Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Bargeld- und Werttransporte für die Hamburger Zahl- und Geldannahmestellen
2019000115”
Produkte/Dienstleistungen: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)📦
Kurze Beschreibung:
“Durchführung von Bargeld- und Werttransporten für die Hamburger Zahl- und Geldannahmestellen sowie Automaten und Geldaufbereitung.”
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Finanzbehörde – als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Durchführung von Bargeld- und Werttransporten für die Hamburger Zahl- und Geldannahmestellen sowie Automaten.
Der Auftrag wird als Gesamtauftrag vergeben.
Die Leistung umfasst den Bargeld- und Werttransport zwischen den Hamburger Zahl- und Geldannahmestellen und der Bundesbankfiliale in Hamburg. Auf Bestellung sind Geldbeträge abzuholen und an die Bedarfsstellen zu verteilen. Zudem sollen Geldbeträge abgeholt, gemäß den Vorschriften der Bundesbank aufbereitet und bei dieser eingezahlt werden. Zusätzlich können Werttransporte und die Befüllung von Automaten in den Kundenzentren beauftragt werden.
Es sind ca. 40 Bedarfsstellen zu bedienen. Diese sind in verschiedenen Buchungskreisläufen organisiert und müssen entsprechend behandelt werden. Für jede Zahl- und Geldannahmestelle gibt es persönliche Ansprechpersonen. Die in den Buchungskreisläufen organisierten Stellen handeln unabhängig voneinander und haben gegenseitig keine Weisungsbefugnis. Die Anlieferungen und Abholungen von Bargeld erfolgen per Einzelauftrag oder an bestimmten Wochentagen. Der Lieferweg besteht zwischen den Hamburger Zahl-/ Geldannahmestellen, ggf. über Zwischenstation beim AN zur Erfassung des Transports und folgend der Filiale der Bundesbank (Willy-Brandt-Straße 73, 20459 Hamburg). Es ist ebenso möglich, dass Transporte auch zwischen den Bedarfsstellen, ggf. unter Einbeziehung der Zwischenstation des AN zur Erfassung, erfolgen.
Eine Liste der Bedarfsstellen inkl. Öffnungszeiten sowie individueller Rechnungsadresse wird den erfolgreichen Bewerbern des Teilnahmewettbewerbs mit den Vergabeunterlagen im nächsten Verfahrensschritt (Verhandlungsrunde) als Anlage zur Verfügung gestellt. Die Anzahl der Bedarfsstellen kann während des Vertragszeitraums variieren.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Für den Fall, dass sich die Zuschlagserteilung z. B. wegen eines Nachprüfungsverfahrens verzögert, beginnt der Vertrag nach Zuschlagserteilung und endet...”
Beschreibung der Verlängerungen
Für den Fall, dass sich die Zuschlagserteilung z. B. wegen eines Nachprüfungsverfahrens verzögert, beginnt der Vertrag nach Zuschlagserteilung und endet nach 48 Monaten.
Mehr anzeigen Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die Auswahl der Bewerber, die die Anforderungen an die in den Ziffern III.1.1) bis III.1.3) der EU-Bekanntmachung genannten Bedingungen erfüllen, wird...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der Bewerber, die die Anforderungen an die in den Ziffern III.1.1) bis III.1.3) der EU-Bekanntmachung genannten Bedingungen erfüllen, wird anhand der wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und technischen Leistungsfähigkeit des Bewerbers vorgenommen. Maßgebend für die Auswahl ist neben der Erfüllung aller formalen Anforderungen und Kriterien und der grundsätzlichen Eignung für die ausgeschriebene Leistung in erster Linie die Qualität der einzureichenden Referenzen (Grad der Vergleichbarkeit).
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen: Die Verfahrenssprache ist deutsch.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind vorzulegen.
Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Fremdsprachige...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind vorzulegen.
Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Fremdsprachige Bescheinigungen bedürfen einer Übersetzung in die deutsche Sprache.
