Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Bad Salzungen Allendorf, Sammelkanal/Versorgungsleitungen – Objektplanung Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen incl. TA
2018-11-BaSa_Sammelkanal”
Produkte/Dienstleistungen: Baulanderschließung📦
Kurze Beschreibung: Ingenieurbauwerke, Technische Ausrüstung und Verkehrsanlagen
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 269327.16 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Wartburgkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kreisstadt Bad Salzungen – Gartenstadt Allendorf
Beschreibung der Beschaffung:
“Zukunftsvision Gartenstadt Allendorf- Ost, Bauvorbereitung und Erschließung, Sammelkanal – Verlegung Versorgungsleitungen und Abbruch
Gegenstand der...”
Beschreibung der Beschaffung
Zukunftsvision Gartenstadt Allendorf- Ost, Bauvorbereitung und Erschließung, Sammelkanal – Verlegung Versorgungsleitungen und Abbruch
Gegenstand der geplanten Maßnahme ist die Neuerschließung und der Rückbau der Ver- und Entsorgungsleitungen, sowie der Fahrbahn der geplanten „Gartenstadt Allendorf“.
Der Auftrag ist unterteilt in die Teilobjekte:
TO 01: Abbruch des vorhandenen Versorgungskanals
TO 02: Erneuerung der Kanalisation
TO 03: Erneuerung der Wasserversorgungsleitung
TO 04: Neubau Fahrbahn und Nebenanlagen, Erneuerung der Straßenbeleuchtung sowie Vorarbeiten Fernwärme, Telekom, TV und Energie
Im Zuge der Leistungserbringung sind die durch die jeweiligen Versorger in eigener Planung und Regie zu verlegenden Fernwärmeleitungen, Anlagen der Energieversorgung, Anlagen der Telekommunikation und Anlagen des Kabelfernsehens zu beachten. Im TO 04 werden Erdarbeiten hierfür erbracht, die Trassen sind mit den Fachplanern abzustimmen und in den Planungsunterlagen nach Lage und Tiefenlage darzustellen.
Gegenstand der geplanten Beauftragung ist die Planung für die Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß HOAI sowie die örtliche Bauüberwachung. Die Beauftragung erfolgt entsprechend den Vertragsbedingungen stufenweise. Mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens werden zunächst vertraglich die LPH 1 bis 4 für die TO 01 bis 04 beauftragt. Nachfolgende Leistungsphasen werden stufenweise vergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen – einzeln oder im Ganzen – abzurufen. Der Abruf erfolgt schriftlich unter gleichzeitiger Vereinbarung der Termine und Fristen für diese Leistungen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Die stufenweise Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Sicherung der Finanzierung durch die Stadt Bad Salzungen bzw. der Förderung des Bauvorhabens sowie unter dem Vorbehalt, dass der Auftragnehmer die Gewähr für eine sachgerechte, qualitätsvolle und termingerechte Leistungserfüllung bietet. Des Weiteren werden entsprechend Vertragsentwurf besondere Leistungen, insbesondere die örtliche Bauüberwachung, vorbehalten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Arbeitsweise bei einem vergleichbaren Projekt
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projekt- und Qualitätsmanagement
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Auseinandersetzung mit der Machbarkeitsstudie/Aufgabenstellung, Ansätze zur Weiterentwicklung (Planung, Projektkommunikation, Inbetriebnahme, Kosten, Bauablauf)”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
Auseinandersetzung mit der Machbarkeitsstudie/Aufgabenstellung, Ansätze zur Weiterentwicklung (Planung, Projektkommunikation, Inbetriebnahme, Kosten, Bauablauf)
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Qualitätskriterium (Gewichtung): 55
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsentation
Preis (Gewichtung): 30
Dauer
Datum des Beginns: 2019-04-22 📅
Datum des Endes: 2022-04-01 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die Auswahl erfolgt anhand von Angaben zum Umsatz, zur Mitarbeiterzahl, zur Berufserfahrung und zu Referenzen. Dabei werden über die unter III.1.2 und...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl erfolgt anhand von Angaben zum Umsatz, zur Mitarbeiterzahl, zur Berufserfahrung und zu Referenzen. Dabei werden über die unter III.1.2 und III.1.3 genannten Vorgaben hinaus folgende Aspekte positiv bewertet:
