Boden aus Tunnelausbruch (bergmännische Bauweise) vom Haufwerk lösen, laden, transportieren und einer Verwertung/Entsorgung zuführen
(nicht gefährlicher Abfall; chem. Analyse erfolgt bauseits durch Auftraggeber).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-12-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-11-06.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: B172, Entsorgung Abfall
A131300103
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Kurze Beschreibung:
“Boden aus Tunnelausbruch (bergmännische Bauweise) vom Haufwerk lösen, laden, transportieren und einer Verwertung/Entsorgung zuführen
(nicht gefährlicher...”
Kurze Beschreibung
Boden aus Tunnelausbruch (bergmännische Bauweise) vom Haufwerk lösen, laden, transportieren und einer Verwertung/Entsorgung zuführen
(nicht gefährlicher Abfall; chem. Analyse erfolgt bauseits durch Auftraggeber).
1️⃣
Ort der Leistung: Sächsische Schweiz-Osterzgebirge🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Freistaat Sachsen, LK Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Pirna
Beschreibung der Beschaffung:
“Boden aus Tunnelausbruch (bergmännische Bauweise) vom Haufwerk lösen, laden, transportieren und einer Verwertung/Entsorgung zuführen (nicht gefährlicher...”
Beschreibung der Beschaffung
Boden aus Tunnelausbruch (bergmännische Bauweise) vom Haufwerk lösen, laden, transportieren und einer Verwertung/Entsorgung zuführen (nicht gefährlicher Abfall; chem. Analyse erfolgt bauseits durch Auftraggeber)
Mit folgenden Hauptmassen:
ca. 372 000 to Boden verwerten/entsorgen
Davon ca. 25 % LAGA Z0 bis Z2, 75 % DK I bis DK III (je ca. 1/3).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 20
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1, 4 GWB (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich); liegt...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1, 4 GWB (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich); liegt ein zwingender Ausschlussgrund vor, so sind aussagefähige
Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorzulegen;
2) Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich); liegt ein fakultativer Ausschlussgrund vor, so sind aussagefähige
Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorzulegen;
3) Erklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG und nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens EUR 2.500 belegt worden ist und keine aktueller Verstoß
Und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen des Bewerbers beziehungsweise die verantwortlich handelnde(n) Person(en) nach § 98c Abs. 1 AufenthG oder nach § 21 SchwArbG bekannt ist
(Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich).
4) Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bewerbers (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) § 46 (3) 1 VgV): Vorlage geeigneter Referenzen (mind. 3) über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens 3 Jahren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) § 46 (3) 1 VgV): Vorlage geeigneter Referenzen (mind. 3) über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen (mit Angaben zum Auftraggeber, Name, Ansprechpartner, Kontaktdaten),
2) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen,
3) Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens,
4) Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet,
5) Angabe, welche Teile des Auftrags ich/wir als Unteraufträge zu vergeben beabsichtige(n).
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“— Betriebserlaubnis für Deponie,
— Gültige Präqualifikationsnachweise 511-01 (Rückbau-, Verwertungs- und Entsorgungsarbeiten.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-12-11
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-01-28 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-12-11
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
“Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf https://vergabe.deges.de kostenlos bereitgestellt. Es erfolgt kein Versand in Papierform.
Für die...”
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf https://vergabe.deges.de kostenlos bereitgestellt. Es erfolgt kein Versand in Papierform.
Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
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Quelle: OJS 2019/S 216-530323 (2019-11-06)