Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Maßgebende Mindeststandards:
§46(3) Nr.1 VgV: Ausführung von vergleichbaren Leistungen in den letzten 5 Jahren in der:
a) Objektplanung Verkehrsanlagen
Vergleichbare Referenz, wenn mind. nachfolg. Kriterien eingehalten:
— Planung Straße der Verbindungsfunktionsstufe III o. höher außerhalb bebauter Gebiete,
— Objekt: UVP-pflichtiges Straßenbauprojekt (Bundes- oder Landesstraße) und die Erarbeitung einer Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) erforderlich war,
— Auftragswert von 100 T EUR brutto,
— Bearbeitung mind. Leistungsphasen 1+2,
— Referenzprojekt befindet sich mind. in Lph 2 (Linienbestätigung/Linienbestimmung/Raumordnungsverfahren).
b) Umweltplanung
Vergleichbare Referenz, wenn mindest. nachfolg. Kriterien eingehalten:
— Objekt: Neubau von Bundesautobahn/-fernstraße oder Landesstraße,
— Auftragswert von mindestens 200 T EUR brutto,
— mindestens Bearbeitung von: UVS; besondere Leistungen z. B. ASB, FFH,
— Erstellen von faunistischen Kartierungen,
— das Referenzprojekt befindet/befand sich mindestens in der Linienbestätigung/Linienbestimmung/Raumordnungsverfahren.
§46(3)Nr.2 VgV: Leistungsfähigkeit der eingesetzten techn. Fachkräfte:
Dipl.-Ing. FH/TH oder Bachelor/Master o. vergleichbare Qualifikation, die zur Leistungserbringung befähigen.
§46(3)Nr.3 VgV: Qualitätssicherung: Bewerber muss bzw. die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft müssen mind. über ein eigenes Qualitätsmanagementsystem (Schlusszeichnung Führungsposition, Mehraugenprinzip o. ä.) verfügen. Für den Nachweis der Erfüllung des Mindeststandards ist das eigene Qualitätsmanagementsystem nachvollziehbar zu beschreiben.
§46(3)Nr.9VgV: Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung
— Datentransfersystem zur Projektkommunikation zwischen AN, AG und sonstigen Dritten (Datenserver), Datenaustausch mit LINFOS-Daten/ LUNG/ Arc-GIS/ Shape-Dateien,
— MS Office, MS Projekt 2010,
— CAD-Software,
— Verkehrsplanungssoftware mit Datenschnittstellen von/zu CARD/1,
— Ausschreibungssoftware mit Datenschnittstellen von/zu iTWO.
§46(3)Nr.10 VgV: Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
Die Mindeststandards sind gleichlautend durch Unterauftragnehmer oder andere Unternehmen (Eignungsleihe) für die zugeordneten Leistungen zu erfüllen. entsprechende Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Siehe auch Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Interessenbestätigung)