt kein Versand der Bewerbungsunterlagen per Post oder E-Mail.
Es sind nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem und unterzeichnetem (Textform) Bewerbungsbogen sowie der beigefügten Vordrucke und den darin geforderten Angaben und Anlagen einzureichen. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Angaben zu fordern. Nachforderungen in der Bewerbungs- und Angebotsphase, die nicht fristgerecht eingehen, führen zum Ausschluss am weiteren Verfahren.
Es sind nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem und unterzeichnetem (Textform) Bewerbungsbogen sowie der beigefügten Vordrucke und den darin geforderten Angaben und Anlagen einzureichen. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Angaben zu fordern. Nachforderungen in der Bewerbungs- und Angebotsphase, die nicht fristgerecht eingehen, führen zum Ausschluss am weiteren Verfahren.
„Fragen und Antworten“ während der Bewerbungsphase werden nur in anonymisierter Form auf der Vergabeplattform veröffentlicht.
„Fragen und Antworten“ während der Bieterphase werden registrierten Bietern ebenfalls auf der vorgenannten Vergabeplattform bereitgestellt.
Ein Versand der Fragen und Antworten während der Bewerbungsphase per E-Mail erfolgt nicht.
Die Aufforderung zur finalen Angebotsabgabe gem. § 17 VgV erfolgt ebenfalls über die Vergabeplattform.
Weitere vorläufige Termine des dem Teilnahmewettbewerb anschließenden Verhandlungsverfahrens:
Versendung der Angebotsaufforderung 40. KW 2019; Einreichung der Honorarangebote 45. KW 2019; Verhandlungsgespräche 48. KW 2019.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Postort: Schwerin
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2019/S 160-394753 (2019-08-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 775394.63 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Nördlich der ackerbaulichen Nutzung zur Satower Straße hin orientiert befindet sich eine Kleingartenanlage. Einzelne Kleingartenparzellen, welche sich im östlichen Bereich der geplanten Erschließungsstraße befinden, sind Inhalt des Geltungsbereiches, bereits gekündigt und abgerissen.
Nördlich der ackerbaulichen Nutzung zur Satower Straße hin orientiert befindet sich eine Kleingartenanlage. Einzelne Kleingartenparzellen, welche sich im östlichen Bereich der geplanten Erschließungsstraße befinden, sind Inhalt des Geltungsbereiches, bereits gekündigt und abgerissen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-11 📅
Name: Ingenieurbüro Voss & Muderack GmbH
Postanschrift: Allerstorfer Chaussee 3b
Postort: Marlow
Postleitzahl: 18337
Land: Deutschland 🇩🇪 Landkreis Rostock
🏙️
Name: Ingenieurbüro Küchler GmbH
Postanschrift: Platz des Friedens 28
Postort: Stralsund
Postleitzahl: 18437
Land: Vorpommern-Rügen
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 775394.63 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,