Für den Fall, dass die Bewerberin/der Bewerber beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (zum Beispiel durch Unteraufträge, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Die Nachweise zu der technischen und beruflichen sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (siehe Ziffer III.1.2 und III.1.3) sind an das Konsortium in seiner Gesamtheit anzulegen. Das bedeutet, es ist grundsätzlich ausreichend, wenn ein oder mehrere Mitglieder die geforderten Nachweise beibringen und damit das gesamte Leistungsspektrum abdecken.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
Einzureichende Unterlagen:
1) ausgefüllter Fragenkatalog (Kriterienkatalog);
2) unterschriebene Eigenerklärung zur Eignung (E 1) – Die Angaben werden ggf. von der Vergabestelle durch eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Gewerbeordnung (GewO) überprüft. Von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert;
3) unterschriebene Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz (S 1);
4) falls zutreffend: unterschriebene Erklärung Bietergemeinschaft (E 7);
5) falls Bietergemeinschaft zutreffend: Im Teilnahmeantrag ist in diesem Fall zudem darzustellen, welche Teilleistungen durch welche Unternehmen erbracht werden sollen und wie die Zusammenführung der Teilergebnisse erfolgen soll.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“6) Angaben über den Jahresumsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, getrennt nach Jahren (E 3).” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“7) Referenzen des Bewerbers (E 2) nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV zu bisher durchgeführten Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs der letzten 3 Jahre....”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
7) Referenzen des Bewerbers (E 2) nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV zu bisher durchgeführten Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs der letzten 3 Jahre. Diese können für öffentliche sowie für nicht öffentliche bzw. privatwirtschaftliche Auftraggeber durchgeführt worden sein.
Bei diesen mind. 2 aussagefähigen Referenzen sind jeweils
— Auftragsjahr und -umfang,
— AG mit Ansprechpartner/-in und Telefonnummer,
— Jährlicher Auftragswert.
Zu nennen. (Die Angaben werden von der Vergabestelle streng vertraulich behandelt.)
Sollten mehr als die geforderten Mindestreferenzen angegeben werden, sind diese nach ihrer Wichtigkeit, beginnend mit der Wichtigsten, zu ordnen. Zudem dürfen nur solche Referenzen angegeben werden, die gegenüber dem AG Auskünfte erteilen.
8) Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen (z. Bsp.: Fahrer, Sicherheitspersonal, Personal in Zähleinrichtungen) (E 4);
9) Eigenerklärung, dass alle eingesetzten Fahrzeuge mindestens Euro-Norm 5 haben (E 5);
10) Bestätigung, dass eine Filiale/ ein Cashcenters in max. 20 km Entfernung von der Hamburger Landesgrenze vorhanden ist (E 6);
11) falls zutreffend: Angaben zum Einsatz von Unterauftragsnehmern. Im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und beruflichen Leistungsfähigkeit kann der Bewerber die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Zudem ist anzugeben, welche Leistungen und welcher Umfang der Leistungen dem Unterauftragnehmer übertragen werden sollen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“a) Der künftige AN muss eine Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von 5 Millionen EUR, für Sachschäden in Höhe von 5 Millionen EUR,...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
a) Der künftige AN muss eine Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von 5 Millionen EUR, für Sachschäden in Höhe von 5 Millionen EUR, für Vermögensschäden in Höhe von 100 000,00 EUR vorhalten oder im Falle der Zuschlagserteilung abschließen;
b) Die Bieter können im Rahmen der Leistungserbringung Nachunternehmer einsetzen. Der AG behält sich gleichwohl vor, die Zustimmung zum Einsatz von Nachunternehmern zu entziehen und Nachunternehmer von der Auftragserfüllung auszuschließen. Der AN hat in diesen Fällen eine uneingeschränkte Auftragserfüllung zu gewährleisten;
c) Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so wird eine gemeinsame Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt. Eine Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-04-25
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Es handelt sich vorliegend zunächst um einen Teilnahmewettbewerb, so dass noch kein Angebot einzureichen ist, sondern nur die in dieser Bekanntmachung...”
