Bauingenieurleistungen (Lph. 3 bis 9 – stufenweise) für den Umbau der Kläranlage Winden auf 6 500 EW

Markt Reichertshofen

Der im Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm gelegene Markt Reichertshofen beabsichtigt, die sich in Winden befindliche über 40 Jahre alte Kläranlage auf 6 500 EW zu ertüchtigen. Die Kläranlage Winden soll im laufenden Betrieb neu gebaut bzw. umgebaut werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-01.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-08-01 Auftragsbekanntmachung
2020-03-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-08-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: 19/K001
Kurze Beschreibung:
Der im Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm gelegene Markt Reichertshofen beabsichtigt, die sich in Winden befindliche über 40 Jahre alte Kläranlage auf 6 500 EW zu ertüchtigen. Die Kläranlage Winden soll im laufenden Betrieb neu gebaut bzw. umgebaut werden.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Pfaffenhofen a. d. Ilm 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Markt Reichertshofen
Postanschrift: Schloßgasse 5
Postleitzahl: 85084
Postort: Reichertshofen
Kontakt
Internetadresse: http://www.reichertshofen.de/ 🌏
E-Mail: bauverwaltung@reichertshofen.de 📧
Fax: +49 8453-512-924 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PY1UZ/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PY1UZ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-08-01 📅
Einreichungsfrist: 2019-09-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-08-06 📅
Datum des Beginns: 2019-11-19 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 150-369988
ABl. S-Ausgabe: 150
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PY1UZ

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der im Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm gelegene Markt Reichertshofen beabsichtigt, die sich in Winden befindliche über 40 Jahre alte Kläranlage zu ertüchtigen. Die momentane Ausbaugröße beläuft sich auf 3 500 EW, wobei die Ist-Belastung ca. 4 540 EW beträgt. Des Weiteren sind in 2 Ortsteilen noch Teichkläranlagen vorhanden. Diese werden in Zukunft an die Kläranlage Winden mit einer Druckleitung übergeleitet. Hier ist zusätzlich mit ca. 800 EW zu rechnen. Vom Markt Reichertshofen wurde eine Vorplanung bis LP 2 durchgeführt. Bei der Vorplanung wurden die Ist-Belastungen sowie die Zuwachsbelastungen im gesamten Einzugsgebiet für die Bemessung berücksichtigt. Für den Ausbau der Kläranlage Winden ergibt sich nach dem LfU-Merkblatt 4.4/22 die Anforderungsstufe 3. Die Berechnung ergab eine neue Ausbaugröße von 6 500 EW inkl. der beiden aufzulassenden Teichkläranlagen sowie Zuwachsprognosen und Bemessungsreserven. Die Kläranlage Winden soll im laufenden Betrieb neu gebaut bzw. umgebaut werden. Eine Mischwasserberechnung mit dem Langzeitsimulationsmodell KOSIM für Schmutzfrachtberechnung und Regenwasserbewirtschaftung wurde erstellt. Ein möglicher Optimierungsbedarf kann dargestellt werden. Gemäß Kostenschätzung in der Anlage ist mit Gesamtkosten für die erforderlichen Bauleistungen, die maschinen- und elektrotechnische Ausrüstung und die Baunebenkosten mit brutto rund 4 754 000 EUR EUR zu rechnen. In der Anlage ist der Vorentwurf mit Kostenschätzung vom 14.12.2018 enthalten.
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Beschreibung der Optionen:
Die Bauingenieurleistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Auftraggeber prüft die vorliegenden Teilnahmeanträge zunächst auf die Einhaltung der in diesen Vergabeunterlagen festgelegten formalen und inhaltlichen Anforderungen gemäß § 56 Abs. 1 VgV. Dabei überprüft er die Vollständigkeit und Richtigkeit des jeweiligen Teilnahmeantrags und wird diesen gegebenenfalls gemäß § 53, § 57 Abs. 1 und 3 VgV ausschließen. Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein und alle geforderten Unterschriften, Angaben und Erklärungen enthalten.
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Im Rahmen der formalen Prüfung werden gemäß § 57 VgV Teilnahmeanträge ausgeschlossen, die nicht den Erfordernissen des 53 VgV genügen, insbesondere:
— Teilnahmeanträge, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Abs. 3, Abs. 1 Nr. 1 VgV),
— Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten (§ 57 Abs. 3, Abs. 1 Nr. 2 VgV),
— Teilnahmeanträge, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind (§ 57 Abs. 3, Abs. 1 Nr. 3 VgV),
— Teilnahmeanträge, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind (§ 57 Abs. 3, Abs. 1 Nr. 4 VgV).
