Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
§ 46 (3) Nr. 1, 2, 3, 9 und 10 VgV, Beschreibung s. geforderte Mindeststandards
Maßgebende Mindeststandards:
§ 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. beruflicher Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Abschluss als Dipl.-Ing. FH/ TH oder Bachelor/ Master oder vergleichbare Qualifikationen, die zur Leistungserbringung befähigen. Für den Nachweis der erforderlichen Qualifikationen ist das vom AG zur Verfügung gestellte Formular (siehe Anlage 5 zum Formular „Eigenerklärung zur Eignung“) zu verwenden und die entsprechenden Nachweise sind in Kopie beizufügen.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung ver-gleichbar sind.
Der Bewerber muss mindestens eine vergleichbare Leistung erbracht haben, dabei werden zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbes auch einschlägige Referenzen ab 2010 berück-sichtigt. Die Referenz kann durch Einzelreferenzen erbracht werden.
Die Referenzen sind in einer Liste zusammenzufassen, die die bewertungsrelevanten Daten zu den geforderten Mindestkriterien enthält. Die Referenzen sind in
a) In der Objektplanung Verkehrsanlagen (OI VA)
Eine Referenz wird als vergleichbar gewertet, wenn mindestens nachfolgende Kriterien eingehalten sind:
— Planung einer neuen Straße der Verbindungsfunktionsstufe III oder höher oder Planung einer Ortsumgehung der Verbindungsfunktionsstufe III oder höher,
— Planung eines Knotenpunktes,
— Auftragswert der Planungsleistungen von mindestens 150 T EUR (netto),
— Bearbeitung mindestens der Leistungsphasen 1 – 2,
— das Referenzprojekt befindet sich mindestens in der Lph. 2 (Vorplanung),
b) Für den Fachbereich der Plausibilisierung der UVS und Umweltplanungsunterlagen:
Eine Referenz wird als vergleichbar gewertet, wenn mindestens die nachfolgende Kriterien eingehalten sind, diese müssen nicht innerhalb eines Projektes bearbeitet worden sein:
— Erstellen einer UVS für den Neubau einer Autobahn oder Bundes- oder Landesstraße mit einem Auftragswert der Planungsleistung von mindestens 100 T EUR,
— Erstellen eines Artenschutzfachbeitrages für den Neubau einer Autobahn oder Bundes- oder Landesstraße,
— Erstellen einer FFH-Verträglichkeitsprüfung für den Neubau einer Autobahn oder Bundes- oder Landesstraße,
— Erstellen von faunistischen Kartierungen.
Für den Nachweis der geforderten Referenzen ist das vom AG zur Verfügung gestellte Formular (siehe Anlage 4 zum Formular „Eigenerklärung zur Eignung“) zu verwenden und die entsprechenden Nachweise sind in Kopie beizufügen.
§ 46 (3) Nr. 9 VgV: Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Über folgende Ausstattung muss der Bewerber verfügen:
— Datentransfersystem zur Projektkommunikation zwischen AN, AG und sonstigen Dritten (Datenserver), Datenaustausch mit LINFOS-Daten/LUNG/Arc-GIS,
— MS Office, MS Projekt 2010,
— CAD-Software,
— Verkehrsplanungssoftware mit Datenschnittstellen von/zu CARD1,
— Ausschreibungssoftware mit Datenschnittstellen von/zu iTWO.
§ 46 (3) Nr. 3 VgV: Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglich-keiten.
Der Bewerber muss bzw. die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft müssen mindestens über ein eigenes Qualitätsmanagementsystem (Schlusszeichnung einer Führungsposition, Mehr-augenprinzip o. ä.) verfügen.
Für den Nachweis der Erfüllung des Mindeststandards ist das eigene Qualitätsmanagementsystem nachvollziehbar zu beschreiben.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV: Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Min-deststandards für die übernommenen Leistungen, gemäß Nr. 7.1 § 46(3) Nr. 2VgV und §46(3) Nr. 1 VgV, erfüllen.