Es handelt sich vorliegend zunächst um einen Teilnahmewettbewerb, so dass noch kein Angebot einzureichen ist, sondern nur die in dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen. In einem ersten Verfahrensschritt wird anhand der eingereichten Unterlagen die Eignung der Bewerber geprüft und bewertet. Die geeigneten Bewerber werden anschließend in einem zweiten Verfahrensschritt zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert und damit am Verhandlungsverfahren beteiligt.
Die Teilnahmeanträge sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar.
Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bewerbern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.
Fragen von Bewerbern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unter www.bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bewerbern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen.
Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen Nr. 2 und Nr. 3 ausgefüllt und unterschieben einzureichen.
Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231448📞
Fax: +49 40428232020 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zur wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit der Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 S. 1 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 061-141641 (2019-03-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-09-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 195 000 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Finanzbehörde – als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Durchführung von Bargeld-...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Finanzbehörde – als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Durchführung von Bargeld- und Werttransporten für die Hamburger Zahl- und Geldannahmestellen sowie Automaten.
Der Auftrag wird als Gesamtauftrag vergeben.
Die Leistung umfasst den Bargeld- und Werttransport zwischen den Hamburger Zahl- und Geldannahmestellen und der Bundesbankfiliale in Hamburg. Auf Bestellung sind Geldbeträge abzuholen und an die Bedarfsstellen zu verteilen. Zudem sollen Geldbeträge abgeholt, gemäß den Vorschriften der Bundesbank aufbereitet und bei dieser eingezahlt werden. Zusätzlich können Werttransporte und die Befüllung von Automaten in den Kundenzentren beauftragt werden.
Es sind ca. 40 Bedarfsstellen zu bedienen. Diese sind in verschiedenen Buchungskreisläufen organisiert und müssen entsprechend behandelt werden. Für jede Zahl- und Geldannahmestelle gibt es persönliche Ansprechpersonen. Die in den Buchungskreisläufen organisierten Stellen handeln unabhängig voneinander und haben gegenseitig keine Weisungsbefugnis. Die Anlieferungen und Abholungen von Bargeld erfolgen per Einzelauftrag oder an bestimmten Wochentagen. Der Lieferweg besteht zwischen den Hamburger Zahl-/Geldannahmestellen, ggf. über Zwischenstation beim AN zur Erfassung des Transports und folgend der Filiale der Bundesbank (Willy-Brandt-Straße 73, 20459 Hamburg). Es ist ebenso möglich, dass Transporte auch zwischen den Bedarfsstellen, ggf. unter Einbeziehung der Zwischenstation des AN zur Erfassung, erfolgen.
Eine Liste der Bedarfsstellen inkl. Öffnungszeiten sowie individueller Rechnungsadresse wird den erfolgreichen Bewerbern des Teilnahmewettbewerbs mit den Vergabeunterlagen im nächsten Verfahrensschritt (Verhandlungsrunde) als Anlage zur Verfügung gestellt. Die Anzahl der Bedarfsstellen kann während des Vertragszeitraums variieren.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 061-141641
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Bargeld- und Werttransporte für die Hamburger Zahl- und Geldannahmestellen
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-09-09 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: HLS GmbH
Postanschrift: Borsigstraße 11
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22113
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hamburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 195 000 💰
“Es handelt sich vorliegend zunächst um einen Teilnahmewettbewerb, so dass noch kein Angebot einzureichen ist, sondern nur die in dieser Bekanntmachung...”
Es handelt sich vorliegend zunächst um einen Teilnahmewettbewerb, so dass noch kein Angebot einzureichen ist, sondern nur die in dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen. In einem ersten Verfahrensschritt wird anhand der eingereichten Unterlagen die Eignung der Bewerber geprüft und bewertet. Die geeigneten Bewerber werden anschließend in einem zweiten Verfahrensschritt zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert und damit am Verhandlungsverfahren beteiligt.
Die Teilnahmeanträge sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar.
Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bewerbern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.
Fragen von Bewerbern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unter www.bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bewerbern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen.
Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1) genannten einzureichenden Unterlagen Nr. 2 und Nr. 3 ausgefüllt und unterschieben einzureichen.
Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zur wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit der Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 S. 1 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 190-462563 (2019-09-30)