Ferner werden Teilnahmeanträge ausgeschlossen,
— die nicht in deutscher Sprache verfasst sind.
Der Auftraggeber kann die Bewerber unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
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Die Unterlagen sind vom Bewerber nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer festzulegenden angemessenen Frist vorzulegen.
Ein Anspruch der Bewerber auf eine Nachforderung von Unterlagen besteht nicht. Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten bzw. bei Ausübung der vorgenannten Möglichkeit nicht die nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden ausgeschlossen.
Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1-3 GWB
Eigenerklärung (gem. § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen des Bewerbers zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nachdem Katalog des § 123 GWB.
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1.5.3. Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung
Eigenerklärung, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB).
Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB
Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass
— weder das Unternehmen des Bewerbers noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
— das Unternehmen des Bewerbers nicht zahlungsunfähig ist/sind, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
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— weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,
im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
eine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
— das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitig.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung
Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers:
a) mit einer Deckungssumme von mindestens 1 500 000 EUR für Personenschäden und einer Deckungssumme von mindestens 1 000 000 EUR für sonstige Schäden;
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss, bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens.
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Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a.-b. genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen unter a)-b) angepasst werden wird.
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Die Mindestanforderungen an die Versicherung müssen während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden.
Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Die vorstehenden Anforderungen unter a.-b. sind Mindestanforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung.
Die Bewerber haben daher das Formblatt „Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung“ (Anlage TW4) auszufüllen und als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.
Mindeststandards:
Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers
a) mit einer Deckungssumme von mindestens 1 500 000 EUR für Personenschäden und einer Deckungssumme von mindestens 1 000 000 EUR für sonstige Schäden;
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss, bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens.
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Die vorstehenden Anforderungen unter a.-b. sind Mindestanforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Technische Fachkräfte
Eigenerklärung, aus der das jährliche Mittel (Zahl) der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bewerbers jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2015-2017) ersichtlich sind.
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Für alle Bewerber gilt, dass nur solche Beschäftigte (w/m) und Führungskräfte (w/m) anzugeben sind, die über ein Diplom, Master oder sonstigen Befähigungsnachweis als Architekt oder Bauingenieur oder zum staatlich geprüften Bautechniker verfügen.
Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von mindestens 2 Beschäftigten/Führungskräften (zusammengerechnet) in jedem der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2015-2017), die jeweils über ein Diplom, Master oder sonstigen Befähigungsnachweis als Architekt, Bauingenieur oder staatlich geprüfter Bautechniker verfügen.
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Bei Bewerbergemeinschaften sind je abgeschlossenem Geschäftsjahr (2015-2017) die jeweiligen jährlichen Mittel der Beschäftigten der Bewerbergemeinschafts-Mitglieder zu addieren; entsprechendes gilt für die jeweiligen jährlichen Mittel der Führungskräfte. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Summe maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderung.
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Die Bewerber haben daher das Formblatt „Technische Fachkräfte“ (Anlage TW5) auszufüllen und als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.
Referenzprojekte
Geeignete, mindestens 2 bis maximal 5 Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge (Objektplanungsleistungen Lph. 3 bis Lph. 8) in Form einer Liste der in den Jahren (mit Leistungsphase 3 nicht vor dem 1.1.2008 begonnen) erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des
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— Werts,
— Erbringungszeitpunkts sowie,
— öffentlichen oder privaten Empfängers.
Sowie der:
— Name des Referenznehmers,
— Projektbezeichnung und
— Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt.
Und
— Beschreibung des Projekts hinsichtlich der Planungs- und Bauaufgabe (im Bestand), Baukosten, Größe in EW (Einwohnerwerte) und Bauzeit, Höhe der Fördermittel in EUR und Prozent der förderfähigen Kosten sowie der dabei erbrachten Leistungen aufgeschlüsselt nach allen erbrachten Leistungsbildern und darin der erbrachten Leistungsphasen. Hinsichtlich jeder Leistungsphase ist anzugeben, welches Unternehmen diese Leistungen erbracht hat.