— Stufenweise höherer durchschnittlicher, jährlicher Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre für Fachplanung nach § 47 HOAI (innerörtliche Straßen und Plätze), für Ingenieurbauwerke nach Anlage 12.2 Objektliste 1 und 2, zu § 43 HOAI, für Technische Ausrüstung nach Anlage 15.2 Objektliste zu § 55 HOAI (Anlagengruppen 4 und 5),
— Stufenweise größere durchschnittliche Mitarbeiteranzahl/Jahr in den letzten 3 Geschäftsjahren 2016 – 2018 (bei mehreren Standorten jeweils nur auf das verantwortliche Büro bezogen) und zwar Anzahl der festangestellten Ingenieure (inkl. Führungskräfte) im Leistungsbild für Fachplanung nach § 47 HOAI (innerörtliche Straßen und Plätze), im Leistungsbild Ingenieurbauwerke nach Anlage 12.2 Objektliste 1 und 2, zu § 43 HOAI, im Leistungsbild für Technische Ausrüstung nach Anlage 15.2 Objektliste zu § 55 HOAI (Anlagengruppen 4 und 5),
— größere Berufserfahrung des Projektteams, und zwar des vorgesehenen Projektleiters (Planung Verkehrsanlagen), stv. Projektleiters/ Projektbearbeiters (Ingenieurbauwerke), Projektbearbeiters (Technische Ausrüstung), Bauleiters,
— Bewertung der Referenzen mit mehreren Bewertungspunkten, über die Mindestanforderungen hinausgehend; komplexe Referenzen mit einer Konzentration mehrerer Bewertungspunkte führen zu einer höheren Bewertung (Eine Referenz kann umso besser bewertet werden, je mehr Bewertungskriterien in ihr abgebildet werden (Bündelung der Bewertungskriterien).
Die Angaben zur Bewertung sind in den Bewerbungsunterlagen enthalten.
Die maximale erreichbare Punktzahl beträgt 300 Punkte
Davon
Umsatz: 45
Mitarbeiterzahl: 60
Berufserfahrung Projektteam: 90
Referenzen: 105
Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend; Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, erfolgt die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los (§ 75 Abs. 6 VgV).
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Bauüberwachung (der Auftraggeber behält sich vor, die örtliche Bauüberwachung separat zu vergeben)” Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: Nein
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die verantwortlichen Mitarbeiter:
— Eintragungsnachweise im Berufs- oder Handelsregister oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die verantwortlichen Mitarbeiter:
— Eintragungsnachweise im Berufs- oder Handelsregister oder gleichwertige Bescheinigung des Niederlassungsstaates oder gleichwertiger Nachweis der Erlaubnis der Berufsausübung,
— Nachweis der Berechtigung, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden,
— Nachweis der Berechtigung, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen für die Planungsbereiche Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke, Technische Ausrüstungoder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Eigenerklärung zu Bestehen und Höhe einer Betriebs-/ Berufshaftpflichtversicherung sowie ggf. Erklärung zur erforderlichen Anpassung. Die vereinbarten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Eigenerklärung zu Bestehen und Höhe einer Betriebs-/ Berufshaftpflichtversicherung sowie ggf. Erklärung zur erforderlichen Anpassung. Die vereinbarten Deckungssummen sind anzugeben.
Angaben s. Bewerbungsunterlagen
Spätestens vor Zuschlagserteilung ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen durch Vorlage des Versicherungsscheines beizubringen. Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn eine unwiderrufliche Erklärung des Versicherungsunternehmens vorgelegt wird, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Nach Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein vorgelegt werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Im Falle der Beauftragung einer Arbeitsgemeinschaft wird bei Abschluss des Vertrages eine „objektbezogene“ Versicherung als Arbeitsgemeinschaft erforderlich.
Im Falle einer Bietergemeinschaft haften die Mitglieder der Gemeinschaft (ARGE) mit Beauftragung gesamtschuldnerisch.
— Erklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren (2016-2018, Durchschnitt) bzgl.mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag vergleichbarer Leistungen gem. § 45 Abs. (1) Nr. 1 und (4) Nr. 4 VgV, d. h.
