BAB 1, 8-str. Ausbau zwischen AS Köln-Niehl und AK Leverkusen-West einschl. Neubau der Rheinbrücke Leverkusen; Ausgleichsmaßnahme Retentionsraum Monheimer Rheinbogen
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW RNL Rhein-Berg, beabsichtigt im Rahmen des Projektes „BAB 1, 8-str. Ausbau zwischen AS Köln-Niehl und AK Leverkusen-West einschl. Neubau der Rheinbrücke Leverkusen“ die Ausgleichsmaßnahme „Retentionsraum Monheimer Rheinbogen“ durchzuführen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-02-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-01-16.
Auftragsbekanntmachung (2019-01-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten
Referenznummer: 05_45-7039-B_45-17-0065
Kurze Beschreibung:
“Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW RNL Rhein-Berg, beabsichtigt im Rahmen des Projektes „BAB 1, 8-str. Ausbau...”
Kurze Beschreibung
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW RNL Rhein-Berg, beabsichtigt im Rahmen des Projektes „BAB 1, 8-str. Ausbau zwischen AS Köln-Niehl und AK Leverkusen-West einschl. Neubau der Rheinbrücke Leverkusen“ die Ausgleichsmaßnahme „Retentionsraum Monheimer Rheinbogen“ durchzuführen.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bauarbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Mettmann🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-01-16 📅
Einreichungsfrist: 2019-02-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-01-17 📅
Datum des Beginns: 2019-07-01 📅
Datum des Endes: 2019-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 012-022964
ABl. S-Ausgabe: 12
Zusätzliche Informationen
“Auskünfte werden nur über den Kommunikationsraum erteilt. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 8 Tage vor Ablauf der...”
Auskünfte werden nur über den Kommunikationsraum erteilt. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 8 Tage vor Ablauf der Angebots- bzw. Teilnahmefrist über die Kommunikation der Vergabeplattform bei der Vergabestelle eingegangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 012-022964 (2019-01-16)