Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Nachweise gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV: Angaben des Bewerbers/Unternehmens über vergleichbare
Referenzprojekte (Referenzen des Unternehmens seit 2014, Nachweis der besonderen Kompetenz/Erfahrungen des Bewerbers in der Erbringung vergleichbarer Leistungen unter Angabe entsprechender Referenzprojekte. Für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Informationen anzugeben: Leistungszeitraum (bei noch nicht abgeschlossenen Projekten: Angabe des Bearbeitungsstandes), Angabe der vom Unternehmen erbrachten Leistungen für das jeweilige Referenzprojekt, Beschreibung der Besonderheiten des jeweiligen Referenzprojektes, Baukosten, Auftragssummen, Ansprechpartner).
Nähere Angaben zu den Anforderungen an die Referenzen für den Bewerber/das Unternehmen siehe
Unterlage „Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb“, Ziffer 7.2 „Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge“.
— Nachweise gemäß § 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang
mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen inkl. berufliche Befähigung. Nachweis der Qualifikation der gemäß § 46 (3) Nr. 2 VgV anzugebenden Person(en), insbesondere deren persönliche vergleichbare Referenzen im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen seit 2014. Für jedes Referenzprojekt sind mindestens
folgende Informationen anzugeben: Leistungszeitraum (bei noch nicht abgeschlossenen Projekten:
Angabe des Bearbeitungsstandes), Angabe der vom jeweiligen Mitarbeiter erbrachten Leistungen für das jeweilige Referenzprojekt, Beschreibung der Besonderheiten des jeweiligen Referenzprojektes, Baukosten, Auftragssummen, Ansprechpartner; dabei sind insbesondere die Nachweise zu folgenden Personen vorzulegen:
— Gesamtprojektleiter (Hauptansprechpartner für den AG),
— Hauptbearbeiter Verkehrsanlagen,
— Hauptbearbeiter Ingenieurbauwerke.
Nähere Angaben zu den Anforderungen an die Referenzen für die vorgesehenen Mitglieder des Projektteams
siehe Unterlage „Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb“, Ziffer 7.2 „Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge“.
— Nachweise gemäß § 46 (3) Nr. 6 VgV: Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die
technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung,
— Nachweis gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV: Angabe der Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren,
— Nachweis gemäß § 46 (3) Nr. 9 VgV: Angabe technische Ausstattung, über die das Unternehmen für die
Ausführung des Auftrags verfügt,
— Nachweis gemäß § 46 (3) Nr. 3 VgV: Angaben zur Gewährleistung der Qualität,
— Nachweise gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV: Angabe der Leistungen anderer Unternehmen,
— Nachweis von wirtschalftlichen Verknüpfungen.
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Interessenbestätigung). Diese Aufforderung steht unter
der in Punkt I.3) angegebenen Adresse zum Abruf bereit.