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Mindestanforderung:
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als 3 Jahre (siehe nachfolgend konkretisiert) zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs. 2 VgV).
Die Referenzprojekte sind allerdings – was die Prüfung des Erbringungszeitpunkts anbelangt – nur dann geeignet, wenn mit der Leistungsphase 3 (für alle Planerdisziplinen) nicht vor dem 1.1.2008 begonnen worden ist und die Leistungsphase 8 (für alle Planerdisziplinen außer Tragwerksplanung bis LP6) spätestens zum Ablauf der Teilnahmefrist abgeschlossen worden ist.
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Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Leistungen (erbrachte Leistungsbilder und darin der erbrachten Leistungsphasen) welchem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zuzuordnen sind.
Die Mindestanforderungen erfüllenden Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet.
Bei eignungsverleihenden Unterauftragnehmern muss klar erkennbar sein, welche Leistungen (also welche Leistungsphasen von welchem Leistungsbild) Referenzprojekt welchem Unterauftragnehmer zuzuordnen ist.
Unterauftragnehmer) haben das Formblatt „Referenzprojekte“ (Anlage TW6) für die insgesamt mindestens 2 bis maximal 5 Referenzprojekte auszufüllen und als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.
Je Referenz ist ein zusätzliches Projektblatt (maximal eine (1) einseitig bedruckte DIN-A4-Seite) mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen
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Mindeststandards:
Mindestanforderung an die technischen Fachkräfte:
Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von mindestens 2 Beschäftigten/Führungskräften (zusammengerechnet) in jedem der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2015-2017), die jeweils über ein Diplom, Master oder sonstigen Befähigungsnachweis als Architekt, Bauingenieur oder staatlich geprüfter Bautechniker verfügen.
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Bei Bewerbergemeinschaften sind je abgeschlossenem Geschäftsjahr (2015-2017) die jeweiligen jährlichen Mittel der Beschäftigten der Bewerbergemeinschafts-Mitglieder zu addieren; entsprechendes gilt für die jeweiligen jährlichen Mittel der Führungskräfte. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Summe maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderung.
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Mindestanforderung an die Referenzprojekte:
Geeignete, mindestens 2 bis maximal 5 Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge (Objektplanungsleistungen Lph. 3 bis Lph. 8) in Form einer Liste der in den Jahren (mit Leistungsphase 3 nicht vor dem 1.1.2008 begonnen) erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des
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— Werts,
— Erbringungszeitpunkts sowie,
— öffentlichen oder privaten Empfängers.
Sowie der:
— Name des Referenznehmers,
— Projektbezeichnung und
— Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt.
Und
— Beschreibung des Projekts hinsichtlich der Planungs- und Bauaufgabe (im Bestand), Baukosten, Größe in EW (Einwohnerwerte) und Bauzeit, Höhe der Fördermittel in EUR und Prozent der förderfähigen Kosten sowie der dabei erbrachten Leistungen aufgeschlüsselt nach allen erbrachten Leistungsbildern und darin der erbrachten Leistungsphasen. Hinsichtlich jeder Leistungsphase ist anzugeben, welches Unternehmen diese Leistungen erbracht hat.
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Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als 3 Jahre (siehe nachfolgend konkretisiert) zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs. 2 VgV).
Die Referenzprojekte sind allerdings – was die Prüfung des Erbringungszeitpunkts anbelangt – nur dann geeignet, wenn mit der Leistungsphase 3 (für alle Planerdisziplinen) nicht vor dem 1.1.2008 begonnen worden ist und die Leistungsphase 8 (für alle Planerdisziplinen außer Tragwerksplanung bis LP6) spätestens zum Ablauf der Teilnahmefrist abgeschlossen worden ist.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Eigenerklärung, dass der Bewerber unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen im Sinne des § 73 Abs. 3 VgV handeln wird.
Die Bewerber haben das Formblatt „Unabhängigkeitserklärung“ (Anlage TW7) auszufüllen und als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften ist das Formblatt von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft auszufüllen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die datenschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten und diese Einhaltung dem jeweiligen Stand der Technik entsprechend durch technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) sicherzustellen. Der Auftragnehmer wird dafür eine Datenschutzvereinbarung mit dem Markt Reichertshofen abschließen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Zu der Angebots- und Verhandlungsphase werden mindestens 3 Bewerber zugelassen, die auf Basis der Vergabeunterlagen zur Abgabe von Erstangeboten aufgefordert werden (vgl. § 51 VgV).
Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl von 3 liegt, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren fortführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen (§ 51 Abs. 3 Satz 2 VgV).
Gibt es mehr als 3 Bewerber, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen und die einen formal ordnungsgemäßen und den Mindestbedingungen entsprechenden Teilnahmeantrag eingereicht haben, behält sich der Auftraggeber vor, mehr als 3 Bewerber zu der Angebots- und Verhandlungsphase zuzulassen.
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Die Auswahl erfolgt anhand der erbrachten Planungsleistungen bezogen auf die anrechenbaren Brutto-Baukosten
Anrechenbare Brutto-Kosten (Ingenieurbauwerke) Punkte:
>= 4 000 000 EUR 6 Punkte,
>= 4 000 000 EUR < 3 000 000 EUR 4 Punkte,
>=? 3 000 000 EUR < 2 000 000 EUR 2 Punkte,
< 2 000 000 EUR 0 Punkte.
Insgesamt können also für die 5 Referenzprojekte bis zu Maximal 25 Punkte (5 x 6 = 30) erzielt werden.
Die Bewerber (für sich als Einzelbewerber; für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft und für jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer) haben das Formblatt „Referenzprojekte“ (Anlage TW6) für die insgesamt mindestens 2 bis maximal 5 Referenzprojekte auszufüllen und als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.
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Je Referenz ist ein zusätzliches Projektblatt (maximal eine (1) einseitig bedruckte DIN-A4-Seite) mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder ähnliches), werden diese nicht berücksichtigt.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-12-20 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PY1UZ/documents 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Quelle: OJS 2019/S 150-369988 (2019-08-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 527432.77 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-03-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 064-153556
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 150-369988
ABl. S-Ausgabe: 64
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PD958

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der im Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm gelegene Markt Reichertshofen beabsichtigt, die sich in Winden befindliche über 40 Jahre alte Kläranlage zu ertüchtigen. Die momentane Ausbaugröße beläuft sich auf 3 500 EW, wobei die Ist-Belastung ca. 4 540 EW beträgt. Des Weiteren sind in 2 Ortsteilen noch Teichkläranlagen vorhanden. Diese werden in Zukunft an die Kläranlage Winden mit einer Druckleitung übergeleitet. Hier ist zusätzlich mit ca. 800 EW zu rechnen. Vom Markt Reichertshofen wurde eine Vorplanung bis LP 2 durchgeführt. Bei der Vorplanung wurden die Ist-Belastungen sowie die Zuwachsbelastungen im gesamten Einzugsgebiet für die Bemessung berücksichtigt. Für den Ausbau der Kläranlage Winden ergibt sich nach dem LfU-Merkblatt 4.4/22 die Anforderungsstufe 3. Die Berechnung ergab eine neue Ausbaugröße von 6 500 EW inkl. der beiden aufzulassenden Teichkläranlagen sowie Zuwachsprognosen und Bemessungsreserven. Die Kläranlage Winden soll im laufenden Betrieb neu gebaut bzw. umgebaut werden. Eine Mischwasserberechnung mit dem Langzeitsimulationsmodell KOSIM für Schmutzfrachtberechnung und Regenwasserbewirtschaftung wurde erstellt. Ein möglicher Optimierungsbedarf kann dargestellt werden. Gemäß Kostenschätzung in der Anlage ist mit Gesamtkosten für die erforderlichen Bauleistungen, die maschinen- und elektrotechnische Ausrüstung und die Baunebenkosten mit brutto rund 4 754 000 EUR zu rechnen. In der Anlage ist der Vorentwurf mit Kostenschätzung vom 14.12.2018 enthalten.
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Beschreibung der Optionen:
Die Bauingenieurleistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation und Erfahrung der Projektleitung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 12,5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation des Projektteams
Kostenoptimierungskonzept
Ausführungskonzept
Preis (Gewichtung): 50

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-12 📅
Name: Bietergemeinschaft: WipflerPLAN Planungsgesellschaft mbH/Regierungsbaumeister Schlegel GmbH Co. KG
Postort: Pfaffenhofen
Land: Deutschland 🇩🇪
Pfaffenhofen a. d. Ilm 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 527432.77 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
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— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Quelle: OJS 2020/S 064-153556 (2020-03-27)