Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Badewassertechnik
19_32_HSP_VE476-01
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Wasseraufbereitungsanlagen📦
Kurze Beschreibung:
“Badewassertechnik für den Neubau eines Hallenschwimmbades in Pfaffenhofen a. d. Ilm.”
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Ort der Leistung: Pfaffenhofen a. d. Ilm🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“— 5 Badewasseraufbereitungsanlagen,
— Summe Aufbereitungsvolumenstrom ca. 579 m/h,
— 7 Druckfilter aus Stahl mit Innengummierung,
— ca. 211...”
Beschreibung der Beschaffung
— 5 Badewasseraufbereitungsanlagen,
— Summe Aufbereitungsvolumenstrom ca. 579 m/h,
— 7 Druckfilter aus Stahl mit Innengummierung,
— ca. 211 Beckeneinbauteile,
— ca. 39 Unterwasserscheinwerfer.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-12-02 📅
Datum des Endes: 2021-04-16 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die Eignung für die zu vergebende Leistung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V....”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Eignung für die zu vergebende Leistung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ gem. Formblatt 124 EU oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind ergänzend folgende Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen auf gesondertes Verlangen vorzulegen:
— Gewerbeanmeldung,
— Handelsregisterauszug,
— Eintragung in der Handwerksrolle bzw.,
— Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
— Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG,
— Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw.,
— eine gleichwertige Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträger mit Angabe der Lohnsummen.
Weitere Unternehmen, die zur Erfüllung des Auftrages hinzugezogen werden, sind mit der jeweiligen Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder mit den Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 EU bzw. der EEE auch für diese anderen Unternehmen innerhalb von 6 Kalendertagen auf Verlangen vorzulegen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache hinzuzufügen.
Das Formblatt 124 EU ist herunterladbar unter folgenden Link:
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/173269
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Eignung für die zu vergebende Leistung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V....”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Eignung für die zu vergebende Leistung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ gem. Formblatt 124 EU oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen.
Folgende Erklärungen sind außerdem mit Angebotsabgabe einzureichen:
— Erklärung über den Umsatz des Unternehmens von vergleichbaren Bauleistungen bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, dabei ist ein Umsatz für vergleichbare Leistungen von durchschnittlich mindestens 3 000 000 EUR netto pro Jahr nachzuweisen,
— Erklärung über das Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Personen- und Sachschäden: 5 000 000 EUR; Vermögensschäden: 250 000 EUR. Soweit die aktuelle Deckungssumme niedriger ist, genügt eine Eigenerklärung des Bieters, dass eine Erhöhung auf die geforderte Deckungssumme im Zuschlagsfall unverzüglich erfolgt.
Gelangt das Angebot eines nicht-präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind ergänzend folgende Bescheinigungen die im Formblatt 124 EU bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen auf gesondertes Verlangen vorzulegen:
— Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder
— entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder
— entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
Weitere Unternehmen, die zur Erfüllung des Auftrages hinzugezogen werden, sind mit der jeweiligen Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder mit den Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 EU bzw. der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache hinzuzufügen.
Das Formblatt 124 EU ist herunterladbar unter folgenden Link:
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/173269
“Jahresumsatz für vergleichbare Leistungen von durchschnittlich mindestens 3 000 000 EUR pro Jahr” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Eignung für die zu vergebende Leistung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V....”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Eignung für die zu vergebende Leistung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch die ausgefüllte„Eigenerklärung zur Eignung“ gem. Formblatt 124 EU oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen.
Folgende Erklärungen sind außerdem mit Angebotsabgabe einzureichen:
— Erklärung zur Anzahl und Qualifikation der technischen Fachkräfte und des technischen Leitungspersonals, die während der Ausführung zur Verfügung stehen.
Gelangt das Angebot eines nicht-präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 EU bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen auf gesondertes Verlangen vorzulegen,
— für 3 mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzen je eine Referenzbescheinigung mit Angaben zu:
Anschrift und Bezeichnung des Bauvorhabens, Ansprechpartner (Bauherr oder Architekt) mit Kontaktdaten, Ausführungsbeginn und Ausführungsende, Art der Baumaßnahme, Kurzbeschreibung der Tätigkeit und der eingesetzten eigenen Arbeitnehmer sowie den Auftragswert der erbrachten Leistung in Euro netto.
Weitere Unternehmen, die zur Erfüllung des Auftrages hinzugezogen werden, sind mit der jeweiligen Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder mit den Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 EU bzw. der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache hinzuzufügen.
Das Formblatt 124 EU ist herunterladbar unter folgenden Link:
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/173269
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 016-033180
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-05-09
10:45 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-07-08 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-05-09
10:45 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Anwesenheit der Bieter bzw. deren Vertreter ist nicht gestattet.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer (§ 156 GWB): Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921792411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadtverwaltung Pfaffenhofen a. d. Ilm
Postanschrift: Hauptplatz 18
Postort: Pfaffenhofen an der Ilm
Postleitzahl: 85276
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 8441780 📠
Quelle: OJS 2019/S 070-164057 (2019-04-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-07-01) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Telefon: +49 8441782080📞
E-Mail: hochbau@stadt-pfaffenhofen.de📧
Fax: +49 8441782680 📠
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Badewassertechnik.
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1372432.34 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Pfaffenhofen an der Ilm
Beschreibung der Beschaffung: Badewassertechnik.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 070-164057
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-06-19 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Wassertechnik Wertheim GmbH & Co. KG
Postort: Wertheim
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Main-Tauber-Kreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1372432.34 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160Abs.3Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 126-307567 (2019-07-01)