Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
a) Referenzprojekte
— für die Pflasterbauarbeiten müssen mindestens 2 vergleichbare Referenzprojekte mit Abschluss innerhalb der letzten 3 Jahre benannt werden. Als Referenzprojekt gelten Pflasterbauarbeiten im innerstädtischen Bereich mit Ausführung in gebundener und ungebundener Bauweise,
— für die Ingenieur- und Spezialtiefbauarbeiten müssen mindestens 2 vergleichbare Projekte mit Abschluss innerhalb der letzten 3 Jahre benannt werden. Als Referenzprojekt gelten Arbeiten im innerstädtischen Bereich/ Altbestand mit Ausführungen von Spundwänden, Bohrpfählen, Niedrigdruckinjektionen und Stahlbetonbauwerke/ Fertigteilbauweisen mit Ortbetonergänzungen,
— für die Erstellung der DSV-Säulen (Düsenstrahlverfahren) ist für den Nachweis der Eignung eine gültige allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des Deutschen Institutes für Bautechnik (DIBt) für die Herstellung der Injektionen im Düsenstrahl-Verfahren sein oder ein gleichwertiger Eignungsnachweis vorzulegen und ein Referenzprojekt zu benennen. Als Referenzprojekt gilt die Erstellung von DSV-Säulen mit einer Tiefe von mindestens 10 m,
— für die denkmalpflegerischen Arbeiten am Kriegerdenkmal (Stein und Metall) ist ein Referenzprojekt zu benennen und die Qualifikation des ausführenden Personals als Metall- bzw. Steinrestauratoren nachzuweisen durch Vorlage entsprechender Zeugnisse, Bescheinigungen etc.
Die aufgeführten Referenzprojekte müssen mit folgenden Angaben nachgewiesen werden.
— Projektbezeichnung und -beschreibung,
— Leistungsart,
— Leistungswert,
— Ausführungszeit,
— Auftraggeber mit Ansprechpartner und Kontaktdaten, postalische Anschrift, E-Mail und Telefon wurde das Referenzprojekt innerhalb einer ARGE erbracht, sind die vom Bietererbrachten Leistungen anzugeben.
Der Auftraggeber behält sich vor, für die benannten Bauleistungen Bescheinigungen der Referenzgeber nachzufordern. Für die Referenzangaben sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter zu verwenden (näheres siehe Ziffer VI. 3))
b) Qualifikation des Personals
Für das die denkmalpflegerischen Arbeiten ausführende Person ist die Qualifikation als Metall- bzw. Steinrestauratoren nachzuweisen durch Vorlage entsprechender Zeugnisse, Bescheinigungen etc und die Erklärung beizufügen, dass dieses Personal im Auftragsfall für die Abwicklung der Maßnahme eingesetzt wird;
c) weitere Qualifikationsnachweise
— Leistung – Kanalbauarbeiten:
Die Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 oder gleichwertiger Eignungsnachweis sind zu erfüllen. Der Nachweis ist mit dem Angebot vorzulegen.
— Leistung – Rohrleitungsbau / Düker:
Für die Rohrleitungsarbeiten an Gas- und Wasserversorgungen ist eine Qualifizierung nach DVGW- GW 301/GW 302 oder gleichwertiger Eignungsnachweis zu erfüllen. Der Nachweis ist mit dem Angebot vorzulegen.
— Leistung – Metallbauarbeiten / Geländer:
Es kommen Ausführungen bis EXC2 nach EN 1090-2 zur Ausführung, die ausführende Firma muss die entsprechende Zulassung/ Zertifizierung oder gleichwertigen Nachweis erfüllen.
d) Unteraufträge
Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt mittels dem in den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen – näheres siehe Ziffer VI. 3))
Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen Ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in deutscher Sprache vorlegen.