Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Nachweis des Bewerbers über von ihm ausgeführte Leistungen in den letzten 5 Jahren anhand der Vorlage von Referenzen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind mit folgenden Angaben:
– Kurzbeschreibung des Vorhabens:
–– u. a. Neu- oder Umbau,
–– errichtete bzw. hergerichtete NGF,
–– Nutzungsart,
–– bauliche Konstruktion,
–– Architektur,
–– technische Gebäudeausrüstung,
–– Einordnung des Objekts nach ENEV,
–– Grad der Beachtung der Vorgaben nach ArbStättV,
–– Grad der Barrierefreiheit nach DIN 18040-1).
– Angabe des Auftragswerts,
– Angabe des Auftraggebers,
– Angabe des Ansprechpartners,
– Ausführungszeitraum,
– Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung Gewertet werden maximal 3 Referenzen.
2) Angaben zu den vorgesehenen fachlich relevanten Mitarbeitern (max. 2) für die Projektleitung bzw. stellvertretende Projektleitung mit folgenden Angaben:
– Name, Vorname,
– Berufsausbildung /Qualifikation,
– Dauer der Berufserfahrung,
– Liste von persönlichen Referenzen von vergleichbaren Projekten nach Art des Projektes, Projektvolumen, verantwortliche Position und Dauer des Projektes (gewertet werden maximal 3 Referenzen).
3) Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität. Erwartet wird eine Darstellung der im Büro allgemein ergriffenen Maßnahmen zur Qualitätssicherung. Die Darstellung kann durch Vorlage eines Zertifikats nach DIN EN ISO 9001 ersetzt werden.
Die zu den Ziffern 1-3 genannten Anforderungen können durch eine Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden.
Für den Fall, dass sich ein Bewerber (z. B. Objektgesellschaft), gegebenenfalls auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft zur Erfüllung des Auftrags der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen will, sind die unter Ziff.1-3 genannten Anforderungen von dem Nachunternehmer vorzulegen. Die Bewerber, die sich zur Erfüllung des Auftrags der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen wollen, müssen spätestens mit Angebotsabgabe eine Verpflichtungserklärung nach dem Formblatt 236 (Anlage A4) abgeben, wonach dem Bieter/der Bietergemeinschaft im Falle der Auftragsvergabe die erforderlichen Ressourcen des Nachunternehmers zur Verfügung gestellt werden.
Bei der Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen gilt weiter folgendes:
Der Bieter hat ein Unternehmen, welches die geforderten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Abs. 1-5 VOB/A vorliegen, zu ersetzen. Ferner hat der Bieter ein Unternehmen, bei dem Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Abs. 6 vorliegen, zu ersetzen.
Nimmt ein Bewerber oder Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, so haften Bewerber oder Bieter und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsdurchführung (§ 6d EU (2) VOB/A).