Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Nachweise gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV: Angaben des Bewerbers über vergleichbare Referenzprojekte (Referenzen des Unternehmens seit 2014, Nachweis der besonderen Kompetenz/Erfahrungen des Bewerbers in der Erbringung vergleichbarer Leistungen unter Angabe entsprechender Referenzprojekte (für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Informationen anzugeben: Leistungszeitraum (bei noch nicht abgeschlossenen Projekten: Angabe des Bearbeitungsstandes), Angabe der vom Unternehmen erbrachten Leistungen für das jeweilige Referenzprojekt, Beschreibung der Besonderheiten des jeweiligen Referenzprojektes, Baukosten, Auftragssummen, Ansprechpartner)).
Erforderlich sind Erfahrungen mit Leistungen der Bauüberwachung insbesondere beim Um- bzw. Ausbau von Autobahnen mit einer Baulänge von > 6 km einschließlich Ingenieurbauwerke, Überwachung der Verkehrssicherung und aller sonst. Ausstattungsgewerke und Umsetzen von Landschaftsschutz, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie Erfahrungen in der Begleitung von Entsorgung gefährlicher Abfälle. Des Weiteren sind Erfahrungen mit der auftraggeberseitigen Begleitung bei der Realisierung von ÖPP-Projekten oder Abwicklung von Funktionsbauverträgen wünschenswert,
— Nachweise gemäß § 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen inkl. berufliche Befähigung.
Nachweis der Qualifikation der gemäß § 46 (3) Nr. 2 VgV anzugebenden Person(en), insbesondere deren persönliche vergleichbare Referenzen im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen (für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Informationen anzugeben: Leistungszeitraum (bei noch nicht abgeschlossenen Projekten: Angabe des Bearbeitungsstandes), Angabe der vom jeweiligen Mitarbeiter erbrachten Leistungen für das jeweilige Referenzprojekt, Beschreibung der Besonderheiten des jeweiligen Referenzprojektes, Baukosten, Auftragssummen, Ansprechpartner); dabei sind insbesondere die Nachweise zu folgenden 5 Funktionen vorzulegen:
1) Projektleiter (Koordination der interdisziplinären Baubegleitung);
2) Hauptbearbeiter interdisziplinäre Baubegleitung im Bereich Verkehrsanlagen (inkl. Landschaftsbau);
3) Hauptbearbeiter interdisziplinäre Baubegleitung im Bereich Verkehrssicherung und Ausstattungsarbeiten;
4) Hauptbearbeiter interdisziplinäre Baubegleitung im Bereich Ingenieurbauwerke;
5) Hauptbearbeiter interdisziplinäre Baubegleitung im Bereich Umwelt;
6) Bauüberwacher Abfall/Entsorgung (Projektleiter);
7) Bauüberwacher Abfall/Entsorgung (Projektingenieur).
Erforderlich beim Projektleiter sind Erfahrungen mit Koordinations-/Projektleitungs-/Bauleitungs-/Kalkulations-/und Bauoberleitungsleistungen insbesondere beim Um- bzw. Ausbau von Autobahnen mit einer Baulänge von > 6 km einschließlich Ingenieurbauwerke. Des Weiteren sind Erfahrungen mit der auftraggeberseitigen Begleitung bei der Realisierung von ÖPP-Projekten oder Abwicklung von Funktionsbauverträgen wünschenswert.
Wünschenswert bei den Hauptbearbeitern der interdisziplinären Baubegleitungen sind Erfahrungen mit Bauüberwachung insbesondere beim Um- bzw. Ausbau von Autobahnen mit einer Baulänge von > 6 km einschließlich Ingenieurbauwerke, Überwachung der Verkehrssicherung und aller sonst. Ausstattungsgewerke und Umsetzen von Landschaftsschutz, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie Erfahrungen in der Begleitung von Entsorgung gefährlicher Abfälle. Des Weiteren sind Erfahrungen mit der auftraggeberseitigen Begleitung bei der Realisierung von ÖPP-Projekten oder Abwicklung von Funktionsbauverträgen wünschenswert:
— Nachweise gemäß § 46 (3) Nr. 6 VgV: Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung,
— Nachweis gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV: Angabe der Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren (gesamt)und Anzahl der Beschäftigten im Bereich der geforderten Dienstleistung,
— Nachweis gemäß § 46 (3) Nr. 9 VgV: Angabe technische Ausstattun.