Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bad Säckingen – Klärschlammverwertung 2020-2022
1902106
Produkte/Dienstleistungen: Schlammentsorgung📦
Kurze Beschreibung: Abtransport und thermische Verwertung von mechanisch entwässertem Klärschlamm.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schlammbehandlung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schlammtransport📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schlammbeseitigung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle📦
Ort der Leistung: Freiburg🏙️
Ort der Leistung: Waldshut🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kläranlage Bad Säckingen
Beschreibung der Beschaffung:
“Abtransport und thermische Verwertung von rd. 1 800 t./a mechanisch entwässertem Klärschlamm (MEKS) mit rd. 25 % TS-Gehalt im Jahresmittel für die Laufzeit...”
Beschreibung der Beschaffung
Abtransport und thermische Verwertung von rd. 1 800 t./a mechanisch entwässertem Klärschlamm (MEKS) mit rd. 25 % TS-Gehalt im Jahresmittel für die Laufzeit von 3 Jahren.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Um weitere 12 Kalendermonate, wenn er nicht fristgerecht mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum jeweiligen Vertragsende gekündigt wird; Verlängerungen...”
Beschreibung der Verlängerungen
Um weitere 12 Kalendermonate, wenn er nicht fristgerecht mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum jeweiligen Vertragsende gekündigt wird; Verlängerungen sind maximal 3-mal möglich.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Siehe Formblatt Komm EU (D) BB Nr. 12.1
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe III.1.1)
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Referenzliste vergleichbarer Tätigkeiten, gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb muss vorliegen; Klärschlamm muss zwingend thermisch verwertet...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzliste vergleichbarer Tätigkeiten, gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb muss vorliegen; Klärschlamm muss zwingend thermisch verwertet werden, so dass eine aktuelle Zulassung bzw. Genehmigung der Verbrennungsanlage(n) vorgelegt werden muss.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Entsorgungsfachbetrieb
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Seitens des/der Betreiber(s) der Verbrennungsanlage(n) ist zu bestätigen, dass die Kapazitäten und Laufzeiten ausreichend sind, um den zur Verbrennung...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Seitens des/der Betreiber(s) der Verbrennungsanlage(n) ist zu bestätigen, dass die Kapazitäten und Laufzeiten ausreichend sind, um den zur Verbrennung anstehenden Klärschlamm des Hauptauftragnehmers gemäß den Angebotsangaben im Leistungsverzeichnis vollständig aufzunehmen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-06-04
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-07-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-06-04
14:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 70
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721/9264049📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721/9263985 📠
URL: http://rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsverfahren wird nur auf Antrag eingeleitet.
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsverfahren wird nur auf Antrag eingeleitet.
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721/9264049📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721/9263985 📠
URL: http://rp.baden-wuerttemberg.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 083-197179 (2019-04-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-09-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 523255.46 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Abtransport und thermische Verwertung von mechanisch entwässertem Klärschlamm (MEKS) mit rd. 25 % TS-Gehalt im Jahresmittel für die Laufzeit von 3 Jahren.” Vergabekriterien
Preis
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 083-197179
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Abtransport und thermische Verwertung von Klärschlamm 2020-2022
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-09-11 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: MSE Mobile SchlammentwässerungsGmbH
Postort: Karlsbad-Ittersbach
Postleitzahl: 76307
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Karlsruhe, Landkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 523255.46 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Telefon: +49 721/9268730📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsverfahren wid nur auf Antrag eingeleitet.
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsverfahren wid nur auf Antrag eingeleitet.
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die est in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 182-443779 (2019-09-17)