Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit kann der öffentliche Auftraggeber je nach Art, Menge oder Umfang oder Verwendungszweck der ausgeschriebenen Leistung verlangen:
a) Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, kann der öffentliche Auftraggeber darauf hinweisen, dass er auch einschlägige Bauleistungen berücksichtigen werde, die mehr als 5 Jahre zurückliegen;
b) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt.
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind mit dem Angebot ausgefüllt einzureichen: HVA B-StB Angebotsschreiben (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot gesondert), HVA B-StB Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen, HVA B-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot einer Bietergemeinschaft), Erklärungen gem. Landesvergabegesetz (LVG LSA): Erklärung zum Nachunternehmereinsatz, Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit, Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen gemäß VOB/A § 6a, HVA B-StB Eigenerklärung zur Eignung (falls keine PQ-Nummer vorhanden bzw. die PQ-Qualifizierung nicht einschlägig ist), alternativ Einheitliche Europäische Eigenerklärung, Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm mit den Preisen, Leistungsverzeichnis in Datenart D84 GAEB 90 sowie verpreistes Leistungsverzeichnis in PDF, EFB Preisformblätter ausgefüllt, bei Selbstfertigung müssen die inhaltilichen Vorgaben vollständig übereinstimmen,
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind auf Verlangen der Vergabestelle ausgefüllt einzureichen: HVA B-StB Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (nur bei EU-Verfahren), Unternehmensbezogene Unterlagen (Bestätigungen der Eigenerklärungen), Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben, Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal, Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer, Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan, Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt, Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung, Nachweis der Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gem. dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)“, Ergänzung des Verzeichnisses der Leistungen anderer Unternehmen um deren Namen einschl. ggf. vorh. PQ-Nummern und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Falls AN und die anderen Unternehmen nicht präqualfiziert, dann die ausgefüllten Vordrucke „Eigenerklärung zur Eignung“, Preisermittlungsunterlagen (z. B. Auszüge aus der Urkalkulation) zur Aufklärung auffälliger Einheitspreise, Urkalkulation, Abgabe eines Grobablaufplanes mit allen wichtigen terminlichen Einzelheiten.