Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: B10.05 Dachabdichtungen und Klemptnerarbeiten
Elena_21-2019-0006
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦
Kurze Beschreibung: Dachabdichtungen und Klemptnerarbeiten.
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 200 600 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦
Ort der Leistung: Kassel🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Dachabdichtungen und Klemptnerarbeiten.
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-02-20 📅
Datum des Endes: 2020-06-05 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-09-25
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-11-11 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-09-25
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Paracelsus-Kliniken Deutschland GmbH & Co. KG aA
Sedanstraße 109
49076 Osnabrück
Deutschland”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium Darmstadt Dezernat III
Postanschrift: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
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Quelle: OJS 2019/S 160-393776 (2019-08-19)