Umsatz im Bereich Verkehrsplanung nach § 47 HOAI,
Umsatz im Bereich Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI,
Umsatz im Bereich Technische Ausrüstung nach §55 HOAI
Mindestdeckungssummen Versicherung
— 1 500 000 EUR für Personenschäden und
— 3 000 000 EUR sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden) je Schadensereignis, bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens, wird verlangt. Die Gesamtleistung der Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Jährliche Mindestumsätze zu den betr. Planungsgewerken wie folgt:
Für Verkehrsplanung nach § 47 HOAI min. 100 T EUR
Für Planung Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI min. 50 T EUR
Für Planung Technische Ausrüstung § 55 HOAI min. 50 T EUR
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist zu erbringen durch:
1) Angabe der Mitarbeiterzahl (festangestellte Architekten/...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist zu erbringen durch:
1) Angabe der Mitarbeiterzahl (festangestellte Architekten/ Ingenieure) inkl. Führungskräfte in den letzten 3 Geschäftsjahren (2016-2018, Durchschnitt) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV in den o. g. Bereichen:
Verkehrsplanung nach § 47 HOAI,
Planung Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI,
Planung Technische Ausrüstung § 55 HOAI.
Bei mehreren Niederlassungen/ Standorten Angaben nur für die verantwortliche Niederlassung/ Standort!
2) Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, jeweils unter Beifügung von Lebensläufen und Angaben, aus denen die fachliche Erfahrung der benannten Fachkräfte ersichtlich wird (§46Abs. 3 Nr. 2 VgV), d. h. Angabe von Name, berufliche Qualifikation, Berufserfahrung in Jahren für:
— Projektleiter (Planung Verkehrsanlagen),
— stv. Projektleiter/ Projektbearbeiter (Ingenieurbauwerke),
— Projektbearbeiter (Technische Ausrüstung),
— Bauleiter des Gesamtvorhabens.
3) Angabe gem. § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (incl. Angabe zum Anteil dieser Leistungen);
4) Vorlage einer Referenzliste von, in den vergangenen 6 Jahren abgeschlossenen, vergleichbaren Leistungen incl. Angaben zu min. einer Referenzen nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV entsprechend Bewerbungsbogen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Min. je ein Mitarbeiter im Bereich Verkehrsplanung, Planung Ingenieurbauwerke, Fachplanung Technische Ausrüstung.
Berfufserfahrung min.
Projektleiter...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Min. je ein Mitarbeiter im Bereich Verkehrsplanung, Planung Ingenieurbauwerke, Fachplanung Technische Ausrüstung.
Berfufserfahrung min.
Projektleiter (Planung Verkehrsanlagen): 3 Jahre
Stv. Projektleiter/ Projektbearbeiter (Ingenieurbauwerke): 1 Jahre
Projektbearbeiter (Technische Ausrüstung): 1 Jahre
Bauleiter: 3 Jahre
Min. ein realisiertes, fertig gestelltes Projekt, bei dem die Planung durch den Bewerber erfolgte, aus dem Bereich:
Innerörtliche Straßen und Plätze gem. § 47 HOAI (Verkehrsanlagen),
In Verbindung mit § 43 HOAI (Ingenieurbauwerke) und
§ 55 (Technische Ausrüstung), anrechenbare Baukosten in der Summe min. 400 T EUR, fertig gestellt nach dem 1.1.2013, inklusive Referenzschreiben.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ (Planung Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke, technische Ausrüstung – HOAI § 47, 43...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ (Planung Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke, technische Ausrüstung – HOAI § 47, 43 und 55) gem. landesrechtlichen Regelungen.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Ingenieur (für Leistungen gem. HOAI § 47, 43 und 55) benennen. Der Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen. Ausländische Bewerber mit der Zugehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachlichen Voraussetzungen für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der o. g. Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
Geforderte Berufsqualifikation gem. § 75, Abs. 1 und 2 VgV.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-02-08
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-03-01 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-06-30 📅
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen: Nein
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: XYZ
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9UYUC8
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaats Thüringen
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 36137737254📞
E-Mail: nachpruefstelle@tlvwa.thueringen.de📧
Fax: +49 36137739354 📠
URL: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Freistaats Thüringen
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 36137737254📞
E-Mail: nachpruefstelle@tlvwa.thueringen.de📧
Fax: +49 36137739354 📠
URL: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß §160 (3) GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß §160 (3) GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB (Informations- und Wartepflicht) bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB).
Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2019/S 006-009599
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.1.2)
Ort des zu ändernden Textes: Änderung CPV-Code
Alter Wert
Produkte/Dienstleistungen: Baulanderschließung📦 Neuer Wert
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦 Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Ergänzung CPV-Code
Alten Wert leeren
Neuer Wert
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: Titel
Alter Wert
Text: Deutschland-Bad Salzungen: Baulanderschließung
Neuer Wert
Text:
“Deutschland-Bad Salzungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen”
Quelle: OJS 2019/S 009-017295 (2019-01-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-06-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Bad Salzungen Allendorf, Sammelkanal/Versorgungsleitungen 0 Objektplanung Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen incl. TA
2018-11-BaSa_Sammelkanal”
Kurze Beschreibung: Ingenieurbauwerke, Technische Ausrüstung und Verkehrsanlagen.
Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 233618.00
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 238162.00
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Beschreibung der Beschaffung:
“Zukunftsvision Gartenstadt Allendorf- Ost, Bauvorbereitung und Erschließung, Sammelkanal – Verlegung Versorgungsleitungen und Abbruch
Gegenstand der...”
Beschreibung der Beschaffung
Zukunftsvision Gartenstadt Allendorf- Ost, Bauvorbereitung und Erschließung, Sammelkanal – Verlegung Versorgungsleitungen und Abbruch
Gegenstand der geplanten Maßnahme ist die Neuerschließung und der Rückbau der Ver- und Entsorgungsleitungen, sowie der Fahrbahn der geplanten „Gartenstadt Allendorf“.
Der Auftrag ist unterteilt in die Teilobjekte:
— TO 01: Abbruch des vorhandenen Versorgungskanals,
— TO 02: Erneuerung der Kanalisation,
— TO 03: Erneuerung der Wasserversorgungsleitung,
— TO 04: Neubau Fahrbahn und Nebenanlagen, Erneuerung der Straßenbeleuchtung sowie Vorarbeiten Fernwärme, Telekom, TV und Energie
Im Zuge der Leistungserbringung sind die durch die jeweiligen Versorger in eigener Planung und Regie zu verlegenden Fernwärmeleitungen, Anlagen der Energieversorgung, Anlagen der Telekommunikation und Anlagen des Kabelfernsehens zu beachten. Im TO 04 werden Erdarbeiten hierfür erbracht, die Trassen sind mit den Fachplanern abzustimmen und in den Planungsunterlagen nach Lage und Tiefenlage darzustellen.
Gegenstand der geplanten Beauftragung ist die Planung für die Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß HOAI sowie die örtliche Bauüberwachung. Die Beauftragung erfolgt entsprechend den Vertragsbedingungen stufenweise. Mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens werden zunächst vertraglich die LPH 1 bis 4 für die TO 01 bis 04 beauftragt. Nachfolgende Leistungsphasen werden stufenweise vergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen – einzeln oder im Ganzen – abzurufen. Der Abruf erfolgt schriftlich unter gleichzeitiger Vereinbarung der Termine und Fristen für diese Leistungen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Die stufenweise Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Sicherung der Finanzierung durch die Stadt Bad Salzungen bzw. der Förderung des Bauvorhabens sowie unter dem Vorbehalt, dass der Auftragnehmer die Gewähr für eine sachgerechte, qualitätsvolle und termingerechte Leistungserfüllung bietet. Des Weiteren werden entsprechend Vertragsentwurf besondere Leistungen, insbesondere die örtliche Bauüberwachung, vorbehalten.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 006-009599
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Bad Salzungen Allendorf, Sammelkanal/Versorgungsleitungen – Objektplanung, Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen inkl. TA”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-31 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: WSLplan GmbH
Postanschrift: Anger 61
Postort: Erfurt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Erfurt, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅
Name: Planungsbüro-PBB Bad Salzungen
Postanschrift: Michaelisstraße 23
Postort: Bad Salzungen
Postleitzahl: 36433
Region: Wartburgkreis🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 269 327 💰
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 233618.00
Höchstes Angebot: 238162.00
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: XYZ
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9UYWVB
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 (3) GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 (3) GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB (Informations- und Wartepflicht) bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB).
Gemäß § 135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 113-278011 (2019-06-12)